1. Pressemitteilung vom 05. Mai 2022
2. Text meiner Anfrage an die Landtagskandidaten
3. Antwort von Marcel Hafke (FDP)
4. Antwort von Emel Köse (Linke)
5. Antwort von Kai Merkel (Linke)
6. Antwort von Henrik Dahlmann (Freie Wähler)
7. Antwort von Anja Vesper, Rainer Spiecker, Hans-Jörg Herhausen (CDU)
Andere Antworten sind bei mir nicht eingegangen.
1. Pressemitteilung vom 05.05.2022
Pressemitteilung:
Landtag beschäftigt sich mit einseitigem BUGA-Heft
"Das muss natürlich schon so sein, dass bei einem Bürgerentscheid 'Waffengleichheit' herrscht; das ist vollkommen klar!" antwortete Marcel Hafke, Landtagsmitglied und Kandidat der FDP, auf eine Anfrage an alle Kandidaten der großen Parteien, was sie von der ungleichen Seitenverteilung im städtischen Informationsheft zur BUGA halten und ob sie als gewählte Kandidaten für eine gesetzlich geregelte gerechtere Gestaltung solcher Informationen bei einem Bürgerentscheid eintreten würden. Hafke hat als Mitglied des Landtags umgehend den zuständigen Landtagsausschuss für Kommunalpolitik gebeten, sich in der nächsten Legislaturperiode mit dieser Frage zu beschäftigen.
Bei einer erfolgreichen Wahl würden sich auch die Kandidaten der Linken, Emel Köse ("chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung für beide Parteien") und Kai Merkel ("faire Pro/Contra Einteilung"), und der Kandidat der Freien Wähler, Henrik Dahlmann, (Fokus auf Sachinformationen statt Parteimeinungen) für eine Änderung der Regelungen für einen Bürgerentscheid im Sinne einer deutlichen Stärkung der direkten Demokratie engagieren. Andererseits halten die CDU-Kandidaten die bisherigen Regelungen als Darstellung der Parteimeinungen für richtig.
Von den anderen Landtagskandidaten gab es keine Rückmeldungen.
Von den zwölf Seiten des Infoheftchens stehen den Vertretern des erfolgreichen Bürgerbegehrens gegen eine BUGA lediglich zwei Seiten zur Darlegung ihrer Argumente zur Verfügung, während die für eine BUGA eintretenden Parteien mit vier Seiten auf der doppelten Seitenzahl argumentieren können. Angesichts der Bedeutung eines Bürgerentscheides müsste ein Informationsheft ausreichend Platz bieten, dass beide Seiten fairerweise gleichgewichtig ihre Argumente darlegen können.
Die detaillierten Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten sind zu finden unter www.manfredalberti.de Kapitel 0.10. .
V.i.S.d.P.: Manfred Alberti, An der Piep 8 c, 42327 Wuppertal 05.05.2022
www.manfredalberti.de manfredalberti@hotmail.com
2. Text meiner Anfrage an die Landtagskandidaten vom 03.04.2022
Schreiben an die Wuppertaler Landtagskandidatinnen und -kandidaten der im Land- oder Bundestag vertretenen Parteien für die NRW-Wahl am 15. Mai 2022
betr.: Parteilichkeit des Informationsheftchens zum Bürgerentscheid zur Buga
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Bürgerentscheid am 29. Mai 2022 zur Bundesgartenschau 2031 wird die Stadt Wuppertal zusammen mit der Wahlkarte jedem abstimmungsberechtigten Bürger ein Heftchen zur Information über die kontroversen Haltungen zur Buga zusenden.
Nach den Vorschriften der GO NRW § 26, des § 4 der BürgerentscheidDVO und des § 14 a der Städtischen Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden präsentiert dieses Heft die Meinungen aller im Stadtrat vertretenen Parteien und der Bürgerinitiative gegen die Buga. Obwohl nur die "maximale" Größe der Darstellungen von einer Seite vorgeschrieben ist, stellt die Stadt trotz begrenztem Platzangebots jeder Partei und der Bürgerinitiative zur Darstellung ihrer Auffassungen jeweils eine ganze Seite zur Verfügung. Demnach werden sechs Seiten für die Bundesgartenschau plädieren ((OB), CDU, Grüne, SPD, FDP, AfD) und zwei Seiten (Bürgerinitiative, Linke) dagegen.
Dieses Heftchen soll aber nicht einer Wahlinformation zwischen Parteien mit unterschiedlichen Auffassungen dienen, sondern dem Bürger die Informationen über die wichtigsten Argumente für oder gegen eine Buga leicht verständlich an die Hand geben. Deshalb müssten meines Erachtens nach diese kontroversen Auffassungen im Mittelpunkt des Informationsheftchens stehen.
Da es hier um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Seiten geht, wäre es gerecht und fair, wenn beide Seiten den gleichen Platzanteil in diesem Heftchen bekämen und nicht eine Seite im Verhältnis drei zu eins bevorzugt wird.
Ich halte die Haltung der Stadt Wuppertal, in der große Teile der Stadtspitze sehr stark für eine Buga plädieren, für sehr unfair und ungerecht gegenüber den Bürgern, die immerhin einen Bürgerentscheid gegen den Stadtratsbeschluss vom 16. Nov. 2021 erstritten haben.
Leider besteht die Stadt Wuppertal trotz Protests auf ihrer gegensätzlichen Rechtsauffassung. Ob die angesprochene Regierungspräsidentin die Stadt Wuppertal noch zu einem Umdenken bewegen will und kann, kann ich nicht ermessen.
Die Möglichkeit zu dieser Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern liegt darin begründet, dass die GO NRW § 26 zwar vorschreibt, dass jede Partei ihre Meinung präsentieren darf, aber nicht vorschreibt, dass in einem solchen Konflikt zweier kontroverser Positionen aus Gerechtigkeitsgründen jeder Position das gleiche Recht zur Darstellung gegeben werden muss. Dieses müsste vorrangig sein gegenüber unterschiedlichen Parteipositionen.
Die Stadtspitze, die in ihrer Funktion als Verfasserin dieses Informationsheftchens eigentlich zur Neutralität verpflichtet wäre, nutzt diese Regelungslücke aus, um ihre eigene Auffassung deutlich besser präsentieren zu können als die Auffassung der Bürgerinitiative.
Als Kandidaten bzw. Kandidatin für den nächsten Landtag möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen:
a.) Halten Sie diese momentane Rechtssituation für gerecht und richtig?
b.) Würden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode dafür engagieren, diese für die Bürger nachteilige Rechtssituation zu korrigieren?
Ich möchte Sie gerne bitten, mir Ihre Antworten bis zum 25. April 2022 zukommen zu lassen.
Da sicher in der Öffentlichkeit angesichts des Bürgerentscheides am 29. Mai 2022 großes Interesse bestehen wird, ob diese ungerechte Situation gegenüber dem Bürgerwillen in der nächsten Landtagsperiode korrigiert werden wird, plane ich Anfang Mai eine Pressemitteilung, in der die Auffassung der Wuppertaler Kandidatinnen und Kandidaten, evtl. mit Argumenten, der Öffentlichkeit mitgeteilt werden soll.
Mit herzliche Dank für Ihre Mühe Manfred Alberti
3. Antwort von Marcel Hafke (FDP)
4. Antwort von Emel Köse (Die Linke)
Ob für bessere Radwege, gegen Schulschließungen oder für den Erhalt des örtlichen Schwimmbades: Überall in NRW wollen sich Menschen mit direktdemokratischen Initiativen auch abseits von Wahlen in ihrer Stadt oder Gemeinde einbringen; das Bürgerbegehren gegen die BuGa ist hier keine Ausnahme. In Zeiten, in denen BürgerInnen zunehmend das Vertrauen in unsere repräsentative Demokratie und unsere demokratischen Institutionen verlieren, braucht es dringend einen Aufbruch der verkrusteten Strukturen in der Politik und belebte politische Debatten auf Augenhöhe. Vor diesem Hintergrund freut mich jede Volksinitiative und jedes Bürgerbegehren, völlig unabhängig davon, ob ich inhaltlich auf der Seite der Befürworter, oder Gegner stehe.
Der erste Schritt wäre, die aktuell geltende Rechtssituation überprüfen zu lassen. Falls sich der Vorwurf der Parteilichkeit o.ä. erhärten sollte, dann werde ich mich selbstverständlich in der nächsten Legislaturperiode an Gesetzesänderungen beteiligen, die etwaige Schieflagen in der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden korrigieren. Letztlich dient das dem Zweck, die Position der BürgerInnen zu verbessern, die mehr in der Politik mitbestimmen wollen. Wir wollen Menschen ermutigen, ihren Beitrag zur Willensbildung zu leisten und selber Entscheidungen zu treffen, Politik vor Ort und politische Initiativen zu entwickeln. Man darf es daher nicht dabei belassen, einzelne Paragraphen der GO NRW und ihrer städtischen Auslegung zu korrigieren. Insgesamt müssen die Hürden der direkten Demokratie in Form vom Bürgerbegehren und Volksinitiativen deutlich gesenkt und direktdemokratische Verfahren vereinfacht werden. Dazu gehört auch, dass
- die Frist, in der Bürgerbegehren eingereicht werden können, gestrichen werden muss. BürgerInnen sollen Ratsbeschlüsse genauso lange wieder aufheben können, wie der Rat dies kann. - die Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren gestrichen werden. BürgerInnen sollen über alles entscheiden können, über das auch der Rat entscheiden kann.Viele Themen dürfen erst gar nicht Gegenstand von Bürgerbegehren sein. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch dieses wichtige Mitbestimmungsinstrument beschnitten. - Bürgerbegehren und Bürgerentscheide von der Stadtverwaltung aktiv unterstützt werden. Über die formale Zulässigkeit von Bürgerbegehren soll eine rechtsverbindliche Vorprüfung erfolgen, die von der Stadtverwaltung selbst angeboten wird. Ich hoffe, dass Sie nun hinreichend Einblick in meine Haltung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erhalten haben, auch wenn ich nicht ausführlich auf die aktuelle Rechtssituation eingehen konnte. Je nachdem, wie Ihre Pressemitteilung mit den Statements einzelner Landtagskandidaten ausschauen wird, bleibt die Option für mich, zum Themenfeld Bürgerbegehren und direkte Demokratie noch einmal eine gesonderte Pressemitteilung rauszuschicken, solange der Landtagswahlkampf noch läuft. Aufhänger wäre hier natürlich auch die BuGa.
5. Antwort von Kai Merkel (Linke)
Als jemand der selbst seit November quasi jedes Wochenende bei Wind und Wetter in der Stadt unterwegs war und Stimmen für den Bürgerentscheid gegen die Bundesgartenschau in Wuppertal gesammelt hat, kann ich ihren Frust über dieses "Informations-Heft" und das ganze Thema mittlerweile sehr gut nachvollziehen. Die erforderlichen Stimmen für den Bürgerentscheid während der Pandemie, im regnerischen Winter auf der Straße zu sammeln war nicht leicht, aber wir haben es geschafft. Der Bürgermeister und die hinter der BUGA stehenden Parteifraktionen im Stadtrat werfen nun verzweifelt mit Halbwahrheiten und Nebelkerzen um sich, um die Bürger:innen zu täuschen und den Bürgerentscheid doch noch für sich zu entscheiden. Auch ich hätte mir in dem Informationsheft eine klare Pro- und Contra Einteilung gewünscht und selbstverständlich müsste auch den Gegnern dieses für die Stadt, meiner Meinung nach viel zu teuren Prestige-Projektes der selbe Platz im Heft eingeräumt werden, wie den Befürwortern. Selbstverständlich sehe ich die momentane Rechtslage kritisch und nicht gerecht. Ich würde mich auch in der nächsten Legislatur für eine Änderung hin zu einer fairen Pro/Contra Einteilung mit insgesamt gleichem Platz für die beiden Seiten im Heft einsetzen. Nur so kann sich die Bürgerin/der Bürger fair eine eigene Meinung zu dem Thema bilden. Zusätzlich unterstütze ich, wie auch DIE LINKE, jede Gesetzesinitiative für mehr direkte Demokratie (Volksabstimmungen/Bürgerentscheide). Ich bin selbst ein starker Befürworter direkter Demokratie und würde versuchen die hohen gesetzlichen Hürden (Anzahl der nötigen Stimmen) für Bürgerentscheide in Zukunft zu senken und die Frist zur Erreichung derselben zu verlängern oder zumindest die Jahreszeit zu berücksichtigen, in welcher Stimmen gesammelt werden müssen. DIE LINKE war von Anfang an die einzige Partei im Wuppertaler Stadtrat, welche gegen die BUGA gestimmt und den Bürgerentscheid unterstützt hat und auch dafür auf den Straßen der Stadt Stimmen gesammelt hat. Auch bei unseren jetzigen Infoständen zur Landtagswahl versuchen wir die Wähler zum Thema BUGA weiter aufzuklären. Ich hoffe sehr dass sich die Bürger:innen unserer Stadt im Mai gegen die BUGA entscheiden. Das Geld brauchen wir ganz dringend woanders (Schulen/Straßen/sozialer Wohnungsbau usw.)
6. Antwort von Henrik Dahlmann (Freie Wähler)
Die Gestaltung des Infoflyers ist natürlich auch bei uns Thema kontroverser Debatte gewesen. Dies besonders deshalb, weil ursprünglich die Ratsgruppen überhaupt keine
Möglichkeit erhalten sollten, sich in dem Flyer zu Wort zu melden. Diese von der Verwaltungsspitze vertretene Rechtsauffassung, die trotz anders gelagerter Empfehlungen aus der Verwaltung umgesetzt werden sollte, haben die Freien Wähler nach Rücksprache mit einem auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in unserem Sinne korrigieren können.
Es gibt in der Verwaltungsspitze also nicht nur eine Geringschätzung der Ausgewogenheit von Pro- und Kontra-Argumenten, sondern auch eine Geringschätzung kleinerer politischer Gruppierungen.
Zu den zwei Stellen, die nun fleißig Werbung für die Position des Oberbürgermeisters machen werden, obwohl sie ja keine Werbung für die Position des Oberbürgermeisters machen dürfen, sondern nur sachlich informieren sollen, habe ich die Beantwortung unserer Kleinen Anfrage zu diesem Thema angefügt.
Antworten auf die gestellten Fragen:
7. Antwort gemeinsam von Anja Vesper, Andreas Spiecker, Hans-Jörg Herhausen (CDU)