Was ist ein Leben wert?
Unendlich viel! Es sei „ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig“, so dass ein Urteil über seinen Wert niemand anderem zustehe als dem Menschen selbst! So sieht es der Bundesgerichtshof.
Unendlich wenig, so dass wir uns nicht darum kümmern müssen! So sehen es die reichen Länder, wenn es um das Leben von 300 Mio. hungernden Kindern geht.
Für die Lebenserhaltung eines einzigen uralten und nicht mehr kommunikationsfähigen weißen Menschen mit künstlicher Ernährung in einem Pflegeheim wird so viel Geld ausgegeben, wie für die Lebenserhaltung von 100 schwarzen Kindern im Hungergürtel der Welt benötigt würde.
Gedankenlosigkeit oder unbewusste Diskriminierung? Oder schützt hier eine radikale Auffassung vom Wert eines Lebens ein Geschäftsmodell, das mit handlungsunfähigen, oft im Koma liegenden Leidenden viel Geld verdient: Einfache Pflege, kein Klingeln, keine Beschwerden, nur Wickeln und Wenden?
Ist dieses „Leben“ im Pflegebett wirklich das, was der Mensch selbst wollte? Fragt man ältere Menschen, die die Vergänglichkeit von Körper und Geist spüren, nach ihren Zukunftswünschen, dann hört man fast immer: „Ich möchte leben, solange ich einigermaßen gesund bin. Aber wenn ich krank bin, dann möchte ich möglichst bald ruhig und in Würde sterben dürfen.“ Niemals wünscht sich einer, uralt zu werden, selbst wenn er dafür im Koma mit künstlicher Ernährung liegen müsste. Menschen sind heute nicht so lebensfixiert, dass sie ihr Leben unter allen Umständen erhalten möchten.
Welches Recht hat eine Gesellschaft, Menschen in ihrer allerletzten Lebensphase solche Lebensfixiertheit als ihren Wunsch zu unterstellen und daraus lebenserhaltende Maßnahmen abzuleiten, die fast alle Menschen vorher für sich abgelehnt hatten?
Lebenshungrige Hungerkinder sterben zu lassen und sterbewillige uralte Menschen zwangsweise am Leben zu erhalten, das kann kein Ausweis einer humanen Weltgesellschaft sein.
Ärzten wird die Entscheidung über das Beenden lebenserhaltender Maßnahmen oft schwerfallen. In Kliniken kann ihnen häufig die Beratung einer Ethikkommission mit Ärzten, Pflegern und Seelsorgern im Gespräch mit den Angehörigen helfen. Leider gibt es in Pflegeheimen und im privaten Pflegebereich eine solche Begleitung sehr selten.
Hier könnte Politik durch die flächendeckende Einrichtung von Ethikkommissionen Ärzten, Pflegenden und Angehörigen einen Weg zu einer gemeinsam getragenen Entscheidung über das Beenden lebenserhaltender Maßnahmen öffnen, wenn der Leidende kein Patientenverfügung unterschrieben hat.
Manfred Alberti, Pfr. i. R. An der Piep 8 c, 42327 Wuppertal, 0152 0421 8707
manfredalberti@hotmail.com, www.manfredalberti.de
Autor: Manfred Alberti: Vorsorgebuch – Alter, Sterben, Bestattung, Neukirchen-Vluyn 2016²