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Teil B: www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de

Der zweite Teil meiner Website ist durch die jahrelange Begleitung der Entwicklungen innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland entstanden. Durch die zeitlich unterschiedliche Entstehung der Artikel in ganz verschiedenen Diskussionstadien und durch die Übernahme wichtiger Schriften von Experten kann ich dieses Kapitel nicht systematisch ordnen. Damit entscheidende Gedanken  zu zentralen Themen der Kirchenentwicklung, die in jeder Landeskirche anders verläuft, nicht verloren gehen, habe ich diese Website so erhalten, wie sie entstanden ist. Diese "Un-Ordnung" bitte ich zu entschuldigen.

 

                                 B  Presbyteriumszukunft in der EKiR

Artikel im Rahmen der Landessynode 2015

a) Der Alptraum geht weiter: NKF - Verwaltungsstrukturgesetz - IT

jetzt:  für alle verbindliches IT System geplant (Drucksache 16)

b)  Aufbruch und Rückfall (Struktur der Landessynode)

c) Antrag zur Verwaltungsvereinfachung (Drucksache 12  Nr 56)

 

Kap. B 1) 2014 Struktur der Landeskirche

Reform der Landessynode (Vorschlag)

 

Kap. B 2) 2013 Verwaltungsstrukturgesetz (VerwG)

Ende der presb.-synodalen Ordnung der EWKiR

Gutachten zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden



Kap. B 3) 2013 Situation der Landeskirche

 

Kap. B 4) 2013 Pfarrbilddiskussion

 

Kap. B 5) 2013 Rundschreiben

 

Kap. B 6) 2012 Diverses

Grundsätzliche Artikel (2011)

Artikel, Aufsätze, Erklärungen, Rundschreiben

 

 

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Eine Homepage will über die kritischen Aspekte zu den Reformzielen der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hierarchisierung, Entwertung der Gemeinden zugunsten sogenannter "Leuchttürme") und die Entwicklungen in den einzelnen Landeskirchen informieren und Artikel und Aufsätze, auch aus wissenschaftlicher Sicht, zugänglich machen:

www.wort-meldungen.de

 

Zu der Diskussion im Rheinland ist auch die Seite von H.J.Volk lesenswert:

www.zwischenrufe-diskussion.de

 

 

 

 

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

 



Auch wenn im Mittelpunkt der Landessynode 2013 die Wahl von Oberkirchenrat Manfred Rekowski zum neuen Präses der Rheinischen Landeskirche stand, so wird doch das fast nebenbei verabschiedete VERWALTUNGSSTRUKTURGESETZ die gravierendsten Auswirkungen auf die Rheinische Kirche haben: Die Verwaltung wird Leitungsorgan. Sie übernimmt zentrale, aktuelle Leitungsfunktionen, die bislang den Presbyterien und den KSVs bzw Superintendenten oblagen. Die verheerenden Auswirkungen auf eine Kirche, in der Gemeinden aus Geldnot sterben und Monopolverwaltungen mit garantierten Stellenplänen gefördert werden,  kann man sich kaum vorstellen. Noch kann dieses Gesetz vor dem In-Kraft-Treten im April 2014 durch die Landessynode 2014 verändert werden, aber es müssen sich viele Gemeinden und Kirchenkreise durch Anträge auf ihren (Sommer-)synoden an die LS 2014 gegen die (Leitungs-)Machtübernahme der Verwaltung in unserer Kirche wehren.  Auch wenn eine gewisse schmale Verwaltung notwendig ist: Jedes Geld für die Verwaltung ist fehlendes Geld für die Gemeindearbeit. Gemeindeglieder (und Kirchensteuerzahler) wollen und brauchen Verkündigung und Gemeindearbeit, aber keine Superverwaltung.





Von unserem neuen Präses Manfred Rekowski hiess es in einer Pressevorstellung zu seiner Kandidatur:

 

Er „liebt das offene Wort und Klartext….Seine kirchenleitende Aufgabe sieht er darin, die Kirchenkreise und Gemeinden in ihrer Arbeit zu unterstützen und Lösungen zu ermöglichen.“

 

Die Gemeinden brauchen Hilfe und Stärkung für ihre Gemeindearbeit an der Basis unserer Kirche, an und mit den Gemeindegliedern. Dafür brauchen sie auch  eigene Leitungsverantwortung. Arme Gemeinden und teure Verwaltungen sind ein Irrweg.

 

Deshalb dem neuen Präses Gottes Segen und viel Kraft für seine verantwortungsvolle Arbeit.

 

 

Die große Betroffenheit über den bbz-Skandal und seine Auswirkungen beeinflusste sehr stark die Stimmung dieser Synode und wird vor allem strukturelle Konsequenzen nach sich ziehen müssen.





(Sowohl den

- a) Bericht von Dr. Hoeppner  vor der LS 2013 über die Ergebnisse der sog. Hoeppner-Kommission als auch den

- b) Wortlaut des Berichtes und

- c) Überlegungen zu Konsequenzen für Kirchenkreise und Gemeinden

finden Sie auf dieser Homepage.)

  

 

Sehr überraschend und bedenkenswert sind die Ausführungen des scheidenden Präses Schneider in seinem letzten Präsesbericht gewesen. Sie deuten indirekt an, welche erstaunliche (hierarchische) Entwicklung die Struktur der rheinischen Kirche genommen hat. Ob das immer zum Vorteil der Gemeinden und Kirchenglieder gewesen ist, darf man sicher bezweifeln.

 

Sie finden aktuell

- im ersten Teil (Kap. A 1:) dieser Homepage Texte zu der strukturellen Zukunft der Leitung der EKiR,

- im zweiten Teil (Kap. A 2) Texte zum Verwaltungsstrukturgesetz und

- im dritten Teil (Kap. A 3) Texte zur allgemeinen Situation der Landeskirche nach der Landessynode 2013

- im vierten Teil (Kap. A 4) Texte zur Diskussion um das "Pfarrbild" (Geplantes Thema LS 2014).

 

 

Das Verwaltungsstrukturgesetz wurde fast undiskutiert nahezu unverändert so verabschiedet, wie es die Vorlage 20 vorsah. Entscheidend ist aber, dass der Termin des In-Kraft-Tretens vom 01. Januar 2014 auf den 01.April 2014 verschoben wurde. 

 

So haben die rheinischen Presbyterien und Kreissynoden die Chance, durch Anträge an die Landessynode im Januar 2014 wesentliche Teile des Gesetzes noch zu verändern.

 

-       Vielleicht kann so verhindert werden, dass den Presbyterien wichtige Verantwortungen für die alltäglichen Leitungsentscheidungen in der Gemeindearbeit entzogen werden.

 

-       Vielleicht kann so noch die Kostenentwicklung der Verwaltung begrenzt werden.

 

-       Vielleicht kann so der Schritt der Verwaltung von unterstützender Verwaltung zu gravierender Leitungsverantwortung verhindert werden.

 

-       Vielleicht kann so noch die auf dem Spiele stehende Grundstruktur des presbyterial-synodalen Systems mit verantwortlicher Gemeindeleitung durch das Presbyterium gerettet werden.

 

 

 

Die auf dieser Homepage veröffentlichten Stellungnahmen zum Verwaltungsstrukturgesetz (Analyse, Luth. Konvent) sollen die in diesem Gesetz liegenden Gefahren anschaulich verdeutlichen.

 

 Weitere Stellungnahmen zu diesem Verwaltungsstrukturgesetz oder zu anderen Gesetzesvorhaben der Landessynode, die sich mit der presbyterial-synodalen Struktur beschäftigen, kann ich gerne auf dieser Homepage der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. (Bitte senden an manfredalberti(at)hotmail.com).

 

Den im Dezember 2012 im deutschen Pfarrerblatt veröffentlichten Artikel von mir über die Gefährdung der Leitungsverantwortung der Presbyterien können Sie ebenfalls auf dieser Homepage lesen.

 

 

Zum Hintergrund:

 

Die Rheinische Landeskirche (EKiR) befindet sich in einer Phase der Umstrukturierung. Schwindende Mitgliederzahlen aufgrund der demographischen Entwicklungen und die Angst vor rapide zurückgehenden Einnahmen fördern vielfältige Überlegungen, wie die Kirche besser auf zukünftige Entwicklungen vorzubereiten ist.

 

In diesen Überlegungen spielen Pläne eine große Rolle, Aufgaben zu konzentrieren: Statt der Presbyterien sollen künftig Kirchenkreise und Verwaltungen wichtige Entscheidungen fällen dürfen: u.a. im Personalbereich, in der Verwaltung der Ge­meinden, bei Kirchen und anderen Gebäuden und bei den Finanzen. Es ist absehbar, dass am Ende dieses Prozesses auch die Anbindung und Wahl der Pfarrer und Pfarrerinnen durch den Kirchenkreis stehen wird.

 

Mit der Umsetzung solcher Pläne schwindet die Leitungsverantwortung der Presbyterien bis auf ein Minimum.

 

Während die Rheinische Kirchenordnung mit ihrer presbyterial-synodalen Ordnung die Gemeinden als die zentrale Ebene unserer Kirchenstruktur ansieht und darüber angesiedelte Ebenen nur die Aufgaben übernehmen dürfen, zu denen die Gemeinden nicht (mehr) in der Lage sind, deuten viele Anzeichen darauf hin, dass immer mehr Kompetenzen und Verantwortungen oben angesiedelt werden sollen und eine Hierarchisierung der Rheinischen Landeskirche bevorsteht.

 

Die Landessynode im Januar 2012 hat die Personalverantwortung weitgehend von der presbyterialen Ebene auf die synodale Ebene verschoben. Vor Personalentscheidungen sind Gemeinden je nach Kirchenkreisbeschlüssen gezwungen, Absprachen mit Kirchenkreis und Nachbargemeinden zu treffen oder zumindestens Kontakte aufzunehmen.

 

 

 

Diese Homepage will Argumente dafür sammeln, ordnen und jedem Interessierten, vor allem jedem Landessynodalen, zur Verfügung stellen, dass die zentrale Leitungsverantwortung bei den Presbyterien verbleibt.

 



 

Denn: Lebendiger Mittelpunkt des kirchlichen Lebens sind die Ortsgemeinden: Ihre Lebendigkeit entsteht aus dem ehrenamtlichen Engagement vieler Gemeindeglieder. Die verantwortliche Leitung der Ortsgemeinden sollte deshalb bei einem gemeindenahen Presbyterium bleiben, das für seine Arbeit Verantwortung für Finanzen, Personal, Gebäude und Verwaltung braucht. Wo Presbyterien überfordert sind, sollten freiwillige Möglichkeiten zur Übertragung bestimmter Aufgaben an den Kirchenkreis oder die Landeskirche vorgehalten werden.

 

  

 

In ihrem Hauptteil (entstanden 2011 zur Vorbereitung der LS 2012) ist sie durch acht Kapitel gegliedert, in denen Sie auch ausführlichere Erläuterungen finden können:

 

A. Einleitung und aktuelle Hintergründe

 

B. Die Situation der Gemeinden in der EKiR 2011

 

C. Gefährdung der Presbyterien als verantwortlicher Gemeindeleitung

 

D. Personalplanung

 

E. Verwaltungsstrukturreform

 

F. Beteiligung der Gemeinden am Entscheidungsprozess

 

G. Juristische Debatte

 

H. Vorlagen für Anträge über Kreissynoden an Landessynode

 



 



 

Darüber hinaus sollen einige Artikel und Vorträge, die zu diesem Themenbereich entstanden sind, durch diese Homepage auch weiterhin zur jederzeitigen Verfügung gestellt werden.

 

 

p.s. Die teilweise schlechte graphische Gestaltung der Homepage möge man mir bitte verzeihen. M.A.

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© Manfred Alberti

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