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Absurde Stadtpolitik: Brücke als Verkehrsweg?

 

 

Absurde Stadtpolitik: Soll die Brücke doch ein Verkehrsweg sein? 

Da kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Gerade hat das Rechtsgutachten festgestellt, dass eine Brücke mit Eintrittspflicht in NRW kein öffentlicher Verkehrsweg sein kann und deshalb für die Hängeseilbrücke als Genehmigungsverfahren besser eine Bauleitplanung im Rahmen eines "Freizeitgebietes" geeignet sei. Aber selbstverständlich hätte BAYER immer ein Recht auf Einspruch. 

Nun hat die LINKE im Stadtrat gefragt, welchen Einfluss die Seveso III Richtlinie, bzw. das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  für Störfälle auf die Hängebrücke habe. 

Und die Antworten der Verwaltung (VO/0515/23/A-1 und VO/0749/23/1-A) lassen aufhorchen: Ein Einfluss sei nicht gegeben, da die Brücke nur als „unwichtiger Verkehrsweg“ anzusehen sei und „unwichtige Verkehrswege“ seien nach dem Wortlaut des BImSchG § 3 Abs. 5 d und § 50 S.1 im Gegensatz zu „wichtigen Verkehrswegen“ keine schutzbedürftige Nutzung. 

Da stutzt man. Das von der Stadt selbst beauftragte Rechtsgutachten Redeker hält einen Verkehrsweg, für den Eintritt verlangt wird, für in NRW nicht genehmigungsfähig und rät der Stadt zur Einordnung als „Freizeitgebiet“.  Aber die Stadt macht genau das Gegenteil. Vermutlich, weil nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auch "Freizeitgebiete" oder "Erholungsgebiete" wie eine BUGA prinzipiell schutzbedürftige Gebiete sind.

Will also die Stadt die Brücke nur deshalb als „unwichtigen Verkehrsweg“ einstufen, um so um die ausführliche Störfallprüfung herumzukommen?

Man kann nur staunen über die gedanklichen und mathematischen Verrenkungen in der Stadtratsvorlage, die gemacht werden, um die "Unwichtigkeit" der Brücke zu begründen. Man berechnet, wieviel Autos und damit (mal 1,44) Personen in 24 Stunden höchstens auf unwichtigen Straßen fahren dürften, und vergleicht sie mit der Zahl der Fußgänger auf der Brücke. Dass man hier statt mit den maximal 1000 gleichzeitig zugelassenen Besuchern nur mit 600 rechnet ist genauso unverständlich wie der sicher unstatthafte Vergleich von Personen im rundum schützenden Auto mit völlig ungeschützten Fußgängern auf der hohen Brücke. 

Der Beigeordnete Minas begründete im Stadtrat die Einordnung als "unwichtigen Verkehrsweg" und nicht als "Freizeitgebiet" oder "öffentlich genutztes Gebiet" damit, dass die Brücke als Verkehrsweg von a nach b gebaut würde und nicht, um sich dort aufzuhalten. Das klang bislang deutlich anders, zumal die Kaiserhöhe aktuell wohl nicht mehr zur BUGA gehören soll.

Glaubt die Stadt wirklich, die BAYER-Juristen würden auf solche Täuschungen hereinfallen und bei einer Störfallprüfung die Risiken kleinrechnen? Auf BAYER kämen doch durch die Brücke unüberschaubare Gefahren zu: Ein Brand im Werk kann Sekunden später die hohe Brücke mit bis zu tausend Besuchern in Rauchgase einhüllen. Zig oder hunderte Menschenleben wären in Gefahr. BAYER könnte zur Zahlung millionenteurer Entschädigungen verurteilt werden. Ein hohes Risiko, ohne dass Bayer irgendeinen kleinen Vorteil durch die Brücke hätte. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt auch eine Firma gegen solche neu entstehenden Risiken durch neue Bauten. Und die Brücke würde auch die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten des Werkes Elberfeld beschneiden.

Warum sollte BAYER die Brücke so durchwinken und diese Risiken auf sich nehmen? Kein Firmen- oder Konzernchef könnte so etwas verantworten. 

Glaubt die Stadt Wuppertal wirklich daran, sich in jahrelangen Gerichtsverfahren gegen die BAYER Juristen durchsetzen zu können? Zudem könnten noch andere Betroffene sich mit anderen juristischen Argumenten gegen den Bau dieser Brücke zur Wehr setzen: Überqueren von Wohnungen oder Gärten, Gefährdung der Züge, Schwebebahnen, Busse, PKWs und Fußgänger durch herabfallende Gegenstände, wie z.B. kiloschwere Eiszapfen, etc.  

Wer die sehr hilflos und fast peinlich wirkende Vorlage VO/0749/23/1-A zur Genehmigung der Brücke liest, der spürt, dass die Stadt selbst kaum rechtliche Möglichkeiten sieht, diese Brücke genehmigt zu bekommen. Dieses Dokument ist ein Dokument der Verzweiflung. Absurde Überlegungen und Berechnungen müssen herhalten, um noch ein kleines Licht der Hoffnung zu erhalten. In zwei bis drei Jahren muss die Störfallprüfung bei der Erstellung und juristischen Überprüfung der Bauleitplanung auf jeden Fall durchgeführt werden.

Jeder weitere Euro in die Planung der Hängeseilbrücke ist nutzlos weggeworfenes Geld. Wann werden die Parteien, der Stadtrat, die Verwaltung und der OB endlich die Konsequenzen ziehen? 

 

Manfred Alberti

www.manfredalberti.de

manfredalberti@hotmail.com

 

Artikel veröffentlicht in wtotal am 14.09.2023

 

 

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