www.Presbyteriumsdiskussion-EKiR.de www.manfredalberti.de
    www.Presbyteriumsdiskussion-EKiR.de    www.manfredalberti.de                    
  • Rom und Düsseldorf:
  • Wie Kirchenordnungen begründet werden, katholisch und evangelisch.
  • Pfr. i. R. Wilhelm Drühe

Die römisch-katholische Kirche ist für mich das Ergebnis einer religiösen Ideologie geworden, weil aus Worten des Jesus von Nazareth über Petrus das Papstamt entwickelt wurde – zur Ausübung religiöser Herrschaft durch die römisch-katholische Kirche. Ist die Evangelische Kirche im Rheinland auch auf einem ähnlichen Wege, wenn es um die Machtausübung durch den Präses geht und eine religiöse Begründung mit der Leitung Christi als Oberhaupt der Kirche erfolgt? Manfred Alberti, Pfarrer i.R. in Wuppertal, macht sich Sorgen um die Zukunft seiner Landeskirche und schrieb in seiner „Einschätzung zur LS 2013“ zum Bericht, den Nikolaus Schneider als Präses der Synode gab: „Wenn man sich dieses Leitungsbild für eine Kirche vorstellt, dann ist es eine fast bischöfliche Leitung durch die einmal jährlich tagende Landessynode, im Laufe des Jahres vertreten durch die Kirchenleitung und den Präses… Solches Leitungsverständnis scheint sich - vielleicht seiner Parallelität zur Leitung Christi wegen - jede Auseinandersetzung und Kritik zu verbitten und verlangt, dass selbst tradierte „ungeschriebene Regeln“ beachtet werden müssen.“ Eigentlich eine vernichtende Kritik an dem, was Präses Nikolaus Schneider am Ende seiner Amtszeit den Synodalen vorgetragen hatte. Und was sind „ungeschriebene Regeln“, von wem festgelegt?

Hat sich Nikolaus Schneider, inzwischen EKD-Ratsvorsitzender bis 2015, von der rheinischen Kirchenordnung verabschiedet? Manfred Alberti in seiner „Einschätzung“ dazu: „Doch was schätzt denn der Präses an der rheinischen Ordnung? Sehr auffällig ist, dass er nicht ein einziges Mal in diesem Zusammenhang die rheinische Ordnung benennt als ‚presbyterial – synodale Ordnung‘. Dieser generelle Verzicht auf das Kennzeichen dieser Ordnung ist im Sprachgebrauch äußerst unüblich.“ Und die evangelischen Kirchenleute im Rheinland sind doch so stolz auf diese ‚presbyterial – synodale Ordnung‘.

Der Evangelische Pressedienst (epd) meinte in seinem Bericht über die Abschiedssynode des rheinischen Präses, dass eine „Grundsatzdebatte über die Struktur der Evangelischen Kirche im Rheinland entbrannt“ sei. Dem wollte ich nachgehen – und zitiere zunächst aus dem Präsesbericht: „Eine Besonderheit unserer rheinischen Kirchenordnung ist, dass sie eine Gewaltenteilung nicht kennt. Damit ist sie im politischen Sinn nicht demokratisch…Die Kirchenordnung will vielmehr jeder Parteibildung wehren. Auch Gruppen zur Organisation der Meinungsbildung oder der Vorbereitungen von Wahlen sind – anders als in anderen Landeskirchen und bei der Synode der EKD – nicht vorgesehen.“

Dann folgt die Begründung von dem Bekenntnis, das Christus das einzige Haupt der Kirche ist: „Die Mütter und Väter unserer Kirchenordnung wollten mit dieser Form der Ordnung im Sinne der Barmer Theologischen Erklärung ein Bekenntnis dazu ablegen, dass Christus das eine und einzige Haupt der Kirche ist. Der Leitung der Kirche durch den einen Christus soll die aus der einen Landessynode abgeleitete Leitung der rheinischen Kirche entsprechen.“
So sei die Synode Exekutive, Legislative und durch die Wahl der Kirchengerichte Judikative. Da die Entscheidungen kollegial gefasst werden – so der Präses – „sind wir davon überzeugt, dass der Leitungswille des Herrn der Kirche sich auf diese Weise angemessen durchsetzen kann.“ Gemeinsame Beratung, die sich um Einmütigkeit bemüht, solle dem Wirken des Heiligen Geistes Raum geben – also eben nicht die Bindung der Leitungskompetenz an ein Weihe-Amt. Wirkt Gottes Geist so in Rom im Vatikan und in Düsseldorf im Landeskirchenamt – durchaus vergleichbar?

Bei diesen Ausführungen sind mir viele Fragen zur Begründung (!) einer Kirchenordnung gekommen. Nochmals Nikolaus Schneider: „Unsere Ordnung kennt aus diesen Grundüberlegungen heraus kein Bischofsamt“, auch wenn die Synode selbst manche Bischofsfunktionen ausübe, „aber nicht der oder die Präses.“ Die Evangelische Kirche im Rheinland habe damit eine Ordnung, die von prägnanten theologischen Grundüberlegungen ausgeht. Nochmals die Aussage des pensionierten rheinischen Pfarrers aus Wuppertal dazu, die Rheinische Kirche habe „eine fast bischöfliche Leitung durch die einmal jährlich tagende Landessynode, im Laufe des Jahres vertreten durch die Kirchenleitung und den Präses“ – also die oder der Präses eine Art „Erzbischof“? Wie wirken sich die „prägnanten theologischen Grundüberlegungen“ aus? Wie legitimieren sie Kirchen-Herrschaft?

„Verunsicherte Kirche“ schrieb die „Rheinische Post“ aus Düsseldorf am 11. Januar 2013 und sprach von einer „ausgewachsenen Vertrauenskrise gegenüber den kirchlichen Leitungsgremien“, also gegenüber Präses und Kirchenleitung! Nur auf dieser Landessynode oder schon vorher? Ausgelöst wurde sicher einiges durch den Bericht, den Dr. Reinhard Höppner den Synodalen gegeben hatte (Mathematiker, SPD-Politiker, Ministerpräsident von 1994-2002 in Sachsen-Anhalt, Präsident des Evangelischen Kirchentages 2007 in Köln). Es ging um die Finanzproblem mit der landeskircheneigenen bbz GmbH: „Wir sollten Vorschläge erarbeiten ‚ob und gegebenenfalls wie Leitungs-, Führungs- und Aufsichtsstrukturen in der Evangelischen Kirche im Rheinland verändert werden müssen, um den Auftrag der Kirche im Rahmen der presbyterial-synodalen Ordnung‘ erfüllen zu können.“ Hier wird ausdrücklich „die presbyterial-synodalen Ordnung“ erwähnt.

Die Kommission kam auf klare Strukturen als die Grundvoraussetzung für die sachgerechte Wahrnehmung und Umsetzung von Entscheidungen zu sprechen. „Kompetenzen müssen klar verteilt sein. Interessenkonflikte handelnder Personen innerhalb dieser Strukturen sind möglichst zu vermeiden“ – also im Verhältnis von Landessynode, Kirchenleitung und Landeskirchenamt. „Die Kirchenordnung sieht vor, dass der Präses sowohl der Vorsitzende der Synode als auch der Kirchenleitung und des Kollegiums des Landeskirchenamtes ist“ (KO 156 (1)). Die Kommission empfiehlt nun, einen eigenen Synodalvorstand (Präsidium) zu bilden und die Kirchenordnung entsprechend zu ändern – letztlich die „Entflechtung“ der Zuständigkeiten mit Konsequenzen für die Kirchenkreise und ihre Leitungsstrukturen, wobei die Konsequenzen für die Kirchengemeinden zu prüfen wären. „Eine Kirchenverfassung muss in sich stimmig sein.“

Solche grundlegenden Änderungen seien nicht ohne eine gründliche Diskussion in der gesamten Landeskirche möglich. Die Kommission empfiehlt daher die Einsetzung eines Projektausschusses, der sich mit den Konsequenzen der nach der Auffassung der Kommission unter Dr. Höppner erforderlichen Gewaltenteilung für die Kirchenordnung beschäftigt. Die „Entflechtung“ ist übrigens in den lutherischen Landeskirchen nach dem Ende der Einbindung der evangelischen Kirche in die Monarchie – Bündnis von „Thron und Altar“ – längst mit der Trennung von Bischofsamt, Synoden-Vorsitz und Leitung des Landeskirchenamtes erfolgt. Zu der vorgeschlagenen „Entflechtung“ in der Rheinischen Kirche sagte Nikolaus Schneider – wie eigentlich zu erwarten war! – „Dem kann ich nicht folgen.“ Er sei ein „theologischer Fan“ der rheinischen Kirchenordnung.

Es ist nicht zu übersehen, dass das eigentliche Hauptproblem auch der Evangelischen Kirche im Rheinland der längst erfolgt Rückbau der Basis der evangelischen Kirche ist, nämlich der örtlichen Kirchengemeinde. Ich schließe mich der Kritik von Manfred Alberti an. Er meint, dass nach der presbyterial-synodalen Ordnung „eigentlich die Gemeindeleitung bei den Presbyterien liegt und (Kreis- und Landes-) Synoden nur eine davon abgeleitete Macht und Verantwortung haben!“ Und weiter: „Gibt es nicht so etwas wie eine „Gewaltenteilung“ zwischen Presbyterien, Kreis- und Landessynode, die im Sinne der synodal-presbyterialen Ordnung keinesfalls von der Landessynode zur eigenen Machtausweitung oder zur Machtausweitung für bestimmt Gruppen aufgehoben werden darf?“

Es darf und muss eine Kirchenordnung geben in allen christlichen Kirchenformen – für mich mit folgenden, grundsätzlichen Bestimmungen (entnommen der „Rheinischen Kirchenordnung“):

„Der Herr hat seiner Kirche den Auftrag gegeben, das Evangelium aller Welt zu verkündigen.“

„Die Heilige Schrift ist die alleinige Quelle und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der Lehre und den Lebens“,

„Die Kirche ist die Versammlung der Gläubigen, in der das Wort Gottes lauter und rein verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden.“

„Die Kirchengemeinde nimmt den Auftrag der Kirche in ihrem Bereich im Rahmen der kirchlichen Ordnung in eigener Verantwortung wahr.“

„Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirchengemeinde.“

Das sollte für alle und in allen Kirchengemeinden aller christlichen Konfessionen gelten, vor allem auch für die, die das „evangelisch“ für sich in Anspruch nehmen. In allen Kirchen beginnt die Ideologisierung dann, wenn der christliche Glaube zur Ausübung von Herrschaft gebraucht/missbraucht wird. Und das geschieht nicht nur in der Papstkirche!

Wilhelm Drühe (19. Januar 2013)

Zuerst veröffentlicht in: Neandertal   Blog 19.1.2013

 

Druckversion | Sitemap
© Manfred Alberti

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.