www.Presbyteriumsdiskussion-EKiR.de www.manfredalberti.de
    www.Presbyteriumsdiskussion-EKiR.de    www.manfredalberti.de                    

 

(Eine optisch bessere Darstellung der Texte ist mir leider nicht möglich. Den Text finden Sie in den Protokollen der Landessynode 2013: ekir.de Titelseite unten unter dem Strich: ekir.de/landessynode/ Landessynode 2013/Dokumente/Beschlüsse/Beschluss 06)

 

 

LS2013-B06.doc

 

Auszug aus dem Protokoll der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland

 

vom 8. Januar 2013

 

Überweisung der Initiativanträge

 

Initiativantrag des Synodalen Dr. Kenntner (28) betr. Verwaltungsausgaben

 

Beschluss 6:

 

Der Initiativantrag des Synodalen Dr. Kenntner (28) betr. Verwaltungsaufgaben

 

wird an die Kirchenleitung überwiesen.

 

(Einstimmig)

 

Der Initiativantrag hat folgenden Wortlaut:

 

Die Landessynode möge beschließen:

 

Der Landessynode 2015 ist ein Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und

 

Aufgaben vorzulegen, das Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende

 

Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen

 

Kirche im Rheinland. Der Landessynode soll damit die Möglichkeit gegeben

 

werden, mittel– und langfristig den prozentualen Anteil der Verwaltungskosten

 

am Gesamtkirchensteueraufkommen festzulegen und in ein auch

 

theologisch begründbares Verhältnis zu den Prozentanteilen der Ausgaben für

 

die sonstigen Arbeitsfelder (vergleichbar den Überlegungen betr. Kosten

 

Pfarrdienst) zu bringen.

 

Begründung:

 

Mit NKF, dem IT-Konzept, der Reform der Rechnungsprüfung, der Verwaltungsstrukturreform

 

und anderen Festlegungen werden seit Jahren Optimierungen

 

im Verwaltungsbereich mit deutlichen finanziellen Folgen für die Kirchenkreis-

 

und Gemeindeebene angestrebt, ohne dass eine Kostendeckelung

 

erfolgt ist.

 

 

Bei absehbar geringer werdenden Ressourcen nimmt die Landessynode ihre

 

Pflicht wahr, darauf zu achten, dass auch in Zukunft die zur Verfügung stehenden

 

Mittel möglichst weitgehend für die Erfüllung der Pflichtaufgaben nach

 

Art. 1 KO verwendet werden können. Deutliche Kostensteigerungen im Verwaltungsbereich

 

sind zudem der inner- wie außerkirchlichen Öffentlichkeit

 

nicht mehr vermittelbar.

 

(Der Synodale Dr. Kenntner (28) und 33 weitere Unterschriften.)

 

Druckversion | Sitemap
© Manfred Alberti

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.