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LS2013-B06.doc
Auszug aus dem Protokoll der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland
vom 8. Januar 2013
Überweisung der Initiativanträge
Initiativantrag des Synodalen Dr. Kenntner (28) betr. Verwaltungsausgaben
Beschluss 6:
Der Initiativantrag des Synodalen Dr. Kenntner (28) betr. Verwaltungsaufgaben
wird an die Kirchenleitung überwiesen.
(Einstimmig)
Der Initiativantrag hat folgenden Wortlaut:
Die Landessynode möge beschließen:
Der Landessynode 2015 ist ein Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und
Aufgaben vorzulegen, das Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende
Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen
Kirche im Rheinland. Der Landessynode soll damit die Möglichkeit gegeben
werden, mittel– und langfristig den prozentualen Anteil der Verwaltungskosten
am Gesamtkirchensteueraufkommen festzulegen und in ein auch
theologisch begründbares Verhältnis zu den Prozentanteilen der Ausgaben für
die sonstigen Arbeitsfelder (vergleichbar den Überlegungen betr. Kosten
Pfarrdienst) zu bringen.
Begründung:
Mit NKF, dem IT-Konzept, der Reform der Rechnungsprüfung, der Verwaltungsstrukturreform
und anderen Festlegungen werden seit Jahren Optimierungen
im Verwaltungsbereich mit deutlichen finanziellen Folgen für die Kirchenkreis-
und Gemeindeebene angestrebt, ohne dass eine Kostendeckelung
erfolgt ist.
Bei absehbar geringer werdenden Ressourcen nimmt die Landessynode ihre
Pflicht wahr, darauf zu achten, dass auch in Zukunft die zur Verfügung stehenden
Mittel möglichst weitgehend für die Erfüllung der Pflichtaufgaben nach
Art. 1 KO verwendet werden können. Deutliche Kostensteigerungen im Verwaltungsbereich
sind zudem der inner- wie außerkirchlichen Öffentlichkeit
nicht mehr vermittelbar.
(Der Synodale Dr. Kenntner (28) und 33 weitere Unterschriften.)