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Drucksache 1: Bearbeitete Anträge

Wer die über einhundert Seiten Überblick über die Arbeit der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes durchliest, bekommt einen Eindruck von der Breite und Vielfalt der zu bearbeitenden Aufgaben. Vieles wird in jeweils neu zusammengesetzten Arbeitsgruppen diskutiert und entscheidungsreif bearbeitet.

 

Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgehen, dass in diesen Arbeitsgruppen so gut wie nie Presbyter oder Gemeindepfarrer vertreten sind. Das bedeutet: Die wichtigste Ebene unserer Landeskirche, die Gemeindeebene, ist an der Erarbeitung, an der Diskussion, an der Planung und an der Vorbereitung der Entscheidung nicht beteiligt!



Am Beispiel der AG Personalplanung (Vorlagenheft vom 10.Juni S.38):

Teilnehmer sind

- 2 Superintendenten und ein Assessor

- 5 VertreterInnen betroffener Berufsgruppen (Küster, Kirchenmusik, Verwaltung, Jugendarbeit, Mitarbeiterbeauftragte)

- 1 Mitglied des Finanzausschusses

- 3-4 Dezernenten aus dem LKA

Weder die Presbyteriumsebene, noch die Pfarrvertretung, noch die GemeindepfarrerInnen sind einbezogen, obwohl es zentral um die Umschichtung von Aufgaben der Gemeindeleitung durch das Presbyterium auf die Kirchenkreisebene geht.



Am Beispiel der AG Verwaltungsstrukturreform (Vorlagenheft 12.07.2011 Sollkonzept von Kienbaum Management Consultants: 2. Projektorganisation S.24)

Mitglieder des Ausschusses:

- 5 Vertreter Landeskirchenamt

- 6 kirchliche Verwaltungsbeamte

- 2 höhere Verwaltungsbeamte (nicht kirchlich)

- 2 Superintendenten und 1 Assessor

- 1 Leiter eines Diakonischen Werkes

- 1 Presbyter als Vertreter des Finanzausschusses

- 1 Kirchmeisterin als Vertreter der gemeindlichen Ebene

Auch hier ist die gemeindliche Ebene kaum repräsentiert. Das Denken, Gestalten und Planen von Verwaltung von den Anforderungen der Gemeindearbeit her kann so nicht stattfinden. Der Denkansatz ist die Organisationsstruktur von oben nach unten: Die Gemeinde mit ihren Bedürfnissen, Wünschen, Rechten und Möglichkeiten ist ausserhalb des Blickfeldes.

 

An diesen exemplarischen Beispielen zeigt sich das Grundproblem momentaner Reformüberlegungen durch Landessynode, Kirchenleitung und Landeskirchenamt: Ausgangspunkt der Überlegungen ist nicht die Orts- (oder Funktions-)gemeinde mit ihren Anforderungen, Notwendigkeiten und Möglichkeiten, obwohl hier in der Gemeindearbeit die Kirche ihren Sinn  und Auftrag hat. Durch die Vernachlässigung des Denkens von dieser Ebene her verspielt die Rheinische Kirche ihre Verankerung in den Gemeinden. Die Kirchenorganisation verselbständigt sich und die Gemeinde darben. Aufgrund der Anforderungen höherer Ebenen steht für die Gemeindearbeit immer weniger Geld zur Verfügung. Eine Superverwaltung verwaltet sich selbst, weil die Gemeinden kaum noch Mitarbeiter haben.

 

Nicht die Landessynode, nicht die Kirchenleitung, nicht das Landeskirchenamt, nicht die Superverwaltung und auch nicht die Kirchenkreise garantieren des Überleben der Kirche, sondern der Gemeindebezug der Christen, hervorgerufen durch eine lebendige Gemeindearbeit, durch engagierte ehrenamtliche MitarbeiterInnen, durch kompetente beruflich Mitarbeitende und durch aktive den Menschen zugewandte Pfarrerinnen und Pfarrer. 

 

 

Von der Unterstützung und Stärkung solcher Gemeindearbeit müssten alle sinnvollen und erfolgversprechenden kirchlichen Reformbestrebungen ihren Ausgangspunkt nehmen.

 



Da auf der Landessynode vor allem die Vertreter der kirchlichen Mittelebene und Leitungsebene starken Einfluss haben, gehen viele Reformen an den Anforderungen der Gemeinden vorbei. Für die Zukunft der Rheinischen Kirche vermutlich eine verheerende falsche Schwerpunktsetzung.









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