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Pfr. Manfred Alberti

Lüntenbecker Weg 38

42327 Wuppertal

alberti@sonnborn.de

Tel 0202 712602                                                                                       
24. Nov. 2011

www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de

 

Rundschreiben 20

 

Rundschreiben zur Diskussion über die Zukunft der Presbyterien

in der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Mit der Bitte um Weiterleitung an möglichst viele
Interessenten.

Bitte um Weiterleitung an die örtlichen
Mitglieder der Landessynode, die am Samstag den 26.Nov. zur
Vorbereitungsveranstaltung für die Landessynode zusammenkommen.

Wer keine Rundschreiben mehr bekommen möchte, möge
bitte eine Mail schreiben.

 

Liebe Interessierte

an der Zukunft der Presbyterien in der
Rheinischen Landeskirche!

 

Ist das die Zukunft unserer Gemeinden?



Kirchensteuereinnahmen € 122 000 bei Verwaltungskosten € 120 000

Kein Horrorszenarium, sondern bittere Realität 2012:

Gemeinde in Wuppertal mit zwei
Pfarrstellen mit je 2050 Gemeindegliedern.
Nach Abzug der div. Umlagen für Pfarrstellen, Kirchenkreis, Diakonisches Werk und Kindergartenverband verbleiben der Gemeinde 122 000 €
Kirchensteuereinnahmen. Für die
Verwaltung durch das Verwaltungsamt müssen 120 000 € bezahlt werden.

 

 

Am 11. Nov., fast drei Wochen nach Verabschiedung durch die Kirchenleitung, wurde endlich die aktuelle Beschlussvorlage zur Verwaltungsstrukturreform im Internet veröffentlicht. ( Beschlussvorlage vom 21.10.2011)

Im Kern hat sich wenig Grundsätzliches an dem Beschlussvorschlag seit der letzten
Landessynode verändert:

-      
A) Die Presbyterien sollen ihre Hoheit über die Verwaltung ihrer Gemeinde verlieren und gezwungen sein, sich
dem Monopol einer konkurrenzlosen Kirchenkreisverwaltung anzuschließen.

-      
B) Die Verwaltung sichert sich durch die Monopolstellung, den Anschlusszwang und durch
die eigenen Maßstäbe von Qualität, Professionalität und Größe einen großen Teil
der Kirchensteuermittel der Gemeinden.

-      
C)  Verwaltung definiert sich selbst und fordert im Namen von Qualitätssteigerung und -sicherung ihren Bedarf: Neuer Bedarf im Bereich Controlling wird schon angemeldet.

-      
D) Die Presbyterien verlieren wie die Kreissynodalvorstände die Finanzverantwortung für Beträge bis zu einer noch festzulegenden Größenordnung, da diese gesetzlich der Verwaltung übertragen werden soll.

-      
E) Die Kreissynodalvorstände wie die Superintendenten verlieren fundamentale Aufsichtsverantwortungen gegenüber
Gemeinden, Verwaltung etc. Die Aufsicht will die Verwaltung selbst übernehmen.

-      
F) Die Verwaltung will zu einer gemeinde- und
kirchenkreisleitenden Institution im Rheinland werden.

 

 

Wer jetzt entsetzt aufschreit und das für Unsinn hält oder solche
Gedanken für absurd, der sei darauf hingewiesen, dass alle diese
Interpretationen sich leicht aus den Texten dieser Vorlage herauslesen lassen.

Der dringenden Bitte um Klarheit und
Eindeutigkeit sind die Verfasser dieser Vorlage an vielen Stellen trotz
diverser Hinweise noch immer nicht nachgekommen, so dass man leider mit den
ungünstigsten Interpretationen (für Gemeinden und KSVs) rechnen muss. Gerade an zentralen Punkten, wie der
Aufsichtsfrage, ist die Unklarheit und Verschwommenheit der Vorlage unübersehbar.

Solange in der Vorlage an den wichtigen
Punkten nicht eindeutig klargestellt ist, dass die Verwaltung den
presbyterialen und synodalen Leitungsebenen keine Macht wegnehmen will, wäre
Gutgläubigkeit eher naiv und fahrlässig.

 

 

Zu A) Die Presbyterien sollen ihre Hoheit über die Verwaltung ihrer Gemeinde verlieren und gezwungen sein, sich
dem Monopol einer konkurrenzlosen Kirchenkreisverwaltung anzuschließen.

Eindeutiges und nicht bestrittenes Ziel der Vorlage ist es, dass für einen Kirchenkreis ein Verwaltungsamt zuständig ist, und alle Gemeinden, die Superintendentur und alle
Werke und Verbände gezwungen sind, sich dieser Verwaltung anzuschließen.
Lediglich für den Fall, dass eigenständige Werke über eine ebenso große eigene
Verwaltung verfügen, ist inzwischen für diese Verwaltungen eine Öffnungsklausel
eingefügt worden.

Konsequenz: Die Verwaltungen haben im Kirchenkreis Monopolcharakter. Sie und ihre verantwortlichen Gremien können die Preise bestimmen und den Gemeinden und angeschlossenen Werken abfordern. Die Gemeinden haben selbst bei zu beanstandender Qualität keine Alternativmöglichkeiten mehr, wie eigene große und qualitativ  gute Zusammenschlüsse, kirchenkreisübergreifende Lösungen oder Vergabe  bestimmter Aufgaben an alternative Anbieter.

 

Zu  B) Die Verwaltung sichert sich durch die Monopolstellung, den
Anschlusszwang und durch die eigenen Maßstäbe von Qualität, Professionalität und Größe einen großen Anteil der Kirchensteuermittel der Gemeinden.

Bevor  andere Berufsgruppen wie Kirchenmusiker, Gemeindepädagogen, Sozialarbeiter und Jugendleiter Ansprüche anmelden könnten oder Gelder für Gemeindearbeit und Gebäudefinanzierungen beziffert werden, sichert sich die Verwaltung zwangsweise einen erheblichen Anteil an den Gemeindefinanzen. Vermutlich wird der Anteil der Verwaltungskosten in etlichen Gemeinden bald höher sein als der Anteil für die Pfarrbesoldung. Vermutlich wird in vielen Gemeinden nach
den Umlagen und der Verwaltungsfinanzierung fast kein Geld mehr für andere Mitarbeitende zur Verfügung stehen.

Zu C) Verwaltung definiert sich selbst und fordert im Namen von Qualitätssteigerung und -sicherung ihren Bedarf: Neuer Bedarf im Bereich Controlling wird schon angemeldet. (siehe Seite 26).

NKF hat es vorgemacht:

Irgendwer hat beschlossen, dass es in jeder Gemeinde ein Haushaltsbuch gibt mit einer linken und einer rechten Seite. Diese linken Seiten haben die Presbyterien
auszufüllen, um so ihren Bedarf an Finanzmitteln (rechte Seite) zu begründen. Diese
zig oder hundert linken Seiten ordentlich auszufüllen, bedeutet: Für jedes
kleine Arbeitsgebiet der Gemeinde Grundlagen und Ist-Bestand zu erheben,
Wünsche und Perspektiven zu ermitteln, daraus Ziele zu überlegen, methodisches Vorgehen zu planen, Kosten zu
ermitteln und das Ganze umzusetzen in planbare Zahlen für die nächsten vier
Jahre, deren Erreichen dann in jedem Jahr kontrolliert werden kann, um von da
aus Ziele und Methodik zu korrigieren. Die kommenden Vorwürfe an Pfarrerschaft und Mitarbeiterschaft, wenn Ziele nicht erreicht werden, kann man sich leicht vorstellen. Ebenso den Streit in den Presbyterien um Prioritäten.

Wenn ein Presbyterium diese Aufgabe ernst nehmen würde, bräuchte es in allen
Sitzungen eines ganzen Jahres sich mit nichts anderem zu beschäftigen und würde
trotzdem nicht fertig werden. Darf so die Arbeit eines Presbyteriums aussehen? Ist das die ehrenamtliche Arbeit, die Presbyter in ihrem Presbyterium machen möchten. Dient so etwas wirklich dem Gemeindeaufbau, oder ist es eine simple Übertragung von in der Wirtschaft notwendigen Methoden und Planungsvorgaben
auf die Kirche? Funktioniert nicht Ortsgemeinde mit ehrenamtlichem Engagement
und einer Vielzahl unterschiedlichster Charismen ganz andres als die
Wirtschaft?

-      
Ist eine Kirche wirklich gut beraten, wenn der Unternehmensberatung Kienbaum, die die Grundlagen der Verwaltungsstrukturreform erarbeitet hat, prägenden Einfluss auf gemeindliche Arbeit und Gemeindeleitung zugebilligt wird?

-      
Darf sich eine Kirche eine „Superverwaltung“ leisten, um auf der anderen Seite fast kein Geld mehr für die richtige Gemeindearbeit und Mitarbeiter in der Gemeindearbeit zu haben?

-      
Läuft hier nicht die organisatorische Seite der Kirche völlig aus dem Ruder und darf definieren und bestimmen, was Kirche und Gemeinde sein kann?

-      
Brauchen die Gemeinden für eine gute Arbeit wirklich all die vielen statistischen Daten, die erhoben werden?
Brauchen wir wirklich alle komplizierten Verwaltungsvorgänge?

NKF diente nicht –wie gewünscht - der Vereinfachung, sondern einer Komplizierung
der Verwaltung, ohne wirklich mehr sinnvoll brauchbare Dienstleistungen für die
Gemeindearbeit erbringen zu können.

Jede Verwaltungsumstellung zieht einen Rattenschwanz an Fort- und Weiterbil-dungen nach sich: Geld und Zeit, die der Gemeindearbeit verlorengehen.

Kann es die richtige Organisation einer Kirche sein, wenn die Verwaltung mehr kostet als für die Gemeindearbeit mit den Gemeindegliedern ausgegeben wird? Kann es gut und angemessen sein, wenn es mehr Verwaltungsmitarbeiter gibt als Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter in der Gemeindearbeit?

Verwaltung darf keine Gelegenheit bekommen, sich zum Selbstzweck machen zu können!

 

Zu D) Die Presbyterien verlieren wie die Kreissynodalvorstände die Finanzver-antwortung für Beträge bis zu einer noch festzulegenden Größenordnung, da diese gesetzlich der Verwaltung
übertragen werden soll.

In meinen Augen liegt hier der entscheidende Punkt der ganzen Vorlage. Gesetzlich sollen die Kreissynodalvorstände und die Presbyterien ihre Finanzhoheit über bestimmte Geschäfte verlieren.

-      
Was gesetzliche Übertragung bedeutet, wird
verschleiert. Ein so wichtiger Begriff mit weitreichenden Konsequenzen taucht nur in dem Beschlussantrag auf (A.2. e S.3), wird aber mit keinem einzigen Wort in den Erläuterungen erwähnt, erläutert oder erklärt. Warum soll es nicht ausreichen, wenn das presbyteriale oder synodale Entscheidungsorgan regelmässig jährlich die Übertragung von Geschäften der laufenden Verwaltung in bestimmten Größenordnungen beschliesst? Dann bliebe das presbyteriale oder synodale Entscheidungsorgan das verantwortliche Entscheidungsorgan!
Warum muss es eine gesetzliche Übertragung sein? Etwa, weil nur bei einer gesetzlichen Übertragung die Verwaltung zum verantwortlichen Entscheidungsorgan wird?

-      
Anscheinend aufgrund der Kritik in den Regionalkonferenzen will man den Leitungsorgangen immerhin ein „Rückholrecht“ von bestimmten Entscheidungen einräumen: Die an der gleichen Stelle geforderte „regelmässige Übertragung nur auf Zeit“ wurde nicht aufgenommen.

-      
Wie es mit unserer Kirchenordnung vereinbar sein soll, dass Kirchenkreissatzungen die Kompetenz über bestimmte Größenordnungen von Finanzen den Gemeinden entziehen sollen, ist mir ein Rätsel. Alleine Gemeinden selbst könnten freiwillig auf Finanzhoheit verzichten.

-      
Warum steht auch nach Monaten der Diskussion in der Vorlage immer noch in der Vorlage, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf Geschäfte laufender Verwaltung bis 125 000 € an die Verwaltung übertragen hat? Das ist hier völlig uninteressant. Wenn da stände, dass man sich wünscht, dass Geschäfte der Gemeinden oder des KSVs bis zur
Höchstgrenze von 1000 €, 3000 € oder 5000 € als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten, dann könnte sich jeder Presbyter oder Landessynodale vorstellen, was das für seine Gemeinde oder seinen KSV bedeutete. Im Übrigen:
1000 € sind für Gemeindearbeit sehr viel, für Bauarbeiten oder
Heizölbestellungen nur peanuts.

-      
Was verliert ein Presbyterium, wenn es nur noch Finanzentscheidungen von „grundsätzlicher Bedeutung“ treffen darf und über kleinere Beträge nicht mehr Kirchmeister oder Vorsitzende verfügen können, sondern der Sachbarbeiter im Verwaltungsamt entscheidet? Dann haben die Presbyterien nicht einmal mehr das Recht, alleine über die Farbe der Sitzkissen zu beschließen.

In meinen Augen versucht die Verwaltung genau an dieser Stelle, den Durchbruch von der dienenden Verwaltung zur entscheidenden
Verwaltung zu schaffen.

 

Zu E) Die Kreissynodalvorstände wie die Superintendenten verlieren funda-mentale Aufsichtsverantwortungen gegenüber Gemeinden, Verwaltung etc. Die Aufsicht will die Verwaltung selbst übernehmen.

Unklare Formulierungen lassen jeden Interpreten hellwach werden. Ein Muster an
Unklarheit sind die Abschnitte über die Aufsicht ( 2. Zu2. Zu b. aa) und bb) 
S. 20f):

Zuerst wird den Superintendenturen die Fähigkeit abgesprochen, mit der vorhan-denen Personalausstattung die notwendige Unterstützung und Aufsicht über Kirchengemeinden erfüllen zu können. Dazu würde die Verwaltung benötigt.

Auch im Bereich der Genehmigungen würde die Fachkompetenz fehlen. (Erstaunlich ist, dass kein Wort über die Kreissynodalrechner und ihre Aufsichtsfunktion verloren
wird.)

Vorgeschlagen wird, eine Verwaltungsvereinfachung durchzuführen, indem die
Genehmigungsvorbehalte des KSV abgeschafft werden und stattdessen Verwaltung
sich selbst beaufsichtigt: Innenrevision statt Aufsicht. Vorgeschlagen wird
zudem, dass der KSV mehr im Vorfeld Kirchengemeinden begleitet als später Genehmigungen zu versagen.

Sehr deutlich bleibt in diesen Abschnitten der Wunsch spürbar, Entscheidungskompetenzen (Genehmigungen) und Aufsichtsfunktionen von KSV und Superintendenten auf die Verwaltung zu verschieben.

Die Vorlage krankt daran, dass an den entscheidenden Stellen nicht klar und deutlich steht: „Die Aufsicht über die Verwaltung hat der KSV.“ Das
Herumge­rede über mangelnde Kompetenz der Superintendenturen und ein besseres
Vier­augenprinzip innerhalb der Verwaltung nährt den Verdacht, man wolle
eine kreis-synodale Aufsicht über die Verwaltung möglichst verhindern: Der Verwaltungsleiter sei seine eigene kompetente Aufsicht.

 

Zu F) Die Verwaltung will zu einer gemeinde- und kirchenkreisleitenden
Institution im Rheinland werden.

Die rheinische Kirche begibt sich mit ihrer Verwaltungsstrukturreform auf den glei-chen Weg, den Städte, Länder und Bund mit ihren Parlamenten vorangegangen sind: Die Parlamentarier, die Synodalen, haben immer weniger Einfluss, da der Einfluss der Verwaltungen im vermeintlichen Namen von Qualität und Kompetenz immens steigt:

-      
Gestaltende Vorlagen werden von der Verwaltung erstellt (S.21);

-      
Für Genehmigungsvorbehalte gelten die KSVs
und Superintendenten als nicht kompetent genug (siehe zu E), folglich fallen die Entscheidungen bei der Verwaltung;

-      
Für die Ausgaben von KSV und Gemeinden sollen Grenzen festgelegt werden, bis zu denen die Verwaltungen selbst Entscheidungsträger sind;

-      
Die Entscheidungskompetenz der Verwaltung bei Geschäften laufender Verwaltung soll gesetzlich festgelegt werden.

Noch sind es kleine Schritte, aber das Bemühen der Vorlage scheint doch immer wieder sehr deutlich durch, dass Verwaltung aus der dienenden Rolle in
eine Rolle als Entscheidungsträger
gehoben werden will. Die Entscheidungsmacht der Presbyterien und der KSVs nimmt demnach im gleichen Maße zugunsten der Verwaltung ab. Die Vorlage selbst weist darauf hin, dass das mit der presbyterial - synodalen Grundordnung eigentlich nicht zu vereinbaren sei (Zu e) S. 28). Man hofft trotzdem, dass die Landessynode diesem Dammbruch in der Machtverteilung in unserer Kirche zustimmt.

Auch wenn z.B. auf der Regionalkonferenz in Koblenz vom Podium aus mehrmals deutlich betont wurde, dass Verwaltung und Leitung klar zu trennen seien, zeigt sich diese Klarheit in der Vorlage überhaupt nicht. Im Gegenteil: Durch die fehlende Klarheit wird eher deutlich, dass die Vertreter der Verwaltungsinteressen eine solche Aufteilung in „dienende Verwaltung“ und „entscheidende Leitung“ nicht wollen, sondern dass sie für die Verwaltung eine Leitungsfunktion anstreben.

 

Herzliche Grüsse   Manfred Alberti

 

 

 

 

 

 

p.s.: www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de

 

Auf der Seite www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de
finden Sie in konzentrierter Form Argumentationen, die sich kritisch mit den Konzepten der „Personalplanung“ und „Verwaltungsstrukturreform“ und mit der landeskirchlichen Debatte auseinandersetzen. Leider wird ja auf www.ekir.de nicht deutlich, dass eine offene und fruchtbare Beratung angemessene Darstellungen aller Positionen
braucht, weil sie sonst nur einseitige Werbung für landeskirchliche Pläne sind.
Deshalb ist die kritische Seite – dazu gehört auch die Seite von Hans-Jürgen Volk www.zwischenrufe-diskussion.de
-
auf Ihre
Weitergabe durch Mundpropaganda angewiesen. Ebenfalls stehen Ihnen auf der Seite www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de
einige der in den letzten Monaten entstandenen Debattenbeiträge zur Verfügung.

 

Bitte weisen Sie alle an der Diskussion interessierten Landessynodale, Presbyterin-nen
und Presbyter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kolleginnen und Kollegen
auf diese Seiten hin, damit sich jeder selbst ein abgewogenes und fundiertes
eigenes Urteil bilden kann.

 

Für kritische Hinweise und weiterführende Gedanken zu den Rundschreiben und der Homepage www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de
bin ich sehr dankbar und will sie gerne einarbeiten. Je präziser die unterschiedlichsten Standpunkte in die Diskussion eingebracht werden können, desto besser werden hoffentlich die Ergebnisse der Landessynode 2012 sein.

 

 

 

 

 

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