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Rechtsgutachten als Ende der BUGA-Brücke

 

Rechtsgutachten sind für Nichtjuristen schwer zu lesen. Da sie allerdings oft maßgeblichen Einfluss haben, lohnt es sich, sich mit ihnen zu beschäftigen.

Sozusagen als Ferienlektüre hat die Stadt nun das 36-seitige Gutachten zur Hängeseilbrücke der BUGA 2031 veröffentlicht.

Und das hat es wirklich in sich. Eine Kernaussage: Eine öffentliche Brücke mit Eintrittsgeldern kann es nicht geben. Dazu fehlt in NRW die rechtliche Grundlage (S.15, S.22).

Jede öffentliche Brücke muss frei zugänglich sein. Alleine aus Sicherheitsüberlegungen könnte man eine Höchstzahl an gleichzeitigen Besuchern und Besucherzählung durch ein Drehkreuz in Erwägung ziehen. So bleibt dem Verfasser des Gutachtens nur trockener juristischer Humor: Man könnte die Eintrittsgelder ja deklarieren als eine Maßnahme, den Besucheransturm auf die Brücke zu bändigen und zu kanalisieren (S.22). Aber welches Gericht mag eine solche eigentümliche Interpretation der Eintrittgelder für glaubhaft halten?

Damit dürften die Brückenpläne nicht mehr zu realisieren sein. Denn eine kostenlose und frei zugängliche öffentliche Brücke würde nicht zu den Grundlagen einer BUGA passen, mit Attraktionen Besucher anzulocken und damit die Eintrittspreise schmackhaft zu machen.

Vermutlich wird dieser Konflikt zwischen öffentlicher Brücke und Eintrittsgeldern allen Brückenträumen ein Ende bereiten. Aber in dem Gutachten gibt es noch eine weitere interessante Stelle: Der zeitliche Rahmen. Da rechnet der Gutachter (S. 31) vor, dass man für die Aufstellung der Bauleitplanung mit ca. zwei Jahren rechnen solle: Das bedeutet in meinen Augen von Herbst 2023 bis Herbst 2025. Dann müsse man angesichts der juristischen Kompliziertheit des Projektes mit Gerichtsverfahren in zwei Instanzen rechnen, das erfordere vier Jahre, also Herbst 2025 bis Herbst 2029, woran sich die Bauphase von zwei bis drei Jahren anschließen würde, also von Herbst 2029 bis Herbst 2031 oder Herbst 2032. Schon heute absehbar: Damit würde die Brücke erst nach Ende der BUGA fertig.

Eine weitere für die Brücke zentrale Frage wird in dem Gutachten nur am Rande gestreift, weil der Gutachter sich in Sicherheitsfragen nicht für kompetent hält: Wenn ein Störfall bei Bayer eintritt, wäre durch eine möglicherweise giftige Wolke in Minutenschnelle die Brücke umhüllt, Menschen könnten einen Kollaps erleiden und hinfallen. Eine rechtzeitige Evakuierung der bis zu tausend Menschen von einer nicht einmal zwei Meter breiten Brücke dürfte somit ausgeschlossen sein.

Welche juristische Rolle spielt diese sicher nicht unbedeutende Gefahr? Wer kann im Namen der zukünftig gefährdeten Besucher heute im Bauleitplanverfahren oder vor Gericht gegen den Brückenbau klagen?

 

Ich glaube, mit seinem Nein zu einer eintrittspflichtigen Brücke, mit dem bis 2031 nicht mehr realisierbaren Zeitrahmen und mit der völlig ungeklärten Sicherheitsfrage hat das Gutachten das Ende der Brückenpläne besiegelt.

Nun wird auch deutlich, warum der OB kürzlich noch einmal betont hat, dass die BUGA auch ohne Brücke käme, man müsste nur eine andere Attraktion finden.

 

Wenn ein von Wuppertal beauftragter und Wuppertal gewogener renommierter Rechtsprofessor in einem ausführlichen Gutachten der Brücke aus mehreren Gründen nur eine minimale Chance gibt und nur eine absurde Begründung für die Eintrittsgelder für diese Brücke als Weg aufzeigt, dann kann es für die Verantwortlichen an der Stadtspitze keinen Grund mehr geben, weiterhin an den Brückenplänen festzuhalten. Jeder weitere Euro in Manpower, in Planungsarbeit oder in (Boden-)gutachten ist sinnlos hinausgeworfenes Geld.

Wenn jetzt nicht in kurzer Zeit ein für BUGA-Besucher attraktives spektakuläres Projekt gefunden wird, das auch bezahlbar und verwirklichbar ist, dann sollte man die BUGA absagen und sich für einen späteren Zeitraum die Stadtstrukturverbesserungen durch eine BUGA offenhalten. Die notwendige Zeit für Planung, für juristisches Tauziehen vor Gerichten und für den Bau würde für jedes neue Projekt schon jetzt äußerst knapp. Besser eine Ende mit Schrecken als ein weiteres Verschleudern von anderswo dringend benötigten zig Millionen Euro für eine BUGA, die für Wuppertal und für viele Besucher zu einer blamablen Enttäuschung wird.

2027 die Internationale Gartenbauausstellung IGA in fünf Ruhrgebietsstädten und 2029 die BUGA im Weltkulturerbe Mittelrheintal legen die Meßlatte für eine gelungene Gartenschau so hoch, dass Wuppertal 2031 mit dem Tescher Loch und dem schmalen Lokschuppengelände und ohne funktionierende Infrastruktur für Großveranstaltungen daran nur krachend scheitern kann.

Manfred Alberti

manfredalberti@hotmail.com

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(veröffentlicht 14.07.2023)

 

 

 

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