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Pfr. i. R. Manfred Alberti
An der Piep 8 c
42327 Wuppertal
Tel 02058 87889
Handy 0152 0421 8707
 
Rundschreiben 26
 
Sehr geehrte Interessenten an der Zukunft der Presbyterien in der EKiR.
 
Am 19. März hat das LKA den Text des auf der Landessynode beschlossenen Verwaltungsstrukturgesetzes VerwG veröffentlicht. (LS 2013/Dokumente/Beschlüsse/Beschluss 63) Dieses Gesetz beinhaltet eine weitgehende Verschiebung von Entscheidungsverantwortung von den Presbyterien, Kirchmeistern und Vorsitzenden auf die Verwaltung und Verwaltungsangestellte, ebenso bekommt die Verwaltung Leitungsaufgaben und Entscheidungsverantwortung von Superintendenten und KSVs übertragen. Dieses Gesetz zerstört fundamentale Grundlagen der presbyterial-synodalen Struktur unserer Kirche. Anscheinend hat die Landessynode diese Gefahren auch gesehen, denn sie hat kurzfristig das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vom 1.1.2014 auf den 1. April 2014 verschoben, so dass die kommende Landessynode im Januar 2014 dieses Gesetz noch einmal verändern kann.
 
in diesem Rundschreiben erhalten Sie
a) eine ausführlich Kommentierung dieses Gesetzes mit Vorschläge zu Gesetzesänderungen,
b) den Gesetzestext des VerwG Beschluss 63 LS 2013
c) den Text des (Initiativ-) Beschlusses 06 LS 2013 (Zur Kostenbegrenzung der Verwaltung)
d) einen kritischen Kommentar des Lutherischen Konventes im Rheinland.
(Diese Texte finden Sie im Kapitel A 2)
 
Angesichts der durch dieses Gesetz hervorgerufenen gravierenden Veränderungen im Gefüge unserer Landeskirche wäre eine Kenntnisnahme und Diskussion dieses Gesetzes in Presbyterien und KSVs sehr sinnvoll, damit möglichst frühzeitig Anträge der (Sommer)kreissynoden an die Landessynode dieses problematische Gesetz noch verändern können.
 
Nach allen Erfahrungen ist ein einmal eingeschlagener Weg zur Aufblähung einer Verwaltung und ihrer Macht kaum noch rückholbar: Verwaltung kostet immer mehr und die Gelder für die Gemeindearbeit werden immer weniger.
 
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
 
Manfred Alberti
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