Personalplanung und Personalplanungsgesetz
Die Drucksachen 13 und 14 scheinen inzwischen den vor der letzten Landessynode geäusserten Bedenken weitgehend Rechnung getragen zu haben: Die auf ihre Selbständigkeit in Personalangelegenheiten bedachten Gemeinden haben nun die Chance, ihre Selbständigkeit zu behalten, wenn sie mit Hilfe eines Drittels der anwesenden Synodalen Beschlüsse verhindern, die die Personalplanung in die Hände des Kirchenkreises legen. Sinnvoll ist die Einführung des Modells 3, das eine rein informative Zusammenarbeit der Gemeinden ermöglicht, so dass aus dem Informationsfluss heraus auch freiwillige Kooperationen entstehen können und gefördert werden.
Irreführend ist (Drucksache 13 Personalplanung Beschlussbegründung S.5) die Interpretation des Art. 95 KO, dass der Kirchenkreis "nichts anderes" sei als die Gemeinschaft der in ihm zusammengeschlossenen Gemeinden. Ausgeblendet wird dabei, dass eine Kirchenkreis selbstverständlich auch eigene Interessen besitzen kann, die sich oft nicht mit den Interessen der einzelnen Gemeinden decken: Z.B. Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen statt permanenter Arbeit mit einzelnen Gruppen; Funktionärsarbeit in lokalen oder regionalen Gremien etc.. Die Gefahr, dass die gemeindenahe Arbeit mit einzelnen Gemeindegliedern bei übergemeindlichen Modellen immer mehr an den Rand gedrückt wird, sollte bei der Weiterentwicklung der Personalplanung gut im Blick bleiben.
Die größte Gefahr für die Personalplanung liegt aber darin, dass eine Einzelgruppe, die Verwaltung, vorgeprescht ist und sich durch die Verwaltungsstrukturreform gesetzlich festgelegt Personalanteile sichert, die gerade der Gemeindearbeit mit den einzelnen Gemeindegliedern nicht mehr zur Verfügung stehen. Ging es bei der Sicherung von Personalstellen, gerade Vollzeitstellen, hauptsächlich um Jugendleiter, Kirchenmusiker und Gemeindepädagogenstellen, so sichern sich die Verwaltungsmitarbeiter im Namen von Qualitätssicherung etc. solche großen Kontingente von Personalstellen, dass für andere kaum noch etwas übrig bleibt. Wir laufen Gefahr, eine blühende Kirchenkreisverwaltung -mit gesetzlich garantierter Stärke- zu bekommen und in den Gemeinden kommt kein Geld mehr an ausser für Pfarrstellen. Eine solche Entwicklung ist existenzgefährdend für unsere Kirche, denn wegen einer tollen Verwaltung besucht kein Mensch einen Gottesdienst, wegen einer aktiven Gemeindearbeit mit gutem Personal schon. Eine Festlegung von Höchstgrenzen für Verwaltungsanteile an Personal wäre daher sinnvoll.