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Stadtinfobroschüre „Eine Seilbahn für Wuppertal“

a.) Fehlinformationen und fehlende Informationen

b.) "Muss die Bürgerbefragung wiederholt werden?"  Auszug aus einem Schreiben an die Regierungspräsidentin als aufsichtsführende Behörde für Wuppertal

 

 

a.) Fehlinformationen und fehlende Informationen

 

Vorwort des Oberbürgermeisters

  1. Die Idee ist nicht aus der Bürgerschaft entstanden sondern von dem Vorstandsmitglied der Lobbyorganisation „pro bahn“ eingebracht worden, der sich als Erfinder der Wuppertaler Seilbahn feiern lässt. Sie wurde zuerst in Politik und Verwaltung im Geheimen diskutiert.

    Im Hintergrund steht eine großangelegte Werbekampagne der österreichischen Seilbahnindustrie, die nach der Einladung vieler süddeutscher Bürgermeister zu Betriebsbesichtigungen in Dornbirn am Bodensee in mehreren Städten versucht, Seilbahnprojekte auf den Weg zu bringen. Hauptziel ist, dass „endlich Präzedenzfälle“ geschaffen werden. Die juristisch bedeutende und schwierige Frage dürfte sein, wie hoch der Luftraum über einem Haus oder Grundstück dem Besitzer gehört oder der Öffentlichkeit. Das ist für die Frage der Enteignungsmöglichkeiten und für die Möglichkeit eines Seilbahnbau entscheidend.

  2. Auch wenn der städtische Haushalt nicht direkt belastet wird, sind von der Stadttochter nicht nur ein kleiner Teil, sondern mit geschätzten 35 Mio. € gegenüber ca. 65 Mio. € (Landes-) Zuschüsse inzwischen mehr als ein Drittel der voraussichtlich ca. 103,4 Mio. € Gesamtkosten aus Eigenmitteln von Stadt oder Stadtwerke aufzubringen. Wichtige millionenschwere Kosten, die wegen der Berechnungsgrenze für Zuschüsse von 90 Mio. € alleine zu Lasten von Stadt und WSW gehen, sind darin noch nicht enthalten: Brücke zur Uni, Entschädigungen, bessere Kabinen, schönere Stationen etc. Die endgültigen Kosten dürften die auf voraussichtlich 103,4 Mio. € berechneten Kosten im Obergutachten Obermeyer vom 03. April 2017 weit übersteigen.

  3. Bei einem Verzicht auf die Seilbahn könnte man mit den notwendigen Eigenmitteln die Förderung anderer Projekte erreichen: Z.B. im Verkehrsbereich die Umstellung auf umweltfreundliche Busse etc. Auch andere Projekte in anderen Sparten könnten gefördert werden: Land und Bund werden nur darauf achten, dass insgesamt keine Region im besonderen bevorzugt oder benachteiligt wird. Es sind ja keine Geschenke, sondern auch Steuern aus Wuppertal, die von Land und Bund verteilt werden. Die Eigenmittel stehen zur freien Verfügung, bzw. sie gehen der Kultur, dem sozialen Bereich, den Kindergärten, dem Sport oder der (Verkehrs)-Infrastruktur verloren, wenn sie für die Seilbahn eingesetzt werden.

  4. Dass die Seilbahn Menschen bequem befördert, stimmt in Bezug auf die Uni wirklich nicht: Man muss von äußersten unteren Rand der Uni 10 Etagen bis zum Hörsaalgebäude oder zur Bibliothek hochsteigen.

  5. Deshalb reduziert sich auch die Schnelligkeit: Die Seilbahn ist langsamer und viel unbequemer als der Bus ab Kleeblattbrücke, wenn man die jeweils notwendigen Fußwege zu und von den Stationen mit einbezieht.

  6. Eine urbane Seilbahn ist nicht umweltschonend, sondern ein riesiger Umweltzerstörer: Menschen verlieren ihre Privatsphäre, wenn über ihren Köpfen und mit Blick in Fenster, Gärten und auf Balkone alle 15 Sekunden eine Gondel mit neugierigen Passanten einige Sekunden lang vorbeifährt. In den Sekundenbruchteilen einer vorbeifahrenden Schwebebahn hat man so gut wie keinen Blick in die Privatsphäre hinter den Fenstern. Die Umweltzerstörung durch die hohen Stützen und hässliche Stationen würden uns noch Generationen vorwerfen (Z.B. (die schräge Uni-Station vor der durch waagrechte und senkrechte Linien architektonisch geprägten Uni) .

  7. Auch wenn die Uni 25 000 Studenten und Mitarbeiter hat, so benutzen doch nach offiziellen Zahlen nur wenige das bisherige bequeme Nahverkehrsmittel Bus bis zum Haupteingang: täglich 3500 Personen aufwärts und 3000 abwärts.

  8. Die touristische Anziehungskraft einer Seilbahn zum Müllheizkraftwerk und ohne Restaurationen auf Küllenhahn wird sich in Grenzen halten. Den Blick von der Seilbahn kann man ohne Seilbahn genauso vom Küllenhahn aus genießen.

  9. Realistisch gesehen hat diese Seilbahn keine große und gute Bedeutung für Wuppertal: Sie ist ein Kostenfaktor von über einhundert Mio. €, sie verschlechtert die Anbindung der UNI an den Hauptbahnhof und sie zerstört einen ausgewogenen wohnungsnahen Nahverkehr mit Bussen.

 

Stellungnahme der SPD

  1. Echter Klimaschutz sieht anders aus, wenn die Zerstörung des ÖPNV wieder mehr Menschen dazu verleitet, ihr Auto zu benutzen.

  2. Von einer umfangreichen Bürgerbeteiligung kann man nicht sprechen, wenn 50 Personen hinter geschlossenen Türen von seilbahnbegeisterten Experten vier Tage lang informiert werden und die Voten der Kritiker des Seilbahnbaus auf wenig mehr als eine Stunde begrenzt werden.

  3. Statt die für das Bürgergutachten fehlenden Daten, u.a. über die Belastung der Trassenanwohner, zu erarbeiten, will die SPD direkt den übernächsten Schritt, das Planfeststellungsverfahren starten. Damit werden die Forderungen der Bürgergutachter genau so wenig ernst genommen wie die Belange der Trassenanwohner.

  4. Wenn Transparenz in der Kommunalpolitik für die SPD das höchste Gut wäre, dann wäre sie wie die Stadtspitze nicht seit Jahren jeder Diskussion über die Seilbahn ausgewichen: Versprochene Diskussionen, die u.a. der Stadtrat wiederholt beschlossen hat, fanden nicht statt und auf kritische Einwürfe in Leserbriefen wurde nicht eingegangen. Völlige Intransparenz wäre eine bessere Beschreibung dieser Art von Kommunalpolkit.

  5. Die Gesellschaft zum Bau der Schwebebahn hat sich verpflichten müssen, nach 25 Jahren die Bahn abzubauen und das Gelände besenrein zu hinterlassen, wenn die Bahn ein Flop würde. Zudem war der Mut zur Schwebebahn alternativlos, weil die eigentlich geplante U-Bahn im porösen Wuppertaler Kalkgestein nicht gebaut werden konnte.

  6. Wenn die SPD wirklich möchte, dass die Wuppertaler sich eine eigene Meinung bilden, dann hätte sie dafür sorgen müssen und können, dass die Informationsquellen für Kritik an den Seilbahnplänen, z.B. www.seilbahnfreies-wuppertal.de oder www.manfredalberti.de (Kap. A 12) in diesem Prospekt genannt werden. So ist die Aufforderung zum Sich-Informieren reine Leerformel.

 

 

Stellungnahme der CDU / Grünen

  1. Eine direkte Beteiligung der (interessierten) Bürger hätte die CDU leicht bekommen können, wenn man neben dem Bürgergutachten alle Bürger zu offenen Gesprächsabenden über die Seilbahn eingeladen hätte. Diese Wünsche hat die Große Koalition strikt abgelehnt: Im möglichst Stillen, in Hinterzimmern, sollten die entscheidenden Weichen gestellt werden und das Projekt möglichst undiskutiert durchgezogen werden. Glücklicherweise konnte die fest geplante endgültige Abstimmungen im Stadtrat im Juli 2017 noch verhindert werden.

  2. Trotz mehrerer Hinweise haben Stadt und Politik die eigentlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der direkt betroffenen Bürger nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW § 25 Abs.3) verweigert.

  3. Die Betonung der wetterfesten Verbindung zur Uni ist wohl nicht ernst gemeint: Nach der Seilbahnfahrt muss man 10 Etagen im Freien bei Wind und Wetter hochsteigen und die Seilbahn stellt bei stärkerem Wind und bei Gewitter ihren Betrieb ein.

  4. Die komplette Barrierefreiheit bezieht sich nur auf die Stationen und die Kabinen selbst: Wie sollen gehandicapte Personen von der Uni-Station hoch zum Hörsaalgebäude kommen? Sie werden weitgehend auf die reduzierten Busfahrten direkt vom Busbahnhof angewiesen sein und dort in den reduzierten und deshalb überfüllten Bussen noch schlechtere Chancen haben.

  5. Glaubt man wirklich, man würde ein positives Image für die Stadt erzeugen, wenn man die Bürger unter der Seilbahn wie in einem Menschenzoo den neugierigen Blicken der Seilbahnfahrgäste preisgibt. Sich selbst verdunkelnde Scheiben beißen sich mit dem versprochenen fantastischen Ausflugs- und Ausblickserlebnis.

  6. Die zu erwartenden deutlichen Kostensteigerungen werden sich katastrophal auf die Finanzierung auswirken: Nur bis 90 Mio. € sind Kosten für Bundes- und Landeszuschüsse anrechenbar. Alles was über diesen Betrag hinausgeht, muss alleine von Wuppertal geschultert werden. Schon heute 2019 ist mit 88,9 Mio. € (s. Eckdaten zur Seilbahn) diese Grenze überschritten.

  7. Dass die Streckenführung über bewohnten Gebieten die Anwohnerinnen und Anwohner „beeinträchtigt“ ist eine gelinde Untertreibung. Solche schönfärberischen Formulierungen wirken katastrophal unsensibel.

  8. Die WSW halten nicht einmal die 130 Parkplätze für wirklich notwendig und wollen sie wohl nicht bauen. Von einem effektiven park – and – ride - System ist die Seilbahn weit entfernt.

  9. Die von den WSW nach dem „Bürgergutachten“ zur Verfügung gestellten Unterlagen betreffen nur zweitrangige Probleme. Sie beantworten nicht die zentrale Frage nach der Anwohnerbelastung. Diese Grundfrage für eine Seilbahn nach der zumutbaren Anwohnerbelastung ist eigentlich eine zuerst politische Frage. Doch die Wuppertaler Kommunalpolitiker haben sich ihr verweigert und sie bequemerweise offiziell auf die Bezirksverwaltung mit dem Planfeststellungsverfahren verschoben.

  10. Die Informationen über die Talstation der Seilbahn sind noch sehr gering: Handzeichnungen ohne konkrete Größenangaben sind keine ausreichende Bürgerinformation.

 

 

 

 

In den anderen Stellungnahmen befinden sich teilweise die gleichen Aussagen.

 

Auffällig und heftig zu kritisieren ist, dass direkte Voten der Seilbahngegner nicht wie erst geplant in dieses Heftchen aufgenommen wurden.

 

Überflüssig und unnötige Platzverschwendung sind in vielen Stellungnahmen die Haltungen zur Bürgerbefragung. Dieser Platz hätte für eine gute Diskussion besser den direkten Kritikpunkten der Seilbahngegner gehört.

 

Nicht einmal die Homepages der Seilbahnkritiker sind angegeben. Das soll sich echte Diskussion nennen?

 

Wer „Wuppertal – Seilbahn - Kritik“ googelt, kommt schnell und einfach an die Seiten der Seilbahnkritiker: www.seilbahnfreies-wuppertal.de oder www.manfredalberti.de (Kap. A 12).

 

In keiner Stellungnahme befindet sich ein Satz zu dem vermutlich größten Nutznießer der Seilbahn: den WSW, die einen gut dotierten Riesenauftrag ohne preismindernde öffentliche Ausschreibung von der Stadt bekämen. Die (frühere) Zugehörigkeit von dem Oberbürgermeister, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden und mehreren Stadtverordneten zur WSW war für die Erteilung des Bauauftrags einer Seilbahn wohl politisch nicht hinderlich, über die juristische Tragfähigkeit dieses Verhaltens wird wohl später zu entscheiden sein.


 

Autor: Manfred Alberti, www.manfredalberti.de 28. April 2019

 

 

 

 

 

b.)  "Muss die Bürgerbefragung wiederholt werden?" 

 

Das Sachlichkeitsgebot in amtlichen Handlungen des Oberbürgermeisters

 

Auszug aus einem Schreiben vom 01.Mai 2019 an die Regierungspräsidentin als aufsichtsführende Behörde für Wuppertal

 
 

betr.: Sachlichkeitsgebot in amtlichen Handlungen des Oberbürgermeisters

hier: Verletzung durch den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal


 

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Radermacher,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezugnehmend auf den Artikel 17 GG möchte ich als juristischer Laie Sie um Auskunft und Hilfe bitten in folgender Angelegenheit:

 

In Wuppertal hat der Rat der Stadt am 25. Feb. 2019 beschlossen, zur Erhebung eines Stimmungsbildes der Öffentlichkeit über den Bau einer Seilbahn vom Hauptbahnhof über die Uni zum Küllenhahn bis zum 26. Mai 2019 eine Bürgerbefragung durchzuführen. Mit der Ausgestaltung und Durchführung dieser Befragung wurde der Oberbürgermeister mit seinem Büro beauftragt. Zusammen mit dem Wahlzettel zur diesbezüglichen brieflichen Befragung sollte eine Informationsbroschüre verschickt werden, die den Bürgern Grundlagen für ihre Entscheidungsfindung bieten soll.

Vor einigen Tagen wurden per Post Wahlunterlagen und die Broschüre versandt, deren Inhalt Sie auf der Seitewww.wuppertal.de/Abstimmung aufrufen können. Diese Broschüre enthält außer einer Infoseite die Stellungnahme des Oberbürgermeisters und Stellungnahmen der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen.

 

Es ist unbestritten, dass der Oberbürgermeister zur Seilbahn seine persönliche Meinung haben darf, sie auch als Oberbürgermeister äußern und auch diese Meinung in der Broschüre veröffentlichen kann.

Separat zu bewerten ist meiner Meinung nach die offizielle Aufgabe als Oberbürgermeister, die Organisation der Wahl durchzuführen und zur Meinungsbildung der Bürger eine Informationsbroschüre zu erstellen.

Diese Aufgabe unterliegt meiner Meinung nach dem Sachlichkeitsgebot.

In den Leitsätzen zu seiner Entscheidung vom 13.09.2017 (BVerwG 10 C 6.16) hat das Bundesverwaltungsgericht geschrieben:

Leitsätze: 1. Amtliche Äußerungen eines kommunalen Amtsträgers im politischen Meinungskampf sind nur innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs zulässig.

2. Die Befugnis zu amtlichen Äußerungen, die sich gegen eine nicht zu den politischen Parteien (Art. 21 GG) zählende politische Gruppierung richten, findet ihre Grenze nicht in dem politischen Parteien gegenüber geltenden Neutralitätsgebot, wohl aber in dem für jedes staatliche Handeln geltenden Sachlichkeitsgebot. Dieses verlangt, dass sich die amtlichen Äußerungen am Gebot eines rationalen und sachlichen Diskurses ausrichten und auf eine lenkende Einflussnahme auf den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung verzichten.“ (Unterstreichungen von mir)

Diese Vorschrift hat meines Erachtens nach der Oberbürgermeister als Organisator der Abstimmung mit der inhaltlichen Ausrichtung dieser Broschüre verletzt, indem er nur seine eigene und die politischen Stellungnahmen der Fraktionen abgedruckt hat.

Eine Ausrichtung „am Gebot eines rationalen und sachlichen Diskurses“ würde es unabdingbar notwendig machen, dass auch die Argumente von Befürwortern und Kritikern der Seilbahn in angemessenem Ausmaß zur Meinungsbildung dargestellt werden. Das ist in Bezug auf die Seilbahnkritiker nicht der Fall.

Deshalb ist meines Erachtens nach die Rechtsgültigkeit des Verfahrens gerade in Bezug auf die Erhebung eines Stimmungsbildes in der Bevölkerung nicht gegeben.

Während die Argumentation der Seilbahnbefürworter nahezu deckungsgleich mit den Stellungnahmen des Oberbürgermeisters und der SPD-Fraktion und deshalb in der Broschüre stark präsent ist, werden die Argumente der Seilbahnkritiker und besonders der Trassenanwohner so gut wie nicht dargestellt. Einige wenige Punkte finden sich lediglich stichwortartig in den Stellungnahmen einiger Fraktionen: Zu einer fundierten Meinungsbildung taugen diese unbegründeten Stichworte nicht.

Zudem wird zwar auf die Internetseite der Seilbahninitiatoren Stadt und WSW „www.seilbahn2025.de“ verwiesen, aber weder der Name noch die Internetadresse der Bürgerinitiative „www.seilbahnfreies-wuppertal.de“ werden als Informationsquelle genannt.

Damit ist diese offizielle Äußerung sehr weit von der Ausrichtung am Gebot eines rationalen und sachlichen Diskurses entfernt und steht unerlaubterweise vorwiegend im Dienste einer „lenkenden Einflussnahme auf den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung“.

 

Im Hintergrund meines Schreibens steht die Befürchtung, dass letzlich das Seilbahnprojekt nicht vor allem dem Nutzen der Bevölkerung dienen wird, sondern dass die Stadtwerke WSW der Profiteuer dieses Projektes sein sollen. Die ohne Ausschreibung (!) erfolgte Beauftragung der WSW durch den Stadtrat mit einem luxuriös ausgestatteten 90 Mio. € - Auftrag macht m. E. die Stadtwerke zu dem eigentlichen Gewinner einer Seilbahnbaus, der siebenmal so teuer ist wie die Seilbahn über den Rhein in Koblenz.

Oberbürgermeister, SPD-Fraktionsvorsitzender und mehrere Stadtverordnete sind oder waren Beschäftigte der Wuppertaler Stadtwerke. Sie sind die stärksten öffentlichen politischen Fürsprecher für eine Seilbahn. Sollte der Oberbürgermeister nicht die ganze Amtszeit lang Oberbürgermeister bleiben und deshalb nicht den Anspruch auf seine städtische Pension erwerben, könnte er meines Wissen nach wieder zur WSW zurückkehren.

Um Befürchtungen von vorneherein zu zerstreuen, dass persönliche Vorteile Motivation für ein politisches Verhalten sein könnten, verlangen die Gemeindeordnung GO NRW § 31 Abs. 2 und das Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG NRW § 21 Abs 1, dass Politiker, die in einer beruflichen Verbindung zu einem Profiteuer ihres politischen Verhalten stehen, sich wegen Befangenheit von jeglicher Beratung und Abstimmung fernzuhalten haben.

Wie ich schon in mehreren Schreiben an die Bezirksregierung beklagt habe (Az. 31.01.01-W-KVR-56), werden diese Vorschriften in Wuppertal andauernd missachtet.

Wenn jetzt der Oberbürgermeister als Organistor pflichtwidrig diese Abstimmung durch politische Einseitigkeit statt sachlicher Information und durch Missachtung der Meinung und Interessen der Seilbahngegner zu seinem eigenen Vorteil und dem seiner Parteifreunde beeinflusst, halte ich ein Eingreifen der Bezirksregierung zum Schutz der Interessen der Bevölkerung für notwendig.

Meine Befürchtung ist, dass selbst bei einer minimalen Mehrheit für einen Seilbahnbau dieses Votum als „Auftrag des Souveräns“ interpretiert wird und, wie mehrere Fraktionen schreiben, selbstverständlich umgesetzt wird. Die fragwürdigen Beeinflussungen des Meinungsbildungsprozesses durch diese Broschüre würden dann keine Rolle mehr spielen.

Als juristischer Laie weiß ich nicht, wie und ob man diese einseitige Bürgerbefragung stoppen kann und sollte oder welche Maßnahmen juristisch angebracht sind.

Für Wuppertal wäre ein für eine Seilbahn positiver Ausgang der Bürgerbefragung eine teuere Katastrophe, weil dann die mutmaßlichen zehn Mio. € für Gutachten, Rechtsanwälte, Planfeststellungs- und anschliessende Gerichtsverfahren unnütz aufgewandtes Geld wären.

Eine endgültige juristische Genehmigung der Seilbahn halten viele Wuppertaler für unrealistisch, da die Gründe für den Bau einer Seilbahn äusserst dürftig, fragwürdig und nicht belastbar sind und für Zuschüsse und Enteignungen juristisch keinesfalls ausreichend sein dürften. Zudem würde bei einem Seilbahnbau mit einer Störung der Privatsphäre nach Artikel 13 Abs.1 GG über die Unverletztlichkeit der Wohnung ein grundgesetzlich geschütztes Grundrecht tangiert werden.

 

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Radermacher,

sehr geehrte Damen und Herren,

ob das Verhalten des Oberbürgermeisters öffentlich zu rügen oder gar strafwürdig ist, kann ich nicht ermessen. Es dient zum Schaden der Bürger der Stadt Wuppertal, weil es einen politischen Willen durchdrücken will, wo sachliche Auseinandersetzungen notwendig und angesagt wären.

Da unter den gegebenen Umständen eine faire Abstimmung nicht möglich und ein für einen Seilbahnbau positives Wahlergebnis wegen der unkorrekten und einseitigen Broschüre in keiner Weise aussagekräftig ist, sollte diese Wahl durch das Eingreifen des Regierungspräsidiums abgebrochen und ggfs. mit anderen, fairen und rechtskonformen Voraussetzungen zu gegebener Zeit wiederholt werden.

Sollte das nicht geschehen, können Sie vielleicht Ihren Einfluss geltend machen, dass bei einem seilbahnpositiven Ausgang der Bürgerbefragung vor einem Ratsbeschluss zum Planfeststellungsverfahren Stadtrat, Stadt, WSW und Vertreter der Bürgerinitiative zusammen mit Ihnen noch einmal genau prüfen, ob ein teures Planfeststellungsverfahren realistische Aussichten auf Erfolg haben kann.

Angesichts der desolaten Finanzlage Wuppertals und der WSW könnten auch aufsichtsrechtliche Regelungen vor dem Eintritt in das teuere Planfeststellungsverfahren für ein unnötiges Luxusprojekt ohne sichtbare finanzielle Erträge etc. greifen.

 

Ich habe auf meiner Homepage „www.manfredalberti.de“ im Kap A 12. eine große Menge an Gegenargumenten und Fragestellungen zur Seilbahn veröffentlicht, die von mir zu gegebenem Zeitpunkt auch in das Planfeststellungsverfahren eingebracht werden sollen. Das gleiche dürfte für die Bürgerinitiative „www.seilbahnfreies-wuppertal.de“ mit ihren Argumenten auf ihrer Homepage gelten.

 

Eine Bürgerbefragung ohne angemessene Information der Bevölkerung über Vor- und Nachteile eines Projektes ist eine Farce, die unsere Demokratie beschädigt.

 

Mit freundlichen Grüßen Manfred Alberti


 


 


 

 

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