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Manfred Alberti

 

Kritische Anmerkungen zu: 08.01.2014

 

LS 2014 Vorlagen zu NKF

Drucksache 25: Projektstatus

Drucksache 20: Projektstrukturplan und Projektbudget

Drucksache 23: Umsetzung ab 2016

 

Der Sprengsatz dieser Synode mit der Gefahr einen verheerenden Öffentlichkeitswirkung steckt in dem Umgang der Synode

mit den geforderten Mehrkosten für die NKF-Umstellung

bei gleichzeitiger Kürzung theologischer oder diakonischer Aufgaben.

 

Man kann auch ohne Fachchinesisch aus den drei Vorlagen die wichtigsten Informationen zusammenfassen und mit offenen Ohren angedeutete Signale heraushören:

  1. Sie, liebe Synodale, haben uns Verwaltungsfachleute beauftragt, in einem vorgegebenen Zeitraum die Umstellung von der Kameralistik zu der doppelten Buchführung zu bewerkstelligen.

  2. Auch wenn wir Verwaltungsfachleute diesen Zeitrahmen selbst mit geplant haben, ist dieser Zeitplan fristgerecht nicht zu schaffen, da wir nicht genügend Fachleute auf dem freien Arbeitsmarkt finden konnten und können.

  3. Da uns der Zeitplan der Umstellung aber vorgegeben ist, müssen wir externe Fachleute aus Unternehmensberatungen zum Preise von 1200 Euro pro Tag einkaufen. (Drucksache 20 B zu I.2. S. 4)

  4. Durch den Mehraufwand für externe Beratung in Höhe von € 3,5 Millionen wird bei Gegenrechnung einiger Einsparungen die Umstellung mindestens € 1,08 Millionen teurer werden (Drucksache 20 B zu I.2. S. 5).

  5. Dass damit nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist, können wir jetzt schon sehen: Wir werden also sehr wahrscheinlich in den nächsten Jahren wieder neue Nachschläge fordern müssen. (Drucksache 20, A II S.2 und B zu II. S.6))

  6. Wir möchten gerne mit höheren Gehältern, langfristigen Einstellungen und attraktiveren Arbeitsbedingungen versuchen, Fachleute zu finden: Natürlich bedeutet das, dass dann allgemein „Gehaltsanpassungen“ durchgeführt werden müssten. Deshalb sollte Eingruppierungsmöglichkeiten in er ganzen Verwaltung verändert, d.h. erhöht werden können. (Drucksache 20 B Zu I.2. S. 5)

  7. Ob das ganze Unternehmen überhaupt gelingt, wissen wir nicht, denn an vielen Ecken und Enden sind noch offene und ungelöste Fragen. Das bedeutet, dass wir die Hoffnung haben, dass irgendwo in den rheinischen Verwaltungen die richtigen Lösungen gefunden werden. Aber garantieren können wir nichts.

 

  1. Angesichts des bisher noch nicht absehbarem Zeitpunkt der Fertigstellung sollte die LS 2014 Projekt - Arbeitsplätze ab 2016 schon einmal sichern und in dauerhafte Arbeitsplätze umwandeln. Verbesserungsmöglichkeiten wird es immer geben, die wir dann einarbeiten können. Im Zeitalter der EDV ist ein solches Projekt nie beendet. (Drucksache 23)

  2. Angesichts des rasanten technischen Fortschritts brauchen wir immer neue Hardware, die dann Anpassungsprozesse der Software erforderlich macht. Dass beides erhebliche Kosten verursacht, sollte die Landessynode bejahen, denn dann sind wir im technischen Bereich immer auf dem neusten Stand. (OKR Braucks sprach auf der außerordentlichen Landessynode 2013 an, dass die dauernde Anpassung an die Anforderungen des technischen Fortschritts erhebliche Zusatzkosten verursacht und verursachen wird.)

 

Was kann die Synode tun?

Entweder resignieren und immer wieder neue Gelder bewilligen, den Verwaltungsbereich ausdehnen und die Gelder für die theologische, seelsorgliche und diakonische Arbeit der Landeskirche und in den Gemeinden und Kirchenkreisen zu Gunsten der Verwaltung kürzen.

Dabei besteht allerdings das erhebliche Risiko,

  1. dass innerhalb der Kirche eine sehr laute Protestwelle gegen die Finanzumschichtungen zu Gunsten der Verwaltung die Rheinische Kirche vor eine Zerreißprobe stellt.

  2. dass eine erhebliche Anzahl an Kirchenmitgliedern aus der Kirche austritt, weil sie nicht akzeptieren werden, dass ihre Kirchensteuer zu einem immer beträchtlicheren Anteil für Verwaltung und Kirchliches Finanzwesen statt für Gemeindearbeit, Seelsorge und Diakonie ausgegeben wird.

 

Allerdings weisen die Verantwortlichen für die NKF-Umstellung in den Vorlagen (indirekt) selbst auf zwei gemeinsam gangbare Wege hin:

 

WEG 1: Die Landessynode entzerrt den Z e i t p l a n der Umstellung, ohne auf die Umstellung insgesamt zu verzichten. (Drucksache 20 B Zu I.2. S. 4 und 5)

Konkret könnte das folgendermaßen aussehen:

1.1. Das Ziel einer Umstellung von LKA, allen Kirchenkreisen und Gemeinden bis zum Jahre 2015 wird aufgegeben.

1.2. Wer bis 2013 umgestellt hat, führt die Umstellung fort.

1.3. Alle zukünftigen Umstellungen werden vorerst aufgeschoben. Die zum 01.01.2015 umstellenden Kirchenkreise (ca. 30 Prozent) verschieben die Umstellung, um bei ihnen auf den Einsatz extrem teurer externer Berater verzichten zu können. (Drucksache 25 B 1.a. S.2f)

1.4. Wer zum 1.1.2014 umgestellt hat, sollte möglichst die Umstellung aufschieben, um die Umstellungskosten minimieren zu können.

1.5. Einige (zwei bis drei) besonders fortgeschrittene und besonders kompetente Kirchenkreise werden beauftragt, möglichst bald ein komplettes Konzept vorzulegen und edv - mässig umzusetzen. Es ist nicht sinnvoll, dass die ganze Landeskirche zu einem Experimentierfeld mit enormen Kosten wird, obwohl am Ende nur einziges Konzept für alle Kirchenkreise und Gemeinden stehen soll.

1.6. Erst nach der Prüfung eines gelungenen und fertigen Finanzkonzeptes und nach der Genehmigung durch die Synode wird dieses Konzept von allen anderen Kirchenkreisen kopiert und eingeführt. Diese anderen Kirchenkreise verschieben so weit wie möglich Schulungen etc. auf den Zeitpunkt, wenn das geprüfte landeskirchliche Konzept fertiggestellt ist.

1.7. Diese zeitliche Streckung ermöglicht den Verzicht auf das Einkaufen externer Experten, um in noch umzustellenden Kirchenkreisen NKF so schnell wie möglich umzusetzen. Dass externe Spezialisten gebraucht werden können für intern unlösbare Konzeptprobleme, ist unbestritten.

1.8. Die Umstellung in Kirchenkreisen, Gemeinden und Werken nach Erstellung eines fertigen rheinischen Konzeptes geschieht durch interne Kräfte nach dem Schneeballsystem. Mitarbeiter werden von Kräften aus den Kirchenkreisen mit erfolgter Umstellung geschult und geben diese Kenntnisse in ihren Kirchenkreisen und Gemeinden weiter. Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass dieser Prozess längere Zeit in Anspruch nimmt. (Die schulenden Kirchenkreise bekommen für diese Zeit ausgleichende Hilfe auf anderen Fachgebieten aus anderen Kirchenkreisen.)

1.9. Durch neu geschulten Fachkräfte können dann später auch die Presbyter, Kirchmeister und anderen Ehrenamtlichen in den Gemeinden geschult werden.

1.10. Da zur Zeit in jedem Kirchenkreis und in jeder Gemeinde ein funktionierendes Finanzsystem existiert, kann die Umstellung ohne große Probleme zeitlich gestreckt werden. Die enormen Mehrkosten beim Festhalten an dem ursprünglichen Fertigstellungstermin stehen in keinem gesundem Verhältnis zu dem Nutzen.

1.11. Da selbst zur Zeit der Landessynode 2014 - anders als erwartet und geplant – noch immer kein vollständiges fertiges geprüftes Finanzkonzept und seine EDV-Umsetzung vorhanden sind, ist eine Aussetzung des Zeitplanes durch die Synode 2014 sinnvoll und eigentlich zwingend erforderlich.

1.12. Der Synode ist bewusst, dass der Verzicht auf den vorgesehenen Zeitplan einige schon getätigte Ausgaben im Nachhinein unnötig macht.

1.13. Die Synode beauftragt die Kirchenleitung, durch Entzerrung des Zeitplanes dafür zu sorgen, dass die vorgegebenen Budgets eingehalten werden und dass der dauerhafte Betrieb von NKF zu der geplanten deutlichen Minimierung der für die Finanzverwaltung auszugebenden Mittel auf allen kirchlichen Ebenen und in den angeschlossenen Werken führt.

 

 

2. WEG 2: Die Landessynode verkleinert den U m f a n g der Aufgaben, ohne auf die Umstellung insgesamt zu verzichten. (Drucksache 20 B Zu I.2. S. 5)

2.1. Die KL beauftragt eine unabhängige, bislang nicht mit der Umstellung befasste Arbeitsgruppe aus Verwaltungsfachleuten und Betroffenen aus Gemeinden, Werken, Kirchenkreisen und dem LKA mit einer kritischen Überprüfung, ob alle Inhalte und Möglichkeiten des NKF jeweils für die Gemeinden, die Werke und Einrichtungen, für die Kirchenkreisebene oder für die Landeskirche wichtig und zielführend sind und ob sie zu einer deutlichen Verbesserung von Entscheidungen beitragen.

2.2. Vermutlich führt eine solche Überprüfung z.B. zu der Einsicht, dass das Ausfüllen der linken Haushaltsbuchseite angesichts der finanziellen Situation vieler Gemeinden und angesichts auf der Hand liegender Prioritäten eine überflüssige Arbeit darstellt.

2.3. Vermutlich führt eine solche Überprüfung z.B. zu der Einsicht, dass die gleichzeitige Einführung einer „Zielgerichteten Leitungsstruktur“ (management by objectives – Führen durch Zielvereinbarung) zusammen mit der NKF-Einführung eine unnötige Verkomplizierung bedeutet. Widerstände gegen NKF beruhen teilweise auch auf dieser Koppelung.

2.4. Die Arbeitsgruppe überprüft ebenfalls, ob alle mit der Umstellung auf das einer kaufmännischen Buchführung ähnliche NKF verbundenen Möglichkeiten einer kirchlichen Organisation überhaupt dienlich sind:

- Z.B. sind Abschreibungen für nicht steuerzahlende Institutionen irrelevant.

- Z.B. verleiten Gewinn- und Verlustrechnungen auf kirchlichen Ebenen zu falschen Schlussfolgerungen: Nicht Vermögenszuwächse in Euro oder Besitztümern sind ureigenstes kirchliches Ziel, sondern die geistliche Stärkung der Gemeinden und ihrer Gemeindeglieder.

- Z.B. sind statistische Angaben nur für wenige Entscheidungen wirklich relevant. Hier gibt es deutliche Einsparpotentiale.

- Z.B. ist das zeitraubende Erstellen von Inventurlisten bürokratische Detailpflege. Technische Medien - Geräte verlieren schnell ihren Wert, der Wert von Stuhllagern ist uninteressant und rein subjektiv. Die Erneuerung von Inventur orientiert sich im kirchlichen Bereich, anders als in betrieblichen Abläufen, nicht an Abschreibungsfristen, sondern an Gebrauch, Verschleiß, Übertragungen aus aufgegebenen Häusern etc. Hilfreiche Daten gewinnt man durch das teure Erstellen von Inventurlisten kaum.

- Z.B. kann eine angemessene Gebäudeunterhaltung kaum durch ein vorgeschriebenes Zusammenspiel von Abschreibungen und Substanzerhaltungspauschale gewährleistet werden. Angesichts individuell völlig unterschiedlicher Anforderungen ist eine individuelle Absprache zwischen Gemeinden und KSV sinnvoller. (Drucksache 25 B 3 a S.6)

2.5. Die Arbeitsgruppe legt der Kirchenleitung zeitnah eine Vorschlagsliste für eine für alle Ebenen unterschiedliche Verschlankung von NKF vor.

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