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Sterbehilfe - Urteil: "§ 217 StGB nichtig"  Leserbrief

 

 

Diese beeindruckende Rede des abschiednehmenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes war eine Rede für die Geschichtsbücher: Der Aufschrei des Rechts gegenüber der Politik und dem Lobbytum: „Wir sind ein Rechtsstaat und nicht ein Politikerstaat! Hier müssen grundlegende Menschenrechte gelten und nicht Lobbyinteressen!“ Voßkuhle gab den schwachen Schwerstkranken, die keine Lobbyisten ohne Eigeninteressen haben, eine Stimme der Menschenwürde.

Haben nicht in den letzten Monaten machtgierige Politiker diese Entscheidung geradezu herausgefordert, wenn Minister Heil höchstrichterliche Urteile zur Zulässigkeit von Kürzungen bei Hartz IV einfach vom Tisch fegte oder Gesundheitsminister Spahn die gerichtlich verlangte Ausgabe von Medikamenten zur Selbsttötung durch Anweisung an das Bundesgesundheitsamt unterlief?

Schon 2015 kam dieses Gesetz auf rechtlich zweifelhaftem Wege zustande: Politiker konnten sich ohne Parteivorgaben einem der vier Gesetzesvorschläge anschließen und der Vorschlag Brand / Griese bekam die meisten Unterschriften. Die folgende massive Kritik höchstrangiger Experten in den vorgeschriebenen schriftlichen und mündlichen Anhörungen blieb völlig wirkungslos: Das Gesetz wurde genau so wie der Entwurf verabschiedet.

Dem scheidenden Präsidenten Voßkuhle gebührt großer Dank, der Politik ins Gewissen geredet zu haben. Wir leben in einem Rechtsstaat und wollen ihn auch behalten: „Die Würde des – sterbenden - Menschen ist unantastbar!“.


 

Manfred Alberti, Wuppertal

 

(veröffentlicht Frankfuirter Rundschau 05.03.3020)

 

Eine Stimme der Menschenwürde

Diese beeindruckende Rede des abschiednehmenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes war eine Rede für die Geschichtsbücher: Der Aufschrei des Rechts gegenüber der Politik und dem Lobbytum: „Wir sind ein Rechtsstaat und nicht ein Politikerstaat! Hier müssen grundlegende Menschenrechte gelten und nicht Lobbyinteressen!“ Voßkuhle gab den schwachen Schwerstkranken, die keine Lobbyisten ohne Eigeninteressen haben, eine Stimme der Menschenwürde.
Haben nicht in den letzten Monaten machtgierige Politiker diese Entscheidung geradezu herausgefordert, wenn Minister Heil höchstrichterliche Urteile zur Zulässigkeit von Kürzungen bei Hartz IV einfach vom Tisch fegte oder Gesundheitsminister Spahn die gerichtlich verlangte Ausgabe von Medikamenten zur Selbsttötung durch Anweisung an das Bundesgesundheitsamt unterlief?
Schon 2015 kam dieses Gesetz auf rechtlich zweifelhaftem Wege zustande: Politiker konnten sich ohne Parteivorgaben einem der vier Gesetzesvorschläge anschließen und der Vorschlag Brand / Griese bekam die meisten Unterschriften. Die folgende massive Kritik höchstrangiger Experten in den vorgeschriebenen schriftlichen und mündlichen Anhörungen blieb völlig wirkungslos: Das Gesetz wurde genau so wie der Entwurf verabschiedet.
Dem scheidenden Präsidenten Voßkuhle gebührt großer Dank, der Politik ins Gewissen geredet zu haben. Wir leben in einem Rechtsstaat und wollen ihn auch behalten: „Die Würde des – auch sterbenden – Menschen ist unantastbar!“.

Manfred Alberti, Wuppertal

 

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