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F. Beteiligung der Gemeinden am Entscheidungsprozess

 

Grundsätzlich erfreulich ist die fast einstimmig getroffene Entscheidung der Landessynode 2011, angesichts der die Zukunft der Presbyterien fundamental betreffenden Entscheidungen  eine landeskirchenweit  jede Gemeinde und jede Kreissynode einbeziehende Diskussion zu initiieren.

 

Die Regionalkonferenzen und die Foren können allerdings kein Ersatz sein für ein Proponendum mit ordnungsgemässer Beteiligung aller Gemeinden. Die hier angesprochenen Fragen der zukünftigen Verantwortung der Presbyterien sind von so grundsätzlicher Bedeutung, dass der Rahmen von Regionalkonferenzen und Foren keinesfalls auch nur annähernd ausreichend sein kann.

 

 

1.) Unzureichende Gemeindebeteiligung

 

 

Angesichts der massiven Eingriffe in die Verantwortungen der Presbyterien ist der Zeitplan für die Beteiligung von Presbyterien und Kreissynoden an der Diskussion über die Personalplanung und die Verwaltungsstrukturreform viel zu eng gestrickt. Zwischen der  Veröffentlichung der Personalplanungsvorlage am 11. Juni 2011 (Verwaltungsstrukturreform noch später)  und den ersten Regionalkonferenzen am 15. und 16. Juli trafen sich die meisten Presbyterien lediglich zu einer einzigen Sitzung. Für eine angemessene ausführliche Beschäftigung mit den umfassenden Problematiken der Personalplanung und der Verwaltungsstrukturreform  ist das völlig unzureichend und eine Zumutung für alle Beteiligten.

 

 

Erschwerend kommt hinzu, dass zuerst nur einseitige Darstellungen von Seiten des LKA zur Verfügung standen, während kritische Positionen erst anschließend langsam erarbeitet werden können.

 

 

Da weder von PresbyterInnen noch von MitarbeiterInnen oder PfarrerInnen erwartet werden kann, bei solch komplizierten Problemlagen unmittelbar eigene Stellungen  beziehen zu können, hat die von der Synode beschlossene  Gemeindebeteiligung durch die Foren und Regionalkonferenzen in keiner angemessenen und ausreichenden Weise stattgefunden.

 

 

Angesichts der nach den Sommerferien notwendigerweise stattfindenden Ausschussberatungen der LS kann dieser Fehler auch nicht mehr korrigiert werden.

 

 

 

 2.) Forderung nach einem  Proponendum  2012 bis 2013

 

 

Aus der Vielzahl und Problematik der in dieser Homepage aufgezeigten Diskussionspunkte wird mehr als deutlich, welche Vielzahl unterschiedlichster Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen zu treffen ist. Da erst langsam die Tragweite vieler Diskussionspunkte offenbar wird, ist die Landessynode überfordert, schon 2012 zukunftsfähige gute Entscheidungen zu treffen.

 

 

Erst wenn in einem Proponendum zu klar formulierten Fragen mit erläuternden Argumentationen und Gegenvorschlägen die Presbyterien in die Lage versetzt worden sind, sich ein eigenes umfassendes Urteil über die Zukunft der Presbyteriumsverantwortung für die Gemeinde­leitung zu bilden, kann nach den Ergebnissen dieses Proponendums die Landessynode 2014 zu guten Beschlüssen kommen.

 

 

 

„Wir bitten alle Presbyterien und die Synoden der Kirchenkreise, sich dafür ein­zusetzen, dass die Landessynode 2012 keine inhaltlichen Festlegungen zu den geplanten Strukturreformen vornimmt, sondern einen ordentlichen Diskussionsprozess im Rahmen eines Proponendums einleitet. In diesem Proponendum sollen die verschiedenen Diskussionsprozesse zur Verwaltungsstruktur, zur Gesamtpersonalplanung, zum Pfarrbild und zur Aufgabenkritik in ihrer wechselseitigen Bedingung in den Blick genommen werden.“ (Punkt d der Resolution des Dürener Studientages vom 09. Juni 2011)

 

 

 

3.)  Anträge auf ein Proponendum durch die Herbstkreissynoden 2011 an die Landessynode 2012

 

 

Es ist  für die Debatte notwendig, dass möglichst viele Gemeinden über möglichst viele Herbstkreissynode ihr Interesse formulieren, dass den Presbyterien keine Kompetenzen entzogen werden und dass über die zukünftige Leitungsstruktur unserer Kirche ein Proponendum in den nächsten beiden Jahren stattfindet.

 

 

 

Nach der Kirchenordnung der EKiR müssen Anträge an die Landessynode durch die Kreissynode von Presbyterien rechtzeitig vor der Kreissynode  als eigener Tagesordnungspunkt  beantragt werden oder sich aus den besprochenen Punkten der Tagesordnung ergeben.

 

Vorschläge für Synodenanträge und bereits gefasste Kreissynodenbeschlüsse finden Sie auf der Seite H

 

 

 

 

4.) Regionalkonferenzen und Foren als neue Möglichkeiten der Gemeindebeteiligung

 

 

Wenn Regionalkonferenzen und Foren als zusätzliche Form von Gemeindebeteiligung in weniger zentralen Fragestellungen angesehen werden, ist das eine durchaus zu unterstützende Intention. Allerdings gibt es dabei erheblichen Verbesserungsbedarf in der Form der Diskussion und in der Präsentation der Diskussionspositionen, damit das Ziel einer breiten Beteiligung, die für die Entscheidungsfindung hilfreich ist,  erreicht werden kann. Aus den bisherigen Erfahrungen ergeben sich folgende Punkte:

 



 

4.1.) Die öffentliche Präsentation der Diskussion ist verbesserungsfähig.

 

Hinweise auf die Diskussionsseiten finden sich nur über Verweise in Kleinstschrift am unterem Ende der Titelseite von ekir.de: Angemessen – wenn man alle Presbyterien und Kreissynoden wirklich erreichen will - wäre bis zur Synode 2012 ein deutlicher Hinweiskasten auf der Titelseite: ähnlich wie der Kasten für die „Missbrauchsdebatte“.  

 

Durch die versteckte Route in Kleinstschrift stellt sich leicht das Gefühl ein: Eigentlich will man lieber gar nicht diskutieren. Ausserdem  verschwinden leider Artikel, die auf die Diskussion hinweisen  wie das Interview mit OKR Rekowski, sehr schnell wieder von der Titelseite, während auf andere Themen (z.B. Südafrika Diezun) wochenlang auf der Titelseite hingewiesen wird.

 



 

4.2.) Ärgerlich ist das späte Einstellung von Dokumenten.

 

Der inzwischen relativ klare Seitenaufbau  auch  bei der  „Verwaltungsstrukturreform“ mit dem „Diskussionspaket“  ist erst weit nach Ablauf der ersten Regionalkonfe­renzen eingestellt worden. Während der ersten Regionalkonferenzen war die Diskussionsvorlage nur sehr umständlich versteckt zu finden und auch als aktueller Diskussionsstand kaum gekennzeichnet („Kollegiumsbeschluss Sollvorlage“).

 

Sehr irreführend ist es, wenn einerseits auf dieser Seite "Diskussionspaket" geschrieben wird, dass man hier alle wichtigen Dokumente zur Verwaltungsstrukturreform findet, andererseits man aber nur über die Seite "Diskussionspunkte" die wirklich aktuellen Vorlagen (Stand 12. Juli 2011) finden kann. 

 

 

4.3.) Der neueste Diskussionsstand ist nicht erkennbar.

 

Da die Diskussionsvorlagen statisch sind und nicht nach Ergebnissen der Diskussion aktualisiert werden, kann der Leser den neusten Diskussionsstand nicht kennen. Gute wäre es, wenn von Seiten der KL oder des LKA – soweit das möglich ist – „Zwischenergebnisse“ (vorbehaltlich natürlich der Synode) eingestellt werden könnten. Das würde den Diskussionen eine Dynamik geben können und verhindern, dass an längst Überholtem endlos  weiterdiskutiert wird.

 

4.4.) Es gibt keine Hinweise auf Seiten mit kritischen Argumenten, wie www.zwischenrufe-diskussion.de und www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de oder die bei mir zu beziehenden Rundschreiben.

 

Eine Diskussion kann so nicht ausgewogen sein: Die landeskirchliche Seite besitzt elektronischen Medien und Printmedien, während die andere Seite angewiesen ist auf Rundschreiben aus privater Feder und mühsam erstellten Gegenargumentationen auf elektronischen Seiten, die nur durch Mundpropaganda weitergegeben werden können.  

 

Grundlage einer guten Diskussionskultur muss sein, dass landeskirchliche Vorgaben wie kritische Einwürfe von jedem Suchenden im Internet leicht zu finden sind.

 

 

4.5. )  Die Foren:  Die angebotene Form eines Forums ist ein löblicher Versuch, kritische Stimmen einzubinden. Diese Form des Forums  erweist sich aber als schlecht geeignet für eine konzentrierte Diskussion.  

 

4.5.1.) Die vorgegebenen Fragen zu Einzelproblemen berücksichtigen nicht, dass die grundsätzliche Problematik aus dem Blick gerät, wenn sich die Diskussion in Einzelaspekten verliert.

 

4.5.2.) Die Unübersichtlichkeit stört, wenn man die eigentlichen Argumente nur durch das Lesen langer Texte finden kann.

 

4.5.3.) Die umständliche Prozedur des Einloggens mit seitenweisen Hinweisen schreckt ab.

 

4.5.4.) Die Seiten sind einfach unattraktiv zum Mitmachen.

 

4.5.5.) So ist das Forum keine geeignete Basis für eine akzeptable Öffnung der Diskussion.

 

 

4.6.) Es fehlt eine klare und faire übersichtliche Gegenüberstellung von Argumenten. Der Benutzer hat heute auf den ekir-Seiten keine Chance, sich schnell, konzentriert und ausgewogen fair über die Problematiken der Personalplanung und der Verwaltungsstrukturreform zu informieren.

 

Hier hat aber das LKA eine Bringschuld gegenüber den Presbyterinnen und Presbytern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  und Pfarrerinnen und Pfarrern.

 

 

4.7.) Vorschlag:

 

Bei ähnlichen Gemeindebeteiligungen in Zukunft wird de Sichtung von eingehenden Argumenten und Gegenargumenten als Auftrag an einen theologischen (nicht rheinischen)  Wissenschaftler vergeben, der als Unabhängiger eine klare, übersichtliche Diskussionsseite mit den herausragenden Themen (Positionen und Gegenargumente)  erstellt und auf dem Laufenden hält.  Der Vorteil ist die Übersichtlichkeit der Diskussion: Die wichtigen Argumente und Gegenargumente müssen  für jeden schnell greifbar sein.

 

 

 

 

 

5.) Beeinflussung der Diskussion durch die Öffentlichkeitsarbeit  des LKA

 

Zitat aus ekir.info Ausgabe 4 August 2011 Rückseite:

Kirche ist immer Kirche vor Ort. Wenn die Kirche vor Ort aber meint, allein Kirche zu sein, dann ist sie auf einem Holzweg.“  (Präses Nikolaus Schneider beim Sommerpressegespräch … über die Rolle der Kirchengemeinden im Reformprozess.)

 

Wenn das LKA sieben Monate nach Beginn der Diskussion an prominenter Stelle einer Zeitschrift, die an alle Presbyterinnen und Presbyter sowie alle Pfarrerinnen und Pfarrer versandt wird, ein so irreführendes Zitat veröffentlicht, dann scheinen Teile des LKA nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen, worum es in der Debatte geht:  Niemand will der KL, dem LKA oder den KSVs ein Quäntchen Macht wegnehmen,  aber es soll verhindert werden, dass den Presbyterien so wichtige Teile ihrer Verantwortung für die Gemeindeleitung weggenommen werden, dass fast nichts mehr an Gemeindeleitungsverantwortung bei den Presbyterien bleibt.

 

Warum suggeriert man den Lesern eine völlig verdrehte Zielrichtung der Diskussion?

 

Eine solche Öffentlichkeitsarbeit stärkt sicher nicht das Vertrauen in die Leitung unserer Kirche.

 

Erstaunlich ist auch, dass in der Zeitschrift ekir.de, die an alle PresbyterInnen und PfarrerInnen versandt wird, in der Sommerausgabe August  2011 ausser durch dieses irreführende Zitat mit keinem Wort auf die Diskussionen zur Personalplanung oder zur Verwaltungsstrukturreform eingegangen wird. Solches Fehlen signalisiert leider dem Leser und der Leserin, dass dieser von der Landessynode beschlossenen Diskussion in allen Gemeinden und allen Kirchenkreisen vom LKA (oder von  der Öffentlichkeitsarbeit)  keine große Wichtigkeit  eingeräumt wird.

 

 

6.)   Diskussionskultur der Synode

 

Die Vorlage ist mit den Gemeinden und Kirchenkreisen zu beraten.“ (aus Beschluss 53 Ls 2011 Punkt 2)

 

Beratungen sind nur dann sinnvoll, wenn alle Argumente offen auf den Tisch gelegt werden oder werden können. Diskussionen, in denen nur eine Seite ihre Interessen, Ziele und Argumente immer wieder präsentieren kann, verdienen nicht das Prädikat „offene Diskussion“ oder "Beratung",  sondern sind eher interessengeleitete vielstimmige Werbung für ein Ziel. Sie streuen eher Sand in die Augen der Teilnehmer und vernebeln die Ziele und wahren Interessen.

 

Wenn eine Beratung nützlich sein soll, dann müssen alle Teilnehmer leichten Zugriff auf alle relevanten Aspekte haben, ohne diese sich selbst mühsam erarbeiten zu müssen. Hier hat die Institution, die die Diskussion anstößt, eine Bringschuld.  Dazu gehört auch der öffentliche Hinweis
auf kritische Stimmen in der Diskussion, wie z.B. der Hinweis auf kritische Homepages.

 

Eine gute Beratung zeigt offen alle wichtigen Gedanken, Argumente, Interessen und Gefahren der anstehenden Entscheidung und garantiert so weitgehend, dass die beste Lösung sich durchsetzt.

Die Landessynodalen müssen vor und bei der Landessynode 2012
zu den Themen „Personalplanung“ und „Verwaltungsstrukturreform“ in leicht verständlicher Form alles wichtigen Gedanken zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie die für die Landeskirche beste Entscheidung treffen können.

 

Sehr kontraproduktiv
i
st es, wenn wichtige Argumente nicht in den Blick kommen, weil sie
verschleiert worden sind oder verschwiegen werden.

 

Sehr kontraproduktiv ist es auch, wenn wichtige Problembereiche
nicht offen zur Diskussion gestellt werden,
sondern  grundlegenden Fragen irgendwo versteckt undiskutiert und unbewusst mit entschieden werden sollen.

Kontraproduktiv ist ein solcher Diskussionsverlauf, weil dann zum unpassenden Zeitpunkt kurz vor der Entscheidung solche Probleme mit aller Macht an die Oberfläche treten, das Vertrauen der Synodalen in die Vorlagen (und die Verfasser bzw die Kirchenleitung)  erschüttert wird und letztlich ganz andere Entscheidungen
als geplant beschlossen werden.

 

Vor der letzten Landessynode 2011 war die Frage der Pfarrwahl und Pfarranbindung ein solches Problem, das eingebunden in alle andere Personalsteuerung von den Landessynodalen undiskutiert und unbewusst durch die Vorlage entschieden werden sollte:   Entsetzen bei vielen Landessynodalen, weil eine solche Entscheidung überhaupt nicht in ihrem Sinne war.

 

2012 droht ein solches Entsetzen an einer anderen Stelle: Die Verwaltung soll eigenverantwortlich leitende Aufgaben übertragen bekommen. Gesetzlich sollen ihr Anordnungsbefugnisse der Geschäfte der laufenden Verwaltung übertragen werden.

 

Ein Dammbruch:
Nicht mehr im presbyterial-synodalen System gewählte Leitungsorgane haben
alleine die Anordnungsbefugnis, die sie immer wieder auf Zeit an andere Institutionen und Personen übertragen können, sondern gesetzlich sollen der Verwaltung die Anordnungsbefugnisse der „laufenden Verwaltung“ übertragen werden: für immer, nicht mehr rückholbar, außer durch Gesetzesänderungen der Landessynode.  Eine unglaubliche Entmachtung der Leitungsorgane von Gemeinden und Kirchenkreisen!



 

Ein Verwaltungsangestellter bekommt damit gesetzlich die Vollmacht übertragen, über Ausgaben zu entscheiden, die bisher vom Vertreter des Leitungsorgans entschieden und abgezeichnet werden mussten.

 

Zwar soll eine Kirchenkreissatzung den Rahmen dieser Vollmacht vorgeben, aber grundsätzlich wird hiermit Verwaltung zu einer nirgendwo gewählten, aber bevollmächtigten kirchenleitenden Institution.

 

Bei solchen grundsätzlichen Änderungen im System unserer Kirche hätte man wenigstens erwarten können, dass im „Forum Verwaltungsstrukturreform“ dieses Problem erläutert wird und zu Stellungnahmen, Meinungsäußerungen und einer Diskussion aufgerufen wird.


 Fehlanzeige: Über vergleichsweise Nebensächlichkeiten soll diskutiert werden, aber
die schwerwiegenden Entwicklungen sind kaum wahrnehmbar versteckt unter ferner
liefen: Verwaltungsstrukturreform (Stand 12.07.2011) A 2. 10   S. 5;    B 3 zu 10 S.15f

 

(Während bei den „grundsätzlichen Überlegungen“ S. 5 von einer „gesetzlichen“ Definierung und Übertragung der Geschäfte der laufenden Verwaltung auf die Verwaltung die Rede ist, wird  in den Erläuterungen (S.15f) das Wort „gesetzlich“
strikt vermieden. Die hier formulierte „regelmässige Übertragung von
Entscheidungsrechten“ (S.16) klingt eher wie die zeitlich begrenzte, regelmässig
wiederholte Übergabe von begrenzten Entscheidungsrechten durch die
verantwortlichen Entscheidungsträger an die Verwaltung, die schon jetzt erlaubt
ist,  und nicht wie eine gesetzliche Übergabe auf Dauer.)

 

(Aufhorchen lässt auf dieser Seite 16 eine kurze Bemerkung: Nach einem Satz, ob die Gründe für „Entscheidungsrechte bei einer Verwaltungsbehörde“ nicht nur für die Landeskirche sondern auch für andere Ebenen gelten sollen, heißt es: „Dies umso mehr, als zunehmend konzeptionelle Aufgaben auf die Kirchenkreisebene zukommen.“ (S.16) Bedeutet das im Klartext, dass in Zukunft die Verwaltung auch über  Konzeptionen entscheiden wird?  Soll aus der presbyterial-synodalen
Leitung unserer Kirche eine Verwaltungsleitung werden?)

 

Eine offene und faire Beteiligung der Gemeinden, Presbyterien und Kreissynodalen an der Diskussion sieht sicher anders aus. Es hat den Anschein, dass manche Verantwortliche für solche Vorlagen noch nicht eingesehen haben, dass ein schwerwiegender Umbruch in der Diskussionskultur
stattgefunden hat: Nicht nur die wenigen überlasteten Landessynodalen, sondern  jeder Interessierte darüber hinaus kann in den Tagen vor der Synode die Vorlagen auf versteckte Fallstricke und unbewusst mitlaufende Entscheidungen untersuchen und dann durch das Internet binnen weniger Stunden nicht nur die Landessynodalen unterrichten, sondern auch die Presse und Öffentlichkeit. Dann droht ein Desaster.

 

Es ist sehr gut, dass die Landessynodalen aus dem Desaster vor der Landessynode 2011 den Schluss gezogen haben, die ganze Breite der  kirchlichen Entscheidungsträger  in Presbyterien und Kirchenkreisen mit in den
Diskussionsprozess 2012 einzubeziehen.  Aber jetzt müssen auch alle Verantwortlichen in Landeskirche und Landessynode diese Diskussion so offen führen, dass alle wichtigen Probleme frühzeitig angesprochen
werden und gute Lösungen gefunden werden können. Jedes Versteckspiel ist von
Übel. Nur eine auch kritische Punkte umfassende offene und ehrliche Diskussion ist
eine angemessene Beratung mit Gemeinden und Kirchenkreisen.

 

 

Stand 05.09.2011

 

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