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Ein Rechtsgutachten mit versteckten Hinweisen  

Rechtsgutachten signalisieren das Wichtigste manchmal sehr versteckt. Da kann sich die eigentlich gestellte Frage nach einem rechtssicheren Genehmigungsverfahren für die Hängeseilbrücke als ziemlich unwichtig erweisen. 

Ob ein Bauleitplanverfahren oder ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird, dürfte ziemlich egal sein, denn die Bayer Werke können nach dem Rechtsgutachten auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen, da die Folgen eines Störfalles im Werk durch die neugebaute Brücke erheblich schlimmer werden könnten. Wenn im Betrieb ein Unfall z.B. beim Umfüllen eines Chemietransportes passieren würde, könnte aus einem Feuer eine Rauchgaswolke bei den vorherrschenden Westwinden in wenigen Minuten die einige hundert Meter entfernte Brücke mit schwarzem Rauch umhüllen und hunderte Besucher gefährden. 

Ein Recht auf Einspruch kann von den Verantwortlichen einer Firma auch als Pflicht zum Einspruch verstanden werden. Wenn es gilt, unkalkulierbare Risiken für das Bayer-Werk abzuwehren, dürften von Bayer die besten Juristen eingesetzt werden. Da hat Wuppertal keinerlei Chance. Die Aussichten auf den Bau dieser Hängeseilbrücke neben dem Werk dürften damit auf Null schrumpfen.

Ein Rechtsstreit mit Bayer würde noch eine weitere Gefahr heraufbeschwören: Die sehr einflussreichen Kapitalgebergesellschaften könnten verlangen, dass die Elberfelder Bayer-Werke in die USA verlegt werden. Die USA unterstützen ja solche High-Tech Verlegungen momentan mit Milliarden Dollar. Dann wäre die frühere Industrialisierungshochburg im Tal der Wupper Teil einer Deindustrialisierung Deutschlands.

Darf Wuppertal einer touristischen Brücke wegen wirklich solche Risiken eingehen? 

 

Manfred Alberti

manfredalberti@hotmail.com

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© Manfred Alberti

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