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B. Die Situation der Gemeinden und Presbyterien

in der Evangelischen Landeskirche im Rheinland 2011

 

1. Vorgeschichte

Das Fundament der Rheinischen Kirche ist die in der Kirchenordnung verankerte presbyterial-synodale Ordnung.

Das bedeutet, dass die Gemeinden über alle Angelegenheiten so weit wie möglich selbst entscheiden und nur Angelegenheiten übergeordneter Struktur oder die Gemeinden überfordernde Angelegenheiten von Kreissynode oder Landeskirche übernommen werden dürfen. Die Gemeinden erheben die Kirchensteuer und finanzieren durch Umlagen die anderen Ebenen. (Siehe Thesen von Dr. Theissen zur presbyterial-synodalen Ordnung)

Bis vor ca. 25 Jahren gab es sehr starke Presbyter und Presbyterinnen in den Gemeinden, die im Geiste reformatorischer Gemeindeleitung die Autonomie der einzelnen Gemeinden gegenüber Kirchenkreis oder gar Landes­kirche betonten: „Düsseldorf ist weit weg.“ Selbst der Superintendent bekam keinerlei Einsicht in die Vermögenslagen der Gemeinden. Höchstens der Gesamtverbandsvorsitzende als Vorsitzender der Kirchensteuerverteilungsstelle an die Gemeinden verlangte Auskünfte. Viele Gemeindeglieder verstanden sich sehr bewusst als lutherisch oder reformiert mit einem daraus folgendem Gemeindeverständnis.

 

2. Veränderungen in Gemeinden und Kirchenkreis:

Die Autonomie der Gemeinden und Presbyterien wurde immer mehr eingeschränkt.

2.1.)  Die rapide abnehmende Finanzkraft der Gemeinden durch die Bevölkerungsentwicklung sowie die Einführung des Pfarrstellenfestbetrages Mitte der 90er Jahre anstelle der prozentualen Pfarrstellenumlage hat über Nacht viele Gemeinden in eine Abhängigkeit vom Kirchenkreis geführt: Sie brauchten synodale Finanzausgleichsmittel, um ihren Haushalt zu decken. Volle Personalstellen vor allem in Jugendarbeit und Kirchenmusik konnten oft nicht weiter geführt werden.

2.2.)  Die Professionalisierung und Spezialisierung sowie gesetzliche Vorgaben  erforderten, dass immer mehr Aufgaben statt von den Gemeinden zentral von Kirchenkreisstellen übernommen wurden: Spezialisierte Beratungsstellen der Diakonie, Diakoniestationen statt Gemeindeschwestern, Trägerverbände für Kinder-gärten. Als Folge erhob der Kirchenkreis immer höhere Umlagen. Das Geld für die Gemeinden wurde immer weniger, was wiederum einen abnehmenden Personalbestand zur Folge hatte.

2.3.)  Das Fehlen geeigneter Kräfte für die Leitung der Gemeindeämter hat immer mehr Gemeinden gezwungen, sich einem Verwaltungsamt anzuschließen.

2.4.)  Seit 2008 kann der Kirchenkreis alleine im Rahmen bestimmter Grenzen und nach Vorgaben der Kirchenleitung bestimmen, welche Anzahl von Pfarrstellen den  einzelnen Gemeinden zur Verfügung gestellt wird (Pfarrstellenverteilungsrichtlinie 2008).  Vorher konnten die Gemeinden im Rahmen des landeskirchlichen Punktekataloges selbständig entscheiden, in welchem Verhältnis sie Mitarbeiter- und Pfarrstellen vorhält.

2.5.) Erleichtert wurde diese Entwicklung durch die allgemeine Nivellierung konfessioneller Unterschiede und das Schwinden des reformierten, unierten und lutherischen Bewusstseins in den Presbyterien.

 

 

3.)  Veränderungen in der Landeskirche:

Zentralisierungstendenzen als Stärkung der Leitungsfunktion

Die zunehmende Zentralisierung, die Professionalisierung von immer mehr Aufgaben und die Komplizierung von Verwaltungsstrukturen u.a. haben zu einer erheblichen Ausweitung landeskirchlicher Arbeitsgebiete und des Personals geführt. Seit Jahren wird von vielen Gemeinden beklagt, dass die Umlagen für Landeskirche und Kirchen-kreis den Gemeinden selbst immer weniger finanziellen Spielraum  für ihre eigene Arbeit vor Ort lassen.

Parallel dazu empfinden viele eine zunehmende hierarchisierende Tendenz in der Landeskirche.  Es wird beklagt, dass Leitung wird immer mehr als direkte hierar-chische Leitung von oben nach unten verstanden wird.

Verstärkend dabei dürfte eine Tendenz in der gesamten EKD sein:

Angesichts zunehmender Verunsicherung durch abnehmende Mitgliederzahlen und abnehmende Finanzen gewannen Kräfte an Einfluss, die das Heil in der Übernahme von Methoden aus der Wirtschaft suchten: Verpflichtende Gemeindekonzeptionen, Klare Grundsätze und Grundregeln für möglichst viele Arbeitsgebiete,  Zielvereinbarungen, Personalgespräche, Qualitätsmanagement etc.  Prominente Wirtschaftsfachleute wurden einflussreiche Berater in kirchlichen Gremien.

Damit einher gingen Tendenzen zu einer Angleichung unterschiedlicher Gemein-destrukturen:  Grundanforderungen an eine Gemeinde und an den Pfarrberuf. Teilzeitstellen ließen klare Definitionen von Arbeitsanforderungen als sinnvoll erscheinen.

Diese Tendenzen förderten andererseits wieder die Kontrollfunktion oberer Instan-zen, so dass sich unter der Hand ein Top-Down-Denken und eine Top-Down-Mentalität breit machten.

Die Kirchenleitung im Rheinland gewann so deutlich an Macht, die sie früher gegenüber den Gemeinden nicht gehabt hatte. Die Schwäche vieler Gemeinden stärkte die Macht in Düsseldorf.

Mit der neuen Möglichkeit, durch Abberufungen durch das Presbyterium unliebsame Pfarrerinnen und Pfarrer leichter los zu werden, sank der Mut vieler Theologinnen und Theologen, solchen Tendenzen Widerstand entgegenzusetzen. Die Kommunikationsstrukturen beschränkten sich immer mehr auf die Kommunikationsschiene von oben nach unten. Außer durch den offiziellen Weg des Synodenantrags durch eine Kreissynode zur Landessynode gibt es kaum noch Kommunikationsstrukturen von unten nach oben, wie es früher wenigstens noch die Leserbriefe im WEG gewesen sind.

 

4. Grundsatzproblem: Das Verhältnis Gemeinden und Kirchenkreis / Landeskirche

Übersehen wurde dabei in den letzten Jahren häufig, dass Gemeinden nicht Filialen eines Konzerns sind und sein können.

Betriebsabteilungen bekommen von oben ihre Aufgaben im Zusammenspiel des ganzen Betriebsgefüges und müssen diese Aufgaben mit möglichst geringen Kosten optimal erfüllen. Die oberste Hierarchie­ebene hat den Überblick und trägt die Verant-wortung. Ziel eines Betriebes ist das Herstellen und Verkaufen qualitätsmäßig optimaler Waren oder Dienstleistungen zu einem günstigen Preis.

Gemeinden als soziale Gebilde funktionieren anders:  Sie leben von der Gemeindebindung ihrer Mitglieder, von ihrem Engagement, von ihrer Bereitschaft, mitzuhelfen, Aufgaben zu übernehmen und für diese Gemeinde einzustehen. Gemeinden leben von der Freiwilligkeit und nicht durch Anordnungen von oben.

Anders als früher, als der Kirchenbezug der Menschen von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Konfession getragen wurden und es eher egal war, wer den Gottesdienst feierte, ist heute die Kirchenbindung vieler Gemeindeglieder durch den persönlichen Bezug zu dem / der  GemeindepfarrerIn beziehungsweise zu anderen Mitarbeitenden und zu anderen Mitwirkenden in der Gemeinde maßgebend. Qualitäten spielen da nicht die entscheidende Rolle. (Beispiel: Das Vertrauens-verhältnis zum Hausarzt).

Eine Gemeinde lebt davon, dass Gemeindeglieder ehrenamtlich Aufgaben über-nehmen. Das kann weder von oben angeordnet noch gesteuert werden: Hier müssen Presbyterium und GemeindepfarrerIn sensibel mit offenen Ohren Angebote wahr-nehmen, ihre Verwirklichung ermöglichen und die Ehrenamtlichen stärken: Verantwortliche Gemeindeleitung ist auf die Nähe zum Gemeindeleben angewiesen. Kirche lebt von unten: Aktive Gemeinden machen lebendiges kirchliches Leben  aus.

Deshalb ist die ortsnahe Gemeindeleitung durch das Presbyterium die einzige sinnvolle Leitungsstruktur: Weder Superintendent, noch KSV noch gar Landeskirche sind in der Lage, die Strukturen und Probleme der einzelnen Gemeinden so gut wahrzunehmen, dass sie sinnvoll Gemeindeleitung übernehmen könnten.

Eine gestaltende Funktion von Kirchenkreis oder gar Landeskirche wird an der fehlenden Bereitschaft der Ehrenamtlichen scheitern, die selbst so weitgehend wie möglich mit entscheiden möchten und nicht bereit sind, sich in ihrem Freizeiten-gagement  Entscheidungen höherer Ebenen zu beugen.

Jede Einflussnahme höherer Ebenen sollte sich deshalb sinnvollerweise auf die Aufsichtsmaßnahmen wie Visitationen, Rechnungsprüfungen etc.  beschränken.

Die Arbeit in Funktionspfarrstellen mit bestimmten Zielgruppen ist von solchen Überlegungen nicht betroffen. Sie kann in ihrer Form fast immer durch den Amts-träger alleine oder im direkten Kontakt des Funktionspfarrers/ der Funktionspfarrerin mit den aktiv Mitarbeitenden verantwortlich  gestaltet werden.

In den ganz unterschiedlichen Situationen der Gemeindepfarrämter ist die Gestal­tung der Gemeinde­arbeit und des Gemeindelebens jedenfalls nur im direkten Kon-takt zwischen Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen und Presbyterium als Gemeinde­leitung möglich und sinnvoll.

Stand   13.08.2011

 

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