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"Bürgergutachten als ausgehebelte Bürgerbeteiligung"

 

Die folgende Kritik an dem "Bürgergutachten zur Seilbahn Wuppertal", das 2016 in einem Projekt mit ca. 50 ausgelosten Bürgern erstellt wurde, finden sie in dieser website als Teil des Artikels  A 12.1. "Seilbahnen über Städten - Geniale Lösung oder problematischer Irrweg?".

 

 

Kapitel E: Bürgergutachten als ausgehebelte Bürgerbeteiligung

 

Zur Erlangung öffentlicher Zuschüsse ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zwingend erforderlich. Durch ein „Bürgergutachten“ soll auch die „schweigenden Mehrheit“ in Form von ca. 50 ausgelosten zur Mitarbeit bereiten Bürgern politisch in den Entscheidungsprozess einbezogen und der Politik eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden.

 

Es ist allerdings sehr zu bezweifeln, ob durch das in Wuppertal gewählte Verfahren des „Bürgergutachtens“ wirklich ein weitgehend neutrales und objektives Gutachten zustande gekommen ist. Möchte man mit der Bürgerbeteiligung wirklich Bürger beteiligen und ihre Argumentationen ernst nehmen oder möchte man ihren Einfluss eher verhindern?


 

 

E. 1. Gesetzliche geforderte Beteiligung der direkt Betroffenen ausgehebelt

 

Die im Verwaltungsverfahrensgesetz § 25 Abs. 3 VwVfG NRW geforderte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll sicherstellen, dass in einem frühen Verfahrensschritt die Anliegen und Interessen der direkt Betroffenen in das Verfahren eingebracht werden können.

„Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags (gemeint ist das Planfeststellungsverfahren M.A.) stattfinden. Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden....“

 

Noch deutlicher wird der vorrangige Sinn dieses Gesetzes in dem „Leitfaden für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 VwVfG“ für NRW (https://www.brd.nrw.de/umweltschutz/pdf/Leitfaden-fruehe-OeB.pdf).

 

Wenn durch ein Bürgergutachten die direkt Betroffenen wieder ausgeschlossen werden und ausgewählte Bürgergutachter stellvertretend für die direkt Betroffenen die Interessen einbringen sollen, wird der Sinn des Gesetzes ad absurdum geführt. Die geforderte „Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung“ wird nicht erfüllt durch die den Seilbahnkritikern gewährte 20 minütige Stellungnahme und anschließende Diskussion mit den Bürgergutachtern.

 


 

E. 2. Eine missachtete Grundvoraussetzung: Faire Chancen für beide Seiten

 

Das Bürgerbeteiligungsverfahren hat einen zentralen Konstruktionsfehler: Da es beim Bau einer Seilbahn um einen Konflikt sich widersprechender Interessen geht, müssten für eine gute und faire Entscheidungsfindung von Anfang an beide Seiten gleiche Chancen haben, die „neutralen“ Bürgerbeteiligten zu informieren.

Diese Grundregel missachtend wurden die 48 zur Mitarbeit bereiten Laien vier Tage lang von seilbahnbegeisterten Experten, die WSW und Stadt ausgewählt haben, zu Themen informiert, die wiederum Stadt und WSW bestimmt haben. Kein seilbahnkritischer Experte war anwesend, um jederzeit diese Informationen professionell zu hinterfragen und Schwachstellen aufzuzeigen. Dass Laien selbst solche kritischen Punkte finden müssten, ist eine unzumutbare Überforderung. Gegen diese Einseitigkeit helfen auch die 20 Minuten (!) nicht, die den Seilbahnkritikern am Schluss zugestanden worden sind.

 

 


 

E. 3. Zweite missachtete Grundvoraussetzung: Alle notwendigen Informationen müssen vorliegen

 

Auch eine zweite Grundregel einer Bürgerbeteiligung haben Stadt und WSW schuldhaft versäumt: Den Bürgergutachtern müssen rechtzeitig alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Aber wichtige Informationen (Finanzierung, Einsparungen im ÖPNV, aktuelle Fahrgastzahlen, Nutzen-Kosten-Untersuchung) wurden erst nach dem im Herbst 2016 abgeschlossenen Bürgerbeteiligungsverfahren im Frühjahr 2017 oder überhaupt noch nicht veröffentlicht. Hier wäre eine Verschiebung der Gutachtenerstellung zwingend notwendig gewesen.

 

 


 

E. 4. Dritter Grundfehler: Die für einen Seilbahnbau zentrale Frage der Anwohnerbelastung wurde gutachterlich überhaupt nicht erhoben.

 

Zu der ganz zentralen Frage der zumutbaren Belastung der Anwohner durch Lärm und Störung der Privatsphäre hat es noch nicht einmal vor dem Stadtratsbeschluss im Juli 2017 konkrete Informationen gegeben. Diese Frage ist für Stadt und WSW so unwichtig (oder gefährlich), dass sie erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung behandelt (http://www.seilbahn2025.de/faq-seite-3.htmlAbschnitt „Auswirkungen auf Mensch und Umwelt“) und dann mit einem Verwaltungsbeschluss entschieden werden soll. Hier sind bei dem wichtigsten Problem weder die Bürgergutachter noch der zuständige, von den Bürgern gewählte Stadtrat eingebunden. Es ist sehr fraglich, ob dieses Ausgrenzen der Politik juristisch so in Ordnung ist.


 

 

E. 5. Veröffentlichte Wahrnehmung der Bürgergutachter

 

Die vierte Kritik betrifft die öffentliche Darstellung und Wahrnehmung dieses Bürgergutachtens: Die Schlussfrage an die „Bürgergutachter“ lautete, nachdem die Teilnehmer eine lange Liste noch zu klärender Fragen aufgestellt haben (Bürgergutachten S.55ff), ob sie für oder gegen die „Fortsetzung der Planung“ votieren würden. Bei zehn Gegenstimmen votierten 37 für eine Weiterführung der Planung. Wohlgemerkt: Sie plädierten nicht für einen Bau der Seilbahn. Von vielen Befürwortern des Seilbahnbaus wird aber diese mehrheitliche Zustimmung zur Weiterplanung als Zustimmung dazu interpretiert, dass der Stadtrat dieses Gutachten als Befürwortung eines Grundsatzbeschluss zum Seilbahnbau nutzen kann: Mehrere „Bürgergutachter“ sahen sich genötigt, sich öffentlich gegen diesen Missbrauch ihres Votums zu wehren.

 

 


 

E. 6. Die fünfte Anmerkung: Der Begriff „Bürgergutachten“

 

Ein Gutachter ist ein Experte, der durch seinen erlernten Beruf oder durch sein Studium fundiert über bestimmte Dinge oder Verfahren Bescheid weiß. Außerdem muss er jahrelange berufliche Erfahrungen in diesem Bereich nachweisen können, um als anerkannter Gutachter arbeiten zu können.

Wie man dann die teilnehmenden Bürger als Gutachter „adeln“ kann, ist völlig unverständlich: Sie sind und bleiben Laien, die drei bis vier Tage von einseitigen Experten informiert worden sind und nur kurze Zeit Gelegenheit gehabt haben, auch andere Meinungen zu hören (20 Minuten) und zu diskutieren (30 Minuten). Auf diesem Hintergrund sollen sie sich als „Gutachter“ ihr Urteil bilden und für eine ganze Stadtgesellschaft stellvertretend sprechen dürfen?

Es ist eine Beleidigung für alle echten anerkannten Gutachter, wenn solchermaßen entstandene „Bürgergutachten“ und von Experten ausgearbeitete Rechtsgutachten in einem Atemzug genannt werden. Die Arbeit mit solchen „Bürgergutachten“ ist eine Täuschung der Stadtgesellschaft.

 

 


 

E. 7. Zusammenfassung

 

Sieht so ein faires Verfahren aus und kann man nach einem solchen Verfahren wirklich von einem neutralen „Bürgergutachten“ sprechen? Ausgeschlossen!

So wird das eigentliche Ziel dieser Bürgerbeteiligung deutlich: Eine Unterstützung der Pläne von Stadtspitze und WSW zu garantieren und eine faire Vertretung widersprechender Bürgerinteressen auszuhebeln.


Ergänzung 2019:

 

Wie irreführend dieses "Bürgergutachten" die vermeintliche Meinung der Bevölkerung widergegeben hat, wurde bei der schriftlichen Bürgerbefragung parallel zur Europawahl im Mai 2019 deutlich: Nahezu eine Zweidrittelmehrheit der Bürger hat den Bau einer Seilbahn abgelehnt. 

 

Das "Bürgergutachten" wurde vorher von interessierten Kreisen wie Stadtspitze, Verwaltung, WSW etc. als Meinung der Bürger in den Mittelpunkt gerückt und andere Äusserungsformen wurden nicht beachtet. Die vielen ablehnenden Leserbriefe in der Presse spielten keine Rolle, öffentliche Diskussionen wurden nicht veranstaltet und selbst 2019 waren noch keinerlei Informationen über die zu erwartende Belastung der Trassenanwohner erhoben worden.  

 

Das Bürgergutachten hat die vermeintliche Stimmung der Bürgerschaft völlig falsch zu Gunsten der Seilbahnbefürworter widergegeben. 

 

 

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© Manfred Alberti

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