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Artikel in dem Buch:                                                                                             Gisela Kittel / Eberhard Mechels (Hg) Kirche der Reformation? Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr                         neukirchener theologie, Vandenhoeck und Ruprecht,                                 Göttingen 2016 (2. Auflage 2017) S. 140 - 161

 

 

Manfred Alberti

Wie das Gemeindeprinzip in der EKiR ausgehebelt wurde“

1. Historie

1.1. Die Gemeinde als zentrales Element kirchlicher Struktur

Seit den reformatorischen Trennungen von Gemeinden von der römisch-katholischen Kirche war gemäß den Kirchenordnungen bis Ende des 20. Jahrhunderts die Gemeinde die entscheidende Instanz der evangelischen Kirche im Rheinland.

Sie hatte das ius liturgicum, das Presbyterium entschied also (evtl. nach einer Gemeindeversammlung) über die Formen des Gottesdienstes. Das Presbyterium wählte die Pfarrer und Pfarrerinnen, stellte Mitarbeitende ein, baute und unterhielt Kirchen und andere Gebäude, verantwortete die Gemeindeverwaltung und beschloss selbständig den Haushalt der Kirchengemeinde.

Alleine eine Kirchengemeinde hat bis heute das Recht, als Körperschaft öffentlichen Rechtes Kirchensteuern zu erheben.

Kirchenkreis und Kirchenleitung führten die ihnen von den Gemeinden durch Synoden übertragenen Aufgaben durch, die eine Gemeinde alleine nicht bewältigen konnte (diakonische Aufgaben, wie Obdachlosenarbeit und Beratungsstellen, theologische Ausbildung, Kontakte zu Land und Staat, Landespfarrstellen etc).

Kirchenkreis und Kirchenleitung besaßen gegenüber den Gemeinden ebenfalls Aufsichtsfunktionen, besonders durch Visitationen und Überprüfung der Haushalte und Jahresrechnungen. Eingriffsrechte hatten sie nur bei juristisch bedeutsamen Fehlern der Pfarrer und Angestellten einer Kirchengemeinde (Disziplinarverfahren) und im Falle von Glaubenskonflikten (sehr seltene Lehrbeanstandungsverfahren).

Damit nicht jede Gemeinde selbst sich mit dem Finanzamt um Kirchensteuerangelegenheiten kümmern musste, wurden vielfach synodale Gesamtverbände mit dieser Aufgabe betraut. Diese im Auftrag der Gemeinden tätigen Gremien konzentrierten manchmal auch bestimmte Anteile der Kirchensteuer, um einzelne Gemeinden bei größeren Aufgaben, wie einem Kirchbau, zu unterstützen.

An Kirchenkreise und Landeskirche wurden für die Erfüllung ihrer Aufgaben jährlich neu festzusetzende Umlagen von der Kirchensteuer abgeführt.

Aber die Gemeinden waren weitgehend autonom in ihren Entscheidungen und den Schwerpunktsetzungen ihrer Gemeindearbeit.

 

1.2. Probleme in Gemeinden und Kirchen

In den 80er- und 90er- Jahren nahm die Zahl der Gemeindeglieder durch Kirchenaustritte aber auch durch demografische Entwicklungen stetig ab. Damit entstand ein Verteilungsproblem bei den Kirchensteuern: Wer muss bei zurückgehenden Steuereinnahmen Ausgaben senken? Wer muss Arbeit umverteilen? Wie kann man Einnahmen erhöhen? Welche Aufgaben bleiben? Welche Aufgaben müssen gekürzt werden?

Solange genügend Gelder hereingekommen waren und die Gemeinden große Rücklagen einsetzen konnten, waren das relativ leicht lösbare Probleme. Um die Jahrtausendwende wurde der Verteilungskampf immer härter, auch wenn faktisch die Kirchensteuereinnahmen längst nicht einen so schwierigen Verlauf nahmen wie befürchtet.

Die Landessynode der EKiR versuchte seit 2005 durch eine „Prioritätendiskussion“ Lösungen zu finden. Grundsätzliche Fragen löste 2006 die EKD aus mit ihrer Prognose, dass bis 2030 die Zahl der Gemeindeglieder um 30 Prozent und die Kirchensteuern um 50 Prozent zurückgehen würden.

 

1.3. Ein Lösungsversuch Anfang des 21. Jahrhunderts:

Wirtschaft als Vorbild: EKD - Schrift „Kirche der Freiheit“

Als Lösung plante die EKD eine grosse Umwälzung: Aus einer boomenden Phase der deutschen Wirtschaft heraus entstand die Parole „Von der Wirtschaft lernen heißt siegen lernen.“

2006 veröffentlichte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Leitbild die Schrift „Kirche der Freiheit“ mit dem Ziel, Kirche sehr wirtschaftsnah umzugestalten: Alleinstellungsmerkmale für den Wettbewerb, Leuchtfeuer als Werbemittel, hierarchische Gestalt der Kirche, Unterordnung der Gemeindearbeit unter von oben vorgegebene Ziele... Aus der Schwäche einiger Gemeinden und aus einer allgemeinden Verunsicherung heraus nahm sich die EKD unter dem Ratsvorsitzenden Huber das Recht und die Macht, Kirche nach ihren Vorstellungen umzugestalten: Kirche von oben. Leuchtfeuer galten als die werbewirksamen Lichtpunkte, die vermeintlich für die Bevölkerung attraktiv seien und deshalb eine starke werbende Kraft hätten. Eine Verschiebung geldlicher Mittel von Gemeinden weg zu zwölf Leuchtfeuern bildet deshalb eine zentraler Forderung dieser Schrift. Als Leuchtfeuer sollen mehrere zentrale Institutionen geschaffen werden, die öffentlichkeitswirksam agieren sollen: Leuchtfeuer wie bundesweit bekannte Markennamen.

In diesem Denkschema wurden deshalb als zentrale Probleme der Kirche Schwachstellen der Gemeinden analysiert: Z.B. schlechtes Personal und mangelhafte Öffentlichkeitswirkung. Ein Beispiel: Weil viele Predigten der PfarrerInnen schlecht und unattraktiv seien, sollte in Wittenberg eine neue Zentralinstitution zur Qualitätsverbesserung von Predigten aufgebaut werden. Die bisherigen Aus- und Fortbildungsinstitutionen der Theologischen Fakultäten und Pastoralkollegs wurden als unzureichend angesehen.

An dieser Schrift haben an maßgeblicher Stelle zwei Menschen aus der Wirtschaft mitgearbeitet: Der Deutschland Chef von McKinsey&Co, München, Dr. Peter von Barrenstein, und das Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, Frau Marlehn Thieme aus Frankfurt.

Eine logische Konsequenz dieses Papiers ist eine durchgehende Hierarchisierung der Kirche: Oben wird entschieden, was unten zur Qualitätsverbesserung gemacht werden soll. Z.B. soll durch Zusammenlegungen kleinerer Einheiten (Gemeinden) die Qualität der Arbeit gestärkt werden. PfarrerInnen und Mitarbeitende könnten sich stärker und besser spezialisieren.

Der Grundfehler dieses Ansatzes liegt meines Erachtens in Folgendem:

Kirche ist nicht Wirtschaft. Kirche und Gemeinden leben nach anderen Gesetzen. Wirtschaft braucht Produkte, die zum günstigsten für den Käufer akzeptablen Preis in bestmöglicher Qualität angeboten werden. Je mehr der Käufer zu zahlen bereit ist für ein Produkt, desto besser floriert die Wirtschaft. Ist der Preis für ein Produkt zu hoch, dann helfen nur Einsparmaßnahmen, vor allem am Personal. Ist die Produktqualität zu schlecht, dann müssen Verbesserungsmaßnahmen eingekauft werden, damit die Qualität in den Augen des Verbrauchers akzeptabel ist.

Übertragen auf die Kirche bedeutete das: „Wo das beste Produkt angeboten wird, die beste Sonntagspredigt, da strömen die Menschen hin und verlassen ihre eigenen Gemeinden.“ Wenn das stimmen würde, dann hätte ich jeden Sonntag vor leeren Bänken predigen müssen, denn eine Preisträgerin des Deutschen Predigtpreises predigte in fünf Kilometer Entfernung von meiner Predigtstätte. Und da sowieso ziemlich viele Gottesdienstbesucher mit dem Auto kommen, hätte es in dem Denkschema der „Kirche der Freiheit“ nahegelegen, dass ihre Kirche total überfüllt und meine Kirche leer gewesen wäre. Aber meines Wissens ist keiner meiner Gottesdienstbesucher dorthin gewechselt.

Wer in seine Gemeinde bekannte und manchmal sogar berühmte Gastprediger oder Vortragende einlädt, erlebt häufig die Enttäuschung, dass nur wenige Zuhörer kommen. Präses, Bischöfe, Oberkirchenräte und Professoren ziehen oftmals kaum mehr Menschen an als der Ortspfarrer.

 

Denn Kirche lebt gänzlich anders und an zwei Beispielen sei das verdeutlicht:

a) Gottesdienstbesucher suchen natürlich eine gute und akzeptable Predigt, aber sie suchen auch bekannte Gesichter, Austausch mit nahestehenden Personen, sie suchen eine regelmäßige gottesdienstliche Heimat, sie suchen Nähe, Wärme und Vertrautheit. Sie besuchen einen Ort, wo man sich trifft und man sie kennt, wo sie nicht nur eine Nummer oder Zahl sind. Gottesdienstbesucher suchen ihre eigene Gemeinde, in der sie Mitglied sind, die sie mit finanzieren und in der sie aktiv beteiligt sind oder die sie, u.a. bei Presbyteriumswahlen, aktiv mitgestalten können. Dass manche Gottesdienstbesucher zu einer anderen Gemeinde wechseln, weil ihnen dort die Predigtaussage oder die Frömmigkeit näher liegt oder ihre Gemeinde zu konservativ, zu modern oder zu politisch ist, ist verständlich, hat aber nichts mit einem Qualitätsmaßstab zu tun.

Wer so tut, als wenn es für alle verbindliche Qualitätsmaßstäbe geben könnte und müsste, der missversteht Gemeinde. Dass jeder Prediger sich individuell verbessern kann, sei selbstverständlich nicht in Frage gestellt, aber eine allgemein festzustellende beste Qualität eines Produktes „Gottesdienst“ ist nicht die Grundlage für eine gute, funktionierende und attraktive Gemeinde.

 

b) Warum funktioniert Gemeinde anders als die Wirtschaft? In der Wirtschaft werden mit vielen Forschungen und Vorbereitungen Produkte entwickelt. Bis diese Produkte verkaufsfertig sind, muss eine Firma investieren, evtl. sich teure Fachleute einkaufen.

Gemeinde lebt anders: Eine Gemeinde kann nicht hochqualifizierte Fachleute bezahlen, sondern Gemeinde lebt vor allem von den ehrenamtlichen Angeboten der Gemeindeglieder zur Mitarbeit. In ganz begrenztem Rahmen hat eine Gemeinde Mittel, Mitarbeitende z.B. für die Jugendarbeit, Kirchenmusik oder Küsterdienste einzustellen. Aber in fast allen Gemeinden gibt es ein großes Netz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Kreisen und Gruppen ihre Fähigkeiten anbieten. Feste können so funktionieren, Kinderarbeit wird vielfach so gestaltet, Bastelkreise und Hauskreise brauchen ehrenamtliches Engagement und Gemeindebriefverteiler und Besuchsdienste stärken die gemeindliche Kommunikation.

Das Profil einer Gemeinde wird weitgehend von solchen freiwilligen Angeboten geprägt. Die Gaben der Gemeindeglieder sind die Substanz einer Gemeinde. Aufgabe von Presbyterium und Hauptamtlichen, vor allem der Pfarrer und Pfarrerinnen, ist es, solche Gaben zu entdecken, anzuwerben, zu unterstützen und ihnen einen Rahmen für ihre Arbeit sicherzustellen.

 

Auch die ganz unterschiedlichen Gaben der Hauptamtlichen gehören mit zu diesem Pool einer Gemeinde: Wenn die Kinderflötenarbeit der Kirchenmusikerin regen Zulauf hat, ist das ein Geschenk für den Gemeindeaufbau. Ihr die Leitung des Posaunenchors aufzudrängen, tut niemandem gut.

Hier muss Gemeindeleitung sehr flexibel und hellhörig sein, welche Fähigkeiten der Mitarbeitenden in der Gemeinde besonders gut angenommen und gebraucht werden: Der eine Pfarrer quält sich mit vier Getreuen durch die Bibelstunde, der andere kann gar nicht genug Kreise anbieten für alle die, die an seinem theologischen Arbeitskreis teilnehmen möchten. Der eine hat eine florierende Arbeit mit jugendlichen Mitarbeitern, bei dem anderen sind die Gemeindeglieder begeistert von seinem Engagement bei Hausbesuchen und seiner Gabe des Zuhörens.

Gute Gemeindeleitung stärkt die vorhandenen Gaben der ehren-, neben- und hauptamtlich Mitarbeitenden und der Pfarrerinnen und Pfarrer zum Wohle der Gemeinde und versucht nicht, Mitarbeitende in Arbeitsfelder zu pressen, in denen sie und die Gemeindeglieder nicht glücklich sind.

Langer Rede kurzer Sinn: Eine gute Gemeindearbeit lebt von den aufzuspürenden und zu fördernden Gaben der Mitarbeitenden und Gemeindeglieder und nicht von einem vom Presbyterium beschlossenen oder gar von oben verordneten Profil oder einer Gemeindekonzeption.

Die Entwicklung von Gemeindekonzeptionen dürfte sich inzwischen vielfach als nutzlos aufgewändete Energieverschwendung herausgestellt haben: Indem man die Wunschvorstellungen einiger wichtiger Gemeindeglieder in Presbyterium und Pfarramt formuliert oder die momentanen Highlights der Gemeindearbeit aufzählt, hat man noch kein bisschen Gemeindewirklichkeit verbessert. Normalerweise werden so nur eine momentane Bestandsaufnahme und für notwendig gehaltene Ziele optimiert und in die Zukunft als Zielvorstellung projeziert.

 

Zwei Mankos solcher aufwändiger Arbeit:

a) Wenn die Gemeindekonzeption nach Durchlauf unterschiedlichster Gremien fertig beschlossen ist, ist sie oft schon überholt, da ein Mitarbeiterwechsel stattgefunden hat und der strahlende Erfolg an besonderen Fähigkeiten dieses Mitarbeiters gelegen hat. Einen gerade in dieser Fähigkeit gleichfähigen Mitarbeiter zu finden, ist aber so gut wie unmöglich. Ausserdem nimmt man diesem neuen Mitarbeiter die Chance, seine eigenen besonderen Gaben in die Gemeindearbeit einzubringen und für die Gemeinde fruchtbar zu machen.

 

b) Das zweite grundsätzliche Problem: In einer Gemeindekonzeption wird eine Situation oder Wunschvorstellung der Vergangenheit wird als zu erreichendes Optimum für die Zukunft festgeschrieben. Ein Presbyterium wird so zu einem grundlegenden Fehler verführt: Aufgrund früherer Beschlüsse zu entscheiden, statt die aktuelle Situation zu beleuchten und daraus die besten Beschlüsse zu entwickeln. Presbyteriumsbeschlüsse müssen aber die jeweils aktuelle Situation zur Grundlage haben.

In der Wirtschaft sind aus diesen Gründen die vor Jahren aufwändig ausgearbeiteten „Unternehmensleitbilder“ längst zu den Akten gelegt worden: als unfruchtbarer aber sehr aufwändiger Zeitvertreib.

Gemeinden sind auf die ihnen aktuell freiwillig angebotenen Gaben ihrer Gemeindeglieder und die besonderen Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter angewiesen.

 

Deshalb ist es nur logisch, dass sich inzwischen das Projekt „Kirche der Freiheit“ mit seinen Vorgaben von oben weitgehend als Flop erwiesen hat und selbst seine Erfinder zu ihm auf Distanz gegangen sind: Von Seiten der EKD ist dieses Modell nicht mehr zukunftsfähig.

Leider haben etliche Landeskirchen momentan daraus noch nicht gelernt und versuchen weiter, ihre Kirche mit Hierarchisierungen und Gemeindegestaltung von oben nach unten zu leiten: Sie verlangen, dass Profile nach vorgegebenen Maßstäben Gemeinden prägen sollen, statt dass die Gaben aller Mitarbeitenden im Mittelpunkt der Gemeindearbeit stehen und gestärkt werden. Erzwungene Gemeindezusammenlegungen statt geförderte Zusammenarbeit gehören zu solchen von oben verordneten Fehlentwicklungen.

 

2. Wege und Elemente der Entmachtung der Gemeinden der EKiR

Auf dieser grundsätzlich falschen Weichenstellung einer Angleichung der Gemeindearbeit an hierarchische Wirtschaftsformen bauen etliche Projekte auf, die in ihrer Gesamtheit die Kompetenzen der Gemeinden in der EKiR so ausgehöhlt haben, dass das Konzept von Gemeinde heute kaum noch funktionieren kann.

(Anmerkung 1: Zwar trägt momentan noch in vielen Kirchenkreisen zur Beruhigung sehr bei, dass „alles so läuft wie bisher.“ Aber diese Ruhe kann sich bei Konflikten oder bei Personalwechsel sehr schnell als sehr trügerisch erweisen, wenn die verschobenen Kompetenzen von Verwaltungsmitarbeitern eingefordert werden.)

 

Für eine erfolgreiche Gemeindearbeit muss die Gemeindeleitung, das Presbyterium, sehr gemeindenah und sehr schnell Raum, Zeit, Materialien und Geld zur Unterstützung der von Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen gestalteten Gemeindearbeit bereitstellen. Dabei ist es eine wichtige Leitungsaufgabe, diese Arbeit zu kontrollieren und zu verantworten und bei Problemen hilfreich zur Seite zu stehen. Solche begleitende Arbeit kann nicht von oberen Stellen, etwa dem Kirchenkreis, aus gestaltet werden. Größtmögliche Gemeindenähe ist hier unabdingbar.

 

Stimmt man dieser grundsätzlichen Sicht von Gemeinde zu, sind in der EKiR in den letzten fünfzehn Jahren gravierende Leitungsfehler gemacht worden:

2.1. Die Diskussion um die Kernaufgaben der Gemeinden

Viele Streitfälle in Gemeinden und der Landeskiche kulminierten in der Frage, welche Aufgaben Gemeinden und Pfarrer und Pfarrerinnen wahrnehmen müssen. Aus solchen an das LKA herangetragenen Streitfällen erwuchs die Forderung, dass die Landessynode das Mindestmaß an Kernaufgaben einer Gemeinde festlegen möge.

So versuchten Landessynode und Kirchenleitung mit der Prioritätendiskussion 2005/2006, die unverzichtbaren Aufgaben einer Gemeinde festzuschreiben. Gemeinden mussten eine Gemeindekonzeption erarbeiten und ihre Leistungsfähigkeit nachweisen. Superintendenten, LKA und Kirchenleitung bekamen dadurch neue Druckmöglichkeit auf Gemeinden. Sie bekamen Eingriffsrechte, wo vorher die Eigenverantwortung der Gemeinden bestimmend war.

In dieser Zeit fällt in der Landeskirche eine in vielen Augen falsche Grundentscheidung: Nicht eine Unterstützung und „Reparatur“ von Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht ganz erfüllen können, wird beschlossen, sondern die Lösung wird vor allem in einer Zusammenlegung von Gemeinden zu größeren Einheiten gesehen.

Bei dem Ziel, gute Qualität durch größere Einheiten zu garantieren, wird übersehen, dass Gemeindeglieder eher Heimat suchen, sich in kleineren Einheiten gerade in ihrer Kirchengemeinde wohlfühlen und die Nähe zum Pfarrer und zur Pfarrerin als ihren Seelsorgern ihnen weit wichtiger ist als die reine Qualität der Predigt. Man erkauft die Problemlösung sehr teuer mit der Zerstörung guter gewachsener Strukturen. Man missachtet, dass Evangelische Kirche so weit wie eben möglich als Kirche in der Fläche anwesend sein müsste: Zentralkirchen als werbende Leuchtfeuer entsprechen, außer am Heiligabend, nicht den Bedürfnissen der Gemeindeglieder.

 

2.2. Die Pfarrwahl

2.2.1. Die Möglichkeit zur Abwahl der Pfarrer mit ihren Konsequenzen

2002 wurde für alle PfarrerInnen nach Ablauf von zehn Jahren in einer Stelle ein „Zehnjahresgespräch“ über den Pfarrdienst zwischen SuperintendentIn, Presbyteriumsvertretern und PfarrerInnen eingeführt mit der Prüfung, ob ein Rat zum Stellenwechsel geraten erscheint.

Das bedeutete erstmalig in der Rheinischen Kirchengeschichte: PfarrerInnen sind nicht mehr unabsetzbar, sondern können „entlassen“ werden. Sie sind nicht mehr in ihrer Verkündigung geschützt durch den Schutz ihres Dienstherrn, sondern sind jetzt dem Druck der Gemeinde ausgesetzt. Sie müssen sich anpassen, wenn sie in einer Gemeinde bleiben wollen. Streit zu riskieren, kann mit dem Verlust der Pfarrstelle enden.

Dadurch bedingt setzte eine Angst von Theologen um ihre Pfarrstelle ein. Ein ruhigeres und angepassteres Verhalten machte sich breit: Pfarrer verlieren ihre Unabhängigkeit. Ein gutes Verhältnis zu einigen wichtigen Menschen in der Gemeindeleitung - nicht der ganzen Gemeinde oder dem ganzen Presbyterium - wurde zur Pflicht, wenn man sein Gemeindepfarramt behalten wollte. Mobbing konnte jetzt mit einiger Aussicht auf Erfolg Pfarrerinnen und Pfarrer mutlos machen. Eine verheerende Entwicklung in der Landeskirche.

Gemeinden machten, wie vorherzusehen war, von diesem neuen Recht der Abwahl so viel Gebrauch, dass in der Landeskirche bald ein Berg von mehr als 100 Pfarrern im Wartestand entstand: Pfarrer und Pfarrerinnen mit Bezügen, aber ohne Gemeindeglieder.

 

2.2.2. Die Pfarrwahl als „Überforderung“ der Gemeinden

Die Landeskirche brauchte dringend eine Lösung für ihr selbst eingefädeltes Problem.

Zusätzlich stellte sich noch eine andere kritische Konsequenz heraus: Gemeinden suchten sich (evtl aus ganz Deutschland) einen Pfarrer und, wenn er ihnen nicht mehr gefiel, dann schickten sie ihn nach zehn Jahren weg und die Landeskirche muss ihn für den Rest seines Lebens bezahlen.

Zudem sank die Gemeindegliederzahl vieler Gemeinden so stark, dass sie sich einen eigenen Pfarrer mit hundertprozentigem Dienstauftrag nicht mehr leisten konnten.

 

2.2.3. Bestrebungen, die Pfarrwahl den Gemeinden wegzunehmen und an den Kirchenkreis anzubinden

Die naheliegende Konsequenz, die Pfarrwahl eine Ebene höher beim Kirchenkreis anzubinden und Pfarrer dann in die Gemeinden zu entsenden, stieß allerdings auf vehementen Protest, weil sie eine Kernidentität evangelischen Glaubens missachtet hatte: Die Pfarrwahl der Pfarrer durch die Predigthörer, die Gemeindeglieder. „Dann können wir ja gleich katholisch werden“ war noch einer der harmloseren Kommentare aus Gemeindegliedersicht, als Pläne zu einer solchen Kirchenordnungsänderung bekannt wurden. In der Landessynode der EKiR 2006, als in der Prioritätendiskussion ein solcher Vorschlag schon einmal durchdiskutiert wurde, entschied sich die Synode sehr bewusst gegen eine solche Veränderung. Einige Jahr später 2010 stand eine solche Wegnahme der Pfarrwahl eher indirekt aber konsequent in einer Vorlage für die Personalplanung. Doch der Aufschrei nach Bekanntwerden solcher Überlegungen veranlasste die Synodenleitung zu einer schnellen Klarstellung, dass die Pfarrwahl bei den Presbyterien bleiben soll.

Damit ist die Pfarrwahl durch Gemeinde und Presbyterium das einzige wichtige Merkmal von Gemeinde, das den Gemeinden geblieben ist. Alle anderen gravierenden Kompetenzen sind den Presbytern und Presbyterinnen in den letzten Jahren faktisch weggenommen und auf die Ebene des Kirchenkreises verlagert worden.

 

2.3. Gebäude

2.3.1. Substanzerhaltungsrücklage als Zwang

Mit dem Vorwurf, dass viele Gemeinden ihre Gebäude nicht gut genug und mit genügend Geld pflegen würden und es deshalb zu einem Wertverfall käme, wurde um die Jahrhundertwende durch eine Verwaltungsordnung die „Substanzerhaltungsrücklage“ eingeführt. Kurz gesagt: Jede Gemeinde musste jährlich den Feuerversicherungswert aller Gebäude geteilt durch die vermutliche Lebensdauer des jeweiligen Gebäudes (Kirchen 200 Jahre, Wohnhäuser 80 Jahre, Garagen 20 Jahre) zurücklegen, damit nach Ablauf dieser Zeit dieses Gebäude mit diesem Geld neu gebaut werden könne.

So undurchdacht und undurchführbar war eine solche Regelung, dass es Seiten füllen würde, die in den nächsten Jahren durch neue Verordnungen eingeführten Veränderungen an diesem System alle aufzuführen. In der ursprünglichen Fassungen hätten manche Gemeinden ihre ganzen jährlichen Kirchensteuereinnahmen nur in diese Substanzerhaltungsrücklage stecken müssen. Dass Gebäude einmal für den kirchlichen Betrieb überflüssig werden könnten und man nicht für einen Neubau Gelder beiseite legen müsste, fand ebenso wenig Berücksichtigung wie die Überlegung, dass zum Beispiel ererbte Wohngebäude doch nicht die Gemeindefinanzen belasten dürften, sondern zum Nutzen der Gemeinde gestiftet worden sind. Aber auch nach mehr als zehn Jahren unendlicher Veränderungen gibt es im Rheinland noch immer die Absurdität, dass Kirchen geschlossen, verkauft oder dem Verfall überlassen werden, damit man die teure Substanzerhaltungspauschale sparen kann.

Am Beispiel: Ein Berater des Kirchenkreises sagte in einem Presbyterium: „Wie, ihr habt die xy- kirche immer noch?! Wenn ihr die schließt, spart ihr jedes Jahr schon einmal 25 000 Euro Substanzerhaltungspauschale.“ Dass in seiner eigenen Gemeinde eine ebenfalls geschlossene Kirche nutzlos jährlich mit 15 000 € Unterhaltungskosten zu Buche schlägt, verschwieg er den Presbytern wohlweislich. Die Kirche mit sehr lebendigem Gemeindeleben wurde ein halbes Jahr später geschlossen - heute ist sie eine Tanzschule.

Faktisch ist die Macht über die Gebäude durch solche Regelungen den Gemeinden und Presbyterien genommen worden. Dass die Gemeinden immer weniger in der Fläche präsent bleiben und eine Menge aktive Gemeindeglieder verlieren, weil ihnen ihre religiöse Heimat genommen wird, rückt erst langsam in den Blickpunkt der Verantwortlichen. „Jede Schließung bringt doch eine Menge Verluste an Gemeindegliedern.“ meinte der jetzige rheinische Präses Manfred Rekowski sehr nachdenklich in seinem letzten Kreissynodenbericht 2010 als Superintendent in Wuppertal.

 

Mit Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) 2006 (s.u. Kap. 2.4.) wurde die Situation vollends abstrus: Zusätzlich zur Substanzerhaltungspauschale (Rücklage für einen Neubau) musste jetzt der jährliche Wertverlust der Gebäude abgeschrieben und aus Kirchensteuereinnahmen ausgeglichen werden. Das bedeutet eine doppelte Belastung der Ergebnisrechnung.

Immobilienvermögen wird zur Last, gerade für reiche Gemeinden mit grossem Gebäudebestand. Für eine Gemeindeleitung verursacht solches Immobilienvermögen vor allem vermeidbare Kosten, so dass es sich nahelegt, als Sparmöglichkeit Immobilien so schnell wie möglich los zu werden. Wieviel kirchliches Immobilienvermögen ist in den letzten Jahren wegen der innerkirchlichen Kostenfaktoren Substanzerhaltungspauschale und Abschreibung verschleudert worden, statt es so lange wie eben möglich für eine dezentrale Gemeindearbeit nutzen zu können?

So bewirkte die zur Erhaltung der Bausubstanz eingeführte Pauschale das genaue Gegenteil: Sie wurde zum Substanzvernichtungsinstrument. Sie ist eine eindringliche Warnung vor vermeintlich guten verwaltungstechnischen Generallösungen von oben bei Fehlentwicklungen unten in einzelnen Gemeinden. Fundierte Beratung für die Gemeinden, die ihre Bausubstanz nicht genügend pflegen, wäre allemal besser gewesen als ein von oben verordnetes Instrument, das starke Fehlentwicklungen nach sich ziehen musste. Fehlentwicklungen in einzelnen Gemeinden wären für die gesamte Kirche leichter verkraftbar als von oben verordnete Fehlentwicklungen bei allen.

 

2.3.2. Gebäudeverwaltung

Die Verwaltung der Gebäude obliegt dem Verwaltungsamt. Wo früher der ehrenamtliche Baukirchmeister, oft ein profilierter Handwerksmeister, auf kleinem Dienstweg mit Presbyteriumsvorsitzendem und Küster viele kleine Schäden ohne großen Aufwand beheben konnte, muss heute eine Maschinerie von hochbezahlten Verwaltungsfachkräften in Gang gesetzt werden. Unkenntnis der Gebäudegegebenheiten vor Ort und lange Fahrwege fallen dabei ebenfalls sehr negativ ins Gewicht.

 

2.4. NKF (Neues Kirchliches Finanzwesen)

Seit langer Zeit haben die Gemeinden ihre Gemeindefinanzen durch einen Haushalt geregelt, der nach der kameralistischen Buchführung funktionierte. Sehr einfach, sehr leicht durchschaubar: Jeder Presbyter verstand, dass für jede einzelne Gemeindeaufgabe geplante Ausgaben und vermutete Einnahmen aufgelistet wurden und am Ende Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein mussten.

2006 beschloss die Landessynode der EKiR, dass in Zukunft Haushalte in einem „Neuen Kirchlichen Finanzsystem“ (NKF) weitgehend analog zur kaufmännischen Buchführung aufgestellt werden müssten: Auf dem Arbeitsmarkt leichter verfügbare Mitarbeiter, die aus der kaufmännischen Buchhaltung in der Wirtschaft kämen, könnte man dann einstellen und auch den Wertzuwachs oder Wertverlust einer Gemeinde könnte man besser ermitteln als durch die kameralistische Haushaltsführung.

Diese erdachten Vereinfachungen hatten viele fatale Konsequenzen:

Nur ein Beispiel: Erst einmal muss der Wert einer Kirchengemeinde ermittelt werden: Wieviel Wert hat eine zweihundert Jahre alte Kirche, wieviel Wert hat der zehn Jahre alte Projektor und haben die Stühle im Gemeindesaal. Eine teure Bestandaufnahme war angesagt und Diskussionen über den Bilanzwert von Gemeindebus, Friedhofsbäumen, Kapellen und alter Kaffeemaschine. Jährliche Inventur wurde zu einer neuen zeitraubenden Erfahrung kirchlicher Mitarbeiter. Wert für die Gemeindeglieder: null.

Nun muss der jährliche Wertverfall ermittelt werden: Bei Gemeindehäusern mit anderen Zeiträumen als beim Filmprojektor. Dieser Bilanzverlust schmälert den verfügbaren Anteil des Haushalts der Gemeinde und auf einmal hatten gerade die eigentlich reichen Gemeinde mit viel Hausbesitz, Kirchen und Inventar ein Problem: Ihr jährlicher Bilanzverlust fraß ein großes Loch in ihren Gemeindehaushalt.

Großer Aufschrei bei den Presbyterien: Durch die Kompliziertheit von NKF waren sie und die Gemeindeverwaltung nur noch begrenzt in der Lage, den Haushalt selbst aufzustellen, sondern das lag nun weitgehend in den Händen der Kirchenkreisverwaltung. Die hatte ihre eigenen Maßstäbe und den Presbyterien blieb nur die kopfschüttelnde Erkenntnis, dass der Haushalt für sie undurchschaubar und rätselhaft blieb. Sie waren nicht mehr Herr ihres Haushaltes. Hatte ein Presbyterium früher geschätzt, was man wohl in die Gebäuderenovierung stecken musste und wollte, wurde nun Zahlen von der Verwaltung z. B. als Substanzerhaltungspauschale vorgegeben. Man konnte nicht mehr nach Haushaltslage verschieben oder investieren, sondern man musste mit den vorgegebenen Daten zurechtkommen. Das bedeutet: In dem verbliebenen verfügbaren Teil musste man sparen, sparen, sparen. Pfarrstellen, Personal, Gruppenunterstützung und Diakonieaufgaben, auf einmal stand alles Wichtige gerade für die engere Gemeindearbeit auf dem Prüfstand. Die Gebäudeunterhaltung dagegen war abgesichert.

Zusätzlich hat die rheinische Landeskirche etwas eingeführt, was eigentlich nichts mit dem NKF zu tun hatte, was aber das Ganze erheblich verkomplizierte: Die Methode des „Management by objectives“ das bedeutet: „Führen durch Zielvorgaben“. Konkret: Ein Presbyterium sollte sich im Frühsommer eines Jahres, also vor Haushaltsaufstellung des Folgejahres, Gedanken machen, welche Schwerpunkte es im Folgejahr in der Gemeindearbeit setzen wollte und wieviel Gelder es dort schwerpunktmäßig einsetzen möchte. Dazu gibt es im Haushaltsbuch die „linke Seite“ mit allen möglichen Aspekten von Gemeindearbeit: Von praxisfernen Theoretikern war geplant, dass ein Presbyterium alles durchdiskutiert und sich dann für einzelne Schwerpunkte entscheidet. Wenn ein Presbyterium das ernst genommen hätte, dann würde es im ganzen Jahr nichts anderes mehr machen können als diese Schwerpunktdiskussionen. Und nächstes Jahr das gleiche wieder. Eine völlig überflüssige Diskussion, denn erstens waren durch die oben beschriebenen Maßnahmen nahezu alle Haushalte der Gemeinden so eng geworden, dass man sowieso kaum Spielraum hatte. Und zweitens muss Gemeindearbeit viel zeitnäher geplant und unterstützt werden: Die Chancen ehrenamtlichen Engagements oder die Notwendigkeit dringender Unterstützung weiß man in den wenigsten Fällen schon ein Jahr vorher.

Dass anders als versprochen die IT-Systeme für das NKF nur sehr schwer ins Rollen kamen und auch Jahre nach der Einführung noch nicht richtig funktionieren, ist ein kaum verständliches Versagen kirchlicher Verwaltung zur Verärgerung vieler Presbyter, Gemeindeglieder, Angestellter und PfarrerInnen. Dass dieses NKF nicht nur durch die Einführung mit einem Aufwand von zig Millionen Euro sondern auch im laufenden Betrieb enorm teuer ist und Gemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche satte Mehrkosten statt der erhofften Einsparungen beschert, braucht man nach dem oben Gesagten wohl kaum noch zu erwähnen. Nutzen für die Gemeindeglieder: null. Schaden für die Presbyterien: enorm. Sieger: Die aufgeblähte Verwaltung.

Wo früher jede Ausgabe vom zuständigen Sachbearbeiter und dem Leiter des Gemeindeamtes, vom Kirchmeister und vom Presbyteriumsvorsitzenden zur Kenntnis genommen, auf Stichhaltigkeit überprüft und gegengezeichnet wurde, unterzeichnet heute verantwortlich im Auftrag des Verwaltungsleiters der zuständige Sachbearbeiter im Verwaltungsamt. Wie gut er bei einer Zuständigkeit für mehrere Gemeinden die Gemeinden, ihre Ausgaben und deren Hintergründe kennt, mag sich jeder selbst ausdenken. Evtl. hat heute ein Baukirchmeister noch das Recht, von Ausgaben zu erfahren: Der Presbyteriumsvorsitzende muss sich mit summarischen Zusammenfassungen über den derzeitigen Stand des Haushaltsbuches begnügen.

Nicht nur auf die großen Haushaltsposten wie Gebäudeunterhaltungsrücklage und Verwaltungsamtskosten hat ein Presbyterium keinen Einfluss mehr, selbst über kleine Ausgaben kann ein Verwaltungsmitarbeiter mehr entscheiden als der Presbyteriumsvorsitzende. Der Presbyteriumsvorsitzende (übrigens auch der Superintendent) muss nach dem Verwaltungsstrukturgesetz § 17 („Gesetzliche Übertragung der Geschäfte der laufenden Verwaltung auf die Verwaltung“) quasi als Bittsteller vor dem entscheidungsberechtigten Verwaltungsmitarbeiter auftreten, wenn sich nicht rechtzeitig Presbyterium oder Kreissynodalvorstand selbst diese einzelne Entscheidung vorbehalten haben.

Irgendwie ist das absurd. Ein solches Gesetz tritt die Rechte einer Gemeinde und den Grundsatz presbyterial-synodaler Leitung mit Füßen.

 

2.5. Personal

Mit zunehmender Finanzkrise in den Gemeinden standen immer mehr Mitarbeiterstellen auf wackligen Füßen: In einer Stadt verloren binnen weniger Jahre die Hälfte aller in den Gemeinden vollangestellten A - Kirchenmusiker ihre Stellen. Die Stellen von in den Ruhestand gegangenen Musikern wurden reduziert oder in ihrer Stellenbewertung heruntergestuft. Immer weniger Gemeinden brauchten für Chöre mit schwindenden Mitgliederzahlen viele Kirchenmusikerstunden, und Konzerte durch A-Musiker wurden Gemeinden zu teuer, wenn sie aufgrund der soziologischen Zusammensetzung ihrer Gemeinde bei Gemeindegliedern auf wenig Gegenliebe stießen.

Ähnliche Alarmsignale kamen aus der Jugendarbeit, wo Gemeinden sich immer weniger Vollzeitjugendleiterstellen leisten konnten, sondern nur Stellen mit begrenzten Wochenstundenanteilen ausschrieben. Daraufhin sah sich die Landessynode zum Handeln herausgefordert: Zur Stärkung der Mitarbeiterstellen wurde ein Konzept zur „Personalplanung“ erarbeitet, das die Ausgaben für Pfarrstellen im Verhältnis zu Mitarbeiterstellen begrenzen sollte. Außerdem wollte man für Mitarbeiter attraktive Vollzeitstellen schaffen und hat deshalb die Anbindung von Mitarbeitern an den Kirchenkreis und nicht mehr an die Gemeinden beschlossen. Gemeinden haben nur noch begrenzte Rechte, ihre Stellen auszuschreiben und zu besetzen, Absprache mit Nachbargemeinden ist Pflicht. Hauptamtliche Küster sollten verantwortliche Küster für mehrere Kirchen und Gemeindehäuser in mehreren Gemeinden werden und die Arbeit der gemeindeeigenen Hilfsküster und ehrenamtlichen Küster koordinieren. Kaum ein Küster fand in einem solchen Geflecht von Ober-, Unter- und Nebenküstern seine Arbeit und seine Fähigkeiten gut aufgehoben.

 

Das theoretisch ausgedachte Konzept ging verständlicherweise nicht auf: Gemeinden wollten ihre eigenen Konzepte mit ihren eigenen Angestellten durchführen, damit die Mitarbeiter mit ganzem Herzen in einer Gemeinde tätig würden. Und trotz Personalplanungsgesetz von 2012 standen nicht mehr Gelder zur Verfügung: Konsequenz: Die Lage in der Jugendarbeit und der Kirchenmusik verbesserte sich nicht, sondern wird immer prekärer.

 

Aber eines entwickelte sich sehr gut: Die eigentlich für Mitarbeiter in den Gemeinden gedachten Gelder flossen zuhauf in neue Verwaltungsstellen: Fern von Gemeindegliedern und Ehrenamtlichen in Kirchenkreisverwaltungsämtern statt in gemeindenahen Gemeindeämtern.

 

2.6. Verwaltung

Parallel zum Personalplanungsgesetz wurde eine neue Verwaltungskonzeption erarbeitet: das Verwaltungsstrukturgesetz. Verwaltung wurde auf Kirchenkreisebene konzentriert. Mit Hinweis auf die Kompliziertheit von NKF wurde den noch existierenden Gemeindeämtern die Fähigkeit abgesprochen, angemessene Verwaltungsarbeit machen zu können. So hat das am 1. April 2014 in Kraft getretene Gesetz alle Gemeindeämter zwangsweise in eine Kirchenkreisverwaltung integriert: Auch für Verwaltungen von Friedhöfen, Kindergartenverbänden, Diakonischen Werken und anderen kirchlichen Institutionen gab es bis auf ganz wenige Ausnahmen im Namen der versprochenen Synergieeffekte keine Existenzberechtigung mehr. Eine Zwangsverwaltung für alle.

Fatal: Anders als bei einem freiwilligen Zusammenschluss, bei dem man verhandeln kann und sinnvollerweise nur bei attraktiven Kostenvorteilen sein eigenes gemeindenahes Gemeindeamt aufgibt, musste man bei einer Zwangsvereinigung alles so nehmen, wie es von Seiten der Verwaltung vorgegeben wird: Kostensteigerungen von 20 bis 30 Prozent beklagten viele Gemeinden, und das bei reinen oft weit entfernten Verwaltungsämtern, die mit Gemeindegliedern nur sehr selten zu tun haben: Die täglich ansprechbare Servicestation der Gemeinden für ihre Gemeindeglieder ist weggefallen. Gemeindeglieder stören nur den Verwaltungsbetrieb.

Dass Verwaltung heute aufwändiger ist und mehr zu tun hat als die Arbeit der zusammengelegten Gemeindeämter hat mehrere Gründe: Neben dem aufwändigen NKF fällt gerade der Mehraufwand bei Gebäuden und Gebäudeunterhaltung ins Gewicht. Auch werden manche Arbeiten, die früher Ehrenamtliche ohne Bezahlung gemacht haben (Kirchenbuchschreiben, Gemeindebriefschreiben, Gebäudereparaturen), heute vielfach von bezahlten Kräften erledigt, weil sich die alte Struktur ehrenamtlicher Mithilfe in einem Gemeindeamt nicht in einem fernen Kirchenkreisverwaltungsamt realisieren lässt.

Verwaltung ist gemeindefern und sieht das auch als Vorteil an: Wenn eine Gemeinde einmal in der glücklichen Lage sei, etwas Neues zu bauen, dann soll die Gemeinde den Gesamtauftrag beschließen und später die Kirche oder das Gemeindehaus schlüsselfertig übernehmen: „Ich kann das Presbyterium doch nicht wegen der Farbe jeder Türe fragen. Meine Fachleute bauen das.“ So lautete die (Wunsch-)Konzeption eines verantwortlichen Architekten der neuen Verwaltungsstruktur über das Verhältnis zur Gemeinde als Bauherrn.

Eigentlich erscheint es sehr logisch, dass eine Zusammenlegung vieler Gemeindeämter zu einem Kirchenkreisverwaltungsamt erhebliche Einsparungen durch Synergieeffekte nach sich ziehen müsste: Das Gegenteil ist der Fall: Durch die Personalpyramide mit sehr teuren Häuptlingen und vielen Indianern wird der Verwaltungswasserkopf immer grösser und teurer. Dass die Verwaltung selbst einen immer größeren Anteil an Personalkapazität, Räumen und Geldern für ihre eigene Verwaltung braucht, kommt kirchlicher Arbeit nicht zugute: Vorteil für die Gemeindeglieder: null. Vorteil für die Gemeinden: geringer Kompetenzzuwachs durch teilweise verwaltungsmässige Professionalisierung der Arbeit. Nachteil: wegfallendes ehrenamtliches Engagement, Gemeindeferne, Wegfall des Gemeindeamtsservice für Gemeindeglieder... Fazit: Sehr stark wachsende Kosten für die Institution Verwaltung zu Lasten der Gemeindearbeit. Die Nachteile der Gemeinden sind sehr gravierend.

Am meisten dürfte ins Gewicht fallen, dass die kompetente Ansprechstelle für Gemeindeglieder durch die verlässlichen Öffnungszeiten eines Gemeindeamtes weitgehend weggefallen ist. Diese gemeindenahe Kommunikations-, Beratungs- und Hilfestätte für ehren-, hauptamtliche und nebenamtliche MitarbeiterInnen ist nicht mehr vorhanden: In vielen Gemeinden hatte das Gemeindeamt wie eine gute Spinne im Zentrum der Gemeinde funktioniert, ein Netzwerk aufgebaut. Pfarrer können aufgrund ihrer Aufgaben eine solche Präsenz und Ansprechbarkeit nicht bieten: Hier entstand nun eine spürbare Fehlstelle. Viele Gemeinden bemühen sich, mit ehrenamtlicher Präsenz einen Ersatz zu bieten, aber die kompetente Beratung und kostenlose Hilfe, zum Beispiel zum Beglaubigen von Kopien, können sie nur in den wenigsten Fällen bieten.

Kirchenkreisverwaltung hat auch durch das Landeskirchenamt eine starke Lobby und in Verwaltungsdingen fühlen sich viele Landessynodale unsicher und möchten das ganze Geschäft möglichst einfach den Fachleuten überlassen. So haben die Gemeinden viele Kompetenzen an die Kirchenkreisverwaltung abgeben müssen.

Und damit Verwaltung wirklich gesichert ist, hat man eine Garantie auf einen bestimmten Stellenkegel in das Gesetz eingebaut: Pfarrstellen sind nicht gesichert, Mitarbeiterstellen erst recht nicht: Aber die Verwaltungsmannschaft hat in der Kirche ein garantiertes Lebensrecht: egal, wieviel Arbeit sie schultern muss.

Sehr erfolgreiche Lobbyarbeit! Nutzen für die Gemeindeglieder: Null! Aber der Schaden für die Kirche ist sehr gross.

 

2.7. IT-Struktursäule

Leider ist der Leidensweg der rheinischen Gemeinden noch nicht zu Ende: Im Januar 2015 hat die Landessynode beschlossen, nach NKF und Verwaltungsstruktur eine dritte große neue Säule zu bauen: Ein landeskirchenweites einheitliches IT System mit allein im Landeskirchenamt anfangs sechs später zehn hochdotierten Mitarbeitern. Wenn dann in zwei bis drei Jahren das System einsatzbereit ist, dann sollen möglichst alle Kirchenkreise mit eigenen Personalstellen sich anschließen.

Den Landessynodalen wurde Angst gemacht: Z.B.: Es gäbe immer mehr Städte, die wollten unser IT-Sicherheitssystem sehen, sonst gäben sie uns keine Einwohnerdaten mehr! Das sollte signalisieren: Wir haben keine Alternative, als jetzt zu handeln.

Kosten: Im ersten Jahr knapp eine Millionen Euro, dann zwei und wenn dann alle Kirchenkreise mitmachen, können die Kosten bis in die zig Millionen steigen.

Aber dieses Gesamtkonzept hat man schlauerweise der Synode nicht vorgelegt: Sie hätte sonst realisieren können, was für einen riesigen Kostenberg sie damit vor allem den Gemeinden aufhalst. So hat man erst einen ersten Schritt beschlossen und den Synodalen zugesagt, im nächsten Jahr nach den Erfolgen des ersten Schritts den zweiten Schritt zu beantragen: Salamitaktik führt oft zum später bereuten Erfolg. Und wenn dann die landeskirchliche Ebene fertig ist und ihre zehn Stellen auf Dauer mit gut dotierten Fachleuten besetzt hat, dann können die Kirchenkreise schauen, woher sie die Gelder für ihre eigene IT Struktur bekommen.

Ob Kirche ein solches Ebenen übergreifendes abgesichertes System wie ein großer Industriekonzern mit geheimen Erfindungen und internen Strategien überhaupt braucht und ob nicht Einzelsysteme für alle einzelnen Ebenen (LKA, Kirchenkreis, Werke, Gemeinden) wesentlich preisgünstiger, leichter zu handhaben und genauso sicher sind, das wurde nicht erörtert. Und ob man überhaupt einen notwendigen Grad an Sicherheit erreichen kann, wenn alle Theologen und Mitarbeiter ihr eigenes System behalten wollen, ist sehr fraglich: Viele Theologen halten es für herausgeschmissene Zeit und Kapazität, sich mit einem kompliziert abgesicherten System abmühen zu müssen, wo für ihre Arbeit ein ganz einfaches Handy oder Smartphone und ein handelsüblicher Laptop vollkommen ausreichend sind. Die für alle PfarrerInnen eingeführte, aber nur von der Hälfte benutzte E Mail - Adresse ...@ekir.de hätte Warnung genug sein können. Aber die Verwaltungslobby sieht das anders und hat ihre Träume von dem Start in ein einheitliches IT - System durchsetzen können.

 

2.8. Drosselung der Finanzen bis zum Kollaps der Gemeinden

Was bleibt den Presbyterien an Kompetenzen? Vor dreißig Jahren waren sie noch die allein verantwortliche Leitung einer Gemeinde. Heute dürfen und sollen sie gerne Spenden sammeln (fundraising), damit sie möglichst unabhängig von Kirchensteuern lebensfähig sind. Von der eigentlich den Gemeinden zustehenden Kirchensteuer bleibt ihnen nach Abzug der Umlagen für Landeskirche, für Kirchenkreis, Verwaltungsamt, Diakonie, Kindergartenverband und diverse andere Umlagen sowieso nicht viel mehr übrig. Von diesem Rest geht zwangsweise erst einmal die Substanzerhaltungspauschale ab. Von dem dann verbleibenden Rest sollen sie ihre Pfarrstelle noch bezahlen, und wenn dann noch Gelder da sind, kann man über Jugendarbeit und Kirchenmusik nachdenken. Gelder für die alltägliche Gemeindearbeit gibt es dann so gut wie nicht mehr: Deshalb fundraising! Da kann sich das Presbyterium austoben an guten Ideen und Engagement: Flohmärkte, Spendenaktionen etc.. Leitungsverantwortung hat man den Presbytern weitgehend genommen.

Diese Verschiebung massiver Finanzmittel von der Gemeindearbeit zur Verwaltung und zur langfristigen Gebäudeerhaltung macht vielen Gemeinden sehr zu schaffen: Viele Gemeinden klagen über eine deutliche Reduzierung ihrer Finanzmittel für die Gemeindearbeit. Gravierende Einschnitte beim Personal in der Gemeindearbeit sind die notwendige Folge, die von nicht wenigen Gemeindegliedern sehr heftig kritisiert wird. Hier sägt die Kirche auf dem Ast, auf dem sie sitzt: Kein Gemeindeglied zahlt gerne Kirchensteuer für eine überdimensionierte Verwaltung und schrumpfende Arbeit in der Gemeinde.

Der massive Vertrauensverlust derjenigen Spendenorganisationen, deren hohe Verwaltungskosten vor einigen Jahren öffentlich diskutiert und stark kritisiert wurden, sollte den Kirchen ein warnendes Beispiel sein.

 

3. Wohin ist die Macht gegangen?

Die früher dezentral bei den einzelnen Gemeinden und ihren Presbyterien angesiedelte Verantwortung für ihre Gemeindearbeit haben die Gemeinden faktisch weitgehend verloren. Die Gemeinden sind abhängig von Verwaltungsämtern, die nun viele ihrer früheren Aufgaben regeln. Der Machtzuwachs von Superintendent und Kreissynodalvorstand ist dadurch begrenzt, dass diese aus Überforderung auf das Vor- und Zuarbeiten der Verwaltung angewiesen sind und dementsprechend vieles nur abnicken können. Faktisch haben die Gremien der presbyterial-synodalen Leitungsstruktur auf Gemeinde - und Kirchenkreisebene ihre Macht und Verantwortung weitgehend an die Verwaltung verloren.

 

Mit der Entmachtung der Gemeinden verliert die evangelische Kirche ihr jahrhundertelanges Alleinstellungsmerkmal gegenüber der katholischen Kirche. Gemeinden der EKiR sind nun auch von oben abhängig. 

 

4. Eine Hoffnung: Die Grenzen der Entmachtung sind erreicht!

Leitungspersonen in der Verwaltung sind überfordert, wenn sie das alles entscheiden müssen, was früher die Presbyterien nach langem Nachdenken, Diskutieren und Beraten nur für ihre eigene Gemeinde beschlossen haben: Nun machen das einige wenige Verwaltungsmitarbeiter, die oft von der Gemeinde und ihrem Leben wenig Ahnung haben. Das wird nicht lange gut gehen können.

So gibt es auch unter den Verwaltungsleitern im Rheinland nicht wenige, die diese ganze Entwicklung und dieses Machtstreben einiger Kollegen sehr kritisch sehen: Sie wissen, dass sie diesen Ansprüchen nie zum Wohle der Gemeinden gerecht werden können. Sie wissen, dass sie sich und ihre Mitarbeiter mit dieser fast grenzenlosen Machtentfaltung total überfordern: Presbyterien einschließlich der PfarrerInnen und der MitarbeiterpresbyterInnen wären allemal die besseren Leiter ihrer Gemeinden.

Verwaltung hat eigentlich eine dienende Aufgabe. Im Rheinland haben sie einige Verwaltungslobbyisten zum Herrscher gemacht. Und die Landessynode hat im Vertrauen auf deren Kompetenz das böse Spiel mitgespielt. Wer kann und will schon juristisch geschulten Verwaltungsleitern Paroli bieten? Und wenn da noch einige Superintendenten hinter ihnen stehen und die Kirchenleitung nicht deutliche Warnungen ausspricht, dann haben Verwaltungsprofis leichtes Spiel mit den Laien und PfarrerInnen in der Synode.

Aber die Entmachtung der Gemeinden und dieser Entzug von Geldern zugunsten der Verwaltung spüren die Gemeindeglieder: Immer mehr Presbyter sind ob ihrer Machtlosigkeit verärgert und enttäuscht und ziehen sich zurück. Gemeindeglieder bezahlen Steuern und haben Ansprüche an Betreuung durch Pfarrer und Gemeindemitarbeiter, die immer weniger erfüllt werden können. Gelder für die Verwaltung über das absolute Mindestmaß hinaus sind herausgeschmissene Gelder, weil sie den Gemeindegliedern nichts bringen. Gemeinden sind auf Motivation vieler Ehrenamtlicher angewiesen: Diese müssen begleitet, angeleitet und motiviert werden. Gemeinden ohne Ehrenamtliche sind tote Gemeinden.

Wenn Gemeinden nicht mehr lebensfähig sind, wird die Basis unserer evangelischen Kirche zerstört. Gemeindeglieder bezahlen ihre Kirchensteuern für eine gute Gemeindearbeit und nicht für eine überdimensionierte Verwaltung.

Der Fortschritt der Reformation durch die Einbeziehung der Gemeindeglieder in die Leitung und Verantwortung für die Kirche und den Glauben wird heute durch die Machtverschiebung zugunsten der Kirchenkreisverwaltungen zunichte gemacht. Verwaltung muss bei ihrer dienenden Funktion bleiben.

Alleine die dazu vorgesehenen und nach der presbyterial-synodalen Ordnung unserer Kirche berechtigten Presbyterien und Synoden können ihre Gemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche kompetent und angemessen leiten.

 

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© Manfred Alberti

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