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A 11.3. Voraltersarmut:

- Leserbrief Frankfurter Rundschau  19./20. Nov. 2016

 

Wen wundert der Zulauf zur AfD?

(Soziales Gefälle: "Das Unbehagen an der Macht" FR-Meinung vom 10.11.)

 

Einen Satz aus dem  Leitartikel von Harry Nutt "Das Unbehagen an der Macht" sollte man dick unterstreichen: Es "darf aber nicht unterschlagen werden, dass die Regierungen der westlichen Welt das Gespür für das soziale Gefälle und die Deklassierungen, die in ihren jeweiligen Ländern wirken, verloren haben."

Die Armutsangst weiter Teile der angestellten Mittelschicht wird politisch völlig ausgeblendet. Nach einem oft erzwungenen Arbeitsende in den 50er Lebensjahren bekommt man nach 40 Arbeitsjahren maximal zwei Jahre Arbeitslosengeld und muss dann arm werden bis auf ein kleines Schonvermögen und muss gegebenenfalls sein zu großes Haus (mehr als 90 Quadratmeter) verkaufen, bis man Anspruch auf Hartz IV hat. Wer hat als angestellter Facharbeiter, genauso wie als Manager, mit 50 Jahren nicht Angst vor dem Verlust seines Arbeitsplatzes? Wer kann schon zehn Jahre lang seinen Lebensunterhalt aus seinem Vermögen bestreiten?

Zu dieser gesetzlich so vorgesehenen Armutsperspektive sagt keine der etablierten Parteien nur ein Wort. Kann da der wütende Zulauf zur AfD als Protestpartei noch verwundern? Nein, denn das stimmt: Regierung und Parteien haben das Gespür für soziale Deklassierungen verloren.

 

Manfred Alberti, Wuppertal

 

 

 

 

- Kommentar in der Frankfurter Rundschau  am 25. Nov. 2016 S. 16

 

Rubrik: Gastwirtschaft 

 

http://www.fr.de/wirtschaft/rente-angst-vor-der-armut-a-291912

 

 

Rente  Angst vor der Armut

 Von Manfred Alberti

 

Ältere Arbeitslose sind schlecht geschützt

 

 

Das Renteneintrittsalter soll mit steigender Lebenserwartung steigen, doch das normale Ende des Arbeitslebens kommt für viele mit Anfang oder Mitte fünfzig. Dann gelten arbeitslose Menschen erfahrungsgemäß als nicht mehr vermittelbar.

Was aber droht dem arbeitslosen 55-Jährigen selbst nach vierzig Arbeitsjahren? Maximal zwei Jahre hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und dann muss er bis zur Verrentung seinen Lebensunterhalt aus seinen Ersparnissen bestreiten. Erst wenn er arm ist und er alles bis auf einige tausend Euro Schonkapital aufgebraucht hat, bekommt er Hartz IV.

Aber wer kann schon fünfzehn, zehn oder auch nur fünf Jahre alleine von seinen Rücklagen leben? Das ist normalerweise weder dem Facharbeiter noch dem Geschäftsführer möglich.

So betrifft dieses Problem nicht nur Menschen mit prekären Arbeitsverhältnissen oder lückenhafter Berufsbiographie, sondern dieses Armutsrisiko ängstigt auch viele gut verdienende Menschen in der Mitte der Gesellschaft. Wer hat schon einen garantierten Job bis zum Rentenbeginn?

Es macht große Sorgen, wenn man die Ausbildung der Kinder nicht mehr finanzieren kann, wenn man sein zu großes Haus aufgeben muss und für den gewohnten Lebensstil kein Geld mehr da ist. Wer nicht, etwa durch Erbschaften, sehr vermögend ist, wird erzwungenermaßen arm. Der Staat hat die sozialen Absicherungen für diese Zeit immer mehr abgebaut und lässt Menschen nach langem Arbeitsleben in die Armut fallen.

Früher bekam man Arbeitslosengeld, dann Arbeitslosenhilfe und die Zeit bis zur möglichen Frühverrentung war überschaubar. Ein Armutsrisiko betraf nur wenige.

Je später das Renteneintrittsdatum liegt, desto mehr Menschen werden in die Armut getrieben. Politiker haben diese Existenzangst bislang völlig ignoriert. Nicht einmal ein Wort gibt es für dieses Armutsrisiko zwischen Ende des Arbeitslebens und Beginn der Rentenzahlung: „Vorrentenarmut“ oder „Voraltersarmut“. Die Benennung mit einem Namen wäre eine Voraussetzung dafür, das Problem zu erkennen, zu diskutieren und politisch zu lösen.

Eine soziale Absicherung der Lebensphase zwischen Arbeitsende und Renteneintritt muss eine Vorbedingung sein für alle Überlegungen, das Renteneintrittsdatum nach hinten zu verschieben.

 

Der Autor ist Pfarrer im Ruhestand. Zuletzt erschien von ihm: „Vorsorgebuch. Alter – Sterben – Bestattung“.

 

(Der Artikel enthält das erste Bild aus Seite A.1.1.)

 

 

 

 

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