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Statt Überraschungscoup kompetente Leitung
Überlegungen zu einer Synodenreform


Von: Manfred Alberti,

erschienen im Deutschen Pfarrerblatt, Ausgabe: 7 / 2017

 


Kirchliche Synodalarbeit ist eine anspruchsvolle Form demokratischer Kirchenleitung. Damit sie gelingt, wäre aus vergleichbarer Gremienarbeit und vor allem aus Fehlern bzw. Problemen zu lernen. Manfred Alberti hat Schwachstellen
synodaler Arbeit aufgespürt und unterbreitet Vorschläge zur Optimierung. Dabei sind ihm die Rückbindung an die kirchliche Basis sowie die Einbindung der interessierten Öffentlichkeit ein besonderes Anliegen.*


Überrumpelung durch Überraschung
Überraschungen sind gut - für Geburtstage. Aber sind sie auch gut für kirchenleitende Synodenentscheidungen? Natürlich nicht, denn bei Synodenentscheidungen sind eher fundierte Informationen, abwägendes Überlegen und offenes Diskutieren angebracht. Dennoch spielt das Überraschungsmoment bei Synodenentscheidungen eine zentrale Rolle. Die Vorlagen werden oft erst kurz vorher den Synodalen zur Kenntnis gegeben, so dass ihre Zeit zur Bearbeitung und zum kritischen Nachdenken sehr begrenzt ist. Die Ergebnisse eines solchen Prozesses unter starkem zeitlichen Druck sind sicher selten optimal, wie unzählige später bereute Entscheidungen deutlich machen: Die Synodalen wurden mit einem Überraschungsmoment überrumpelt.


Das Überraschungsmoment ist in der Evang. Kirche im Rheinland (EKiR) extrem, wenn 1500 Seiten Synodenvorlagen erst kurz vor Weihnachten versandt werden und schon bald nach Neujahr die Synode beginnt. Durch das heute per Internet leicht mögliche frühzeitige Einbinden aller Synodalen und von fachkundigen Gemeindegliedern in den Entstehungsprozess einer Vorlage könnten in den Synoden von Landeskirchen, Dekanaten, Kirchenkreisen und in der EKD-Synode erheblich bessere Vorlagen entstehen. Die mitberatende Einbindung von Gemeindegliedern und ihrer Kompetenzen könnte eine ganz neue Tiefe erreichen. Das Synodensystem mit repräsentativer Demokratie würde so wieder mehr in der Gemeindebasis verankert werden, wie es dem ursprünglichen evangelischen Gemeindeverständnis entspricht.


Aufspüren von Schwachstellen
Anhand der Praxis in der EKiR soll deutlich gemacht werden, wie die Überforderung von Synodalen und die Ausgrenzung der Gemeinde aus dem Beratungsprozess Interessengruppen die Durchsetzung ihrer Interessen erleichtern und gut durchdachte Synodenentscheidungen verhindern. Viele der aufgezeigten Schwachstellen und der Vorschläge zu einer stärkeren Einbeziehung der Synodalen und der Gemeinden werden sich leicht auf andere Synoden übertragen lassen.

Vorlagen für die Landessynode der EKiR entstehen im Wesentlichen in den folgenden Schritten:


1. Durch einen Beschluss der Synode oder der Kirchenleitung wird ein Synodenausschuss beauftragt, zu einem Problem oder einer Frage eine Vorlage zu erarbeiten.


2. Dieser "federführende Ausschuss" setzt dazu einen kleinen Unterausschuss aus Interessierten und Experten ein (Schwachstelle 1: interessengeleitete Mitwirkende), der eine Lösung erarbeitet und diese in einem Papier als
Beschlussvorlage für die Landessynode formuliert (Schwachstelle 2: Vorlagen nicht als Diskussionspapiere).


3. Diese Vorlage wird im Ausschuss diskutiert und solange überarbeitet, bis sie im Ausschuss mehrheitsfähig ist (Schwachstelle 3: Expertenvorsprung) (Schwachstelle 4: fehlende Alternativexperten).


4. Wenn die Vorlage fertig ist, wird sie einige Monate vor der Landessynode der Kirchenleitung und den "mitberatenden Ausschüssen" zugeleitet (Schwachstelle 5: Geheimhaltung der Vorlage).


5. Kritikpunkte werden dem federführenden Ausschuss rückgemeldet, der diese eventuell aufnimmt und die Vorlage zusammen mit den Kritikpunkten der Kirchenleitung übermittelt.


6. Die Kirchenleitung beschließt dann den endgültigen Text der Vorlage und leitet diese den Synodalen und der Öffentlichkeit vier Wochen vor der Synode zu (Schwachstelle 6: Veröffentlichung mit Überraschungseffekt).


7. Die Synodalen diskutieren auf der Synode vor allem in Tagungsausschüssen (Schwachstelle 7: Überforderung der Synodalen) und diskutieren und beschließen dann im Plenum (Schwachstelle 8: Strukturierung der Synode).


Schwachstelle 1: Interessengeleitete Mitwirkende
In den Vorbereitungsausschuss werden normalerweise Menschen gewählt, die in der zu behandelnden Frage kompetent oder engagiert sind. Das bedeutet, dass vielfach Mitglieder mitarbeiten, die in irgendeiner Weise ein eigenes, vielleicht
berufliches, Interesse an dem Problem haben, das nicht mit dem Gesamtinteresse der Kirche oder der Gemeindeglieder übereinstimmen muss. So kann eine Vorlage von Anfang an eine Schräglage bekommen.


Beispiel 1: Verwaltungsmitarbeiter in Kirchenkreisen und dem LKA sind die ausgewiesenen Fachleute für die Verwaltungsstrukturreform, haben jedoch bei einer Verwaltungsstrukturreform ihre eigenen Interessen. Leicht können sie
einen Ausschuss dominieren.


Beispiel 2: Bei der Erstellung eines theologischen Grundsatzpapiers zur Sterbehilfe sind die leitenden Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegediensten, Hospizen und Diakoniestationen und vor allem die Interessenverbände (Diakonie etc.) die naheliegenden synodalen Experten. Aber können sie bei ihrem Engagement von den Interessen ihrer Institutionen (z.B. Bettenbelegung) absehen? Währenddessen haben die Betroffenen, die Sterbenden, keine eigene Interessenvertretung, sondern ihre Interessen werden, wenn überhaupt, nur mittelbar von anderen vertreten. Gerade bei für die Öffentlichkeit bestimmten Voten müsste Kirche sehr genau aufpassen, dass nicht die Eigeninteressen kirchlicher Organisationen als Träger von Krankenhäusern, Seniorenheimen und diakonischen Einrichtungen maßgeblich das Votum
bestimmen und die teilweise entgegengesetzten Interessen der Gemeindeglieder unberücksichtigt bleiben.


Schwachstelle 2: Vorlagen nicht als Diskussionspapiere, sondern als Begründungen für angestrebte Entscheidungen
Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, eine Vorlage an die Landessynode zu erstellen, die ein bestimmtes (evtl. gesetzgeberisches) Handeln der Landessynode zur Folge hat. Aufgabe ist also ein Entscheidungspapier, kein Diskussionspapier. Das bedeutet, dass von Anfang an positive Argumente für bestimmte Entscheidungen in den Vordergrund gerückt werden, während Gegenargumente nicht genannt oder als unwichtig dargestellt werden. So bekommen sowohl die
Ausschussmitglieder als auch die entscheidenden Synodalen für ihre Meinungsbildung nur einen Teil der Argumente mitgeteilt, während andere Aspekte unter den Tisch fallen. Für fundierte Entscheidungen brauchen aber die Synodalen alle Argumente. Je früher auch die gegensprechenden Argumente in den Entscheidungsprozess mit eingebracht werden, desto besser können die Entscheidungen ausfallen.


- Synodenvorlagen als Werbeprospekte für bestimmte Entscheidungen entmündigen die Synodenmitglieder, sie trauen ihnen nicht die eigene Entscheidungsfähigkeit zu, sondern geben ihnen nur noch Vorlagen zum Abnicken.


- Einseitige Vorlagen entmündigen die ganze Synode, denn sie stärken nicht deren Entscheidungsfähigkeit. So zerstören solche Vorlagen das synodale System: Faktisch entscheiden nicht mehr die Synodalen, sondern die
vorbereitenden Arbeitsgruppen, Ausschüsse oder das Landeskirchenamt.


- Immerhin hat die rheinische Landessynode 2017 mit der Drucksache 4 ("Durchführung von Folgenabschätzungen") neu eingeführt, dass bei Vorlagen zukünftig eine Einschätzung der möglichen Folgen einer Vorlage mit zu erarbeiten ist: z.B. Kostenschätzungen, Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung von Mitarbeitern, sonstige Auswirkungen etc.


Schwachstelle 3: Expertenvorsprung als Hindernis für eine objektiv bewertende Diskussion und Entscheidung
Wenn bei dem Erarbeitungsprozess die interessierten und evtl. beruflich vorgeprägten Ausschussmitglieder als Expertenteam Vorlagen erarbeiten, dann haben sie für den weiteren Arbeitsprozess im eigenen Ausschuss wie auch in der
Synode einen Informationsvorsprung, der es den anderen Ausschussmitgliedern und den Landessynodalen nur noch sehr schwer ermöglicht, Vorlagen kritisch zu bewerten, zumal ihnen nicht die positiven wie negativen Argumente gleicherweise zur Verfügung stehen. Zudem ist es oft für die Nichtexperten in diesem Bereich sehr schwer, die Eigeninteressen hinter einer Vorlage zu erkennen. Auch erschwert das nötige Grundvertrauen in eine Ausschussarbeit bzw. in einer Synode die kritische Auseinandersetzung mit einer Vorlage. Wer will schon gerne das "Wir-Gefühl" oder die Stimmung einer Synodalversammlung stören?
Da es in der Synode der EKiR oder der EKD keine Parteiungen oder Interessenvertretungen gibt, fehlen Institutionen, deren Aufgabe und Kompetenz die kritische Würdigung von vorgelegten Vorlagen aus einem bestimmten Blickwinkel ist. Das Fehlen solcher Gruppierungen (wie es sie z.B. in der württembergischen Synode gibt) erschwert die theologische oder sachliche Bewertung von Vorlagen. Jeder Synodale muss mit dem Thema für sich alleine zurechtkommen, er kann sich nicht auf die Bewertungen und kritischen Anmerkungen ihm theologisch oder kirchenpolitisch nahestehender Gruppierungen stützen.


Schwachstelle 4: Fehlende Experten mit alternativen Meinungen
Aufgrund der nicht so großen Anzahl von Experten für viele Fragen sind normalerweise innerhalb der Synode nicht die Fachkompetenzen vorhanden, Vorlagen auch aus der Sicht alternativer Experten zu bewerten. Solche Experten dürfte es aber in großer Anzahl unter den Gemeindegliedern (nicht nur der rheinischen Kirche) geben. Sie haben allerdings momentan keine Möglichkeit, ihre Kompetenzen einzubringen und werden auch nur in seltenen Ausnahmefällen nach ihrer Meinung gefragt.


- Es fehlt den Synoden ein Weg, solche Experten unter Gemeindegliedern, Presbytern oder Kreissynodenmitgliedern gezielt einzubeziehen.


- Die Experten des federführenden Ausschusses haben naturgemäß wenig Interesse daran, dass alternativ denkende Experten mit in den Entstehungsprozess der Vorlage eingebunden werden und evtl. die Vorlagen kritisch beurteilen.


- Die mitberatenden Ausschüsse haben die Aufgabe, aus ihrer Sicht die Vorlage des federführenden Ausschusses zu bewerten, z.B. juristische Aspekte durch den Kirchenordnungsausschuss. Eine Gesamtkritik der Vorlage ist normalerweise
nicht ihre Aufgabe und auch angesichts der vielen zu bearbeitenden Vorlagen nicht zu leisten.


- Die Anmerkungen der mitberatenden Ausschüsse werden der Landessynode in Kurzform mitgeteilt, auch wenn sie der federführende Ausschuss nicht aufgenommen hat.


Schwachstelle 5: Geheimhaltung der Vorlage statt öffentliche Diskussion
Die Vorlagen und die Anmerkungen sind geheim und bleiben in diesem Stadium nur den Mitgliedern des federführenden und der mitberatenden Ausschüsse und der Kirchenleitung bekannt. Alle anderen Synodalen und die Öffentlichkeit erhalten noch keine Kenntnis der geplanten Vorlagen. Die Ausschüsse geben zwar Rückmeldungen aus ihren jeweiligen Aufgabenstellungen, aber damit repräsentieren die Rückmeldungen auch nur eine sehr eingeschränkte Bandbreite. Vor allem fehlt eine kritische Außensicht, weil weder die kirchliche noch die sonstige Öffentlichkeit eine Möglichkeit besitzt, kritische
Anmerkungen in einem geordneten Prozess einzubringen. Es ist mit einem evangelischen Kirchenverständnis nicht zu vereinbaren, dass die Basis, die Gemeinden und PresbyterInnen, in dieser entscheidenden Phase völlig unnötigerweise von jeglicher Einflussmöglichkeit ausgeschlossen sind. Das ist gerade deshalb unangemessen und für die Vorlage nicht hilfreich, weil die Initiativen für viele Vorlagen ja von dieser Basis ausgegangen sind.


Schwachstelle 6: Veröffentlichung der Vorlage mit Überraschungseffekt
Erst Mitte Dezember wurden die von der Kirchenleitung beschlossenen Vorlagen den rheinischen Synodalen in Schriftform und als IT-Dokumente zugeleitet: Normalerweise besitzen diese Dokumente einen Umfang von mehr als 1500 Seiten. Die meisten Synodalen lernen erst Mitte Dezember als Drucksache die konkreten Vorarbeiten für die kommende Synode kennen und können sich erst dann mit den Vorlagen beschäftigen. Eine presbyterial-synodale Leitung der Landeskirche wird so konterkariert, wenn nicht einmal alle landessynodalen Delegierten der Kreissynoden- und der Gemeindeebene frühzeitig mit
einbezogen worden sind. Dass im November die Synodalen zu einem Vorbereitungsgespräch eingeladen werden, schmälert die Kritik an dem Überraschungseffekt nur unwesentlich.


- Das Presbyterium als begründendes Gremium für die kirchlichen Entscheidungsprozesse ist außen vor und auch jetzt organisatorisch nicht eingebunden. Nicht einmal informell kann es als Beratungsgremium den eigenen Synodalen dienen und so die eigenen Interessen zu Gehör bringen.


- Angesichts der Arbeitsbelastung aller Theologen in der Weihnachtszeit und um den Jahreswechsel herum und angesichts der vorrangigen privaten Verpflichtungen aller Synodenmitglieder in dieser Zeit ist eine intensive Beschäftigung mit den Vorlagen für die Synodalen so gut wie nicht möglich.


- Landeskirchenamt und kreiskirchliche Verwaltungsämter arbeiten zwischen Weihnachten und Neujahr und während der Ferien nur zu sehr beschränkten Zeiten und mit eingeschränkten personalen Kräften. Wichtige Fachleute dort sind oft urlaubsbedingt nicht erreichbar.


- Zwischen Mitte Dezember und der Landessynode in der zweiten oder dritten Jahreswoche finden normalerweise keine Presbyteriums- oder KSV-Sitzungen statt: Die Landessynodalen haben kaum eine Möglichkeit, sich mit anderen Presbytern oder Theologen zu beraten und auszutauschen.


- Angesichts der Weihnachtszeit und der Weihnachtsferien sind auch viele Experten unter den Gemeindegliedern, die nicht der Synode angehören, urlaubsbedingt nicht erreichbar. Nach dem Urlaub sind viele zum Jahresbeginn beruflich so angespannt, dass sie sich nicht mit den Vorlagen der Landessynode beschäftigen können. Faktisch sind die Informations- und Beratungsmöglichkeiten der Landessynodalen sehr stark eingeschränkt.


Schwachstelle 7: Überforderung der Synodalen
Die Überforderung aller Synodalen ist systembedingt. Die Landessynode wird durch die Arbeitsstruktur zu einem reinen Abnickorgan herabgewürdigt.


- Sie kann ihre eigentliche Aufgabe einer grundsätzlichen Leitung unserer Kirche nicht ordentlich wahrnehmen. Nicht die Interessen der Gemeinden und der Gemeindeglieder stehen im Vordergrund und setzen sich in den Beschlüssen durch, sondern (oft verborgene) Interessen anderer Gremien, wie Ausschüsse, Experten, Kirchenkreisleitungen, Superintendenten, Verwaltung, Kirchenleitung etc.


- Erschwerend kommt, wie schon oben erwähnt, hinzu, dass die Vorlagen Entscheidungs- und nicht Diskussionsvorlagen sind: d.h. die Synodalen bekommen im Wesentlichen nur die positiven Aspekte für zu fassende
Beschlüsse vorgelegt. Andere Möglichkeiten, andere Expertenansichten, Gegenargumente, Gefahren und Nachteile der Vorlagen werden (bis auf die in der EKiR zukünftig erforderliche Folgenabschätzung) kaum erwähnt.


- Es ist eine nicht zu bewältigende Überforderung jedes Synodalen, wenn er sich in kürzester Zeit zu jeder Vorlage alleine die Gegenargumente selbst zusammensuchen muss.


Schwachstelle 8: Strukturierung der Synode
So wichtig Ausschusssitzungen in der Synode sind, darf es trotzdem nicht passieren, dass eine grundlegende Vorlage (wie die Verwaltungsstruktur 2014) in einer Lesung am vorletzten Synodentag gegen 23.00 Uhr behandelt wird, um am nächsten Vormittag, kurz vor Ende der Synode, abschließend beschlossen zu werden. Das ist einem solch bedeutenden Thema nicht angemessen. Zwar mögen die Ausschüsse viele Details intensiv diskutiert haben, aber statt einer kritischen
Gesamteinschätzung der Vorlage im Plenum ist in solcher Situation wegen des Zeitdruckes nur ein Durchwinken mit wenigen Voten möglich.


- Die tiefgehende Unzufriedenheit der Gemeinden mit den teuren Konsequenzen der Verwaltungsstrukturreform, vor allem mit der Auflösung der Gemeindeämter und der zwangsweisen Verwaltungszusammenführung in kreiskirchlichen
Verwaltungsämtern, zeigt überdeutlich, dass sich hier bestimmte Interessen durchsetzen konnten, die nicht unbedingt das Gesamtinteresse der Gemeinden widerspiegelten.

 


Synodenarbeit lässt sich optimieren
An dem System der grundsätzlichen Leitung einer Landeskirche durch eine von Laien und Theologen gleichberechtigt besetzte gesetzgebende und kirchenleitende Landes- oder EKD-Synode sollte nicht gerüttelt werden. Allerdings würde die Umsetzung einiger Vorschläge die Synodenarbeit optimieren: Dabei geht es einerseits um Änderungen im praktischen Arbeitsverlauf einer Synode, andererseits um die Aufnahme von Verbesserungen, die erst durch das Internet möglich geworden sind.


Vorschlag 1: Vorlagen nicht als einseitige positive Darlegungen eines erwünschten Beschlusses (wie ein Werbeprospekt)
Vorlagen sollten Drucksachen mit einer Darstellung aller positiven und kritischen Aspekte sein, damit die Synodalen angemessene Verständnis- und Entscheidungsmöglichkeiten haben. Über die Ergebnisse der Folgenabschätzung hinaus sollten auch andere Schwierigkeiten und alternative Lösungsmöglichkeiten für das Problem mit benannt werden. Die anzuführenden Gründe, weshalb man sich im Ausschuss auf die vorgeschlagene Lösung geeinigt hat, ermöglichen den Synodalen ein tieferes Verständnis für den Entscheidungsprozess.


Vorschlag 2: Zeitliche Veränderung der Arbeit an Vorlagen
Es ist nicht einzusehen, warum für die Landeskirche wichtige Vorlagen den meisten Synodalen und der kirchlichen Öffentlichkeit erst wenige Tage vor Weihnachten und damit erst vier Wochen vor der Synode, zur Kenntnis gegeben werden.
Wenn der federführende Ausschuss drei Monate vor der Synode eine Vorlage vorerst abgeschlossen hat, um den anderen Ausschüssen und der Kirchenleitung diese Vorlage zur Mitberatung zuzuleiten, dann könnte in diesem Moment die Vorlage als "Vorlage (Entwurf)" im Internet allen Synodalen und anderen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Diese Zeit den entscheidenden Synodalen zum Überlegen, Sich-Informieren und Beraten zu geben, wäre nur fair und angemessen angesichts ihrer synodalen Verantwortung.


Vorschlag 3: Einladung zur kritischen Mitberatung
Wenn Vorlagenentwürfe drei Monate vor der Synode einer interessierten Öffentlichkeit bekannt werden, dann kann vor allem die sonst nicht involvierte gemeindliche und presbyteriale Öffentlichkeit die geplanten Beschlüsse zur Kenntnis nehmen. Das würde die presbyteriale Seite der presbyterial-synodalen Grundstruktur unserer Landeskirche sehr stärken. Je früher kritische Aspekte auf den Tisch kommen, desto besser für die zu treffende Entscheidung.


- Durch die neuen preiswerten und einfachen Möglichkeiten digitaler Verbreitung von Texten besteht historisch erstmalig die Möglichkeit, größere Kreise von interessierten und fachlich qualifizierten Mitdenkenden in die Entstehung von
Vorlagen mit einzubeziehen. Hier sollte es nicht um eine quantitative Auslotung der Zustimmung oder Ablehnung von Vorlagen gehen, sondern rein um qualitative Gesichtspunkte: Ergänzungen, bessere Formulierungen, Präzisierungen, aber auch kritische Aspekte zu Zielen, Umsetzungen und inhaltlichen und sprachlichen Feinheiten der Vorlage.


- Anmerkungen zur Verbesserung der Vorlagen könnten Presbyterien und sogar Kreissynoden in ihren Herbstsitzungen noch beraten.


- Besonders fach- und sachkundige Mitglieder der Presbyterien und der Kreissynoden, aber auch Gemeindeglieder ohne kirchliches Amt könnten rechtzeitig Verbesserungsvorschläge oder kritische Aspekte beisteuern.


- Gemeindeglieder könnten ihnen bekannte sachkundige Experten zu dem Entwurf der Vorlage befragen. Die in den obigen Schwachstellen beklagte geringe Bandbreite der Experten in der Synode könnte insoweit ein Stück weit korrigiert
werden, ohne die Landessynode mit Experten aufzublähen.


Vorschlag 4: Begleitung der kritischen Mitberatung durch "Ombudsmann/Ombudsfrau"
Alle eingehenden Kommentare werden selbstverständlich den Mitgliedern des federführenden Ausschusses umgehend zur Verfügung gestellt. Dieser kann für sich entscheiden, welche Anregungen er in seine abschließende Vorlage mit aufnimmt.
Zusätzlich sorgt ein bislang nicht in diese Vorlage oder in diesen Ausschuss involvierter "Ombudsmann/Ombudsfrau" für eine "objektive" Sortierung und Bündelung aller eingehenden Anmerkungen. Diese Person soll den Landessynodalen ihre Arbeit erleichtern, indem diese zusammen mit der endgültigen Vorlage alle eingegangenen Anmerkungen übersichtlich sortiert und konzentriert bekommen. Dann können sie sich sehr schnell und einfach durch die Begründung der Vorlage und durch die kritischen Anmerkungen ihr eigenes Urteil bilden. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau sollten weder der
Landessynode angehören noch Mitarbeiter des Landeskirchenamtes sein. Am geeignetsten, weil weitgehend vorab unbeeinflusst, wären Persönlichkeiten, die zwar Gemeindeglieder/PresbyterInnen, aber nicht Mitglieder der Landessynode
sind oder waren. Auf diese Weise würden bei Entscheidungen der Landessynode, die ja die Gesamtkirche betreffen, innersynodale Verhältnisse zugunsten eines gesamtkirchlichen Kontextes relativiert werden können.

 


Der Weg der Umsetzung
Sehr realistisch wäre es nicht, jetzt zu erwarten, die leitenden Kräfte in den Synoden würden gerne ein solches Konzept umsetzen, das mit einer Relativierung von Macht durch kritische Anmerkungen von außen verbunden ist. Aber in allen evangelischen Landessynoden haben die Presbyterien oder Kirchenvorstände die Möglichkeit, durch Beschlüsse ihrer Kreissynoden oder Dekanatssynoden Anträge an ihre Landessynode zu stellen. Dieser etwas mühsame und zeitraubende Weg ist der einzig erfolgversprechende: Einzelne PresbyterInnen und PfarrerInnen können ihre MitpresbyterInnen und
KollegInnen überzeugen, eine solche Initiative zu starten. Wenn sie gleichzeitig andere Presbyterien für ähnliche Anträge gewinnen können, werden einige Kreissynoden (evtl. gleichlautende) Anträge an die Landessynode beschließen.
Kirchenleitungen und Landessynoden sind dann verpflichtet, sich mit diesen Anträgen und einer Reform der Synodenarbeit auseinanderzusetzen. Selbst wenn sich durch die Anträge einzelner Presbyterien nicht eine ganze Kreissynode überzeugen lässt, sind solche Anträge nicht vergebens, denn in den Landeskirchenämtern werden auch die nicht beschlossenen Anträge in den Kreissynoden aufmerksam zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Anträge sollten drei Schwerpunkte setzen:


1. Synodenvorlagen sollten nicht nur die für einen Beschluss sprechenden positiven Argumente aufführen, sondern sie sollten für eine gute Meinungsbildung der Synodalen auch die kritischen Aspekte und Risiken benennen.


2. Die Synodenvorlagen sollten mindestens drei Monate vor der Synode der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit Gemeindeglieder, PresbyterInnen, PfarrerInnen und außersynodale Experten Kommentare und
Verbesserungsvorschläge in einem geordneten Prozess in den Entstehungsprozess der Vorlage mit einfließen lassen können.


3. Ein unparteiischer "Ombudsmann/Ombudsfrau", der weder der Synode noch dem Landeskirchenamt angehört, sorgt durch geordnete und klare Einbringung aller vorgebrachten Aspekte zur Vorlage für eine umfassende Information aller
Synodalen, sodass sie zu fundierten eigenen Entscheidungen in der Lage sind.

 


Anmerkung:
* Dieser Artikel erweitert und präzisiert Anregungen, die in einem Artikel des im Herbst 2016 erschienenen Buches "Kirche der Reformation? Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr", (hrsg. von Gisela Kittel und Eberhard Mechels, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2017) enthalten sind: "Reform des Leitungssystems durch Synoden", S. 329-333.

 

 

Deutsches Pfarrerblatt, ISSN 0939 - 9771
Herausgeber:  Geschäftsstelle des Verbandes der ev. Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V Langgasse 54 67105 Schifferstadt

 

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