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Beschluss Lutherischer Konvent im Rheinland vom 1.11.2011

 

Kritik und Alternativen zur Vorlage

 

„Verwaltungsstrukturreform“

 

der landessynodalen 

 

Arbeitsgruppe                                                                 

 

1.
Ziele der Vorlage „Verwaltungsstrukturreform“

 

Die Vorlage der landessynodalen Arbeitsgruppe
„Verwaltungsstrukturreform“ schlägt eine verpflichtende Anbindung der
Verwaltung beim Kirchenkreis vor. Gemeindeämter und Gemeindeverbände soll es ab
2017 nicht mehr geben. Mit dieser Reform sollen folgende Probleme gelöst
werden:

 

  • Fachleute für Buchführung/Haushalt,
         Meldewesen, Bausachen und Personalsachen einschließlich Arbeitsrecht
         stehen in allen Regionen der Landeskirche den Gemeinden zur Verfügung.
  • Die Verwaltung ist übersichtlicher,
         effizienter und kostengünstiger.
  • Die Aufsicht der Superintendenten über die
         Kirchengemeinden wird erleichtert.
  • Misswirtschaft in Kirchengemeinden, die
         synodal bezahlt werden muss, ist nicht mehr möglich.
  • Eine einheitliche Finanzplanung auf allen
         Ebenen der Landeskirche wird erleichtert.

 

Eine kostensenkende Verschlankung der Verwaltung
ist genauso zu begrüßen wie die flächendeckende Versorgung mit Fachleuten in
den o.g. Bereichen und die Vermeidung
von Misswirtschaft einzelner Kirchengemeinden. Jedoch muss gefragt werden, ob
die vorgeschlagene Verwaltungsstrukturreform in der Lage ist, diese Ziele zu
erreichen und ob es nicht alternative Organisationsmöglichkeiten der Verwaltung
gibt, mit der diese Ziele genauso gut oder sogar noch besser erreicht werden
können.

 

2. Schwachpunkte
der Vorlage „Verwaltungsstrukturreform“:

 

  • Verwaltungskosten:

-      
Es wird nichts über Kosten gesagt! Weder werden die
bisherigen Verwaltungskosten mitgeteilt noch werden die zukünftigen
Verwaltungskosten veranschlagt.

-      
Es wird nichts darüber gesagt, ob und auf welche Weise man erreichen möchte,
dass einfache Verwaltungsarbeiten (z.B. Kirchenbuchführung, Kontoführung,
Zahlungsverkehr, Buchen) nicht von hoch dotierten Verwaltungsfachleuten
verrichtet werden.

-      
Es wird nichts über das zukünftige Zahlenverhältnis
von angestellten und verbeamteten Verwaltungsmitarbeitern gesagt.

-      
Die größere Entfernung des Kirchenkreises von der
Gemeindebasis erschwert ehrenamtliches Engagement. Dies lässt einen
Professionalisierungsschub und damit eine Verteuerung erwarten.

-      
Die Kirchengemeinden haben keinen direkten Einfluss
auf die Kosten der Verwaltung.

 

  • Zwangscharakter der „Kirchenkreislösung“

-      
Der Zwangscharakter steht im Widerspruch zur
presbyterial-synodalen Ordnung!

-      
Das Subsidiaritätsprinzip, nach dem der
Kirchenkreis nur diejenigen Aufgaben erfüllt, die die Gemeinden nicht erfüllen
können, wird ausgehebelt.

-      
Den Kirchengemeinden wird verwehrt, nach
preiswerteren Alternativen zu suchen. Die Verwaltung ist dadurch dem Wettbewerb
mit anderen Verwaltungslösungen enthoben. Monopole werden aber auf die Dauer
träge, ineffizient und teuer.

 

  • Unterschiedliche Interessen von Kirchengemeinden
         und Kirchenkreis mit seinen Einrichtungen

-      
Die unterschiedlichen Interessen von
Kirchengemeinden und Kirchenkreis mit seinen Einrichtungen werden nicht
benannt.

-      
Der Kirchenkreis bekommt zu viel Macht gegenüber
den Kirchengemeinden.

-      
Einnahmen und Vermögen der Kirchengemeinden werden
nicht von Mitarbeitern verwaltet, die den Presbyterien unterstehen.

-      
Die Kirchensteuerverteilung wird auf den
Kirchenkreis übertragen und ist damit nicht mehr in der Hand der
Kirchengemeinden.

-      
Aufsicht und beaufsichtigte Verwaltungsabläufe sind
nicht mehr voneinander getrennt.

-      
Es bleibt unklar, wer die Kontrolle über die
Kirchenkreise und seine Einrichtungen ausübt, um Misswirtschaft dort zu
verhindern.

 

 

 

 

 

3. Alternativvorschlag zur Vorlage „Verwaltungsstrukturreform“

 

Verwaltung als Dienstleistung ohne Machtansprüche

 

Mit
folgendem Alternativvorschlag zur Verwaltungsstrukturreform können die
angestrebten Ziele innerhalb der presbyterial-synodalen Ordnung besser
verwirklicht werden:

 

-      
Die Verwaltungsaufgaben werden in Bausteine
zerlegt.

 

-      
Es werden aufsichtliche Funktionen definiert, die
auf Kirchenkreisebene angesiedelt sind und über Umlagen von allen Gemeinden zu
finanzieren sind (z.B. Prüfung der Haushalte der Kirchengemeinden, Prüfung und
Genehmigung der Einstellungen, Eingruppierungen, Arbeitsverträge und
Dienstanweisungen, Prüfung und Genehmigung von Bauvorhaben).

 

-      
Es werden fachlich hochqualifizierte Aufgaben
definiert, die das Leistungsvermögen einer einzelnen Gemeinde überschreiten,
jedoch in allen Regionen den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen (z.B.
Haushalt/Buchführung, Arbeitsrecht/Personalführung, Bausachen, Betreuung
Computerprogramm Meldewesen, Kirchensteuerverteilung).

 

Dies kann auf zwei Arten umgesetzt werden:

a)                
Durch eine beim Kirchenkreis (bzw. mehreren
Kirchenkreisen) angesiedelte Verwaltung oder

b)         durch einen Verband, den die Gemeinden
eines oder mehrerer Kirchenkreise dafür bilden.

Diese
Aufgaben müssen ebenfalls über Umlagen von allen Gemeinden finanziert werden.

 

-      
Es werden weitere Aufgaben definiert, bei denen die
Kirchengemeinden zwischen mehreren Lösungen wählen können (z. B.
Kirchenbuchführung, Sekretariatsaufgaben, Gehaltsabrechnung, Kontoführung,
Buchen, Haushaltsaufstellung/Jahresrechnung, Haus- und Gebäudeverwaltung):

-      
Einkauf dieser Serviceleistung beim Kirchenkreisverwaltungsamt,

-      
gemeinsame Organisation dieser Serviceleistung im
Rahmen eines von mehreren Gemeinden getragenen Verbandes,

-      
Erledigung durch bei der Kirchengemeinde
angestellte Mitarbeiter,

-      
Vergabe an gewerbliche Anbieter außerhalb der
Kirche (z.B. Gehaltsabrechnung, Mietshausverwaltung).

 

-      
Die Zahl der Kirchenbeamten in der Verwaltung wird
auf ein Minimum beschränkt (z.B. höhere Leitungsfunktionen).

 

Folgende Ziele können dadurch
besser erreicht werden:

 

  • Es gibt ausreichend große
         Verwaltungseinheiten zum Vorhalten von Fachleuten in allen Regionen.
  • Die
         Verwaltung ist als Dienstleistung flexibel gestaltet, ohne in eine
         Machtposition gegenüber den Gemeinden zu gelangen.
  • Die
         Machtbalance zwischen Kirchenkreis und Kirchengemeinden bleibt in der
         Waage.
  • Misswirtschaft
         in Kirchengemeinden und Kirchenkreis kann rechtzeitig unterbunden
         werden.
  • Das
         Subsidiaritätsprinzip der presbyterial-synodalen Ordnung bleibt in Kraft.
  • Die
         Kirchengemeinden können zwischen mehreren Lösungen wählen bzw. aus einer
         gewählten Lösung wieder ausscheiden.
  • Die
         Verwaltungen sind dem Wettbewerb mit anderen Dienstleistern ausgesetzt,
         durch den sie schlank, effizient, innovativ und kostengünstig bleiben.
  • Alle
         Kirchengemeinden haben ein Pfarrbüro und eigene Konten in eigener
         Verantwortung vor Ort, wenn sie das möchten.
  • Die
         Kirchengemeinden können Verwaltungsdienstleistungen beim Kirchenkreis oder
         Gemeindeverbänden einkaufen, wenn sie es selbst nicht leisten können.
  • Die
         Verwaltungsmitarbeiter(innen) üben die Tätigkeiten entsprechend ihrer
         Entgeltgruppe aus: hoch Eingruppierte üben hochqualifizierte Tätigkeiten
         aus, niedrig Eingruppierte gering qualifizierte.
  • Die
         Kirchensteuerverteilung kann in der Verantwortung der Gemeinden bleiben.
  • Ehrenamtlich
         tätige Fachleute aus den Kirchengemeinden können Kosten senkend
         eingebunden werden.



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