Schreiben an Bundesverfassungsgericht am 15.04.2025 zum Beschluss über Billionen-Etat für Bundeswehr
Manfred Alberti
An der Piep 8 c - 42327 Wuppertal
0152 0421 8707 - 02058 87889
An das Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Betr.: Entscheidungen 20/15096 des 20. Bundestages am 18. März 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 20. Bundestag hat am 18. März 2025 sehr weitreichende Entscheidungen mit der Vorlage 20/15096 getroffen, zu denen er nach meiner Auffassung nicht mehr berechtigt war.
Ich sehe meine verfassungsgemäßen Rechte als Bürger dadurch verletzt, dass das abgewählte Parlament in vollem Bewusstsein der zukünftig nicht mehr geltenden Macht dieser Regierungskoalition
so weitgehende Gesetze beschlossen hat, dass diese das neu gewählte Parlament in seinen Rechten und Entscheidungsbefugnissen in erheblichem Maße einschränken.
Die eilige Verabschiedung wurde so angesetzt, dass mit den alten Mehrheitsverhältnissen des 20. Bundestages noch Gesetze einschließlich Grundgesetzänderungen verabschiedet werden können, die der neu
gewählte 21. Bundestag absehbar so nicht beschließen würde. Das Ziel war damit, die Macht des neu gewählten Parlaments auszuhebeln. Der aktuelle Wählerwille, der durch die Wahl festgestellt worden
ist, sollte hiermit bewusst missachtet werden.
Die Verabschiedung dieser Gesetze war nicht so dringend, dass die Verabschiedung als Gesamtpaket noch vor der ersten Sitzung des 21. Bundestages notwendig gewesen wäre. Eine Verabschiedung von
dringenden Teilen hätte genügt.
Der finanzielle Umfang dieser verabschiedeten Gesetze überschreitet mit einer Höhe über dem doppelten Jahresetats des Bundes die finanziellen Konsequenzen normaler Gesetze um ein Vielfaches. Damit
fallen diese Entscheidungen aus dem Rahmen einer "geschäftsführenden Maßnahme" sehr deutlich heraus. Diese Gesetze greifen auch dadurch unzulässigerweise in die Aufgaben und Machtbefugnisse des
zukünftigen neu zusammengesetzten Parlamentes ein.
Ich bitte daher das Bundesverfassungsgericht, die Rechtsgültigkeit dieser Gesetze 20/15096 zu verneinen.
Wuppertal, den 15.04.2025
Manfred Alberti