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H.) Vorschläge für Anträge an die Landessynode durch die Kreissynoden

 

Im Folgenden finden Sie einige Vorlagen für Beschlussanträge, die Gemeinden über die Kreissynoden an die Landessynode 2012 stellen können.  Es ist zugesagt, dass Kirchenkreisbeschlüsse der Herbstsynoden 2011 noch mit in das Beratungsverfahren der Landessynode einbezogen werden. Dieser Einfluss dürfte wachsen, je mehr Presbyterien Anträge mit ähnlichen Zielen stellen.

 

 

 

Antrag 1.) Rechte der Presbyterien als Leitung einer Gemeinde

 

Die Kreissynode xy möge beschließen:

 

Die Kreissynode xy sieht mit zunehmender Sorge die Tendenz, dass
immer mehr Kompetenzen und Rechte im Bereich der Personalverantwortung, der
Verantwortung für Pfarrwahl und Pfarranbindung, der Verantwortung für die
Verwaltung, für Kirchen und Gebäude und für Finanzen von den Presbyterien auf
andere Personen und Gremien verlagert werden sollen.

 

Die Kreissynode xy bittet die Landessynode, bei allen
Beschlüssen darauf zu achten, dass die Presbyterien der Rheinischen Gemeinden
ihre in der Kirchenordnung festgelegten Kompetenzen und Rechte als verantwortliche Gemeindeleitung behalten.

 

Nach der presbyterial-synodalen Ordnung dürfen Kreis- und
Landessynoden nur Aufgaben übernehmen, zu deren Erfüllung die Presbyterien
nicht mehr in der Lage sind. Eine Überforderung einzelner Presbyterien kann es
nicht rechtfertigen, allen Presbyterien Kompetenzen zu entziehen.

 

Antrag 2.) Unterstützung der Presbyterien als Gemeindeleitung statt Abbau von Presbyteriumsrechten

 

Die Kreissynode xy möge beschliessen:

 

Die Kreissynode xy bittet die Landessynode, die Kirchenleitung um eine verstärkte Unterstützung der Arbeit der Presbyterien und Gemeinden zu bitten. Die aktuelle  Tendenz einer Verlagerungen wichtiger Kompetenzen und Rechte von den Presbyterien auf die Ebene des Kirchenkreises oder der Landeskirche zerstört  die
Leitungsstruktur der evangelischen Gemeinden im Rheinland in fataler Weise.
Gemeinden funktionieren nicht wie autoritär gelenkten Firmen und die
Gemeinschaft der Rheinischen Gemeinden ist kein Konzern, der von oben gesteuert
werden könnte. Kirche lebt in und durch ihre lebendigen Orts- und Funktionsgemeinden.

 

Antrag 3.) Berufsspezifische Probleme nicht durch Abbau von Presbyteriumsrechten lösen

 

Die Kreissynode xy möge beschliessen:

 

Die Kreissynode xy bittet die Landessynode, bei der Erfüllung verständlicher berufsspezifischer Wünsche einzelner Berufsgruppen nach Vollzeitstellen zu beachten, dass nach der Kirchenordnung  das Einrichten solcher Vollzeitstellen nicht
zu den verpflichtenden Aufgaben  einzelner Ortspresbyterien gehört und  deshalb die Landessynode nicht dazu berechtigt, allen Presbyterien aus diesem Grund gleichermaßen Kompetenzen in der Personalhoheit zu entziehen. Für diese Wünsche müssen andere Lösungen gefunden werden, wobei auch die entgegenlaufenden Interessen einer erheblich größeren Vielzahl nebenamtlich Beschäftigter berücksichtigt werden sollten.

 

(Betrifft: Personalplanungsvorlage 1.1.)

 

 

Antrag 4.) Verwaltung als Dienstleiter und nicht als gesetzlich verankerte Leitungsinstanz  für Gemeinden und Kirchenkreis

 

Die Kreissynode xy möge beschliessen:

 

Die Kreissynode xy bittet die Landessynode,  nicht den Verwaltungen durch das Einräumen gesetzlich zugestandener Kompetenzen bei den „Geschäften der laufenden Verwaltung“ eine Leitungsfunktion zu übertragen, die die Kompetenzen und Möglichkeiten der Presbyterien und der Kreissynodalvorstände erheblich
schmälert.  Verwaltung sollte eine dienende Funktion für die in unserer Kirchenordnung leitenden Personen oder Gremien haben. Den Verwaltungen dürfen nicht neben Presbyterien und Synoden kirchenleitende Funktionen gesetzlich zugestanden werden.

 

Die Landessynode sollte nicht durch später leicht ausdehnbare gesetzlich eingeräumte Rechte bei den Geschäften der „laufenden Verwaltung“ den Schritt machen, Verwaltung in den Rang gemeinde- oder kirchenleitender
Institutionen zu erheben.

 

Die Übertragung des Anordnungsrechtes für Beträge bis zu bestimmten
Größenordnungen würde Presbyterien und Kreissynodalvorständen die gestaltende
Einflussnahme auf große Teile der Gemeindearbeit und Kirchenkreisarbeit
dauerhaft entziehen. 

 

„Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sollten durch die dazu
berufenen Leitungsgremien immer wieder nur auf Zeit, kontrollierbar und
rückholbar an Verwaltungsstellen übertragen werden können.

 

(Betrifft: Verwaltungsstrukturreform: Vorlage für den
laufenden Beratungsprozess vom 12.07.2011  Abschnitt  
2.10. Seite 5 und 15f)

 

 

Antrag 5.) Diskussionen brauchen Argumente und Gegenargumente

 

Die Kreissynode xy möge beschließen:

 

Die Kreissynode xy begrüßt es, dass die Landessynode bei den wichtigen Vorlagen zur „Personalplanung“ und zur „Verwaltungsstrukturreform“ die Gemeinden und
Kirchenkreise ausdrücklich in die Diskussion mit einbezieht.

 

Eine fruchtbare Diskussion braucht aber notwendigerweise eine gute Kenntnis beider oder aller Standpunkte.

 

Die Form der Diskussion sollte deshalb  in der Hinsicht deutlich verbessert werden,
dass den Gemeinden und Kirchenkreisen nicht nur die ausführlich erläuterten
Vorlagen der Kirchenleitung zur Verfügung stehen, sondern dass ihnen auch in
geeigneter und verständlicher Form Zugriff auf Konfliktpunkte und
Gegenvorstellungen ermöglicht wird. Es kann redlicherweise von Presbytern und
Presbyterinnen und Pfarrern und Pfarrerinnen nicht erwartet werden, sich
selbständig angemessene kritische Positionen zu allen ausgearbeiteten Vorlagen  zu erarbeiten.

 

Eine Weiterentwicklung und eine andere Strukturierung der Form der Foren scheint dazu dringend notwendig zu sein. Erst eine überschaubare geordnete Weitergabe kritischer Standpunkte ermöglicht allen Diskussionsteilnehmern eine gute Meinungsbildung und am Ende ein gutes Resultat im Beschluss der Landessynode.

 

 

Antrag 6.) (beschlossen im Kirchenkreis Jülich)

 

Antrag zu Personalplanung und Struktur- und Verwaltungsreform

 

  1. Die Kreissynode des Kirchenkreises Jülich fordert die Landessynode auf, die Beteiligung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise nicht nur  durch Regionalkonferenzen, sondern auch durch ein Proponendum sicherzustellen.

Die Entscheidung der Synode 2011, auf der Synode 2012 verbindliche Strukturen der Verwaltungsreform und der kirchlichen Personalplanung zu beschließen, muss
ausgesetzt werden, damit die Ergebnisse des Proponendums in eine Beschlussfassung einfließen können.

 

  1. Im Rahmen eines Proponendums sind die bestehenden Gesetze und Verordnungen der KO darauf hin zu überprüfen, ob sie nicht schon jetzt genügend gesetzliche Regelungen enthalten, die die Leitungsebenen unserer Kirche fordern, verantwortliche Personalplanung und Strukturreformen, etwa durch Kooperationen oder Regionalisierung, vorzunehmen.

 

  1. Darüber hinaus müssen alle aktuellen Reformprozesse (Personalplanung,
     Verwaltungsstrukturreform, Struktur und Aufgabenkritik und
     Pfarrbilddiskussion) in einen Zusammenhang gestellt werden. Entscheidungen in einzelnen Bereichen der Reformprozesse sind voneinander abhängig und müssen auf ihre Wechselwirkung hin überprüft werden. 

 

  1. Eine weitere Ausdifferenzierung und Trennung von Kirche und Diakonie muss im Zusammenhang der Reformbemühungen vermieden werden. Mit den in der Kirchenordnung  bisher genannten unabdingbaren Arbeitsfeldern muss auch die sozialdiakonische Arbeit als Mindestangebot innerhalb jeden Kirchenkreises sichergestellt werden.

 

 

Begründung:

 

Die diskutierten Fragestellungen aller Strukturprozesse sind für das Selbstverständnis unserer Kirche von so grundlegender Bedeutung und bedingen sich in ihren Entscheidungen und Konsequenzen gegenseitig, so dass einer Entscheidung der Landessynode ein gründliches Stellungnahmeverfahren  in
den Presbyterien, Pfarrkonventen und Kreissynoden und mit den Mitarbeitenden
vorausgegangen sein muss.

 

Es geht nicht nur um einzelne Detailfragen, sondern um die zukünftige Gestalt unserer Kirche. Unsere Kirche kann dabei nicht nur vorrangig unter Gesichtspunkten wie Effizienz, Vergleichbarkeit, Vereinheitlichung und Zentralisierung von Planung und Steuerung gestaltet werden.

 

Die geplanten zeitlichen Abläufe in der bisher angedachten Beteiligungsform über Regionalkonferenzen und Internetforen bis September 2011 reichen nicht aus, darüber in den Presbyterien und Kreissynoden ausführlich zu diskutieren und Stellung zu beziehen.

 

Eine Bestimmung zukünftiger Aufgaben unserer Kirche und eine Verteilung auf die verschiedenen Ebenen kann nicht losgelöst vom Pfarrbild und anderen kirchlichen Diensten vorgenommen werden.

Die Strukturprozesse unserer Kirche dürfen dabei nicht  von einer
zunehmenden Trennung von Kirche und Diakonie ausgehen, sondern es ist nötig,
Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie auf Ebenen der Kirchenkreise und
Gemeinden wieder enger zusammenzuführen. In den bisherigen Überlegungen wird
das gesamte Spektrum  kirchlicher und diakonischer Arbeit in Gemeinde und Kirchenkreis nicht angemessen in den Blick genommen. Dem entspricht  die Tendenz, das Bild des Pfarramtes unter Entlastungsgesichtspunkten auf „Verkündigung und Seelsorge“ einzuschränken. Deshalb ist die Absicherung diakonischer und kirchlicher Arbeitsfelder über die im Rahmen der Personalplanung angedachten Berufsfelder hinaus in Kirchenkreisen und Regionen unerlässlich.

 

Antrag 7.) (Beschlossen im KK Köln-Süd)

 

"Sachgerechte Beratung für kirchliche Personalplanung

Auf Antrag der Evangelischen Friedenskirchengemeinde in Erftstadt  hat sich die Kreissynode Köln-Süd mit zwei großen Reformvorhaben der  Landeskirche befasst. Bei der Einführung der Personalplanung geht es um das  Ziel, den bewährten Personalmix in der kirchlichen Arbeit auf Gemeinde- und  Kirchenkreisebene so weit wie möglich zu erhalten. Die Anstellungsverhältnisse  zum Beispiel von Kirchenmusikern, Gemeindepädagogen und Küstern sollen entweder  auf die Kirchenkreisebene übergehen oder in der Region verbindlich verabredet  werden. Die Synode hat allerdings Sorge, dass die Geschwindigkeit der Umsetzung  eine sachgerechte Beratung des Themas nicht erlaubt. Bei der Landessynode im  Januar 2012 sollen nach der bisherigen Planung bereits die Umsetzungsbeschlüsse  fallen.

Die Kreissynode hat daher mit großer Mehrheit einen Antrag  an die Landessynode gestellt, den Beschluss zur Personalplanung erst auf der  Landessynode 2013 zu treffen. Die Zeit sollte genutzt werden, um die betroffenen  Gremien der Kirchengemeinden und der Kirchenkreise mit Beratung und  Beschlussfassung zu beteiligen, da hier Kernkompetenzen der Presbyterien  betroffen sind. Bisher sind für den Sommer 2011 lediglich Regionalkonferenzen  mit einem Delegierten pro Gemeinde geplant."

 

 

Vorschlag 8: Schreiben der Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß (KK Jülich)

An die Kirchenleitung, z.Hd. von Präses N. Schneider  d.d. Superintendenten des Kk Jülich

 

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß hat sich auf seiner Sitzung vom 19. Juli 2011 mit den von der Landessynode beauftragten und von der Kirchenleitung in einer Reihe von Dokumenten ausgearbeiteten Überlegungen zur Kirchlichen Personalplanung und zur Verwaltungsstruktur befasst.

Es hält fest, dass der von der Landeskirche unternommene Beratungsprozess in Internetforen und Regionalkonferenzen nicht ausreichend ist, um der komplexen Sachlage gerecht zu werden. Die Vielzahl der im Internet einzusehenden Dokumente macht die Auseinandersetzung mit den Themen schwierig. Zudem bleibt undeutlich, mit welcher Aktualität bzw. mit welcher Relevanz die Dokumente für die in Frage
stehende Beschlussfassung der Landessynode 2012 behaftet sind. Insgesamt lehnen
wir die in dieser Form von der Kirchenleitung organisierte Art der Beratung ab,
insofern sie einen ordentlichen, von der Kirchenordnung vorgesehen
presbyterial-synodalen Entscheidungsprozess nicht ersetzen kann.

Wir sehen unsere Bedenken und unseren Protest inhaltlich zusammengefasst in den neun Thesen der Überlegungen zum Dürener Studientag vom 9. Juni 2011 ("Wir brauchen Zeit für eine Debatte").
Wir schließen uns den "Verabredungen auf dem Studientag in Düren 9. Juni 2011 zu den Strukturdebatten in der Evangelischen Kirche im Rheinland" an und fordern im Sinne des Beschlusses unserer Kreissynode vom 18. Juni 2011 ("Antrag zu
Personalplanung und Struktur- und Verwaltungsreform") die Beteiligung der
Gemeinden durch ein Proponendum sicherzustellen.

 

 

 

 

 

Vorschlag 9: Schreiben der Ev. Kirchengemeinde Cochem (KK Koblenz) Pfr.
Jörg Weinberg

Wir haben in unserem Presbyterium in Antwort auf das Regionaltreffen in Koblenz
einen Beschluss an die Kreissynode gefasst. Er ist als eine Stellungnahme zu den
Vorschlägen zur Personalplanungsstruktur zu sehen. Zu den geplanten Änderungen
in der Verwaltungsstruktur hat der KSV eine ablehnende Haltung; unser Presbyterium
sieht sich außerstande eine eigene Meinung dazu zu bilden (bedingt durch die
Kürze der Zeit und die Intransparenz der Entscheidungsgründe und Folgen in den
Vorschlägen der Vorlage.)

Beschluss des Presbyteriums der Ev. Kirchengemeinde Cochem (KK Koblenz) auf
der Sitzung am 14.09.2011

„Unsere Kirchengemeinde erlebt die dankbar die vielfältigen Begabungen in ihrer
Mitte, die sich auch in unterschiedlichen kirchlichen Berufsbildern
niederschlagen. Wir wollen diesem Reichtum an Begabungen und Fähigkeiten in
unserer Kirchengemeinde Raum geben und sie für den Aufbau der Gemeinde nutzen –
auch in Form von hauptamtlichen Arbeitsverhältnissen. Im Einzelfall erscheint
uns eine Koordination mit Nachbargemeinden in der Region sinnvoll, um Stellen
einzurichten, die eine/n Stelleninhaber/in ernähren können. Auf der anderen
Seite nehmen wir auch den Wunsch von hauptamtlich Mitarbeitenden nach einer nebenberuflichen Tätigkeit mit geringem Stundenumfang wahr.

Darüber hinausgehende Verpflichtungen lehnen wir ab, da sie weder die gemeindlichen Konzeptionen berücksichtigen noch die Flexibilität bieten, um auch in Zukunft auf sich ändernde Verhältnisse angemessen und phantasievoll reagieren zu
können. Die Schaffung von neuen starren Strukturen und damit verbundenen dauerhaften Zahlungsverpflichtungen erachten wir als kontraproduktiv.“

 

Vorschlag 10: Beschluss des Presbyteriums der Ev. Kirchengemeinde Merzig (KK Saar West) Pfr. Klaus Künhaupt



 

Das Presbyterium unserer Kirchengemeinde hat sich in seiner Sitzung vom 7. September per Beschluss der Stellungnahme des Dürener Studientages
vom 9. Juni 2011 angeschlossen.

 

Vorschlag 11: Die Presbyterien der Region Nord des KK Moers haben so Beschluß gefasst:



Folgende Beschlussfassung der Regionalversammlung der Region I wird vom Presbyterium Alpen bestätigt:

Die Presbyterien der Region machen sich folgende Grundsatzerklärung zu eigen:

"Wir sehen keine zwingende Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen
und Gesetze unserer presbyterial-synodalen Ordnung zu ändern, da schon jetzt
genügend Möglichkeiten und Spielräume von Kooperation und Zusammenarbeit
gegeben sind, die sinnvolle Personalplanung möglich machen. Voraussetzung ist
allerdings die Förderung von Kommunikation."

 

 

Vorschlag 12: Kreissynode KK Essen

 

"Die letzte Entscheidung betraf geplante Strukturveränderungen, die die Evangelische
Kirche im Rheinland in den Bereichen Personalentwicklung und Verwaltung einleiten
will: Mehrheitlich beschloss die Kreissynode, auf der nächsten Landessynode
einen intensiven Beratungs- und Diskussionsprozess unter stärkerer Beteiligung
der Kirchengemeinden („Proponendum“) zu beantragen."

 

Zitat aus der
Internetseite „evangelisch in Essen“

 



 

Vorschlag 13:  (stellvertretend für ähnliche Formulierungen aus unterschiedlichsten Gemeinden Z.B. Lechenich, Wanheim, Wanheimerort, Rengsdorf, Thomas-Gemeinde Bonn, Bacharach-Steeg und Oberdiebach-Manubach, Kleineich, etc.)

 

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Anrath-Vorst stellt
folgenden Antrag an die Kreissynode am 19. November 2011:

Die Kreissynode des Kirchenkreises Krefeld-Viersen möge sich der
Dürener Erklärung „Kritische Anmerkungen
des Dürener Studientages zur kirchlichen Personalplanung und
Verwaltungsstrukturreform“ anschließen und einen entsprechenden Beschluss an
die Landessynode der EKiR einreichen.

 

Vorschlag 14:

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Stolberg bittet die Kreissynode Aachen den vorliegenden Antrag beschlussmäßig anzunehmen und an die Landessynode 2012 weiterzuleiten.
Mit einem Beschluss durch die Kreissynode soll die derzeit auf Landeskirchenebene schon wahrnehmbare Stimmung verstärkt werden, einen Beschluss in dieser Sache erst nach der Landessynode 2012 zu fassen, um weitere Beratungen auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene zu ermöglichen.

Antrag: Die Landessynode 2012 möge beschließen, dass die in Aussicht genommenen Beschlüsse zur „Kirchlichen Personalplanung" und zur „Verwaltungsstrukturreform"
mindestens bis zur Synode 2013 zurückgestellt werden. Bis zum endgültigen Beschluss der Landessynode sind die Kirchengemeinden und Kirchenkreise durch
ein geordnetes Beteiligungsverfahren (Proponendum) verbindlich an den Beratungen zu beteiligen. Die Kirchenleitung soll dabei darauf achten, dass die
derzeit unterschiedlich vorangeschrittenen Prozesse (Personalplanung, Verwaltungsstrukturreform, Aufgabenkritik, Pfarrbilddiskussion) aufeinander
abgestimmt werden. Insbesondere ist auch Rechenschaft darüber abzulegen, welche Einsparungen oder auch Kostensteigerungen durch die geplanten Maßnahmen auf den
unterschiedlichen Ebenen zu erwarten sind. Weiterhin soll geprüft werden, ob die in der Kirchenordnung vorgesehenen Möglichkeiten zur verbindlichen Zusammenarbeit von Kirchengemeinden (Art. 8) und von Kirchengemeinden mit den Kirchenkreisen (Art. 95 u. 98) sowie die Vorgabe von eventuell erforderlichen Haushaltssicherungskonzepten nicht ausreichend sind, um unaufschiebbare Veränderungsprozesse zu steuern.



Begründung: Die Kreissynode Aachen beurteilt die Bemühungen innerhalb unserer Landeskirche
grundsätzlich positiv, Gestalt und Struktur unserer Kirche so weiterzuentwickeln, dass auch auf negative Entwicklungen (Mitgliederrückgang, deutliche Verringerung des Kirchensteueraufkommens) angemessen reagiert werden
kann. Leitmotiv für die Prozessentwicklung und für das zu erreichende Ergebnis müssen theologische Konzepte sein.

Die grundsätzliche Bedeutung der geplanten Strukturveränderungen und ihrer theologischen Hintergründe geht über eine nur graduelle Weiterentwicklung des kirchlichen Lebens weit hinaus. Eine Beteiligung an der
Beratung allein durch die Beauftragten von Gemeinden und Kirchenkreisen in Ausschüssen und in der Landessynode reicht nicht aus, es ist ein möglichst breiter Konsens auf allen beteiligten Ebenen herzustellen, damit Prozessschritte nicht
laufend in Frage gestellt werden. Schließlich geht es nicht nur um die zukünftige Gestalt unserer Kirche, sondern auch um ihren Auftrag.

Die Regionalkonferenzen, die in der Folge des LS-Beschluss 53/2011 durchgeführt wurden, waren nicht als Beratungs- und Diskussionsforen geplant, sondern als Informationsveranstaltungen. Es stellt sich die Frage, ob diese in der Folge des Beschlusses entwickelte Beteiligungsform dem Anspruch des LS-Beschlusses genügt, die Vorlage „mit den Gemeinden und Kirchenkreisen zu
beraten".
Gerade bei so umfassenden strukturellen Veränderungen, wie sie in der Vorlage „Kirchliche
Personalplanung" und der „Verwaltungsstrukturreform" vorgeschlagen werden, muss eine verbindliche Beratung aller Kirchengemeinden ermöglicht werden, die nur so ihre Positionen durch entsprechende Voten in den Beratungs-
und Entscheidungsprozess einbringen können. Dieses Verfahren hat im Rahmen der Prioritätendiskussion in den Jahren 2005 und 2006 zu guten Beratungen geführt
und wurde von den Kirchengemeinden als angemessene Form der Beteiligung empfunden. Ein solches Verfahren ist in dem bisher geplanten Zeitrahmen nicht zu leisten. Wenn erst in 2013 oder 2014 ein entsprechender Beschluss gefasst
wird, haben auch die neu gewählten Presbyterien ausreichend Zeit, sich mit dieser Thematik zu befassen. Sie müssen schließlich die Beschlüsse fassen, die sich dann durch die Vorgaben eines möglichen LS-Beschlusses ergeben.

 

 

 

 

Vorschlag 15: Aus einem Beschlussvorschlag des KSV an die Kreissynode Wuppertal.

 

2. Die Kreissynode lehnt jedoch Lösungsansätze ab, die den Kirchenkreis / die Kreissynode als Steuerungsebene der Personalplanung ermächtigen, ein Rahmenkonzept für
Personalplanung im Kirchenkreis auf Basis der vier Modelle verpflichtend für die Gemeinden zu entscheiden.

Sie lehnt kirchengesetzliche Regelungen verbindlicher Stellenkorridore oder andere verbindliche Stellenbemessungsgrundlagen ab. Sie hält Änderungen oder
Ergänzungen der Kirchenordnung nicht für notwendig.

 

Anmerkung Alberti: Für die Zusendung weiterer Beschlussvorlagen oder Anregungen wäre ich dankbar. Ich stelle sie dann gerne hier ein.

 

 

Stand: 20.10.2011

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