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Auszug aus dem
Bericht des Präses vor der Landesynode 2012

(S.11-13 in dem vorab veröffentlichten Pressetext vom 09.01.2012)

Hervorhebungen 
und rot geschriebene Kommentare von Pfr. Manfred Alberti – Wuppertal Sonnborn

III.1
… für die Ordnung und Veränderung kirchlicher Strukturen

Die Ordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland wurde aus dem Hören auf die Heilige Schrift und gemäß der reformatorischen Erkenntnis erarbeitet, dass die Kirche eine „Kreatur“ des Wortes Gottes ist: „ecclesia est creatura verbi divini“. Und bei allen Veränderungen und Weiterentwicklungen ist uns bewusst, was in der Barmer Theologischen Erklärung über die Ordnung der Kirche bekannt wurde: „Die
christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern (und Schwestern), in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr
gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben…wie mit ihrer Ordnung … zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, … und von seiner Weisung … lebt
und leben möchte.“

In diesem Sinne will die presbyterial-synodale Ordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland eine schrift und bekenntnisgebundene Verfassung für das kirchliche Leben im evangelischen Rheinland bieten. Alle Reformen müssen deshalb dem Geist
dieser Ordnung entsprechen.

Es gehört zu den Grundvorstellungen unserer Ordnung, dass alle kirchlichen Ebenen ihre Bereiche eigenverantwortlich leiten, sie dabei aber verbindlich aufeinander bezogen sind und die Gesamtleitung in Form von Kirchenordnung, Gesetzen und Verordnungen und Synodalbeschlüssen von den Ge-meinden her legitimiert wird.

Kreis- und landessynodale Entscheidungen sind deshalb repräsentative Selbstleitung der Gemeinden; der Kirchenkreis ist die Gemeinschaft der Gemeinden, in dessen Leitungsorgan alle Presbyterien präsent sind. In der Landessynode sind alle Kreissynoden präsent, die Superintendenten und Superintendentinnen sind aus ihrem Amt heraus Mitglieder der Landessynode. Umfassende Repräsentanz der Gemeinden und der Kirchenkreise als Gemeinschaft der Gemeinden kennzeichnet die
Zusammensetzung unserer Landessynode. Deren Beschlüsse binden Kirchenkreise und
Gemeinden deshalb nicht als Ausdruck von Zwang und Gehorsam, sondern als Ausdruck repräsentativer Selbstleitung!

(Hier wird völlig außer Acht gelassen, dass alle Ebenen auch eigene Interessen vertreten und nicht nur die zusammengefassten Interessen aller Einzelgemeinden. Kirchenvorstellungen, Ordnungsvorstellungen und Machtansprüche von Menschen auf der kreissynodalen Ebene ziehen Leitungsver-antwortung von der presbyterialen Ebene auf die synodale Ebene, ohne dass die presbyteriale Ebene sich wirksam dagegen wehren kann. Es ist eine fatale Fehleinschätzung, wenn man kurzschlüssig die kreissynodale Ebene nur als Repräsentanz der
Gemeinschaft der Gemeinden versteht. Statt von „repräsentativer Selbstleitung“ zu sprechen sollte man eher kritisch den wachsenden „Leitungsanspruch von
Repräsentanten“ und Gremien in den Blick nehmen, der Presbyterien ureigene und in der Kirchenordnung festgelegte Kompetenzen entzieht.)

Deshalb muss es ganz wenigen Fragestellungen vorbehalten sein, für deren Beantwortung neben der
Befassung der repräsentativen Leitungsorgane auch eine direkte Befassung in den Gemeinden stattfindet. (Selbst in den Arbeitsgruppen zur „Personalplanung“ und „Verwaltungsstrukturreform“ sind die Interessen der Ortsgemeinden gar nicht bzw. so gut wie nicht durch eigene Vertreter der presbyterialen Ebene repräsentiert worden.) Bisher geschah das allein bei Fragestellungen, die das Grundverständnis von Schrift und Bekenntnis berühren, so die Beschlüsse zur Neugestaltung des Verhältnisses von Juden und Christen und die Kirchenordnungsveränderungen in Folge dieser Beschlüsse.

Bei Fragen nach der Organisation unserer Verwaltung ist die repräsentative Entscheidungsstruktur
unserer Kirche meiner Ansicht nach ausreichend. Bei Fragen nach der Veränderung
von Leitung könnte das anders sein. Verwaltung ist aber nicht Leitung. (Das sieht in der Vorlage zur Verwaltungsstruktur durchaus anders aus: Wenn die Verantwortung für „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ (aus Verwaltungssicht können das mehrere tausend Euro sein) gesetzmässig von den
Presbyterien und Kreissynodalvorständen auf die Verwaltung übertragen werden soll, beinhaltet das durchaus eine große Leitungskompetenz und ist nicht mehr nur dienende Verwaltung. Wenn die Aufsichts- und Genehmigungsmöglichkeiten der SuperintendentInnen in Frage gestellt und teilweise durch Organe der Verwaltung ersetzt werden sollen, dann wird massiv Leitungsverantwortung auf die
Verwaltung übertragen.)

Die Organisationslogik von Verwaltung hat der in unserer Kirchenordnung abgebildeten Ordnungslogik der Leitung zu folgen. (Eben: Die darf nicht ausgehebelt werden!) In der Diskussion um die Verwaltungsstruktur kann es allein darum gehen, diese sachangemessen, ressourcenorientiert und
kostengünstig zu gestalten (Die verbreiteten Ängste vor steigenden Kosten einer Verwaltung mit konkurrenzloser Monopolstellung und weitgehend selbstbestimmter Aufgabenstellung dürften nicht unberechtigt sein.).

In analoger Weise möchte ich meine Überlegungen zur Verwaltung auch auf die Personalplanung
anwenden. Wenn Konsens darüber besteht, dass die Evangelische Kirche im Rheinland eine Kirche bleiben soll, deren Leben von unterschiedlichen Berufen
verantwortlich mitgestaltet werden soll, dann muss das zufällige und nicht gewünschte Wegbrechen von Hauptamtlichkeit in manchen Berufen verhindert
werden. (Haben die Kirchenmusiker, Gemeinde-pädagogen und Jugendleiter überhaupt etwas von diesem sinnvollen Vor-haben, wenn die Verwaltung sich vorab gesetzlich in enormem und noch zu erweiterndem Umfang Arbeitsaufgaben, Arbeitsstellen und damit große Finanzanteile sichert?)

 

p.s.: Nähere Einzelheiten zu den oben genannten Kritikpunkten können
Sie auf den Seiten www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de
finden.

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© Manfred Alberti

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