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Anregungen zu
Strukturveränderungen

in Kirchenkreisen
und Gemeinden

aufgrund des
Berichtes der Hoeppner – Kommission

 

Wegen des bbz-Skandals konzentriert sich der Hoeppner-Bericht vor allem auf die Strukturfragen auf Kirchenleitungsebene. Aber an mehreren Stellen wird ausdrücklich zu Überlegungen angeregt, welche Konsequenzen aus diesem Bericht „für die Leitungs-, Führungs- und Aufsichtsstrukturen in der
Evangelischen Kirche im Rheinland“
(Hoeppner-Bericht 1.1. S.3) für alle Ebenen zu ziehen sind.

 

Deshalb sollen die folgenden Punkte sich vor allem auf die Konsequenzen für Kirchenkreise und Gemeinden und damit schwerpunktmässig auch auf die Verwaltungsstrukturreform beziehen.

 

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Weitere Hinweise, Anregungen und kritische Bemerkungen werde ich gerne mit einarbeiten.

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Leider steht zurzeit die auf der LS 2013 beschlossene Fassung des Verwaltungsstrukturgesetzes noch nicht öffentlich zur Verfügung, so dass die Bezüge später eingearbeitet werden müssen und sich die derzeitigen Hinweise auf die LS- Vorlagen 30 und P 09 beziehen.

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Hervorhebungen in den folgenden Zitaten des Hoeppner-Berichtes durch Alberti

 

 

 

1.) Aufsicht

 

3.1.7 „Gerade weil die Kirche – vielleicht sogar mehr als andere – darum weiß, dass Menschen grundsätzlich nicht ohne Fehler und Schuld (vgl. Römer 3,23) und insofern auch die
Mitarbeitenden keine „besseren Menschen“ sind, muss sie in ihren eigenen Reihen
für eine womöglich noch genauere Aufsicht, eine noch größere Transparenz und
ein noch ernsteres Zur-Rechenschaft-Ziehen als anderswo sorgen. Im Sinne des
ekklesiologischen Selbstverständnisses der Evangelischen Kirche im Rheinland
müsste eine solche Aufsicht – auch über kirchenleitendes Handeln –

presbyterial-synodal verankert sein.“

 

Das Verwaltungsstrukturgesetz ist ein Muster an Unklarheit über klare Aufsicht.
Selbstverständlich hat presbyterial – synodal der Superintendent formal
Aufsichtsrecht und –pflicht über die kreiskirchliche Verwaltung. In den
Vorbereitungspapieren für dieses Gesetz wurde aber sehr deutlich den
Superintendenten die Kompetenz zu dieser Aufsichtsführung abgesprochen, da sie
ja keine eigene kompetente Verwaltung für ihre Aufgaben zur Verfügung hätten
(und der Einheitlichkeit der Verwaltung wegen auch nicht haben sollten),
sondern auf die Zuarbeit der Verwaltung angewiesen wären. Die (meines Erachtens absurde)
Schlussfolgerung: Statt dem Superintendenten in irgendeiner Weise Kompetenz zur
Verfügung zu stellen, könne sich die Verwaltung selbst beaufsichtigen
(Vieraugenprinzip). Gleichzeitig baut das Verwaltungsstrukturgesetz Überprüfungsinstrumente
ab wie die Genehmigungspflicht durch den KSV bei Stellenbesetzungen. Gut
ausgestattete Rechnungsprüfungsämter oder den Superintendenten vom LKA zur
Verfügung gestellte Prüfungskompetenz könnten hier eine mögliche Lösung sein.
Die Verwaltungen sich aufsichtsmäßig weitgehend selbst zu überlassen, birgt ein
hohes Risiko.

 

 

 

2.) Gewaltenteilung

 

„3.1.8 Es mag theologische und historische Gründe
geben, dem Prinzip der Gewaltenteilung in der Ordnung der Evangelischen Kirche
im Rheinland nicht den Platz einzuräumen, den andere Kirchenordnungen und
Ordnungen im öffentlichen Leben (etwa im Verhältnis von Parlament und Regierung) haben. Je intensiver
kirchenleitendes Handeln mit wirtschaftlichem Handeln verquickt ist, desto
dringlicher stellt sich die Frage, wer führt die Geschäfte, wer leitet und wer
kontrolliert Leitung und Geschäftsführung bzw. Verwaltung. Die Frage der
Gewaltenteilung und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten bedarf einer
grundsätzlichen Klärung.“

 

Wenn der Hoeppner-Bericht sich vorrangig mit der obersten Ebene der EKiR beschäftigt, so hat die hier aufgeworfene Frage höchste Bedeutung für die Aufteilung der Gewalt (Macht) zwischen den verschiedenen Ebenen.

Das presbyterial – synodale System verortet die entscheidende Macht bei den Gemeinden, die für nicht von ihnen allein zu bewältigende Aufgaben auf Macht (und Gelder) verzichten und diese Aufgaben
durch höhere Ebenen erledigen lassen.

Zur Zeit hat es aber den Anschein, als wenn die obersten Ebenen unserer Kirche die all umfassende
Leitungsverantwortung bei der Landessynode und damit ganz oben verortet sehen
möchten (siehe Landessynodenberichte Präses Nikolaus Schneider 2012 und 2013).
So kommt es seit einigen Jahren zu einem teils schleichenden, teils rapiden
Abbau von Leitungsverantwortung für die Presbyterien auf der Ebene der
Gemeinden zugunsten der mittleren, der Kirchenkreisebene. Auf dieser Ebene
ziehen in jüngster Zeit die mit einem zukünftigen Monopol ausgestatteten
Verwaltungen immer mehr Macht (und Gelder) von Kirchenkreisen und Gemeinden an
sich. Zugestandene Monopole sind teuer und werden immer teurer. Verwaltungen
haben fast naturgemäss die Tendenz zur Ausbreitung, wenn ihnen keine Grenzen
gesetzt werden. Gegen die Ansprüche von Monopolen kann man sich auf Dauer kaum
wehren. So wichtig eine ordentliche, aber begrenzte Verwaltung für die Kirche
ist, jeder Euro für die Verwaltung geht der Gemeindearbeit verloren. Wenn
Gemeinden (mit teils 25 bis 35 Prozent) mehr als 12 bis 15 Prozent ihrer
Kirchensteuereinnahmen für Verwaltung ausgeben müssen, ohne das wegen der
Monopolisierung selbst beeinflussen zu können, dann schädigt diese
Machtverschiebung von den Gemeinden auf die Verwaltung massiv die
Gemeindearbeit und damit eine Lebensgrundlage unserer Kirche.

 

 

3.) Transparenz

 

„3.2.3 Eine Grundvoraussetzung dafür ist Transparenz. Sie betrifft sowohl die
Zuordnung der Verantwortlichkeiten in Kontrolle, Leitung und Verwaltung bzw. Geschäftsführung als auch die Bereitstellung gesicherter Daten.
Solche Transparenz gilt nicht nur für Kirchen und kirchliche
Einrichtungen, die kirchlichen
Instanzen Rechenschaft geben müssen. Da Kirche in allen ihren
Gliederungen ihren Dienst im
öffentlichen Leben wahrnimmt, sollte sie Transparenz ihres eigenen
wirtschaftlichen Handelns auch gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit praktizieren.“

 

Mauscheleien oder ‚Kölnscher Klüngel‘ schaden allen, die nicht daran beteiligt sind. Transparenz
ist deshalb für ein friedliches Zusammenleben aller Ebenen und Institutionen innerhalb der Kirche Grundvoraussetzung.

 

Hierbei gibt es u.a. im Gesetzgebungsverfahren erhebliche Mängel. Wenn Gesetze so intransparent formuliert sind, wie z.B. das Verwaltungsstrukturgesetz, dann sollten alle Alarmglocken klingeln: Grundfrage: Wer weitet seine Macht auf wessen Kosten aus?

 

Transparenz fehlt im Moment aber auch bei grundsätzlichen Fragen:



Z.B. Die Zukunft der Presbyterien in der Gemeindeleitung: Unterstützung ihrer
Funktonsfähigkeit oder Abschaffung ihrer Leitungsverantwortung?

 

Wenn es von Seiten der Kirchenleitung begründete Befürchtungen gibt, dass manche Presbyterien ihren
Aufgaben nicht mehr gewachsen seien, dann wäre es eine Sache der Fairness gegenüber allen Beteiligten, diese Probleme transparent zu machen. Dann könnte gemeinsam nach Ursachen geforscht und könnten mögliche Auswege gefunden werden.
Die besten Lösungen sähen wahrscheinlich von Presbyterium zu Presbyterium jeweils anders aus. Sie hätten im Sinne unserer presbyterial-synodalen Struktur vor allem die Funktionsfähigkeit der Presbyterien zum Ziel haben müssen. Vielleicht hätte man auch irgendwo neue gesetzliche Möglichkeiten gebraucht, um Gemeinden zu unterstützen.

 

Leider hat es hier an Transparenz gefehlt. Statt gemeinsam mit allen Presbyterien offen nach guten Lösungen zu suchen, haben irgendwo irgendwelche Personen oder Gremien anscheinend als
Lösungsweg beschlossen, allen Presbyterien immer mehr Verantwortungen und Macht wegzunehmen. Eine schallende Ohrfeige für gut funktionierende Presbyterien und eine Zerstörung der presbyterial-synodalen Grundstruktur unserer Kirche:

-      
Die Verantwortung der
Gemeinden für ihre Verwaltung ist schon weg. Den Presbyterien werden die Kosten
berechnet, ohne dass Transparenz bei der Kostengestaltung einklagbare
Voraussetzung wäre.

-      
Die Verantwortung für
das Personal ist nur noch wenig beim Presbyterium angesiedelt.

-      
Die Verantwortung für
das Bestehen von Kirchen und Gemeindezentren wird immer mehr nach zentralen
Gesichtspunkten auf Kirchenkreisebene geregelt.

-      
Die Verantwortung für
die Gebäudeunterhaltung übernimmt die Verwaltung.

-      
Seit Jahren werden die Berechnungen der Gebäudeunterhaltungsrücklage in kurzen Abständen neu geregelt: Die Berechnungsgrundlagen sind intransparent für die Gemeindeleitungen. Nur noch
die Verwaltung hat den Durchblick.

-      
Die Finanzverwaltung nach NKF ist für die Presbyterien und Pfarrer, also für die Gemeindeleitung, so schwer zu durchschauen, dass von der früheren Transparenz des Haushaltsplanes keine Rede mehr sein kann.

-      
Gemeindeleitung ist von früher weitgehender Selbstverantwortung der Presbyterien weg verändert zu einem Handeln, bei dem in wichtigen Bereichen für die Gemeindeleitung die Transparenz fehlt: Man ist auf Daten und Vorgaben anderer angewiesen.

 

Auch das Zustandekommen fast aller dieser Maßnahmen ist für die Gemeindeleitungen und Presbyteriumsmitglieder nicht transparent gewesen. Sie wurden meistens voll Verärgerung als Macht von oben und Machtverlust unten wahrgenommen. Die passiv erlittene Intransparenz auf vielen
Gebieten entmutigt gerade Ehrenamtliche bei ihrer Mitarbeit in den Gemeinden:
Eine katastrophale Entwicklung für die Gemeindearbeit und die Gemeindeleitungen. Diese Intransparenz zerstört Beziehungen zwischen Kirche und Gemeindegliedern.

 

Dass auch etliche Presbyterien bei ihren Entscheidungsfindungen es an Transparenz gegenüber ihren Gemeindegliedern und Mitarbeitern haben fehlen lassen, darf allerdings auch nicht verschwiegen
werden. Auch hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Neue Lösungen für die Gemeinden unter Einschluss der Möglichkeiten der neuen Medien sind hier dringend notwendig.

 

 

 

 

4.) Outsourcing

 

 

„3.2.4 Im Bereich bzw. im Umfeld der Kirchen sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen entstanden, die häufig in enger Kooperation zueinander stehen. …. Dies darf aber nicht dazu führen, dass unsachgemäße und unwirtschaftliche Sonderbedingungen
eingeräumt werden.

 

 

 

Im Gemeindebereich dürften die Gefahren des Outsourcings vor allem darin bestehen, dass Gemeindegliedern, Freunden und Verwandten von Leitungsmitgliedern im Bereich Medien (Gemeindebrief), Öffentlichkeitsarbeit (Logo) oder IT-Verwaltung Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten eingeräumt
werden, die nicht angemessen sind. Wo früher ehrenamtliche Arbeit für Gemeinde
oder Kirche geleistet wurde, werden heute leicht undurchschaubare und manchmal sehr
kostenträchtige Verdienstmöglichkeiten eröffnet.

 

 

 

 

 

 

 

5.) Offene Diskussion auf allen Ebenen

 

 

 

„4. Anregungen und Empfehlungen

 

Die Anregungen und Empfehlungen der Kommission … erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
bedürfen der Ergänzung und Fortschreibung. Sie betreffen die Arbeit auf allen
Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Insofern sollte der Bericht auch
in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden diskutiert und ausgewertet werden.
Manche Vorschläge gelten auch für andere als die im Gliederungspunkt benannten
Bezüge. Nur an einigen Stellen wird darauf explizit hingewiesen.“

 

 

 

„4.1.1.4 Solche grundlegenden Änderungen sind nicht ohne eine gründliche Diskussion in der gesamten
Landeskirche möglich.“

 

 

 

Die Hoeppner - Kommission macht auf eine gravierende Schwachstelle in der Leitungsstruktur
unserer Rheinischen Kirche aufmerksam: Es gibt unterhalb der Ebene des zeitaufwändigen Proponendums keine erprobten Wege, durch eine landeskirchenweite Diskussion alle wichtigen Argumentationspunkte und Aspekte in den Blick zu bekommen, um daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für
optimale Entscheidungen ziehen zu können.

 

 

 

Der normale Weg hat sich in letzter Zeit mehrfach als Sackgasse erwiesen: Synodenausschüsse diskutieren Vorlagen in enger Kooperation mit dem Landeskirchenamt und stellen ihre Ergebnisse, nach
zustimmendem Beschluss der Kirchenleitung, Mitte Dezember den Landessynodalen zur Verfügung, damit diese Anfang Januar auf der Landessynode darüber
verhandeln und beschließen können.

 

 

 

- Es ist eine unzumutbare Überforderung der Synodalen, innerhalb von drei Wochen inmitten der
Weihnachtszeit mehrere hundert Seiten Gesetzesvorlagen mit Begründungen zu
lesen, zu verstehen und kritisch zu beurteilen.

 

- Sowohl Experten als auch andere Synodale stehen in dieser Zeit nur sehr eingeschränkt
zu Gesprächen zur Verfügung.

 

- In den Heimatgemeinden und Kirchenkreisen gibt es in dieser Weihnachtszeit keinerlei
Gesprächsmöglichkeiten in Sitzungen etc, in denen man Gesetzesvorlagen
reflektieren könnte.

 

- Die meisten Vorlagen benennen nur sehr am Rande und oft auch nur zu unwichtigen Punkten kritische Meinungen oder Alternativen. Viele Konsequenzen eines Gesetzes gehen, z.B. beim
Verwaltungsstrukturgesetz, aus den Erläuterungen nicht hervor. Alleine auf sich
gestellt und ohne organisierten Kontakt zu den Machern des Gesetzes, LKA -
Mitarbeiter wie Ausschussmitglieder, können sich die Synodalen nur an einzelnen
wenigen Punkten der zwei Kilogramm Landessynodenpapiere fundierte Beurteilungen
der Vorlagen erarbeiten.

 

- Die kurzen Vortreffen der Landessynodalen können bestenfalls ein Hereinschnuppern in die
zu beratende Materie sein.

 

- Es gibt keine Möglichkeiten von Nichtmitgliedern der Synode, kritische Aspekte zu einzelnen
Vorlagen allen Synodalen in geordneter Form als Diskussionsbeiträge zukommen zu
lassen.

 

- Durch das Fehlen eines kirchlichen Mediums, wie es früher der WEG war, fehlt auch bei
gravierenden Diskussionsstoffen eine Plattform zur Einbeziehung der innerkirchlichen Öffentlichkeit in den Diskussionsprozess.

 

 

 

Vorschlag: Der Versuch 2011, zur Personalplanung eine Diskussionsplattform zu schaffen, war in meinen
Augen ein weitgehend gelungener erster Schritt. Dass im Juni eines Jahres die aktuellen Diskussionsstände der Vorlagen für die kommende Landessynode der interessierten innerkirchlichen Öffentlichkeit, den Presbyterien und Kreissynodalvorständen zur Verfügung gestellt werden und dann aus dem eigenen
Blickwinkel und der eigenen Interessenlage diskutiert, beraten und bewertet werden können und es geordnete Formen der Rückmeldung gibt, schafft die Möglichkeit der (begrenzten) frühzeitigen Einflussnahme und kann Einseitigkeiten, Fehler und Schwachstellen der Vorlage deutlich machen, die im
weiteren Beratungsprozess behoben werden können. Ein solcher Weg kann auch den in den Gemeinden und Kirchenkreisen vorhandenen Erfahrungsschatz erschließen.
Gerade die breit gestreuten beruflichen Fähigkeiten der Presbyter und Gemeindeglieder können so für die Entwicklung kirchlicher Gesetze nutzbar gemacht werden, ohne dass der presbyterial-synodale Weg beschädigt oder entwertet wird. Allerdings sollten es geordnete Rückmeldemöglichkeiten für
Presbyterien, KSVs oder auch für einzelne Gemeindeglieder geben, die sortiert
zu einzelnen Punkten (und Unterpunkten) eine weiterführende Diskussion möglich
machen. Ob das quantifizierbare Erfassen von Stimmungen hierbei möglich und
sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Möglicherweise findet man dazu
sinnvolle Wege. Die Rückmeldemöglichkeiten im Rahmen verschiedener offener und
ungeleiteter Diskussionsforen waren 2011 wenig hilfreich.

 

 

 

 

 

6.) Prüfung in Gemeinden und Frühwarnsystem

 

 

 

„4.2.2.5 Das Beteiligungsmanagement sollte über ein Frühwarnsystem verfügen, durch das wirtschaftliche Schieflagen und Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Es muss mit der Kompetenz
ausgestattet sein, die entsprechenden Aufsichtsgremien auf solche Fehlentwicklungen
hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen.“

 

„4.2.3.1 Die Prüfung der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes soll durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorbereitet werden. Diese darf nicht durch den zu Prüfenden ausgewählt werden. Ihre Beauftragung bedarf jährlich eines Beschlusses des Aufsichtsgremiums.“

 

 

 

Die Analogie obiger Forderungen zur Gemeindeebene:

 

Die bislang vorgeschriebene jährliche Prüfung von Haushalt und Jahresrechnung jeder Gemeinde durch die
Rechnungsprüfungsämter und kreissynodalen Rechnungsprüfungsausschüsse unter der
presbyterial-synodalen Verantwortung des Kreissynodalvorstandes sollte wieder
flächendeckend eingeführt werden. Durch entsprechende personelle Aufstockung
der Rechnungsprüfungsämter und durch Reaktivierung der synodalen Rechnungsprüfungsausschüsse sollte die entsprechende Prüfungskapazität geschaffen werden.

 

 

 

Ein Frühwarnsystem durch die Entwicklung geeigneter Kennzahlen (Rücklagenentwicklung etc.) hilft Gemeindeleitungen und Aufsichtsgremien, frühzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und
Gegensteuerungsmaßnahmen einzusetzen zu können.

 

 

 

Wegen der Kompliziertheit des NKF muss es eine Aufgabe kirchenleitender Verantwortung sein, die Presbyter und Pfarrer einer Gemeinde durch eine professionelle Prüfung davon zu entlasten, selbst
Fehler und Fehlentwicklungen frühzeitig aufspüren zu müssen.

 

 

 

Das kreiskirchliche Verwaltungsamt kann nicht gleichzeitig Verantwortlicher für Auftragserteilung, Rechnungsprüfung, Anordnung und Rechnungsbegleichung sein und dann noch alle Prüfungszuständigkeiten innehaben. Das Vier – Augen – Prinzip innerhalb einer Verwaltung ist dafür
völlig unzureichend. Professionell kompetente Rechnungsprüfungsämter und - ausschüsse in Verantwortung der Kreissynode entlasten die Gemeindeleitungen und KSVs und garantieren – so weit wie möglich - einen einwandfreien Umgang mit den anvertrauten Geldern.

 

 

 

Gleichzeitig können diese von der Verwaltung unabhängigen, in der presbyterial-synodalen Struktur verankerten Rechnungsprüfer auch kompetente Berater für die Presbyterien sein bei
unterschiedlichen Meinungen und Interessenkonflikten zwischen Gemeinden und der
kreiskirchlichen Verwaltung.

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Strukturmassnahmen im Sinne des Hoeppner – Berichtes

 

 

 

7.) Wer überprüft das Gesetzgebungsverfahren der EKiR von aussen auf inhaltliche Stimmigkeit, Interessenkonflikte, juristische Stringenz etc.?

 

Gerade beim Entwickeln des Verwaltungsstrukturgesetzes wurden m. E. einige Schwächen des
Gesetzgebungsverfahrens deutlich.

 

 

 

-      
Ein Ausschuss mit starker Vertretung aus Kirchenkreisverwaltungen und der Verwaltung des LKA hat das Verwaltungsstrukturgesetz entworfen und formuliert. In diesem Ausschuss gab
es nicht ein einziges Mitglied, das alleine die Interessen der presbyterialen Seite, der Gemeinden, vertreten sollte.

 

-      
Eine Diskussion des Verwaltungsstrukturgesetzes in den Gemeinden ist dadurch unterlaufen worden, dass der Ausschuss erst am 12. Juli 2011 (Veröffentlichung im Internet erst
vierzehn Tage später), also nach Beginn der Sommerferien, seine Vorlage
vorlegte. So gab es auf den beiden noch verbleibenden (von fünf) Regionalkonferenzen
vor allem Verständnisfragen, aber nicht, wie von KL und Synode gewünscht,
Diskussionsergebnisse der Presbyterien und KSVs. (Die Personalplanungsvorlage
war erheblich früher in dem zugesagten Terminrahmen veröffentlicht worden.)

 

-      
Das Verwaltungsstrukturgesetz vermittelt m. E. den Eindruck, dass durch die
Sachkompetenz der an der Gesetzgebung beteiligten Verwaltungsmitarbeiter aller
Ebenen vor allem die Interessen der Verwaltungen sich durchgesetzt haben. Vermutlich
ist demgegenüber die Kraft der an der Gesetzgebung beteiligten landessynodalen
Ausschussmitglieder (als Presbyter und Theologen in Verwaltungsfragen Laien) viel
zu gering, um gegenüber den Verwaltungsexperten die Interessen der Gemeinden
und KSVs durchzusetzen.

 

-      
Juristisch und verwaltungsmäßig kompetente (externe) Berater hätten hier für eine ausgewogene
Interessendurchsetzung auch der Interessen von Gemeinden, Presbyterien, Superintendenten und Kreissynodalvorständen sorgen können.

 

 

 

-      
Ziel: Wo Sachverständige ihren Sachverstand zu eigenen Nutzen (miss-) brauchen können,
sollte die Chancengleichheit durch externen Sachverstand hergestellt werden.

 

 

 

-      
Gravierende Interessenunterschiede zwischen den Verfechtern presbyterial- synodaler Leitung
und den Verfechtern stärkerer Leitungskompetenz durch die Verwaltung
durchziehen die Vorlage zum Verwaltungsstrukturgesetz, ohne dass eindeutige
Klarheit hergestellt wird: Während in den Globalaussagen die presbyterial -
synodale Struktur als Grundlage hervorgehoben wird, werden bei den Einzelmaßnahmen
Leitungsverantwortungen massiv von den Presbyterien, ihren Kirchmeistern
und Vorsitzenden, und von den Superintendenten und Kreissynodalvorständen auf die Verwaltung und einzelne ihrer Mitarbeiter verschoben: Anordnungsberechtigungen, Genehmigungsvorbehalte,
Ausgabeentscheidungen bei Größenordnungen bis zu mehreren tausend Euro etc etc.. Hier hätte die kritische Würdigung des Gesetzeswortlautes durch externe und unabhängige Berater hilfreich sein können. Der Klarheit und dem Frieden in Gemeinden, Kirchenkreisen und ihren Verwaltungen dienen verwaschene und vieldeutig auslegbare Gesetzestexte nicht.

 

 

 

 

 

Schlussbemerkung:

 

Der Hoeppner-Kommission gebührt großer Respekt und großer Dank für die mutigen kritischen Worte, die der EKiR eine strukturelle Neuausrichtung an wichtigen Punkten ermöglicht.

 



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