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An bauleitpläne@stadt.wuppertal.de
 
 
Betr.: Bebauungsplan 1294 - BUGA - 2 Hängebrücke
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Gegen die Planung 1294 - BUGA 2 - Hängebrücke möchte ich folgende Einwände erheben:
 
 
 
Einwand 1: Die Bauart der Brücke
Die deutschen touristisch attraktiven Vorbilder (Willingen, Hunsrück, Harz, Schwarzwald, auch Reutte in Tirol) der Hängeseilbrücke sind "Hängeseilbrücken im tibetischen Style".  Das bedeutet, dass diese Brücken alleine seitlich in den Talrändern verankert sind und dadurch oft sehr stark durchhängen.
In Wuppertal ist aber eine Brücke geplant, deren Last durch Seile zwischen zwei 50 m hohen Pylonen getragen wird, so dass eine fast waagrechte Brücke entsteht. Im Prinzip entspricht diese Brücke dem normalen Bautyp viele Rheinbrücken. Auch durch ausgeklügelte seitliche Windabspannungen soll das Begehen dieser Brücke möglichst fest und ohne Schwankungen möglich sein
Eine solche Brücke dürfte bauartmäßig und erlebnismäßig kaum touristisch interessant sein.
 
Einwand  2: Attraktivität des Blicks von der Brücke
Auf der einen Seite schaut man über Bayer und Sonnborn, das Sonnborner Kreuz und Vohwinkel hinweg bis ins Rheinland zum Düsseldorfer Fernsehturm. Auf der anderen Seite hat man den Blick über die Stadtlandschaft Elberfeld bis hinter Barmen Richtung Gevelsberg. 
Wuppertal ist die deutsche Stadt mit den meisten unterschiedlichen Stadtansichten. Durch die Lage in einem langen Tal kann man von den Seiten unterschiedlichste Stadtansichten genießen. Der Blick von der Brücke aus über Elberfeld gliche dem Blick, den man vom oberen Punkt des Königshöher Weges schon heute hat. Von der Straße "Auf der Königshöhe" kann man weit über Vohwinkel hinweg schauen.
Im Nordpark in Barmen gibt es einen attraktiven "Skywalk". Ein solcher Skywalk am geplanten Brückenbeginn auf der Königshöhe gestattete den gleichen Blick zu beiden Seiten wie von der Brücke, wenn man jeweils einen oder zwei störende Bäume beschneiden würde. 
Ein gleicher Skywalk wäre auch oberhalb des Kleingartenvereins Nützenberg möglich.
Für den Stadtblick Wuppertal wäre eine Brücke über das ganze Tal hinweg nicht notwendig.
 
Einwand 3: Attraktivität der Brücke für Besuchergruppen
Das hauptsächliche Besucherpotential einer BUGA dürfte sich, wenn man von Fachbesuchern oder hobbymässigen Gartenfreunden absieht, vor allem aus der Altersgruppe der über 60 Jährigen, also von nicht mehr berufstätigen Menschen zusammensetzen. 
Das hauptsächliche Besucherpotential einer wackeligen Hängeseilbrücke dürfte aus Altersgruppen deutlich darunter bestehen, also von (abenteuerdurstigen) Kindern und Jugendlichen bis zur Elterngeneration.
Es könnte ein Problem werden, weil vermutlich viele BUGA-Besucher den weiten Weg bis zur unattraktiven Hängebrücke scheuen werden, dass für sie nur eine sehr kleine BUGA im Gelände der alten Gärtnerei und der Zoo zur Verfügung stehen.
Für viele an einer BUGA nicht Interessierte Jugendliche und Erwachsene dürfte der hohe Eintrittspreis der BUGA von (derzeit geplanten) fast dreißig Euro ein Hindernis zum Besuch der Brücke sein. 
 
Einwand 4: Hängeseilbrücke ab 2032 nach der BUGA
Anders als bei den anderen Hängebrücken in Deutschland wird die touristische Anbindung in Wuppertal sehr problematisch. Da es so gut wie keine höhengleichen Parkplätze geben kann, müssen Besucher zum Brückeneintritt zusätzliche Seilbahnkosten tragen oder sie haben einen anstrengenden Weg von Parkplätzen im Tal bis zur Königs- oder Kaiserhöhe zu bewältigen. Parksuchverkehr nach kostenlosen und hoch gelegenen Parkplätzen wird die Straßen des Briller Viertels wie auch das Zoo-Viertel sowie die Hindenburgstraße belasten. Zudem fehlen in der Nähe erreichbare Gaststätten (außer Da Vinci) für einen erfolgreichen Ausflug.
 
Einwand 5: Juristische Zulässigkeit einer öffentlichen Brücke mit Eintrittsgeldern
Die Stadt Wuppertal hat bei der Bonner Kanzlei Redeker ein Gutachten erstellen lassen, wie man rechtssicher die juristischen Genehmigungen für die Hängeseilbrücke bekommen kann.
Dieses Gutachten von 2023 hat es wirklich in sich.
Eine Kernaussage: Eine öffentliche Brücke mit Eintrittsgeldern kann es nicht geben. Dazu fehlt in NRW die rechtliche Grundlage (Redeker S.15, S.22). Jede öffentliche Brücke muss frei zugänglich sein. Alleine aus Sicherheitsüberlegungen, aber nicht wegen des Eintrittsgeldes, könnte man die Feststellung einer Höchstzahl an gleichzeitigen Besuchern durch ein Drehkreuz in Erwägung ziehen.
So bleibt dem Verfasser des Gutachtens nur trockener juristischer Humor: Man könnte die Eintrittsgelder ja deklarieren als eine Maßnahme, den Besucheransturm auf die Brücke zu bändigen und zu kanalisieren (S.22). Aber welches Gericht mag eine solche eigentümliche Interpretation der Eintrittsgelder, um NRW-Gesetze zu umgehen, für glaubhaft halten?
Schon 2023 wurde damit deutlich, dass die Brückenpläne nicht zu realisieren sein werden. Denn eine kostenlose und frei zugängliche öffentliche Brücke würde nicht zu den Grundlagen einer BUGA passen, mit Attraktionen Besucher anzulocken und damit die hohen Eintrittspreise zu rechtfertigen.
In der Sitzung des Planungsbeirates der BUGA am 18.06.2024 hat die Verantwortliche für die Bebauungsplanung folgendes gesagt (lt. Niederschrift): "Die Hängebrücke werde als öffentlich-rechtlicher Weg geführt, für den Betrieb während der BUGA 2031 jedoch entwidmet, um ggf. Eintritt hierfür zu erheben..." (lt. Ratsinformationssystem)
Fragen: Eine Brücke darf in NRW lt. Gutachten redeker nur genehmigt und gebaut werden, wenn sie ein "öffentlich-rechtlicher Weg" ist. Ist eine Baugenehmigung dann überhaupt rechtlich zulässig, wenn von vorneherein eine "Entwidmung" geplant ist? Die Baugenehmigung müsste ja erteilt werden im Wissen, dass bewusst die gültige  Gesetzgebung in NRW unterlaufen werden soll. Wird die Genehmigung unanfechtbar sein oder mehrjährige Gerichtsauseinandersetzungen zur Folge haben?
Dazu: Die Brücke soll nach 2031 weiter mit Eintrittsgeldern benutzt werden: Kann die dafür notwendige "dauerhafte Entwidmung" überhaupt rechtlich denkbar sein? 
 
Einwand 6: Verkehrlicher Nutzen der Hängeseilbrücke
Seit Beginn der Überlegungen zu einer Brücke für die BUGA 2031 wird damit geworben, dass diese Brücke die Verbindungen zwischen den nördlichen und südlich der Wupper gelegenen Stadtteilen deutlich verbessern würde.
Bis zu den BUGA Vorschlägen von Instituten von außerhalb von Wuppertal ist dieser angebliche Mangel an Verkehrsverbindungen nie öffentlich beklagt worden. Auch für Radfahrer hielten sich die Vorteile durch eine Brücke in sehr geringem Rahmen. Aus bautechnischen Gründen (Geländerhöhe) bleibt auch bei wenigen Besuchern das Fahren auf der Brücke streng verboten. Zudem würde diese Brücke nicht zwei gleichhohe Ebenen verbinden, da die Kaiserhöhe im Nordteil eher einem Vulkankegel gleicht: Der Radfahrer muss auf jeden Fall von der Kaiserhöhe aus deutliche Strecken hinabfahren bis fast auf die Höhe der Nordbahntrasse (Otto-Hausmann-Ring), um seine Ziele nördlich der Wupper ansteuern zu können. Brückenzoll dürfte eher von einer Brückenbenutzung abhalten.
 
Einwand  7: Kostenlose Brückenbenutzung ab 2032?
Es ist sehr ärgerlich, wenn bei den Bürgerbeteiligungen (z.B.17.06.2025) der Eindruck erweckt wird, es könnte möglicherweise nach der BUGA ab 2032 doch eine kostenlose Brückenbenutzung geben.
Zwar müsste eigentlich in NRW jede öffentliche Brücke kostenfrei benutzbar sein, doch entlarven naheliegende Fragen solche Überlegungen zur BUGA-Brücke als Hirngespinste: Der Brückenbetreiber, vielleicht gleichzeitig als Seilbahnbetreiber, möchte verdienen. Die Brücke verursacht jährlich Kosten von mehreren Millionen Euro durch Aufsichtsdienste, durch Wartungsarbeiten, durch Reinigungs- und Schneeräumdienste,  durch den Sicherheitsdienst 24 Stunden an 7 Tagen das ganze Jahr über etc.. Die Stadt Wuppertal als zahlender (und geförderter) Bauträger benötigt eine garantierte angemessene Pacht, da sie ja keinem Unternehmen kostenlos ein von ihr errichtetes Bauwerk zur Verfügung stellen kann, um damit Geld zu verdienen. Städtische Kostenübernahmen kann es für eine Stadt mit so hohem Schuldendienst wie Wuppertal nicht geben. Das bedeutet, dass die Brücke nicht kostenlos benutzbar sein kann, sondern wie einige der anderen Hängeseilbrücken ein Eintrittsgeld in Höhe von mindestens 10 € erheben muss.  
 
Einwand 8: Juristisch langwierige Bearbeitungen von Einsprüchen
Das Gutachten der Kanzlei redeker macht 2023 ausdrücklich noch auf ein weiteres juristisches Problem aufmerksam: Der zeitliche Rahmen der Planungen. Der Gutachter rechnet vor (S. 31), dass man für die Aufstellung der Bauleitplanung mit ca. zwei Jahren rechnen solle. Das entspräche den Planungen der Stadt bis zur Rechtskraft der Bauleitplanung im II. Quartal 2027. Dann müsse man angesichts der juristischen Kompliziertheit des Projektes mit Gerichtsverfahren in zwei Instanzen mit jeweils zwei Jahren rechnen, das erfordere vier Jahre, also Herbst 2027 bis Herbst 2031. Dann wäre die BUGA längst zuende.
Die Stadt vertraut anscheinend entgegen dem Gutachten auf die Meinung anderer Juristen, dass nach der Rechtskraft unmittelbar mit dem Bau begonnen werden könne und Einsprüche keine aufschiebende Wirkung hätten, so dass die Brücke noch vor der BUGA 2031 fertig sein könne. Dieses Vertrauen könnte u.a. angesichts des obigen Einwandes 5 (Öffentliche Brücken müssen kostenlos sein) auf Sand gebaut sein.
 
Einwand  9: Einsprüche von Anliegern, wie Firma BAYER und Anwohner
Das Gutachten redeker bescheinigt der Firma BAYER, dass sie auf jeden Fall Einspruch gegen die Brücke einlegen kann, auch wenn die Brücke nicht direkt über ihr Betriebsgelände führt. Der Neubau der Brücke in sehr geringer Entfernung habe Einfluss auf die Beurteilung von Störfällen, so dass die Firma BAYER rechtlichen Schaden erleiden könne. Auch Anlieger, über deren Häuser die Brücke führt oder unmittelbar daneben, können Einsprüche geltend machen.
Auch wenn die Brücke relativ hoch über den Grundstücken verläuft, ist von einer nach GG Art. 13 nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung der Wohnqualität auszugehen. Sowohl Wohnbereiche als auch Gartenbereiche sind den ganzen Tag über von tausenden Benutzern der Brücke total einsehbar. Die Bewohner können sich nicht schützen gegen die Gefahr herunterfallender Schlüssel oder Würfen von Steinen, die aus solcher Höhe zu tödlichen Geschossen werden können. Selbst das Spucken oder Verschütten von Flüssigkeiten beeinträchtigt den persönlichen Wohnraum massiv. Gärten werden unbenutzbar. Auch gute Sicherheitsdienste sind hier machtlos.
Das GG Art. 13 dürfte den Bau einer reinen Spaßbrücke, die keinerlei Verkehrsnotwendigkeit besitzt, sondern rein dem Tourismus und wirtschaftlichen Interessen dienen soll, juristisch verhindern.
 
Einwand 10: Schaden für die Firma BAYER
Die Hängeseilbrücke würde unabhängig vom Ausgang einer erforderlichen Störfallanalyse der Firma BAYER nur schaden: Für sie ergäbe die Brücke  keinerlei Vorteile, aber erhebliche Einschränkungen in den Entwicklungsmöglichkeiten. 
Dem Stadtrat Wuppertal wäre von einer juristischen Auseinandersetzung mit der Fa. BAYER wegen eines solchen BUGA-Projektes nur dringend abzuraten: Zu oft lag in der Vergangenheit schon die Angst in der Luft, Bayer könnte seine Elberfelder Produktionsschritte vom Rheinland nach Amerika verlegen und den durch die Innenstadtlage eingeschränkten Produktionsstandort Elberfeld aufgeben.
 
Einwand 11: Gefahren bei Störfällen im Werk von Bayer oder bei Bränden in der Friedrich-Ebert-Str. / Nützenberger Straße
Bei der zu ca. 90 % vorherrschenden Windrichtung im Wuppertaler Westen strömt der Wind Richtung Osten. Das bedeutet, dass bei Bränden im Bayer-Werk oder in angrenzenden Wohngebäuden oder Betrieben im Bereich der Friedrich-Ebert-Str, der Vogelsaue oder der Nützenberger Straße die aufsteigenden Rauchschwaden mit giftigen Rauchgasen sehr schnell Teile der Brücke erreichen und umnebeln. Bei den maximal zugelassenen 1000 gleichzeitigen Brückenbesuchern dürften in wenigen Minuten zig oder hunderte Menschen betroffen sein.
Eine Evakuierung der 1,9 m breiten Brücke bzw. des betroffenen Brückenteils erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Diese Brücke würde besonders für ältere Personen, für Kleinkinder und für bewegungseingeschränkte Personen (mit Rollstühlen) schnell zu einer Gefahrenbrücke. Wenn durch Rauchgase Besucher auf der Brücke kollabieren, können sehr schnell beide Ausgänge durch umgestürzte Personen blockiert sein. Zum Schieben zugelassene Fahrräder, die umfallen, verstärken die Gefahrensituation auf der engen Brücke. Bis Rettungskräfte wirksam helfen können, dürfte angesichts der schwierigen und durch Menschen blockierten Zufahrten erhebliche Zeiträume vergehen. 
Waldbrände, wie sie bei den anderen deutschen Hängeseilbrücken einkalkuliert werden müssen, entwickeln sich selbst im Hochsommer erheblich langsamer und mit weniger Schadstoffen als Brandexplosionen in einem Chemiewerk, einer Autowerkstatt oder in einem fünfstöckigen Haus. 
 
Einwand 12: 110 KV-Starkstromleitung unter einer Brücke mit Fußgängerverkehr
Deutschlandweit einmalig wäre der Bau einer Fußgängerbrücke über einer Starkstromleitung. Auf dieses (unlösbare?) Problem weisen die Wuppertaler Stadtwerke WSW in ihrem Schreiben zur Beteiligung von Behörden etc. an der Bauleitplanung gem. § 4(1) BauGB vom 08. April 2024 (021/2 Ri) hin: Es gibt in Deutschland bislang keine einzige Fußgängerbrücke, die über 110 kV  Hochspannungs-Freileitungen führt. Die Hängeseilbrücke würde die Leitung zwischen  dem Umspannwerk Kabelstraße und dem Masten am Nützenberg (Kondorweg) überqueren.
Gewährleistet werden müsste der "Schutz der Leitungen vor von oben eingebrachten Fremdkörpern, die einen Kurzschluss zwischen den Leiterseilen erzeugen können (z.B. Seile, Drähte, Ketten, o.ä. auch in sehr dünner Form oder andere leitfähige Gegenstände und Materialien dazu können auch leitfähige Flüssigkeiten zählen) und Gegenstände, die Leiterseile, Isolatoren (Porzellan), oder Mastgestänge beschädigen können." (Zitate aus dem Schreiben der WSW an die Stadt)
Ein zusätzliches Gutachten wird von den WSW für erforderlich gehalten, da die "Abstände, die zu Freileitungen einzuhalten sind,... in allen Normen und Regelwerken immer nach unten (unter der Freileitung) und zur Seite angegeben" werden.
"Durch die Beispiellosigkeit dieses Vorhabens können wir das entstehende Gefahrenpotential nicht vollständig abschätzen."  "Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten bezüglich des entstehenden Gefährdungspotentials für Versorgungssicherheit und Personenschutz, können wir der Bebauung mit einer Hängebrücke über unserer 110 kV Freileitung bei derzeitigem Wissensstand nicht zustimmen."
Die Hängeseilbrücke ist verkehrlich nicht nützlich,  sondern würde nur für den Tourismus gebaut und für den wirtschaftlichen Nutzen des Betreibers. Deshalb sind Gefahren für Leib und Leben und ein möglicher Zusammenbruch der Stromversorgung des Wuppertaler Westens nicht hinnehmbar.
 
Einwand 13: Suizidversuche von der Brücke 
Wer sich in Wuppertal an die ungesicherte Blombachtalbrücke erinnert, kann erahnen, welches Problem hier mit der Seilhängebrücke geschaffen wird.
Bei stillen Suiziden vergiften sich Menschen oder hängen sich mitten im Wald auf: Niemand soll etwas von dem Suizidversuch mitbekommen und ihn evtl. verhindern. 
Viele Suizidversuche haben aber gerade zum Ziel, Aufmerksamkeit für die Person und für ihre Probleme zu erregen, damit evtl. ihre gravierenden Probleme gelöst werden können. Das Springen von z.B. einem Baukran kann ein solcher Suizidversuch als Hilferuf sein, weil vor dem Sprung noch die Möglichkeit besteht, dass ein Seelsorger oder ein Feuerwehrmann Hilfelösungen anbietet, um den Sprung noch zu verhindern. Meistens gelingt das. 
Hier ist die Hängeseilbrücke eine große Versuchung für Suizidwillige (nicht nur aus Wuppertal!). Mit dem Klettern über das Geländer der Brücke ist größte Aufmerksamkeit garantiert: Feuerwehr rückt an, die Polizei sperrt darunterliegende Straßen, der Schwebebahnverkehr wird eingestellt, ebenso wie der Zugverkehr gestoppt wird mit Auswirkungen auf Züge bis Hamburg oder München. Das dem Suizidwilligen zur Verfügung stehende Drohpotential ist riesig, anders als bei Brücken, die rein über Tälern mit Wäldern stehen. Der Suizidwillige kann im Moment eine Macht spüren, die er vielleicht erstmals im Leben erlebt. Diese Brücke dürfte deshalb zum Hotspot für Suizidwillige werden.
Für die Menschen und die Wirtschaft in Wuppertal besteht die Gefahr, dass nach mehreren Streckensperrungen wegen der Suizidversuche die Bahn die Strecke Dortmund - Wuppertal - Köln herabstuft und deutschlandweit fahrende Züge nur noch über die Ruhrgebietsstrecke geleitet werden. 
 
Einwand 14: Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände 
Dass schon bei einfachen und relativ uninteressanten Straßenbrücken wie an der Nordbahntrasse das Problem mit Herabwürfen von Gegenständen nicht in den Griff zu bekommen ist, zeigen immer wieder die politischen Überlegungen zu den Sicherungen der Straßen und Personen unter den Brücken.
Welche noch einmal deutlich attraktivere Herausforderung für Jugendliche ist dabei das Herabwerfen von Gegenständen von der Hängeseilbrücke auf Personen und Verkehrsmittel auf der B 7, wie Züge, Schwebebahn, Busse und Autos!
Gegen Steine im Rucksack oder Kieselsteine in der Hosentasche hilft auch keine Sicherheitspersonal oder eine Videoüberwachung.
Selbst versehentlich herabgefallene Gegenstände wie Handys oder Schlüsselbunde können tödliche Folgen haben.
Da auch starke Netze unter der Brücke von Suizidwilligen überklettert werden können, um vom Rand aus zu springen, würden als Schutzmaßnahmen nur breite Überdachungen der Straßen, Fußwege, des Schwebebahngerüstes und der Bahnstrecken helfen, wobei dadurch Privatgrundstücke wie Gärten nicht geschützt werden können. Stadtbildmäßig wäre es eine Katastrophe, wenn unter der filigranen Hängeseilbrücke massive Überdeckelungen der Verkehrswege im Tal gebaut werden müssten. Die Kabelstraße müsste in voller Länge überdacht werden, B7 und Bahnstrecken in einer Breite von mindestens 60 m. Nützenberger Straße und Vogelsaue mit Spielplatz und Kindergarten wären besonders zu bedenken und die Sicherung der Kleingartenanlage Nützenberg wäre durch eine Überdeckelung völlig unmöglich.
 
Diese Vielzahl der Einwände macht meiner Meinung nach den Bau der Brücke unmöglich. Die Stadt Wuppertal wäre gut beraten, so bald wie möglich diese Pläne zu begraben, statt sie weiter sehr kostenaufwändig zu bearbeiten, um dann - wie Rostock - nach erheblichen Investitionen erst wenige Jahre vorher die BUGA abzusagen.
 
Manfred Alberti
 
 
 

 

 

 

 

 

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