A.) Schreiben Alberti an Regierungspräsidium Düsseldorf vom 10.07.2024
B.) Obiges Schreiben mit eingepflochtenen Antworten der Stadt Wuppertal vom 30.08.2024
C.) Schreiben Alberti vom 05.09.2024 an Regierungspräsidium als Antwort auf das Schreiben der Stadt
D.) Antwortschreiben des Regierungspräsidiums vom 19.09.2024
A) Schreiben Alberti an Regierungspräsidium als Kommunalaufsicht 10.07.2024
Unter B) können Sie dieses Schreiben gleichzeitig mit den Anworten der Stadtverwaltung Wuppertal lesen.
An das Regierungspräsidium Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Betr.: Grundstückskäufe Bundesgartenschau Wuppertal 2031
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schürmann,
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn ich weiß, dass Kommunen einen sehr großen Spielraum in ihren Entscheidungen haben, möchte ich Sie doch um Hilfe durch Ihren Einfluss bitten, damit die Stadt Wuppertal nicht sehr
zeitnah massive Gelder für Grundstücksankäufe zur BUGA ausgibt, obwohl in den letzten Monaten einige unüberwindbare Hindernisse für eine erfolgreiche
BUGA deutlich geworden sind.
Für mich sind neben vielen anderen Gegenargumenten gegen die BUGA fünf Probleme (3.1.; 3.2.; 3.3.; 4.; 5.;) allem Anschein nach unlösbar.
1.) Bald geplante umfangreiche Grundstückskäufe für die BUGA
Der Oberbürgermeister drängt offensichtlich darauf, dass in einer der nächsten Ratssitzungen Grundstückskäufe beschlossen werden, die für die BUGA notwendig sind. Welche der folgenden Projekte damit
gemeint sind, wenn es heißt, dass die „Verträge beim Notar liegen“, weiß ich nicht.
Folgende aufwändige Grundstücksankäufe dürften für die BUGA notwendig sein:
- a) Areal 1 in Vohwinkel im Tescher Loch – Hauptareal
- b) Areal 1 in Vohwinkel Lokschuppenbereich (Kauf oder leihweise, evtl mit aufwändiger Bodensanierung)
- c) Areal 3 in Sonnborn Königshöhe Brückenkopf mit Kasse, Toiletten, etc
- d) Areal 3 in Sonnborn Königshöhe Bergstation der Seilbahn
- e) Areal 3 in Elberfeld West Kaiserhöhe Brückenkopf
Grundstückskäufe sind in dem Finanzierungsplan der Machbarkeitsstudien nicht enthalten.
2.) Vorkaufsrecht für Grundstücke unterhalb der Brücke
In seinen Sitzungen am 29.04. und 01.07.2024 hat der Stadtrat (VO/0044/24) zudem ein Vorkaufsrecht für ca. 25 unter einer zukünftigen Brücke gelegene Mehrfamilienhäuser und Grundstücke beschlossen.
Ob in dem Vorkaufsrecht „Vogelsaue“ auch zu überbauende Kleingartengrundstücke am Nützenberg mit eingeschlossen sind, weiß ich nicht.
3.) Gravierende Hindernisse zur Durchführung der BUGA
Auch wenn im Moment vermutlich noch die BUGA-Befürworter eine Mehrheit im Stadtrat besitzen, halte ich solche teuren Käufe für derzeit nicht gerechtfertigt, da wichtige Argumente dagegen
sprechen, dass die BUGA überhaupt ausgerichtet werden kann.
3.1.) Hauptproblem 1: Fehlende Zeit für juristische Behandlung von Einsprüchen
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Bauen hat am 06.06.2024 einen Zeitplan für die BUGA - Bauleitplanung beschlossen. Darin sind die Fertigstellung und die
Rechtsgültigkeit der Bauleitplanung für das 2. Quartal 2027 vorgesehen. Das bedeutet, wie mir in Abstimmung mit dem OB die Geschäftsführerin der Wuppertaler BUGA, Susanne Brambora-Schulz schrieb,
dass unmittelbar danach mit dem Bau der Brücke begonnen werden kann:
„Der Bebauungsplan 1294 – BUGA 2 / Hängebrücke – soll wie von Ihnen beschrieben und in der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss (VO/0460/24) genannt spätestens im zweiten Quartal 2027 zur
Rechtskraft geführt werden. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, kann mit dem Bau der Brücke begonnen werden.“ (Schreiben
17.06.2024)
Ein Zeitrahmen für die juristische Behandlung von Einsprüchen gegen die Bauleitplanung und gegen den Bau ist demnach nicht vorgesehen.
In dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zum Bau der ca. 700 m langen Hängeseilbrücke der BUGA deutet die Kanzlei Redeker (Redeker/Sellner/Dahs
ohne Datum, Nr 5369589vl) darauf hin, dass sowohl die Anwohner als auch die Firma BAYER als auch Verbände ein Einspruchsrecht besitzen (5 b S.28). Nach Schätzung der
Autoren des Rechtsgutachtens müsse angesichts der Kompliziertheit eines Rechtsstreites und angesichts neuer zu entscheidender Fragen mit einer „Verfahrensdauer in zwei Instanzen von ca. vier Jahren
gerechnet“ werden (7. S.31). Das dürfte bedeuten, dass eine endgültige juristische Entscheidung und damit ein Baubeginn erst nach der BUGA 2031 zu erwarten seien.
3.2.) Hauptproblem 2: Berechtigte Einsprüche von Betroffenen
Mit juristisch berechtigten Einsprüchen gegen die Brücke dürfte vor allem von drei Gruppen von Betroffenen zu rechnen sein:
3.2.1.) Hausbesitzer und Kleingartenbesitzer
Schon bei dem Antrag auf das Vorkaufsrecht „Vogelsaue“ im Stadtrat hat die Stadt darauf hingewiesen, dass vermutlich nicht alle Hausbesitzer zu einem Verkauf zu bewegen
seien. Außerdem dürften auch die Besitzer von Kleingärten unter der Brücke unter dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes Art. 13 stehen. So könnte ein einzelner Hausbesitzer durch seinen Einspruch den
Brückenbau verhindern.
3.2.2.) Verbandsklagen
Zudem liegen beide Brückenköpfe in Landschaftsschutzgebieten. Die Brücke soll auf eine gleichzeitige Belastung von 1000 Besuchern ausgelegt werden. Wegen der massiven
Einwirkungen in den noch bewaldeten Gebieten durch das Brückenbauwerk, durch tiefe Sicherungsanlagen für die Brückenstabilität, durch stabile 50 m hohe Stützen, durch den Bau von Kassenhäuschen,
Toilettenanlagen, Unterkunftsräumen für die notwendige Security und Sanitätspersonal, von Materialhäuschen (Schneeräumer) und Schutzunterständen für Besucher und durch die auf dem südlichen
Brückenkopf (über dem Wasserbehälter) zusätzlich geplante Veranstaltungsanlage mit Nebenräumen dürften die zuständigen Umweltverbände ziemlich sicher Einsprüche einlegen.
Die Bürgerinitiative „Königshöhe“ war bei dem Bürgerentscheid im Mai 2022 nur sehr knapp unterlegen.
3.2.3.) BAYER
Auch wenn die Stadt sich in einem dauernden Gespräch mit den Elberfelder Vertretern der Firma BAYER befindet, dürfte ein Einspruch der Firma BAYER AG nicht zu verhindern
sein.
-- Die geplante Brücke liegt ca. 600 m östlich des Geländes der Firma BAYER.
-- Die vorherrschende Windrichtung im Tal der Wupper ist Richtung Osten.
-- Nahe an der Brücke liegt z.B. die Umladestation für Chemikalien etc. von der Eisenbahn in das werkseigene Rohrnetz
-- Bei jederzeit möglichen unabsehbaren Störfällen im BAYER Werk stünden möglicherweise in Minutenschnelle 1000 Besucher der Brücke inmitten giftiger Brandwolken.
-- Ein Störfallgutachten ist notwendig.
-- Selbst wenn das Risiko als gering eingestuft würde, dürfte für die Konzernleitung der BAYER AG und für die Vertreter der Aktionäre und Finanzinvestoren (z.B. BlackRock) ein Risiko von 1000 schwer
geschädigten Brückenbesuchern mit zig Millionen € Schadensersatzforderungen kaum genehmigungsfähig sein, zumal BAYER keinen einzigen Vorteil durch die Brücke bekommt.
-- Die Stadt Wuppertal wäre sehr schlecht beraten, wenn sie einen Rechtsstreit über die Brückengefahren mit der Firma BAYER eingehen würde. Zu häufig hat sich in den letzten Jahrzehnten die Angst in
Wuppertal verbreitet, dass BAYER jederzeit seine Elberfelder Produktionsschritte in die USA verlegen könnte, zumal es im Moment für eine solche Firmenverlagerung erhebliche Zuschüsse der
USA-Regierung gibt. Ein teurer Preis für ein halbes Jahr BUGA.
3.3.) Hauptproblem 3: Keine öffentliche Straßenwidmung bei nur kostenpflichtiger Benutzung
Das Rechtsgutachten weist im Kapitel II 1 a und 1 d (S. 6, S.9. S.11) auf eine wohl nicht lösbare Diskrepanz hin: Die Brücke soll einerseits als öffentliches
Bauwerk die Privilegien eines wichtigen öffentlichen Verkehrsweges besitzen, andererseits als im privaten Gewinninteresse betriebenes Bauwerk nur gegen Eintrittsgeld benutzbar sein.
Die Stadt Wuppertal würde das Bauwerk zwar bezahlen, aber als Betreiber scheint momentan der Betreiber der Zoo-Seilbahn vom Stadion-Parkplatz zur Königshöhe im Gespräch zu sein, der die Zoo-Seilbahn
anscheinend auf eigene Rechnung bauen und betreiben will und nach der BUGA auch die Organisation der Brücke übernimmt.
3.4.) Keine Privilegierung bei privater Gewinnerwartung
Ob ein privaten Gewinnzwecken dienendes Bauwerk über öffentlichen Straßen, über eine zentrale ICE- Eisenbahnstrecke und über die Schwebebahn genehmigt werden kann, ist fraglich. Eine
Verkehrsgefährdung durch herabfallende oder herabgeworfene Gegenstände aus 100 m Höhe ist nicht auszuschließen. Ebenso wenig wird man verhindern können, dass Suizidwillige die Aufmerksamkeit an einem
solche Verkehrsknotenpunkt ausnutzen, um auf sich und ihre Probleme aufmerksam zu machen. Zeitweilige Sperrungen der öffentlichen Wege und Bahn-Trassen sind dabei nicht auszuschließen.
3.5.) Keine verkehrliche Notwendigkeit der Brücke für die BUGA
Die Brücke besitzt offensichtlich keine verkehrliche Wichtigkeit oder Notwendigkeit. Sie dient lediglich als Highlight für die BUGA. Auf der nrdlichen Seite der Kaiserhöhe werden derzeit keinerlei
BUGA-Ausstellungsflächen geplant, so dass die Brücke auch für die BUGA keine notwendige Wegeverbindung darstellt. Die wenigsten Spaziergänger werden nach der BUGA die Verbindung beider Talseiten
eintrittspflichtig nutzen. Für Radfahrer ist sie mit Schiebepflicht und steilen Abhängen an der Kaiserhöhe eher hinderlich.
3.6.) Brücke als reines Tourismusprojekt
Die Stadt Wuppertal erhofft sich auch nach der BUGA eine touristische Aufwertung durch die Hängeseilbrücke.
4.) Hauptproblem 4: Verärgerung bei Besuchern als Antiwerbung für Wuppertal
Viele andere Argumente sprechen inzwischen ebenfalls gegen eine erfolgreiche Durchführung einer BUGA. Das Hauptziel der BUGA in Wuppertal soll vor allem die Werbung für Wuppertal sein,
sie soll die Menschen zum Wiederkommen verleiten und soll das Bild von Wuppertal in den Köpfen der Menschen erheblich verbessern. Die Besucher sollen den Besuch in Wuppertal genießen und die
Stadt als sehr erfreulich im Kopf behalten.
Es gibt erhebliche Zweifel, ob das gelingen kann. Ich möchte hier nur einige der Zweifel
andeuten. Sie sind auf meiner website www.manfredalberti.de ausführlich erläutert.
Eine BUGA der Verärgerung braucht Wuppertal allerdings überhaupt nicht.
5.) Hauptproblem 5: Diverse Verkehrsprobleme
5.1.) Prinzipiell keine BUGA-Parkflächen an Werktagen
Da die BUGA keine neuen Parkplätze bekommen soll, sind die durchschnittlich 10 000 Besucher (30 bis 40 Prozent PKWs) werktags auf Parkplätze am Straßenrand in Vohwinkel und Sonnborn angewiesen.
Langer Parksuchverkehr und dann lange Fußwege verärgern schon vor dem Eintritt.
5.2.) Verdrängung der Anwohner von Parkflächen am Straßenrand
Die Anwohner ein bis zwei Kilometer rund um die Eintrittsstellen zur BUGA werden von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu ihrem großen Ärger keinen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung finden und müssen nach
Haan oder Elberfeld ausweichen. Unzumutbar!
5.3.) Überlastetes Straßensystem in Vohwinkel
Das Straßensystem in Vohwinkel und im Zooviertel ist schon heute bis zum Anschlag belastet. Der zusätzliche PKW und Busverkehr wird die Nerven der Besucher und Ortsanwohner sehr strapazieren und wird
als Ärger über Wuppertal im Gedächtnis bleiben.
5.4.) Paralleler Ausbau der Sonnborner Kreuzes während der BUGA
Während der BUGA wird von 2027 bis ca. 2035 das Sonnborner Autobahnkreuz, beim Bau größtes Autobahnkreuz Europas, mit mehr als einem Dutzend Brücken völlig neu gebaut. Umleitungsverkehr durch
Vohwinkel und Sonnborn wird sich auch während der BUGA nicht vermeiden lassen.
5.5.) Fehlende Busparkplätze als Ärgernis für Ältere
Da es keine Busparkplätze nahe der Eintrittsstellen gibt, wird es abends sehr schwierig werden, dass alle (oft älteren) Besucher pünktlich ihren Bus finden können.
6.) Finanzprobleme
6.1.) Deutlich höherer Eintrittspreis als normal für eine BUGA
Der Eintrittspreis für die BUGA wird deutlich höher sein müssen als normal, da ein anteiliger Zoo-Eintritt, die Brückengebühr, die Zoo-Seilbahn, und zur Verbindung der Areale die DB-Fahrkarte und die
Schwebebahn mit eingerechnet werden müssen. Die Eintrittshöhe wird selbst vielen Wuppertalern den Besuch nicht ermöglichen.
6.2.) Langfristige Finanzierung klappt nicht
In den beiden Machbarkeitsstudien wird dazu geraten, die voraussichtlich auf die Kommune zukommenden Gesamtkosten von (mindestens) 70 Mio. € (plus Grundstückskäufe) durch das Ansparen von jährlich 7
Mio. € vor der BUGA aufzubringen. Meines Wissens nach sind bisher jährlich höchsten drei bis vier Mio. € zurückgelegt bzw. für die Planungen und Personal ausgegeben worden.
Da die finanzielle Situation Wuppertals sich in absehbarer Zeit wohl nicht verbessern wird, werden erhebliche Finanzbeträge nicht vor der BUGA aufgebracht werden können,
sondern werden nach dem Ende der BUGA-GesellschaftmbH am 30. Juni 2032 als Schulden auf die Stadt Wuppertal zukommen.
Da absehbar keine wichtigen grundsätzlichen strukturellen Verbesserungen durch die BUGA in Wuppertal durchgeführt werden, halte ich es für unverantwortlich, diese Schulden kommenden Generationen
aufzubürden, obwohl diese keinerlei strukturellen Vorteile von einer durchgeführten BUGA haben werden.
7.) Zur politischen Situation in Wuppertal:
7.1.) Haltung der Parteien
Während bei den grundsätzlichen Beschlüssen zur BUGA 2018 noch alle großen Parteien geschlossen für die BUGA gestimmt und den damaligen OB unterstützt haben, hat sich das Bild heute stark gewandelt:
Die CDU ist mit ihrem Vorsitzenden, dem früheren Stadtdirektor Dr. Slawig, der vor allem die Finanzierung der BUGA für nicht verantwortbar hält, geschlossen gegen die BUGA. Sie wirft offiziell dem
Oberbürgermeister einen „Ego-Tripp“ zur BUGA vor. ....
Die kleineren Parteien (Linke, Freie Wähler, AfD) haben von vorneherein gegen die BUGA gestimmt.
Außer den Grünen, denen der OB angehört, steht derzeit noch die SPD zur BUGA. Hier ist allerdings momentan ein Generationenwechsel im Gange, der möglicherweise noch vor der Kommunalwahl 2025 eine
Distanz zu den BUGA-Plänen zur Konsequenz hat. Dem OB werden durch die Kritik an seiner Amtsführung von Seiten der CDU und der SPD (!) und von mehreren kleineren Parteien kaum Chancen auf eine
Wiederwahl 2025 eingeräumt.
Gerade dieser zu erwartende Politikwechsel macht es besonders problematisch, dass jetzt große Grundstückskäufe getätigt werden, wenn absehbar die BUGA - Pläne wie in Rostock 2023 schon vor
oder spätestens nach der Kommunalwahl 2025 gestoppt werden.
7.2.) Weigerung des OB zu öffentlichen Auseinandersetzungen über die BUGA
Wenn die CDU das Verhalten des Oberbürgermeisters als „Ego-Tripp“ tituliert, dann macht sie damit auf ein zentrales Problem der BUGA-Pläne aufmerksam: Der OB geht jeder Diskussion über
die BUGA aus dem Weg.
Vor der Bürgerbefragung im Mai 2022 hat er (trotz vorgeschriebener Neutralität in amtlichen Funktionen) fünf Werbeveranstaltungen zur BUGA durchgeführt und durch die ihm unterstehende Abteilung für
Bürgerbeteiligung durchführen lassen, bei denen nicht diskutiert werden konnte, weil nur je eine Zusatzfrage erlaubt war.
7.3.) Bürgerentscheid Mai 2022: 81 % stimmen nicht für die BUGA
Bei der schriftlichen Bürgerbefragung haben die BUGA-Befürworter mit 18,1 Prozent knapp gewonnen gegen 17,9 Prozent der BUGA-Kritiker. Allerdings haben trotz kostenloser Rücksendung
damit fast zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten sich nicht beteiligt: Juristisch haben die Befürworter knapp gewonnen, politisch gesehen haben über achtzig
Prozent der Bürger sich gegen die BUGA entschieden oder durch Nichtteilnahme an der Abstimmung ihr völliges Desinteresse an der BUGA bekundet.
7.4.) Bürgerkritik an der BUGA
Auf meine sehr ausführlichen kritischen Aspekte auf meiner website (www.manfredalberti.de) zur BUGA ist der OB trotz mehrfacher Hinweise sachlich nie eingegangen und konterte immer wieder: „Wir
kommen halt nicht zusammen.“
Dadurch dass die Presse sowohl im Print-Bereich (nur ein einziger Verlag) als auch in Rundfunk und Fernsehen fast ausschließlich BUGA- freundlich berichtet, ist die BUGA-Diskussion in Wuppertal sehr
überschaubar.
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schürmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
entschuldigen Sie bitte meinen ausführlichen Brief. Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen damit deutlich machen konnte, auf welchen wackeligen Füßen die BUGA-Pläne in Wuppertal stehen.
Ein Abbrechen der Planungen ist angesichts obiger Kritikpunkte sehr wahrscheinlich, so dass die bald geplanten Investitionen in Grundstückskäufe angesichts der finanziell sehr angeschlagenen
Situation in Wuppertal m. E. nicht zu vertreten sind.
Ich wollte Sie rechtzeitig vor einem evtl. bevorstehenden Kauf von Grundstücken oder Häusern für die BUGA nach den Sommerferien 2024 um eine Überprüfung bitten, ob ein solcher Kauf
angesichts obiger Probleme mit den geltenden Regelungen für Kommunen in Übereinstimmung stehen würde.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Arbeit
Manfred Alberti
Schreiben am 10.07.2024
Antwort: Stadt Wuppertal um Stellungnahme gebeten
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B) Schreiben Alberti mit Antworten der Stadtverwaltung bzw. des OB
Ressort 001 Büro des Oberbürgermeisters Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal
Ansprechpartnerin ... Stadt Wuppertal - 001 - 42269 Wuppertal
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 31 – Kommunalaufsicht ....
über E-Mail: ....
Stellungnahme zur Eingabe des Herrn Alberti i. S. BUGA Wuppertal 2031
Sehr geehrte .... sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erhalt des vorliegenden Schriftverkehrs übernehmen wir gern auf fachlicher Grundlage die Beantwortung der angeführten Punkte 1-7.
Die entsprechende Aussage des Absenders ist der Antwort „kursiv“ vo rangestellt. Die Antwort erfolgt „nicht kursiv“ und farblich grün markiert.
Betr.: Grundstückskäufe Bundesgartenschau Wuppertal 2031
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schürmann,
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn ich weiß, dass Kommunen einen sehr großen Spielraum in ih ren Entscheidungen haben, möchte ich Sie doch um Hilfe durch Ihren Ein fluss bitten, damit die Stadt Wuppertal nicht sehr
zeitnah massive Gelder für Grundstücksankäufe zur BUGA ausgibt, obwohl in den letzten Mona ten einige unüberwindbare Hindernisse für eine erfolgreiche BUGA deutlich geworden sind.
Für mich sind neben vielen anderen Gegenargumenten gegen die BUGA fünf Probleme (3.1.; 3.2.; 3.3.; 4.; 5.;) allem Anschein nach unlösbar.
1.) Bald geplante umfangreiche Grundstückskäufe für die BUGA
Der Oberbürgermeister drängt offensichtlich darauf, dass in einer der nächsten Ratssitzungen Grundstückskäufe beschlossen werden, die für die BUGA notwendig sind. Welche der folgenden Projekte
damit gemeint sind, wenn es heißt, dass die „Verträge beim Notar liegen“, weiß ich nicht.
Folgende aufwändige Grundstücksankäufe dürften für die BUGA notwendig sein:
- a) Areal 1 in Vohwinkel im Tescher Loch – Hauptareal
- b) Areal 1 in Vohwinkel Lokschuppenbereich (Kauf oder leihweise, evtl mit aufwändiger Bodensanierung)
- c) Areal 3 in Sonnborn Königshöhe Brückenkopf mit Kasse, Toiletten, etc - d) Areal 3 in Sonnborn Königshöhe Bergstation der Seilbahn
- e) Areal 3 in Elberfeld West Kaiserhöhe Brückenkopf
Grundstückskäufe sind in dem Finanzierungsplan der Machbarkeitsstudien nicht enthalten.
Zu 1) a) Die Stadt Wuppertal beabsichtigt, im Bereich Tesche drei Grundstücke zu erwerben, auf denen dauerhaft – also über die Durchführung der Bundesgartenschau
hinaus - eine Park anlage entstehen soll. Für die BUGA wird diese Parkanlage vorbereitet und ein halbes Jahr als Veranstaltungsort genutzt. Nach der BUGA kann sie als öffentliche Grün- und Freifläche
insbesondere von den Bewohner*innen Vohwinkels zur Erholung genutzt werden. Der große Stadtbezirk Vohwinkel verfügt bisher über keine Parkanlage. b) Auf der für die BUGA vorgesehenen Fläche werden
nur Investitionen getätigt, die der BUGA und der späteren frei zugänglichen Nutzung dienen. c,d,e) Es ist kein Erwerb von Grundeigentum durch die Stadt Wuppertal vorgesehen oder notwendig, da sich
das maßgebliche Grundstück bereits im Eigentum der Stadt Wuppertal befindet.
2.) Vorkaufsrecht für Grundstücke unterhalb der Brücke In seinen Sitzungen am 29.04. und 01.07.2024 hat der Stadtrat (VO/0044/24) zudem ein Vorkaufsrecht für ca. 25 unter einer zukünftigen
Brücke gelegene Mehrfamilienhäuser und Grundstücke beschlossen. Ob in dem Vorkaufsrecht „Vogelsaue“ auch zu überbauende Kleingartengrundstücke am Nützenberg mit eingeschlossen sind, weiß ich
nicht.
Die Vorkaufssatzung Vogelsaue beruht unter anderem auf dem sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 1294 – BUGA 2 / Hängebrücke – und schließt daher alle
Grundstücke ein, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden und nicht bereits in städtischer Hand sind. Der Bereich wurde hier zunächst sehr groß gefasst, da die finale Lage der Brücke
noch nicht feststeht. Das Grundstück, auf dem sich die Kleingartenanlage am Nützenberg befindet, steht im Eigentum der Stadt Wuppertal und befindet sich folglich nicht im Geltungsbereich der
Vorkaufssatzung.
3.) Gravierende Hindernisse zur Durchführung der BUGA
Auch wenn im Moment vermutlich noch die BUGA-Befürworter eine Mehrheit im Stadtrat besitzen, halte ich solche teuren Käufe für derzeit nicht gerechtfertigt, da wichtige Argumente dagegen
sprechen, dass die BUGA überhaupt ausgerichtet werden kann.
Im November 2021 hat der Rat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass Wuppertal sich um die Ausrichtung der Bundesgartenschau (BUGA) 2031 bewirbt. Darauf aufbauend
wurde im Mai 2022 ein Bürgerentscheid durchgeführt, welcher eben falls positiv zur Durchführung der Bundesgartenschau in Wuppertal 2031 entschieden wurde.
3.1.) Hauptproblem 1:
Fehlende Zeit für juristische Behandlung von Einsprüchen
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Bauen hat am 06.06.2024 einen Zeitplan für die BUGA - Bauleitplanung beschlossen. Darin sind die Fertigstellung und die Rechtsgültigkeit der
Bauleitplanung für das 2. Quartal 2027 vorgesehen. Das bedeutet, wie mir in Abstimmung mit dem OB die Geschäftsführerin der Wuppertaler BUGA, Susanne Brambora Schulz schrieb, dass unmittelbar danach
mit dem Bau der Brücke begonnen werden kann: „Der Bebauungsplan 1294 – BUGA 2 / Hängebrücke – soll wie von Ihnen beschrieben und in der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss (VO/0460/24) genannt
spätestens im zweiten Quartal 2027 zur Rechtskraft geführt werden. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, kann mit dem Bau
der Brücke begonnen werden.“ (Schreiben 17.06.2024) Ein Zeitrahmen für die juristische Behandlung von Einsprüchen gegen die Bauleitplanung und gegen den Bau ist demnach nicht vorgesehen. In dem von
der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zum Bau der ca. 700 m lan gen Hängeseilbrücke der BUGA deutet die Kanzlei Redeker (Redeker/Sellner/Dahs ohne Datum, Nr 5369589vl) darauf hin, dass
sowohl die Anwohner als auch die Firma BAYER als auch Verbände ein Einspruchsrecht besitzen (5 b S.28). Nach Schätzung der Autoren des Rechtsgutachtens müsse angesichts der Kompliziertheit eines
Rechtsstreites und angesichts neuer zu entscheidender Fragen mit einer „Verfahrensdauer in zwei Instanzen von ca. vier Jahren gerechnet“ werden (7. S.31). Das dürfte bedeuten, dass eine endgültige
juristische Entscheidung und damit ein Baubeginn erst nach der BUGA 2031 zu erwarten seien.
Herr Albertis Annahme, dass der Bau der geplanten Hängebrücke im Fall einer Klage erst nach einer juristischen Entscheidung beginnen könnte, ist falsch. Mit
Rechtskraft des Bebauungsplans kann auch im Falle einer Klage mit dem Bau begonnen werden.
3.2.) Hauptproblem 2: Berechtigte Einsprüche von Betroffenen
Mit juristisch berechtigten Einsprüchen gegen die Brücke dürfte vor allem von drei Gruppen von Betroffenen zu rechnen sein:
3.2.1.) Hausbesitzer und Kleingartenbesitzer
Schon bei dem Antrag auf das Vorkaufsrecht „Vogelsaue“ im Stadtrat hat die Stadt darauf hingewiesen, dass vermutlich nicht alle Hausbesitzer zu einem Verkauf zu bewegen seien. Außerdem dürften
auch die Besitzer von Kleingärten unter der Brücke unter dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes Art. 13 stehen. So könnte ein einzelner Hausbesitzer durch seinen Einspruch den Brückenbau
verhindern.
Grundstücke der Kleingartenanlage befinden sich im Eigentum der Stadt. Siehe Antwort zu 3.1.
3.2.2.) Verbandsklagen
Zudem liegen beide Brückenköpfe in Landschaftsschutzgebieten. Die Brücke soll auf eine gleichzeitige Belastung von 1000 Besuchern ausgelegt werden. Wegen der massiven Einwirkungen in den noch
bewaldeten Gebieten durch das Brückenbauwerk, durch tiefe Sicherungsanlagen für die Brückenstabilität, durch stabile 50 m hohe Stützen, durch den Bau von Kassenhäuschen, Toilettenanlagen,
Unterkunftsräumen für die notwendige Security und Sanitätspersonal, von Materialhäuschen (Schneeräumer) und Schutzunterständen für Besucher und durch die auf dem südlichen Brückenkopf (über dem
Wasserbehälter) zusätzlich geplante Veranstaltungsanlage mit Nebenräumen dürften die zuständigen Umweltverbände ziemlich sicher Einsprüche einlegen. Die Bürgerinitiative „Königshöhe“ war bei dem
Bürgerentscheid im Mai 2022 nur sehr knapp unterlegen.
Die Biologische Station Mittlere Wupper hat ein ökologisches Erstgutachten erstellt und keine Hinweise auf Tierarten gefunden, die die Durchführung der BUGA gefährden.
Es ist ein erklärtes Ziel, die Eingriffe in die faunistisch und floristisch wertvolle Waldparkanlage so gering wie möglich zu halten. Die historischen Waldparkanlagen haben im Freiraumsystem der
Stadt einen sehr hohen Stellenwert und sollen als Waldparkanlagen erhalten bleiben. Zwingend notwendige Eingriffe werden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen durch geeignete Maßnahmen
ausgeglichen oder kompensiert. Siehe Antwort zu 3.1.
3.2.3.) BAYER
Auch wenn die Stadt sich in einem dauernden Gespräch mit den Elberfelder Vertretern der Firma BAYER befindet, dürfte ein Einspruch der Firma BAYER AG nicht zu verhindern sein.
-- Die geplante Brücke liegt ca. 600 m östlich des Geländes der Firma BAYER.
-- Die vorherrschende Windrichtung im Tal der Wupper ist Richtung Osten.
-- Nahe an der Brücke liegt z.B. die Umladestation für Chemikalien etc. von der Eisenbahn in das werkseigene Rohrnetz
-- Bei jederzeit möglichen unabsehbaren Störfällen im BAYER Werk stünden möglicher weise in Minutenschnelle 1000 Besucher der Brücke inmitten giftiger Brandwolken.
-- Ein Störfallgutachten ist notwendig.
-- Selbst wenn das Risiko als gering eingestuft würde, dürfte für die Konzernleitung der BAYER AG und für die Vertreter der Aktionäre und Finanzinvestoren (z.B. BlackRock) ein Risiko von
1000 schwer geschädigten Brückenbesuchern mit zig Millionen € Schadenser- satzforderungen kaum genehmigungsfähig sein, zumal BAYER keinen einzigen Vorteil durch die Brücke bekommt.
-- Die Stadt Wuppertal wäre sehr schlecht beraten, wenn sie einen Rechtsstreit über die Brückengefahren mit der Firma BAYER eingehen würde. Zu häufig hat sich in den letzten Jahrzehnten die
Angst in Wuppertal verbreitet, dass BAYER jederzeit seine Elberfelder Pro- duktionsschritte in die USA verlegen könnte, zumal es im Moment für eine solche Firmenverlagerung erhebliche Zuschüsse der
USA gibt.
Das Planverfahren zur Hängebrücke wird in enger Abstimmung mit der Firma Bayer durch geführt. Die inhaltlichen Anforderungen an das erforderliche Störfallgutachten
wurden gemeinsam mit Bayer erstellt. Ein Störfall-Gutachten, insbesondere mit Bezug auf die tech-nischen Untersuchungen, ist beauftragt. Die Kanzlei Lohschelder aus Köln begleitet das
Genehmigungsverfahren zum Thema Hängebrücke. Siehe Antwort zu 3.1.
3.3.) Hauptproblem 3: Keine öffentliche Straßenwidmung bei nur kostenpflichtiger Benutzung
Das Rechtsgutachten weist im Kapitel II 1 a und 1 d (S. 6, S.9. S.11) auf eine wohl nicht lösbare Diskrepanz hin: Die Brücke soll einerseits als öffentliches Bauwerk die Privilegien eines
wichtigen öffentlichen Verkehrsweges besitzen, andererseits als im privaten Gewinninteresse betriebenes Bauwerk nur gegen Eintrittsgeld benutzbar sein. Die Stadt Wuppertal würde das Bauwerk zwar
bezahlen, aber als Betreiber scheint momentan der Betreiber der Zoo-Seilbahn vom Stadion-Parkplatz zur Königshöhe im Gespräch zu sein, der die Zoo-Seilbahn anscheinend auf eigene Rechnung bauen und
betreiben will und nach der BUGA auch die Organisation der Brücke übernimmt.
Gem. § 14 Abs. 4 StrWG NRW bedarf es für die Erhebung von Gebühren für den Gemeingebrauch einer gesonderten gesetzlichen Regelung. Zurzeit wird geprüft, welche
Festsetzung der Verkehrsfläche (privat oder öffentlich) rechts-sicher möglich und am geeignetsten ist.
3.4.) Keine Privilegierung bei privater Gewinnerwartung
Ob ein privaten Gewinnzwecken dienendes Bauwerk über öffentlichen Straßen, über eine zentrale ICE- Eisenbahnstrecke und über die Schwebebahn genehmigt werden kann, ist fraglich. Eine
Verkehrsgefährdung durch herabfallende oder herabgeworfene Gegen stände aus 100 m Höhe ist nicht auszuschließen. Ebenso wenig wird man verhindern können, dass Suizidwillige die Aufmerksamkeit an
einem solche Verkehrsknotenpunkt aus nutzen, um auf sich und ihre Probleme aufmerksam zu machen. Zeitweilige Sperrungen der öffentlichen Wege und Bahn-Trassen sind dabei nicht
auszuschließen.
Das Betreibermodell - Zweck einer privaten Gewinnabsicht - ist hier nicht festgeschrieben und entspricht nicht der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss
(VO/0460/24: Be bauungs-plan 1294 – BUGA 2 / Hängebrücke). Für die Hängebrücke wird im Zuge der Genehmigung ein Sicherheitskonzept erstellt.
3.5.) Keine verkehrliche Notwendigkeit der Brücke für die BUGA
Die Brücke besitzt offensichtlich keine verkehrliche Wichtigkeit oder Notwendigkeit. Sie dient lediglich als Highlight für die BUGA. Auf der nördlichen Seite der Kaiserhöhe werden derzeit
keinerlei BUGA-Ausstellungsflächen geplant, so dass die Brücke auch für die BUGA keine notwendige Wegeverbindung darstellt. Die wenigsten Spaziergänger werden nach der BUGA die Verbindung beider
Talseiten eintrittspflichtig nutzen. Für Radfahrer ist sie mit Schiebepflicht und steilen Abhängen an der Kaiserhöhe eher hinderlich.
3.6.) Brücke als reines Tourismusprojekt
Die Stadt Wuppertal erhofft sich auch nach der BUGA eine touristische Aufwertung durch die Hängeseilbrücke.
Für die Stadt Wuppertal ist die Brücke ein prägendes Element mit Identifikations- und Orientierungscharakter während und vor allem nach der Bundesgartenschau. Die
Stadt Wuppertal liegt in einem Tal mit einer Ost-West-Ausrichtung. Die gesamtver kehrliche Infrastruktur folgt dieser Ausrichtung. In dem Konzept 2025+ „Schönes Verbinden“ wurden erstmals mögliche
Nord-Süd-Verbindungen dargestellt. Die Hängebrücke ist die erste Nord-Süd-Verbindung über das Tal, die zwei zentrale Parkanlagen miteinander verbindet.
4.) Hauptproblem 4: Verärgerung bei Besuchern als Antiwerbung für Wuppertal
Viele andere Argumente sprechen inzwischen ebenfalls gegen eine erfolgreiche Durchführung einer BUGA. Das Hauptziel der BUGA in Wuppertal soll vor allem die Werbung für Wuppertal sein, sie
soll die Menschen zum Wiederkommen verleiten und soll das Bild von Wuppertal in den Köpfen der Menschen erheblich verbessern. Die Besucher sollen den Besuch in Wuppertal genießen und die Stadt als
sehr erfreulich im Kopf behalten. Es gibt erhebliche Zweifel, ob das gelingen kann. Ich möchte hier nur einige der Zweifel andeuten. Sie sind auf meiner website Protected link ausführlich erläutert.
Eine BUGA der Verärgerung braucht Wuppertal allerdings überhaupt nicht.
Im Fokus steht der angestoßene Entwicklungs- und Transformationsprozess für die Stadt Wuppertal u.a. mit den Themen: Blaue und Grüne Infrastrukturen,
Familienfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Zirkularität, Klimaneutralität, Gesundheit, Wohnen, Mobilität etc..
5.) Hauptproblem 5: Diverse Verkehrsprobleme
5.1.) Prinzipiell keine BUGA-Parkflächen an Werktagen
Da die BUGA keine neuen Parkplätze bekommen soll, sind die durchschnittlich 10 000 Besucher (30 bis 40 Prozent PKWs) werktags auf Parkplätze am Straßenrand in Vohwinkel und Sonnborn
angewiesen. Langer Parksuchverkehr und dann lange Fußwege verärgern schon vor dem Eintritt.
Für das Thema Mobilität wird ein dezidiertes Mobilitätskonzept erstellt. Dieses beinhaltet alle Verkehrsteilnehmer*innen und orientiert sich an dem geschätzten Modal
Split 2031 (Basis: bisherige Erhebungen aus vorangegangenen Bundesgartenschauen).
5.2.) Verdrängung der Anwohner von Parkflächen am Straßenrand Die Anwohner ein bis zwei Kilometer rund um die Eintrittsstellen zur BUGA werden von 11.00 Uhr bis 16.00
Uhr zu ihrem großen Ärger keinen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung finden und müssen nach Haan oder Elberfeld ausweichen. Unzumutbar!
Siehe Antwort zu 5.1.
5.3.) Überlastetes Straßensystem in Vohwinkel
Das Straßensystem in Vohwinkel und im Zooviertel ist schon heute bis zum Anschlag belastet. Der zusätzliche PKW und Busverkehr wird die Nerven der Besucher und Ortsanwohner sehr strapazieren
und wird als Ärger über Wuppertal im Gedächtnis bleiben.
Das Mobilitätskonzept wird ein intelligentes Steuerungskonzept für die Besucher*innen bzw. die Verkehrsteilnehmer*innen enthalten.
5.4.) Paralleler Ausbau der Sonnborner Kreuzes während der BUGA Während der BUGA wird von 2027 bis ca. 2035 das Sonnborner Autobahnkreuz, beim Bau größtes Autobahnkreuz
Europas, mit mehr als einem Dutzend Brücken völlig neu gebaut. Umleitungsverkehr durch Vohwinkel und Sonnborn wird sich auch während der BUGA nicht vermeiden lassen.
Gespräche zwischen Straßen NRW und der Stadtverwaltung Wuppertal sind aufgenommen, um z. B. Bauzeitenpläne, Sperrungen, Alternativen etc. abzustimmen.
5.5.) Fehlende Busparkplätze als Ärgernis für Ältere
Da es keine Busparkplätze nahe der Eintrittsstellen gibt, wird es abends sehr schwierig werden, dass alle (oft älteren) Besucher pünktlich ihren Bus finden können.
Siehe Antwort zu 5.1.
6.) Finanzprobleme
6.1.) Deutlich höherer Eintrittspreis als normal für eine BUGA
Der Eintrittspreis für die BUGA wird deutlich höher sein müssen als normal, da ein anteiliger Zoo-Eintritt, die Brückengebühr, die Zoo-Seilbahn, und zur Verbindung der Areale die DB-Fahrkarte
und die Schwebebahn mit eingerechnet werden müssen. Die Eintrittshöhe wird selbst vielen Wuppertalern den Besuch nicht ermöglichen.
Diese Aussage ist durch nichts belegbar, da eine Kalkulation der Eintrittspreise zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich ist. Sicher ist allerdings, dass bei der Gestaltung
der Eintrittspreise sowohl ein ausgewogenes Verhältnis zu vergleichbaren Veranstaltungen als auch soziale Aspekte umfassend berücksichtigt werden.
6.2.) Langfristige Finanzierung klappt nicht
In den beiden Machbarkeitsstudien wird dazu geraten, die voraussichtlich auf die Kommune zukommenden Gesamtkosten von (mindestens) 70 Mio. € (plus Grundstückskäufe) durch das Ansparen von
jährlich 7 Mio. € vor der BUGA aufzubringen. Meines Wissens nach sind bisher jährlich höchsten drei bis vier Mio. € zurückgelegt bzw. für die Planungen und Personal ausgegeben worden. Da die
finanzielle Situation Wuppertals sich in absehbarer Zeit wohl nicht verbessern wird, werden erhebliche Finanzbeträge nicht vor der BUGA aufgebracht werden können, sondern werden nach dem Ende der
BUGA-GesellschaftmbH am 30. Juni 2032 als Schulden auf die Stadt Wuppertal zukommen. Da absehbar keine wichtigen grundsätzlichen strukturellen Verbesserungen durch die BUGA in Wuppertal durchgeführt
werden, halte ich es für unverantwortlich, diese Schulden kommenden Generationen aufzubürden, obwohl diese keinerlei strukturellen Vorteile von einer durchgeführten BUGA haben werden.
Eine Bundesgartenschau ist ein anerkanntes und wirksames städtebauliches Instrument mit quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Effekten. Die BUGA 2031 ist kein
sechs monatiges Event, sondern schafft Werte für die Stadtgesellschaft und die Region, die dau erhaft erhalten bleiben. Die Finanzierung der Bundesgartenschau 2031 in Wuppertal basiert auf der
Machbarkeitsstudie von 2018 und 2021. Diese wird derzeit konkretisiert. Die Kosten werden den aktuellen Finanzentwicklungen (Inflation und Baupreiskostenindex) angepasst.
7.) Zur politischen Situation in Wuppertal:
7.1.) Haltung der Parteien
Während bei den grundsätzlichen Beschlüssen zur BUGA 2018 noch alle großen Parteien geschlossen für die BUGA gestimmt und den damaligen OB unterstützt haben, hat sich das Bild heute stark
gewandelt: Die CDU ist mit ihrem Vorsitzenden, dem früheren Stadtdirektor Dr. Slawig, der vor allem die Finanzierung der BUGA für nicht verantwortbar hält, geschlossen gegen die BUGA. Sie wirft
offiziell dem Oberbürgermeister einen „Ego-Tripp“ zur BUGA vor. Ebenso hat sich die FDP geäußert, dass sie Investitionen in Schulen und in den Bildungsbereich für viel dringender hält, als 70 Mi. €
städtischer Mindest-Eigenanteil (plus Grundstückskäufe und Bodensanierungen) für die BUGA. Die kleineren Parteien (Linke, Freie Wähler, AfD) haben von vorneherein gegen die BUGA gestimmt. Außer den
Grünen, denen der OB angehört, steht derzeit noch die SPD zur BUGA. Hier ist allerdings momentan ein Generationenwechsel im Gange, der möglicherweise noch vor der Kommunalwahl 2025 eine Distanz zu
den BUGA-Plänen zur Konsequenz hat. Dem OB werden durch die Kritik an seiner Amtsführung von Seiten der CDU und der SPD (!) und von mehreren kleineren Parteien kaum Chancen auf eine Wiederwahl 2025
eingeräumt. Gerade dieser zu erwartende Politikwechsel macht es besonders problematisch, dass jetzt große Grundstückskäufe getätigt werden, wenn absehbar die BUGA - Pläne wie in Rostock 2023 schon
vor oder spätestens nach der Kommunalwahl 2025 gestoppt werden.
Die Verwaltung der Stadt Wuppertal und die Bundesgartenschau gGmbH 2031 sind durch die geltenden Ratsbeschlüsse mit der Durchführung der BUGA beauftragt.
7.2.) Weigerung des OB zu öffentlichen Auseinandersetzungen über die BUGA
Wenn die CDU das Verhalten des Oberbürgermeisters als „Ego-Tripp“ tituliert, dann macht sie damit auf ein zentrales Problem der BUGA-Pläne aufmerksam: Der OB geht jeder Diskussion über die
BUGA aus dem Weg. Vor der Bürgerbefragung im Mai 2022 hat er (trotz vorgeschriebener Neutralität in amtlichen Funktionen) fünf Werbeveranstaltungen zur BUGA durchgeführt und durch die ihm
unterstehende Abteilung für Bürgerbeteiligung durchführen lassen, bei denen nicht diskutiert werden konnte, weil nur je eine Zusatzfrage erlaubt war.
Oberbürgermeister Uwe Schneidewind engagiert sich ebenso wie die Geschäftsführerin der Buga gGmbH 2031 und die Fachressorts bei jeder sich bietenden Gelegenheit für
die BUGA 2031 für eine sachlich fundierte Kommunikation. So wurden auch Herrn Alberti wiederholt alle Fragen umfassend, fachlich und zuvorkommend beantwortet.
7.3.) Bürgerentscheid Mai 2022: 81 % stimmen nicht für die BUGA
Bei der schriftlichen Bürgerbefragung haben die BUGA-Befürworter mit 18,1 Prozent knapp gewonnen gegen 17,9 Prozent der BUGA-Kritiker. Allerdings haben trotz kostenloser Rücksendung damit fast
zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten sich nicht beteiligt: Juristisch haben die Befürworter knapp gewonnen, politisch gesehen haben über achtzig Prozent der Bürger sich gegen die BUGA entschieden
oder durch Nichtteilnahme an der Abstimmung ihr völliges Desinteresse an der BUGA bekundet.
Die Darstellung ist mehr als fragwürdig. Wenn stimmberechtigte Einwohner*innen sich nicht an einer Abstimmung beteiligen, sind die Gründe dafür vielfältig. An dem
Bürgerentscheid haben sich 35,5 % der Abstimmungsberechtigten beteiligt. Von den abgegebenen Stimmen haben sich 51,8 % für die BUGA ausgesprochen.
7.4.) Bürgerkritik an der BUGA
Auf meine sehr ausführlichen kritischen Aspekte auf meiner website (Protected link) zur BUGA ist der OB trotz mehrfacher Hinweise sachlich nie eingegangen und konterte immer wieder: „Wir
kommen halt nicht zusammen.“ Dadurch dass die Presse sowohl im Print-Bereich (nur ein einziger Verlag) als auch in Rundfunk und Fernsehen fast ausschließlich BUGA- freundlich berichtet, ist die
BUGA-Diskussion in Wuppertal sehr überschaubar.
Wir gehen davon aus, dass die Wuppertaler Medien unabhängig, überparteilich und ent sprechend ihrem öffentlichen Auftrag über die BUGA-Planungen berichten. Wir als
Stadtverwaltung haben folglich keinen Einfluss auf deren Berichterstattung. Siehe auch Antwort zu Frage 7.2.
Mit freundlichen Grüßen i. A. gez. ..... Büroleitung des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schürmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
entschuldigen Sie bitte meinen ausführlichen Brief. Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen damit deutlich machen konnte, auf welchen wackeligen Füßen die BUGA-Pläne in Wuppertal stehen.
Ein Abbrechen der Planungen ist angesichts obiger Kritikpunkte sehr wahrscheinlich, so dass die bald geplanten Investitionen in Grundstückskäufe angesichts der finanziell sehr
angeschlagenen Situation in Wuppertal m. E. nicht zu vertreten sind.
Ich wollte Sie rechtzeitig vor einem evtl. bevorstehenden Kauf von Grundstücken oder Häusern für die BUGA nach den Sommerferien 2024 um eine Überprüfung bitten, ob ein solcher
Kauf angesichts obiger Probleme mit den geltenden Regelungen für Kommunen in Übereinstimmung stehen würde.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Arbeit
Manfred Alberti
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C) Schreiben Alberti als Antwort auf die städtische Stellungnahme
Sehr geehrte Frau .....
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung der Stellungnahme der Stadt Wuppertal.
Leider sind meine IT-Möglichkeiten nicht so groß, dass ich meine Stellungnahmen in das schreibgeschützte PDF-Dokument einarbeiten könnte. Deshalb werde ich nach zwei vorangestellten grundlegenden
Voten die einzelnen Abschnitte separat kommentieren und mit drei Zusammenfassungen abschließen.
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Grundlegende Bemerkung eins: BUGA als Ausflugsziel oder Infoveranstaltung zur ÖKO-Bilanz
Wuppertals
Der Kern des Konfliktes mit der Stadt Wuppertal wird in meinen Augen am besten in der Stellungnahme der Stadt Wuppertal zu meinem Punkt "4.) Hauptproblem 4: Verärgerung bei Besuchern als
Antiwerbung für Wuppertal" deutlich:
Ich gehe davon aus, dass der Besuch der BUGA für die meisten Gäste (außer Fachbesuchern) ein Ausflug ist, der mit möglichst wenig Verärgerung verbunden sein sollte, da
sonst die Besucher diese Verärgerung über Wuppertal verbreiten und das Bild Wuppertals negativ in Erinnerung behalten und den Ruf der Stadt beschädigen.
Die Antwort der Stadt, ohne auf das Thema Verärgerung einzugehen: "Im Fokus steht der angestoßene Entwicklungs- und Transformationsprozess für die Stadt Wuppertal u.a. mit den Themen Blaue und Grüne
Infrastrukturen, Familienfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Zirkularität, Klimaneutralität, Gesundheit, Wohnen, Mobilität etc."
Das bedeutet, dass die ökologische Information im Mittelpunkt der Wuppertaler Vorstellungen über die BUGA stehen soll.
Eine ökologische Informationsveranstaltung aber werden die wenigsten der meistens älteren Besucher mit einer BUGA verbinden. Selbstverständlich hat jede BUGA aktuelle Impulse, aber in dieser
Wichtigkeit, wie sie Wuppertal diesen Impulsen zuspricht, gehören sie eher zu einem Fachkongress für ein Fachpublikum.
Offensichtlich sind diese ökologischen Informationen der Stadt wichtiger als die ungestörte Zufriedenheit der Gäste ohne Verärgerung bei ihrem Ausflug zur Bundesgartenschau.
Hier werden zwei Veranstaltungsformen miteinander verbunden, die sich gegenseitig ausschließen, wenn sie erfolgreich sein sollen:
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Einerseits: Der schöne und erlebnisreiche, ungestörte Ausflug zur BUGA als dem
farbenfrohen Abschlussfest eines für eine Stadt wichtigen Umbaus einer Brachfläche zusammen mit dem Jahresfest der Grünen Branche mit einer Schau neuester Entwicklungen im Pflanzenbereich.
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Andererseits: Ein Treffen als Informations- und Diskussionsveranstaltung der
ÖKO-Bewegung mit einer Darstellung ökologischer Entwicklungen in der Stadt Wuppertal. Bei einer solchen Fachveranstaltung für Fachbesucher und engagierte Laien sind die fachkundigen
engagierten Besucher sicher bereit, einschränkende Bedingungen in Kauf zu nehmen: verpflichtende Anreise mit der Bahn oder dem ÖPNV, keine Parkplätze, weite Fußwege, zeitraubende Transfers
etc..
Beide Veranstaltungsformen schließen einander aus, weil sie nicht gleichzeitig am gleichen Ort zu verwirklichen sind. Nur wenn die ungestörte Ausflugsatmosphäre mit Parkplätzen, leichter An- und
Abreise, nahen Busaus- und einstiegen garantiert würde, könnte gleichzeitig auf begrenztem Raum eine Fachveranstaltung stattfinden.
Die bislang für die BUGA grundlegenden Machbarkeitsstudien geht primär von der "Ausflugsform" für die Gäste der BUGA aus. Ohne diese wären die projektierten Besucherzahlen nie zu erreichen.
Fachveranstaltungen müssen diesem Konzept untergeordnet sein und dürfen nicht priorisiert werden.
Eine BUGA als ökologische Belehrungsveranstaltung mit Zwangscharakter (keine Parkplätze) würde nur Widerstände bei den Besuchern hervorrufen und würde bei den Besuchern zu einem Flopp werden.
Wuppertals Ruf würde starken Schaden nehmen.
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Grundlegende Bemerkung zwei: Verkehrsbewältigung im engen Vohwinkel und in
Sonnborn
Das selbstverständlich notwendige detaillierte Mobilitätskonzept kann normalerweise erst relativ spät erarbeitet werden. Das hat den Nachteil, dass bei einer notwendigen Absage der Veranstaltung
wegen des nicht zu regelnden Verkehrs riesige Kosten in den Jahren vorher angefallen sind, obwohl die Veranstaltung schon Jahre früher wegen dieser gleichen Gründe hätte abgesagt werden können und
müssen.
Die Stadt Wuppertal sollte deshalb umgehend einen ersten Teil eines Mobilitätskonzeptes in Auftrag geben, um folgende grundlegenden Fragen frühzeitig
zu klären, bzw. bei einem negativen Ergebnis die BUGA frühzeitig absagen zu können, statt monatlich fast eine halbe Millionen € zu investieren.:
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Überlasten die sich auf wenige Vormittags- und Nachmittagsstunden konzentrierenden Ankünfte und Abfahrten der
PKWs und Busse das Verkehrssystem in Vohwinkel und Sonnborn so sehr, dass der Verkehr kollabieren kann? Z.B. Kaiserstraße, Kreuzung Gräfrather Straße /Westring, Kreuzung Friedrich-Ebert-Str.
/Siegfriedstraße, Ausfahrten der A 46
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Gibt es für die vielen mit einem PKW anreisenden Besucher werktags genügend Parkraum an den Straßenrändern im
Umkreis von max. 1,5 km um die Eintrittsstellen, so dass die Besucher ohne zu lange und zu bergige Wegstrecken zur BUGA kommen können?
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Schon heute sind viele Gebiete in Vohwinkel und Sonnborn tagsüber fast ohne freie Parkplätze. Ist es den
Anwohner zumutbar, dass diese Parkplätze von den BUGA Gästen belegt werden, so dass für die Anwohner werktags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr keinerlei Parkmöglichkeiten in Vohwinkel und Sonnborn mehr
zur Verfügung stehen und Parkraum in Haan oder Elberfeld aufgesucht werden muss?
Wenn obige oder andere gewichtige Probleme nicht gelöst werden können, sollte die BUGA wie in Rostock so schnell wie möglich abgesagt werden
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Detallierte Anworten auf die Stellungnahmen der Stadt
zu 1) a) Grundstückskäufe
Vohwinkel besitzt den großen Stadtpark Schlieffenstr.
zu 1) b) Investitionen nur für später frei zugängliche Nutzungen
Bedeutet das, dass das Lokschuppenareal des Investors Clees mit seinen Bebauungsplänen nicht von der BUGA Gesellschaft auf Kosten der Wuppertaler Bürger saniert wird?
zu 3) Gravierende Hindernisse für die BUGA
Da 81,3 Prozent der Abstimmungsberechtigten nicht für die BUGA gestimmt haben, kann die Zustimmung von 18,7 Prozent realistischerweise nicht als beauftragendes Votum der Stadtgesellschaft gewertet
werden.
zu 3.1) Fehlende Zeit für Einsprüche
Angesichts der offensichtlichen Warnungen des Rechtsgutachtens vor Einsprüchen und vor der Ungewissheit der Entscheidungen bei neu zu beurteilenden Rechtsfragen ginge die Stadt hier bei Baubeginn in
2027 ein starkes Risiko ein für Fehlinvestitionen in Planung und Bau.
zu 3.2.1) Klagen von Hausbesitzern
Offensichtlich ist die Stadt sich des Risikos von Einsprüchen und Klagen bewusst, wenn sie schon in der Stadtratsvorlage darauf hinweist, dass nicht alle Grundstücksbesitzer verkaufswillig sein
dürften. Eine rein touristischen Zwecken dienende Spaßbrücke dürfte die Kriterien für Enteignungsrechte nicht erfüllen.
zu 3.2.2) Klagen von Verbänden
Die Ausrichtung einer BUGA dürfte keine ausreichende Begründung für als "zwingend notwendig" bezeichnete Eingriffe in einen langjährig gewachsenen Waldpark sein.
zu 3.2.3) Planverfahren Hängebrücke über 110 kv-Leitung
Seit Mai 2024 ist die Weigerung der Wuppertaler Stadtwerke WSW bekannt, erstmals in Deutschland eine Brücke über einer 110 KV- Freilandleitung (Westende-Nützenberg) zu
genehmigen.
Nach Ansicht eines von mir befragten Professors für Elektrotechnik wäre die Überbrückung einer solchen Leitung durch einen für Fußgänger offenen Brückenweg angesichts der offensichtlichen Gefahren
nicht genehmigungsfähig. Die Absicherung einer solchen Leitung, wie sie die Bahn für ihre wesentlich schwächeren Oberleitungen unter und neben Brücken baut, wäre über der 110 kv - Leitung am Westende
nicht möglich.
zu 3.3) Öffentliche Straße bei kostenpflichtiger Benutzung
Die erforderliche gesetzliche Regelung nach § 14 Abs. 4 StrWG NRW gibt es nicht. Offensichtlich bleibt die Unmöglichkeit einer Genehmigungsfähigkeit dieser Brücke bestehen, wie sie das
Rechtsgutachten schon aufgezeigt hat.
zu 4) Verärgerung von Besuchern als Antiwerbung für Wuppertal
Diese Antwort ist für mich erschreckend: Die Planung einer BUGA als ökologisches Erziehungsprojekt für Gäste ist in meinen Augen eine Katastrophe. Eine belehrende BUGA dürfte nur wenige Besucher
ansprechen und keine Werbung ausstrahlen. (siehe auch oben "1) Grundlegende Bemerkung eins: BUGA als Ausflugsziel oder ÖKO-Veranstaltung")
zu 5) Mobilität
Zur Verkehrsproblematik siehe auch oben "2) Grundlegende Bemerkung zwei: Verkehrsbewältigung in Vohwinkel und Sonnborn"
zu 6.1) Höhere Eintrittspreise:
Alleine schon der Aufschlag für den Zoo-Eintritt, der heute schon ca. 20 € beträgt, dürfte zu einer erheblichen Preissteigerung führen. Dazu kommen zwei Highlights (Zoo-Seilbahn und Brücke), wo
andere BUGAs nur ein Highlight haben.
zu 6.2) Dauerhafte Werte für die Stadtgesellschaft
Ich frage mich seit langem, wo und was die dauerhaften Werte für die Wuppertaler Stadtgesellschaft sein könnten. Sollte der Bonner Rheinauenpark vergleichbar sein mit dem Tescher Loch? Oder gibt es
irgendwo eine dauerhafte Aufwertung riesiger Flächen wie die hochwertig rekultivierten alten Hafenflächen in Heilbronn, die für Automobilzulieferer für Audi in Heilbronn Gold wert sind? Eine
Aufwertung von Flächen durch die BUGA sehe ich in Wuppertal außer im Tescher Loch nirgendwo. Flächen außerhalb der BUGA (wie BUGA plus) müssen zusätzlich zur BUGA finanziert und mit eigenen Kräften
entwickelt werden.
zu 7.2) Öffentliche Auseinandersetzungen über die BUGA
Dem letzten Satz kann ich nicht zustimmen. Nach mehreren schriftlichen Vertröstungen "Wir kommen halt nicht zusammen!" habe ich meine kritischen Punkte ausführlich auf meiner oben genannten website
erläutert und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Mehrmals wurden die Politiker und die Parteien darauf hingewiesen. Richtigstellungen, Erläuterungen oder andere Antworten der Stadt hat
es nicht ein einziges Mal gegeben. Ich hätte sie gerne eingearbeitet und mögliche Fehler beseitigt.
Fragen und Kritiken landen im Nirgendwo. Diese Nichtbeantwortung von Fragen, die ja nicht nur ich habe, empfinde ich als Überheblichkeit der Stadt und des OB, der sich seine BUGA-Pläne
offensichtlich nicht durch öffentliche Diskussionen zerstören lassen möchte. Die immensen nutzlosen Kosten, die steigen, je später eine BUGA abgesagt wird, zahlen letztlich die Bürger. Dabei fehlen
im armen Wuppertal Gelder für soziale Zwecke an allen Ecken und Enden.
zu 7.4) Bürgerkritik an der BUGA
Seit Jahren ist leider die Presseberichterstattung über kritische Aspekte der BUGA sehr spärlich.
-
Zusammenfassung
4.1) Themenwechsel der BUGA
Bislang war das zentrale Ziel der BUGA, die Werbung für ein besseres Image der Stadt Wuppertal. Angesichts der erwartbar vielen negativen Erfahrungen für die Besucher
dürfte dieses Ziel nicht zu verwirklichen sein. Die Antwort der Stadt auf mein "Hauptproblem 4. Verärgerung bei Besuchern als Antiwerbung für Wuppertal" reduziert die BUGA auf
eine (Info-)Veranstaltung mit dem Fokus bei dem Entwicklungs- und Transformationsprozess der Stadt Wuppertal. Damit wird das ganze BUGA-Konzept Wuppertals geändert und es
müssten der Stadtrat und die Bürger neu entscheiden, ob sie für den neuen Fokus der BUGA mehr als 120 Mio. € bis 2031 investieren wollen.
4.2) Unüberwindbare Hindernisse in der Mobilität
Wenn nicht in sehr kurzer Zeit ein (Teil-)Mobilitätsgutachten Lösungen für die Verkehrsprobleme der BUGA aufzeigt, sollte der Stadtrat alle BUGA-Vorbereitungen stoppen, weil Wuppertal
infrastrukturmäßig eine BUGA nicht bewältigen kann.
4.3) Kaum lösbare Risiken für den Bau der Brücke
Zusammen mit unabhängigen Gutachtern sollte der Stadtrat eine neue Bewertung vornehmen, ob es realistisch ist, den Bau der Hängeseilbrücke bis zur BUGA 2031 fertigstellen zu können. Berücksichtigt
sollte in dem Zusammenhang auch der Mangel an Fachkräften auf allen Ebenen, der wohl für die Absage der BUGA 2025 Rostock maßgeblich war und der sich in den nächsten Jahren angesichts vieler
anstehender Brückenbauten wahrscheinlich noch einmal drastisch verschärfen wird.
4.4) Konsequenz aus den Problemen
Vor weiteren teuren Ausgaben (Grundstücke, neues Personaleinstellungen etc.) sollten Lösungen für die Probleme 4.1) bis 4.3) gefunden sein. Wenn das nicht gelingt, sollte der Stadtrat zeitnah über
eine Absage der BUGA beraten.
Viele Grüße Manfred Alberti
D.) Antwort Bezirksregierung Düsseldorf vom 19.09.2024
Ihre Eingabe vom 10. Juli 2024 Grundstückskäufe der Stadt Wuppertal für die BUGA 2031 (AZ 31.02.01-W-FA-254)
Sehr geehrter Herr Alberti,
ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 10. Juli 2024 betreffend die Ausrichtung der BUGA 2031 durch die Stadt Wuppertal.
Sie legen in Ihrem Schreiben ausführlich und in Bezug auf verschiedenste Aspekte dar, welche Probleme sich im Hinblick auf die BUGA 2031 aus Ihrer Sicht stellen.
Ihre Eingabe habe ich zum Anlass genommen, die Stadt Wuppertal in der Angelegenheit um Stellungnahme zu bitten. Die Stellungnahme vom 30. August 2024, im Rahmen derer dezidiert auf Ihre
Beschwerdepunkte eingegangen wurde, liegt Ihnen vor. Im vorliegenden Schreiben beschränke ich mich daher auf die rechtliche Würdigung der kommunalaufsichtlich relevanten Aspekte.
Vorab erlaube ich mir, einige allgemeine Erläuterungen zur Rolle der Kommunalaufsicht anzuführen. Sie führen in Ihrem Schreiben vom 10. Juli 2024 bereits zutreffend aus, dass die Kommunen „einen sehr
großen Spielraum in ihren Entscheidungen haben“.
Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG), haben diese das Recht, alle örtlichen Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts
eigenverantwortlich zu regeln.
In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Kommunalaufsichtsbehörden, sicherzustellen, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden (§§ 11 und 119 Abs. 1 GO NRW).
Die Kommunalaufsichtsbehörden sind Rechtsaufsichtsbehörden, ihre Aufsichtstätigkeit ist daher auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Sie sind daher grundsätzlich nicht dazu befugt, das
Verhalten der kommunalen Verwaltung zu korrigieren, solange sich dieses im Rahmen des geltenden Rechts bewegt.
Das Vorgehen einer Kommune muss als rechtswidrig zu qualifizieren sein, wenn ein aufsichtliches Einschreiten seinerseits rechtmäßig erfolgen soll.
Der Kommunalaufsicht steht hingegen keine Zweckmäßigkeitskontrolle zu. Innerhalb einer Bandbreite von rechtlich vertretbaren Entscheidungen kann sie somit keine Entscheidung vorgeben oder gar ein
„Auswechseln“ oder Optimieren durch die Kommune verlangen. Es mögen in diesen Fällen zweckmäßigere Lösungen denkbar sein, soweit die Kommune sich im Rahmen geltenden Rechts bewegt, ist ihre
Entscheidung durch die Aufsicht zu respektieren.
In Bezug auf die Durchführung der BUGA 2031 monieren Sie den um fangreichen Kauf von Grundstücken. Die Stadt erläutert in ihrer Stellungnahme, dass im Bereich Tesche drei Grundstücke erworben werden
sollen, bei den anderen von Ihnen aufgeführten Arealen (u.a. Sonnborn Königshöhe, Elberfeld West) befänden sich die entsprechenden Grundstücke entweder bereits im städtischen Eigentum oder ein
Grunderwerb sei für die Durchführung der BUGA 2031 notwendig. Die Stadt erläutert weitergehend, dass alle erworbenen und im Rahmen der BUGA 2031 einbezogenen Grundstücke der Allgemeinheit über den
Veranstaltungs- zeitraum der BUGA 2031 hinaus zugänglich sein sollen (z.B. als öffentliche Parkanlage) und somit einen nachhaltigen Mehrwert für die Stadt(gesellschaft) darstellen.
Im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit kann die Stadt (im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung) frei über die ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel verfügen. In Bezug auf den finanziellen Mitteleinsatz
erfolgt keine engmaschige Kontrolle durch die Aufsicht. Da die Stadt Wuppertal sich gegenwärtig nicht im Haushaltssicherungskonzept befindet, besteht keine Verpflichtung, die Vornahme bestimmter
Maßnahmen, wie zum Beispiel Grundstückskäufe, mit der Aufsicht abzustimmen oder diesbezüglich zu berichten. Entsprechende Investitionsentscheidungen liegen in der kommunalen Eigenverantwortung und
können kommunalaufsichtlich nicht beanstandet werden, soweit nicht durchgreifende rechtliche Bedenken oder Verstöße gegen kommunales Haushaltsrecht in Rede stehen.
Die Mittel für Grundstückskäufe im Zusammenhang mit der BUGA 2031 sind im Haushaltsplan veranschlagt und als Investition vorgesehen, die Stadt erläutert in ihrer Stellungnahme dezidiert den
Hintergrund der geplanten Käufe.
Aus den Haushaltsunterlagen 2024/2025 geht weiterhin hervor, dass für die Bundesgartenschau verschiedene Investitionen anstehen, die zum Teil durch Fördermittel und Landeszuwendungen refinanziert
sind. Nach aktuellem Bericht (September 2024) verbleibt der Kostenrahmen, wie anfangs veranschlagt, bei 70 Millionen Euro. Nach Angaben der Stadt Wuppertal beträgt das Gesamtinvestitionsvolumen des
städtischen Haushalts bis zum Jahr 2030 rund 1 Milliarde Euro, sodass die Investitionen für die Bundesgartenschau 7 % dessen ausmachen. Nicht alle der in Rede stehenden Mittel betreffen den
städtischen Kernhaushalt, diese werden zum Teil auch seitens der Bundegartenschaugesellschaft erbracht. Auch hier findet jedoch nach Angaben der Stadt ein fortlaufendes Controlling und
Risikomanagement, sowie eine enge Abstimmung mit den Finanzverantwortlichen der Stadt Wuppertal statt. Um Nutzen und Kosten fortwährend im Blick behalten zu können, werde aktuell eine dritte
Machbarkeitsstudie erstellt. Die Ergebnisse werden für Oktober 2024 erwartet und in die laufenden Planungen einbezogen.
Im Hinblick auf die zahlreichen aufgeworfenen Fragestellungen und aus Ihrer Sicht bestehenden Hindernisse in der Planung und Umsetzung (u.a. betreffend den geplanten Bau einer Hängebrücke), ist
festzuhalten, dass eine Bewertung oder Einflussnahme der Kommunalaufsicht hier nicht zusteht und aufgrund mangelnder fachlicher Expertise auch nicht möglich ist. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass
die Stadt hier unbedacht herangeht, es wird hinsichtlich der geplanten Projekte und möglicher Konfliktpotenziale im städtischen Bericht an vielen Stellen auf zu erstellende Gutachten und die
Einbeziehung von Betroffenen im Rahmen der Entscheidungsfindung verwiesen.
Sie werfen darüber hinaus in Ihrer Eingabe vom 10. Juli 2024, sowie im Nachtrag vom 05. September 2024, die Fragestellung auf, ob nicht eine neue Beschlussfassung über die Durchführung der BUGA 2031
erforderlich sei. Die Bewerbung für die Durchführung der Bundesgartenschau wurde 2021 im Rat der Stadt Wuppertal beschlossen und 2022 im Rahmen eines Bürgerentscheids ebenfalls positiv entschieden.
Soweit Sie vortragen, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids nicht als Votum für die BUGA 2031 gewertet werden könne, weil die Abstimmungsbeteiligung zu gering war, ist Folgendes festzuhalten: § 26
Abs. 7 GO NRW regelt die Mehrheitserfordernisse an einen erfolgreichen Bür- gerentscheid. Die Vorschrift gibt ein Quorum vor, das zu erfüllen ist. Sowohl die Abstimmungsbeteiligung an sich, als auch
die Mehrheit der Stimmen müssen die jeweilige Schwelle des Quorums überschreiten, damit der Bürgerentscheid seine Rechtsfolgen entfaltet (BeckOK KommunalR NRW/Peters GO NRW § 26 Rn. 89). In Bezug auf
den vorliegenden Sachverhalt liegt das Quorum aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Wuppertal bei mindestens 10 %. Da die Abstimmungsbeteiligung bei 35,5 % lag und 51,8 % der Stimmen sich für die
Durchführung der Bundesgartenschau entschieden haben, bestehen keine rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Gültigkeit der Abstimmung im Rahmen des Bürgerentscheids. Eine grundlegende Änderung des
Konzeptes der BUGA 2031 bzw. die nachträgliche Veränderung der Schwerpunktset zung, wie Sie es in Ihrem Schreiben vom 05. September 2024 zugrunde legen, kann vorliegend ebenfalls nicht angenommen
werden. Vielmehr hat die Ausrichtung einer Bundesgartenschau stets verschiedene Facetten und Ziele, neben Tourismusförderung unter anderem die städtebauliche Aufwertung und Entwicklung, sowie das
Setzen von Impulsen für eine nachhaltige und klimafreundliche Stadtentwicklung.
Ihrem Schreiben und Ihrem Einsatz in der Sache entnehme ich, dass Sie dem Projekt BUGA 2031 insgesamt kritisch gegenüberstehen.
Über viele der von Ihnen aufgeworfenen Diskussionspunkte und Fragestellungen kann man geteilter Meinung sein. Großprojekte wie die Ausrichtung einer Bundesgartenschau sind per se mit Chancen und
Risiken verbunden – diese abzuwägen und hierbei in einen Diskurs mit der Stadtgesellschaft zu treten ist Aufgabe von kommunalen Planungsverantwortlichen und Entscheidungsträgern. Die Rolle der
Kommunalaufsicht ist hier, wie oben dargestellt, auf die Rechtmäßigkeitskontrolle im Rahmen der kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Haushaltsrechts, begrenzt.
Viele der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen beziehen sich auf inhaltliche und fachliche Prozesse, die aktuell auch seitens der Stadt noch in Abstimmung und Planung sind (Mobilitätskonzepte,
Eintrittspreise etc.). Es ist anzunehmen und absehbar, dass viele der von Ihnen geäußerten Problemschwerpunkte seitens der Planungsverantwortlichen in der weiteren Planung noch berücksichtigt und
bedacht werden.
Die Stadt legt dabei Wert auf den Dialog mit den Wuppertaler Bürger*innen und die Einarbeitung von Ideen, Anregungen und konstruktiver Kritik aus der Bürgerschaft, beispielsweise via E-Mail an
feedback buga@stadt.wuppertal.de oder über die Homepage des Fördervereins BUGA 2031.
Ich sehe im Ergebnis keine Möglichkeit, Ihre Interessen mit kommunalaufsichtlichen Mitteln zu unterstützen. Ich hoffe jedoch, dass ich durch meine Erläuterungen ein besseres Verständnis der
kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen hervorrufen konnte.
Mit freundlichen Grüßen