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Einschätzung zur LS 2013

 

Die LS 2013 war - vielfach offen zugegeben - eine stark problembeladene Synode. Diese Grundstimmung durchzog nicht nur die Stimmung der Tagung, sondern hatte Auswirkungen auf die Beschlüsse und die Wahlen.

 

An einigen Punkten dieser Synode wurden dabei Schwierigkeiten deutlich, deren Bedeutung weit über die diesjährige Landessynode hinausgeht.

 

 

1. Präsesbericht

 

1.1. Aufschlussreich war dabei der Tenor des Präsesberichtes. Den Ausführungen (www.ekir.de/www/downloads/20130107_PT_Bericht_des_Praeses.pdf) merkt man die Last des bbz – Problems und der Finanzlöcher bei der Beihilfe im Rahmen der Versorgungskasse sehr stark an. Die das bbz-Problem bearbeitende Hoeppner-Kommission stellt in ihrem Bericht (www.ekir.de/www/ueber-uns/hoeppner-16222.php) nicht menschliches Versagen sondern strukturelle Mängel in der EKiR - Leitung in den Vordergrund. So sprach der Präses mit deutlicher Enttäuschung von offenen Aufgaben, die er seinem Nachfolger und der Synode hinterlassen würde.

 

1.2. Schaut man sich den Präsesbericht genau an, dann offenbart er interessante Einblicke. Am Beginn der Rede Schneiders (Abschnitt II) stehen grundsätzliche Bemerkungen zur Veränderbarkeit von Ordnungen. Schneider „outet“ sich als Fan dieser „rheinischen Ordnung“. „Und diese Wertschätzung hat sich noch verstärkt, seit ich durch mein Amt als Ratsvorsitzender der EKD die Vor- und Nachteile anderer landeskirchlicher Ordnungen intensiver kennengelernt habe.“ (Zitate aus Abschnitt II)

 

Doch was schätzt denn der Präses an der rheinischen Ordnung? Sehr auffällig ist, dass er nicht ein einziges Mal in diesem Zusammenhang die rheinische Ordnung benennt als „presbyterial – synodale Ordnung“. Dieser generelle Verzicht auf das Kennzeichen dieser Ordnung ist im Sprachgebrauch äußerst unüblich.

 

Dagegen benennt er ausführlich einige Besonderheiten dieser Ordnung: (Zitate aus Abschnitt II; Hervorhebungen durch M.A.)

 

„Eine Besonderheit unserer rheinischen Kirchenordnung ist, dass sie eine Gewaltenteilung nicht kennt. Damit ist sie im politischen Sinn nicht demokratisch.

Auch die notwendigen Instrumente demokratisch-politischen Lebens wie zum Beispiel das Gegenüber von Regierung und Parlament oder die Willensbildung mit Hilfe von Parteien gehören nicht zur Ausgestaltung unseres Leitungsgefüges. Die Kirchenordnung will vielmehr jeder Parteibildung wehren. Auch Gruppen zur Organisation der Meinungsbildung oder der Vorbereitungen von Wahlen sind – anders als in anderen Landeskirchen und bei der Synode der EKD – nicht vorgesehen.

Die Mütter und Väter unserer Kirchenordnung wollten mit dieser Form der Ordnung im Sinne der Barmer Theologischen Erklärung ein Bekenntnis dazu ablegen, dass Christus das eine und einzige Haupt der Kirche ist. Der Leitung der Kirche durch den einen Christus soll die aus der einen Landessynode abgeleitete Leitung der rheinischen Kirche entsprechen.

Die Synode ist Kirchenleitung, also Exekutive. Darüber hinaus aber ist sie durch ihr gesetzgeberischen Handeln auch Legislative und durch ihre Wahl der Kirchengerichte Judikative. …. Diese umfassende Leitungsfunktion der Synode kann meiner Ansicht nach nur gelingen, wenn bestehende Verfahrensregeln strikt eingehalten und auch tradierte „ungeschriebene Regeln“ beachtet werden.

 

Unsere Ordnung sieht vor, dass Entscheidungen kollegial gefasst werden. Wir sind davon überzeugt, dass der Leitungswille des Herrn der Kirche sich auf diese Weise angemessen durchsetzen kann. Gemeinsame Beratung, die sich um Einmütigkeit bemüht, soll dem Wirken des Heiligen Geistes Raum geben – also eben nicht die Bindung der Leitungskompetenz an ein Weihe-Amt. Und auch nicht ein durch Fraktions- oder Parteibildung gehärteter Meinungskampf.

Unsere Ordnung kennt aus diesen Grundüberlegungen heraus kein Bischofsamt.

Die Synode selbst übt manche Bischofsfunktionen aus, ebenso die Superintendentinnen und Superintendenten, aber nicht der oder die Präses…“

 

 

1.3. Wenn man sich dieses Leitungsbild für eine Kirche vorstellt, dann ist es eine fast bischöfliche Leitung durch die einmal jährlich tagende Landessynode, im Laufe des Jahres vertreten durch die Kirchenleitung und den Präses. Diese umfassende Leitungsfunktion der Synode, parallel gedacht zur Leitung Christi als des Hauptes der Kirche, wird weder eingeschränkt durch Gewaltenteilung, noch durch Fraktions- oder Parteiauseinandersetzungen, noch durch andere Elemente der Demokratie wie eine Beeinflussung durch meinungsbildende Gruppen.

 

Oder anders gesagt: Solches Leitungsverständnis scheint sich - vielleicht seiner Parallelität zur Leitung Christi wegen - jede Auseinandersetzung und Kritik zu verbitten und verlangt, dass selbst tradierteungeschriebene Regeln“ beachtet werden müssen.

 

 

1.4. Erstaunlich:

 

-       Gibt es in der rheinischen Kirche inzwischen ein „unfehlbares“ Leitungsamt der Landessynode oder von wem auch immer, das über jede Kritik, jede Meinungsbildung, jede Auseinandersetzung sich widersprechender Interessen, jede Parteibildung, jede Gewaltenteilung erhaben ist und diese nicht braucht?

 

-       Passt das noch mit presbyterial-synodaler Leitung zusammen, wenn es eine solche „umfassende Leitungsfunktion der Synode“ geben sollte, obwohl doch eigentlich die Gemeindeleitung bei den Presbyterien liegt und (Kreis- und Landes-) Synoden nur eine davon abgeleitete Macht und Verantwortung haben?

 

-       Gibt es nicht so etwas wie eine „Gewaltenteilung“ zwischen Presbyterien, Kreis- und Landessynode, die im Sinne der synodal-presbyterialen Ordnung keinesfalls von der Landessynode zur eigenen Machtausweitung oder zur Machtausweitung für bestimmte Gruppen aufgehoben werden darf?

 

-       Was für ein überholtes, altertümliches Verständnis von Leitung spiegelt sich in solchen Sätzen, wenn Leitung keine Meinungsbildung, keine Vertretung unterschiedlicher Interessen, keine Machtteilung, keine Demokratie, keine Gewaltenteilung braucht? Kann nicht gute Leitung nur dann gelingen, wenn man vor einer Entscheidung offen alle unterschiedlichsten Meinungen, Wünsche, Interessen, Ängste und Befürchtungen hört und sie in die eigene Meinungsbildung einbezieht?

 

-       Soll sich etwa die rheinische Leitungsstruktur gegenüber anderen Landeskirchen dadurch auszeichnen, dass sie nur wenige geordnete Möglichkeiten zur Diskussion, zur Kritik und zur Auseinandersetzung über den Kreis der Synodalen hinaus enthält und deshalb Entscheidungen leicht unkritisiert und ohne Streit einvernehmlich gefällt werden können? Dann könnte das, was der Präses als Vorteil ansieht, leicht das größte Handikap unserer Leitungsstruktur sein!

 

 

2.   Umfassende Leitungsfunktion der Landessynode

 

Nikolaus Schneiders Abschiedsrede vor der Synode mit seiner pointierten Darstellung der umfassenden Leitungsfunktion der Synode zeigt überdeutlich an, wo es in der Rheinischen Landeskirche seit einigen Jahren hakt: Leitung hat sich von der Basis der Gemeinden abgekoppelt, obwohl formal und juristisch die Leitung von Vertretern der Basis ausgeübt wird, faktisch aber andere Kräfte die Macht an sich gezogen haben.

 

2.1. Es gibt – außer durch die Wahl der Abgeordneten - de facto fast keinen Einflussmöglichkeiten der Basis (Gemeinden und Presbyterien) auf die Leitungsentscheidungen der Landessynode: Bis Mitte Dezember geheime Vorlagen von mehreren hundert Seiten werden kurz vor Weihnachten den Landessynodalen für die Landesssynode kurz nach Weihnachten zugesandt und gleichzeitig ins Internet gestellt: Kaum reicht die Zeit für die Abgeordneten zum Lesen, noch weniger zum umfassenden Verstehen und überhaupt keine Zeit gibt es für Beratungen in Presbyterien, für Rückfragen bei von der Gesetzgebung Betroffenen oder für Nachfragen bei Experten.

 

2.2. Zusammensetzung der gesetzesvorbereitenden Ausschüsse: Wenn selbst bei fundamentalen Strukturumstellungen, wie bei der Personalplanung und der Verwaltungsstruktur, in den vorbereitenden Ausschuss kein einziger Gemeindepfarrer berufen wird allein mit dem Auftrag, die Interessen der Gemeinden und Presbyterien zu vertreten, kann das Ergebnis nicht so sein, dass es von Gemeinden und Presbyterien gerne akzeptiert wird. So werden Streit, Auseinandersetzung, Enttäuschung und Frustration vorprogrammiert.

 

2.3. Es gibt keine Medien, die kritische Anmerkungen, andere Ansichten, kontroverse Meinungen oder Hinweise auf Fehler in den Vorlagen an die Abgeordneten der Landessynode transportieren könnten. Versuche des Verfassers dieser Anmerkungen (M.A.), dass der Präses als Leiter der Synode (2011), die Pressestelle der EKiR (2011) oder die angeschriebenen Superintendenten (2013) kritische Artikel kurzfristig an alle Abgeordneten weitergäben, sind alle fehlgeschlagen. Die Vorlagen der Verwaltung und der landessynodalen Ausschüsse, verabschiedet durch die Kirchenleitung, sind alleiniges Informationsmaterial und Entscheidungsgrundlage der Abgeordneten. Die ausführlichen Debatten 2011 zur Personalplanung mit frühzeitiger Veröffentlichung der Gesetzespläne und anschließender Beteiligung der Gemeinden hat es 2012 leider nicht gegeben. Artikel und Leserbriefe im WEG sind seit dem Ende dieser Zeitschrift auch nicht mehr möglich. Verwaltung, Ausschüsse und Kirchenleitung haben de facto ein Informationsmonopol.

 

2.4. Zu Recht mahnt die Hoeppner-Kommission grundlegende Änderungen in der Leitungsstruktur unserer Kirche an: Gute Leitung kann nicht ohne Beteiligung vieler unterschiedlicher Personen und Gremien gelingen. Meinungsbildung durch unterschiedliche Parteiungen oder Gesprächskreise tut dem Ergebnis gut. Gewaltenteilung unterschiedlichster Art verhindert Machtkonzentration und Überforderung einzelner Gremien oder Personen.

 

2.5. Beteiligungskirche, wie sie in der Synode immer wieder als rheinisches Kennzeichen benannt wurde, muss sich in einer Organisationsform ausdrücken: Dass Presbyterien Abgeordnete zu Kreissynode schicken und diese die Abgeordneten zur Landessynode mit wählen, reicht schwerlich aus für die Bezeichnung „Beteiligungskirche“. Hier sind breite Diskussionsmöglichkeiten durch Medien in beiden Richtungen (nicht nur von oben nach unten), konzentrierte thematisch ausgerichtete Foren im Internet, frühzeitige Informationen über Gesetzesvorhaben schon Mitte des Jahres und viele andere Beteiligungsmöglichkeiten denkbar und notwendig.

 

2.6. Einmütigkeit kann am Ende eines umfassenden Beratungsprozesses stehen, darf ihn aber nicht ersetzen.

 

 

 

3.   Neue Ordnungsstrukturen statt Gemeindeunterstützung

 

Noch einen zweiten Hinweis auf eine weitere Fehlentwicklung zeigen diese Ausführungen des Präses über die umfassende Leitungsstruktur der Landessynode: Nach dem Aufkommen immer grösser werdender Schwierigkeiten mancher Gemeinden durch zurückgehende Mitgliederzahlen, durch schwindende Finanzen und durch fehlende ehrenamtliche Kapazitäten und mit dem Anspruch aus der EKD-Schrift „Kirche der Freiheit“, bis 2030 massive Rückgänge der Theologenzahlen zu planen, hat es eine fatale Fehlentwicklung in der Rheinischen Kirche gegeben:

 

Statt primär die Gemeinden und Kirchenkreise in ihren individuellen Schwierigkeiten zu unterstützen und fördern, sollten durch grundsätzliche Neuorganisationen von der Landessynode, der Kirchenleitung und vom Landeskirchenamt herab den Gemeinden neue Strukturen verordnet werden, die zukunftstauglich seien. Beispiele:

 

3.1. Z.B.: NKF

Ursprünglich als Vereinfachung der Verwaltung durch die Einführung der kaufmännischen Buchführung gedacht wurde das System so kompliziert, dass Presbyterien, Pfarrer und Gemeindeverwaltungen sich vielfach davon überfordert fühlten und das System nicht mehr verstehen konnten: Konsequenz: Statt der Presbyterien hat jetzt die Verwaltung gestaltenden Einfluss auf die Haushalte der Gemeinden. Außerdem fehlen die immensen Umstellungs- und Einführungskosten des NKF letztlich für die Gemeindearbeit.

 

3.2. Z.B.: Substanzerhaltungspauschale

Ursprünglich als Mahnung an alle Gemeinden gedacht, genügend Geld für Gebäude- und Inventarunterhaltung zurückzulegen, entstand durch die Zwangsrücklagen ein bürokratisches Monstrum, das für viele Gemeinden alle finanziellen Dimensionen sprengte. Anpassungen der rechtlichen Grundlagen in immer kürzeren Abständen führten nicht zu einem gewachsenen Vertrauen in die Verwaltungskunst, die eine solche Ordnung sich ausgedacht hat.

 

3.3. Z.B.: Gebäudestrukturanalyse

Ursprünglich als Hilfe für Gemeinden gelobt, eine aussagekräftige Analyse all ihrer Gebäude zu bekommen, um Konsequenzen für Bauunterhaltung und zukünftige Gebäudeplanungen zu bekommen, traten immer mehr Befürchtungen in den Vordergrund, ein landeskirchenweites Gebäudekataster (von den Gemeinden teuer bezahlt) nütze vor allem Leitungsgremien in Kirchenkreis und Landeskirche, über die Köpfe der Gemeinden hinweg zukünftige Gebäudeplanungen auf der Ebene des Kirchenkreises vorzunehmen. Inzwischen scheint diese Gebäudestrukturanalyse wegen ihres krassen Missverhältnisses von Kosten und Ertrag in den Schubladen verschwunden zu sein. Die Gebäudestrukturanalyse kann eine Hilfe bei konkret zu fällenden Entscheidungen sein, als vorgeschriebene Maßnahme für alle Gemeinden war sie ein Unding.

 

3.4. Z.B.: Personalplanung

Ursprünglich aus der Absicht heraus geboren, für die Gemeinden genügend finanziellen Spielraum für die Einstellung von Mitarbeitern (Z.B. Kirchenmusiker) zu garantieren, wurde aus der Personalplanung ein kompliziertes Instrumentarium, das den Gemeinden nur noch enge Grenzen für ihre eigene Personalplanung und Personalverantwortung zieht. Inzwischen hört man von völlig zerstrittenen Nachbargemeinden durch den Zwang zur Zusammenarbeit und Einigung. Freiwillige Anreize zur Zusammenarbeit würden vermutlich einfachere, gemeindenähere und für die Gemeinden angemessenere Lösungen hervorbringen.

 

3.5. Z.B.: Verwaltungsstrukturreform

Ursprünglich als Hilfe für Gemeinden gedacht, durch Zusammenlegung kleinster Ämter zu großen Einheiten eine kompetente Verwaltung für alle garantieren zu können, klagen viele Presbyterien und kirchlichen Organisationen, dass ihre funktionierende, einfache und angemessene kostensparende Verwaltung zwangsweise aufgegeben werden muss zugunsten einer gemeindefernen Überverwaltung, auf deren Kosten man so gut wie keinen Einfluss haben kann. Ein Gemeindeamt am Ort war immer auch Gemeindearbeit: Verwaltung im fernen Verwaltungsamt kann und will das nicht sein.

 

3.6. Die Hierarchisierung der rheinischen Kirche

Insgesamt kann man eine massive Hierarchisierung in der Rheinischen Kirche beobachten. Bei dieser (Not-) Lösung angesichts der Probleme in manchen Gemeinden wurde nicht ausreichend beachtet, wie viele der 738 Gemeinden tadellos ihre Arbeit machen und dass es Aufgabe einer Rheinischen Kirchenleitung in der presbyterial-synodalen Struktur sein sollte, den Gemeinden und Kirchenkreisen bei Problemen Hilfe anzubieten.

Stattdessen wurden den Presbyterien immer mehr Verantwortungsbereiche weggenommen und die Lösung in der Einführung neuer Strukturen gesucht, ohne dabei primär die Wünsche, Interessen und Sorgen der Gemeinden im Blick zu haben. Die letzten zehn Jahre sind geprägt durch eine Hierarchisierung der rheinischen Kirche: Aufgaben und Verantwortung bei allen oben aufgezählten Projekten wurden auf höhere Ebenen geholt, den Presbyterien also entzogen.

 

 

4. Fatale Konsequenz:  Die Überforderung höherer Ebenen

 

So kann man auch den bbz-Skandal als eine Auswirkung dieser rheinischen Fehlentwicklung verstehen: Weil die höheren Ebenen (Kirchenkreise und Landeskirche) maßlos mit Arbeit und Verantwortung überfrachtet und überfordert wurden, fehlte ihnen die Kapazität zu guter Arbeit in ihren eigenen Bereichen: z.B. die fachkundige Beaufsichtigung des bbz.  

 

Welche jahrelangen grandiosen Fehlinvestitionen wurden hier getätigt, wenn all die oben (3.1. bis 3.5) genannten Vorlagen mit vielen Druckseiten, andauernd veränderten Entwürfen, mit langen Ausschussberatungen und viel Verwaltungsaufwand letztlich doch nur in den Schubladen verschwinden, weil sie an der Wirklichkeit und dem Bedarf der Gemeinden und Presbyterien vorbei geplant sind.

 

Das was 738 Presbyterien an Leitungsentscheidungen getroffen haben, können nicht mit dem gleichen Detailwissen 38 Superintendenten und Kreissynodalvorstände und eine Kirchenleitung entscheiden.

 

Daraus entstanden sehr weitreichende Konsequenzen:

 

4.1. Für die Bewältigung der eigenen, ihnen zugeordneten Aufgaben fehlen die Kapazitäten, wie z.B. die mangelnde Beaufsichtigung der bbz durch KL und LKA schmerzhaft gezeigt hat.

 

4.2. Real geht viel faktische Leitungsverantwortung von den Presbyterien über auf Verwaltungsmitarbeiter.

 

4.3. Presbyterien tragen immer weniger Verantwortung, und werden deshalb immer weniger attraktiv für kompetente Ehrenamtliche. So werden sie auf Dauer immer unfähiger, selbst Lösungen zu finden. Auch der Pool von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die Aufgaben im Kreissynodalvorstand übernehmen könnten, schwindet rapide: Die presbyterial-synodale Struktur wird auf allen Ebenen ausgehöhlt mangels geeigneter Personen, wenn nicht bald das Amt der Presbyters und der Presbyterinnen aufgewertet und wieder mit mehr tragender Verantwortung verbunden wird.

 

 

5. Wahlen bei der LS 2013

 

Auch als Nichtmitglied der Synode kann man sich leicht ausrechnen, welche Auswirkungen auf die Wahlen diese Problemstimmung in der Synode gehabt hat:

Als Präses der Rheinischen Kirche wurde der Kandidat OKR Manfred Rekowski gewählt, der als Superintendent sich in seinem Kirchenkreis Wuppertal intensiv mit den gravierenden Strukturproblemen einer Großstadt auseinandersetzen musste. Auch seine Erfahrungen bei der Zusammenlegung der beiden sehr konträren Kirchenkreise Elberfeld und Barmen dürften bei der Wahl eine Rolle gespielt haben. Sie werden ihm sicher bei seinen Aufgaben als Präses der Rheinischen Kirche helfen. In einer Pressemitteilung zu seiner Kandidatur (ekir.de/www/ueber-uns/vorstellung-rekowski-16254.php) heisst es: Er „liebt das offene Wort und Klartext….Seine kirchenleitende Aufgabe sieht er darin, die Kirchenkreise und Gemeinden in ihrer Arbeit zu unterstützen und Lösungen zu ermöglichen.“

 

Auf einen Neuanfang scheinen die Landessynodalen auch gebaut zu haben, wenn sie bei den Wahlen der Nichttheologen in der Kirchenleitung zwei neue Kandidaten gewählt und keine Hausberufungen vorgenommen haben: Dr.Johann Weusmann als Leiter der Abteilung für „Recht und Politik“, gleichzeitig ist er Leitender Jurist und Vizepräsident. Als Leiter der Abteilung „Finanzen und Vermögen“ wählte die Synode den Diplom Betriebswirt und Diplom Sozialökonom Bernd Baucks.

 

 

 

6. Verwaltungsstrukturgesetz (VerwG)

 

Die Vorlage 20 (Verwaltungsstrukturgesetz) ist mit leichten Veränderungen (siehe Vorlage P 09 bei der Tagesordnung für den 11.01.2013) ohne grosse Diskussionen durchgewunken worden.

 

Allerdings hat man den Termin des In-Kraft-Tretens vom 01.Januar 2014 auf den 01. April 2014 verschoben.

 

Dadurch ist jetzt den Presbyterien, Gemeindeämtern, Verwaltungsstellen und Kreissynoden noch einmal die Gelegenheit gegeben worden, sich mit diesem Gesetz und seinen Auswirkungen zu beschäftigen und durch Anträge ihrer Kreissynoden an die Landessynode im Januar 2014 noch Veränderungen im Verwaltungstrukturgesetz (VerwG) vor dem In-Kraft-Treten im April 2014 zu erreichen.

 

Manfred Alberti 16.01.2013

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