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Stellungnahme
zur Verwaltungsstrukturreform

vom Presbyterium der Evangelischen Gemeinde zu
Düren

 

Grundlegende Texte auf die sich diese
Stellungnahme bezieht:

- Vorlage
für die Sitzung der Kirchenleitung am 21.10.2011

- Soll-Konzept
einer Verwaltungsstruktur
in der Evangelischen Kirche im Rheinland vom
19.09.2011 (Kienbaum)

 

Zusammenfassung
der Kritik:

1. Die Kosten für
Verwaltung werden insgesamt nicht sinken, sondern steigen. Es werden erst gar
keine erwarteten Kosten angegeben, und so kann auch nicht die von der Synode
geforderte Kostenreduzierung dargestellt werden.

2. Die
Verwaltungen sollen vereinheitlicht und vergleichbar werden – Vergleichbarkeit
ist aber noch keine Qualitätsmerkmal an sich für Verwaltung. Vielmehr wird sie
zu falschen Schlüssen führen.

3. Der verbindliche
„Mindeststandard“ von Verwaltung drängt Ehrenamtliche aus verantwortungsvollen
Aufgaben.

 

Wir sind der Ansicht, dass unsere Kirche
tatsächlicher Reformen bedarf:

Sie muss ihre Aufwendungen für Verwaltung auf
ein Minimum beschränken, um bei zurückgehenden Kirchensteuermitteln weiter
diakonische Gemeindearbeit nahe an den Menschen leisten zu können und die
Kirche im Dorf (offen) zu lassen! Unsere Kirche braucht eine grundsätzlich neue
Fokussierung auf ihren diakonischen Dienst in der Gesellschaft.

Es ist besorgniserregend, eine Synode mit ihren
Ausschüssen und ein Landeskirchenamt fünf Jahre mit Verwaltungsstrukturfragen
zu befassen, wenn dann nichts anderes vorgeschlagen wird als sich hier der Welt
gleichzumachen und Konzepte zu übernehmen, die in Kommune und Land schon nicht
geholfen haben. Wir haben Verständnis, wenn Beteiligte wie Landessynodale und
LKA-Mitarbeitende nach so langer Zeit meinen, nun müsse endlich entschieden
werden. Aber eine so motivierte Entscheidung lässt vermuten, dass die
gestellten Aufgaben auch für die Synodalen noch nicht befriedigend gelöst sind.

 

1. Auch hier gilt: Das Kleingedruckte lesen!

Beim ersten Lesen ist man vielleicht geneigt
anzunehmen, das sei alles gar nicht so schlimm. Es werde lange Übergangsfristen
geben – und wenn sich Pfarrerinnen und Pfarrer und Gemeinden nicht mehr um
Verwaltung kümmern müssen, wäre das doch eine hilfreiche Entlastung!

Hier kommt es aber nun tatsächlich auf das
‚Kleingedruckte’, d.h. das Soll-Konzept von Kienbaum an, das in einem Extra-Dokument
formuliert ist. Dass es lange Übergangsfristen gibt – bis 2014 bzw. 2016 (S. 4)
– ändert nichts an der Sache selbst: Ob die Zusatzkosten für die Teuerung von
Verwaltung jetzt kommt oder in zehn Jahren – die Verwaltung wird mehr kosten.
Wir können uns eine so teure Verwaltung jetzt schon nicht leisten – in zehn
Jahren noch weniger!

 

2. Warum wird eine Verwaltung nach dem
Soll-Konzept (Kienbaum) beträchtlich mehr kosten?

Mit dem Soll-Konzept wird ein Mindeststandard
für Verwaltung gesetzt, und zwar für insgesamt zehn Aufgabenfelder (S. 21):
Gremienarbeit, Personalwesen, Finanzwesen, Bau- und Liegenschaftswesen,
Meldewesen, Friedhofswesen, Kitas, IT-Betreuung etc. Für alle Bereiche sind Mindestausstattungen
vorgesehen, die nur teilweise beziffert werden und mit denen Vertretungen bei
Fortbildungen, Urlaub und Krankheit abgedeckt werden sollen: Für Personalwesen
ist eine Mindestpersonalausstattung von drei Vollzeitkräften (VZK) vorgesehen,
im Finanzwesen, Bau- und Liegenschaftswesen zwei VZK usw. Wie die Autoren auf
diese Zahlen kommen, wird nicht dargelegt. Das bedeutet, Verwaltungsämter
werden größer sein – werden zukünftig mehrere Kirchenkreise zu verwalten haben
– und damit wird die Hierarchie vergrößert und eine Besoldungsanhebung der
Verwaltungsleitungen herbeigeführt, da diese dann für mehr Mitarbeitende
verantwortlich sind. Dabei könnten Kooperationen zwischen verschiedenen
Verwaltungsstellen kostengünstig und effektiv Vertretungsregelungen treffen,
ohne dass dazu sämtliche Strukturen ‚über den Haufen‘ geworfen werden müssen.

 



3. Verantwortliche ehrenamtliche Mitarbeit soll
durch hauptamtliche Arbeit ersetzt werden!

Gegen den Einsatz von Ehrenamtlichen spricht lt.
Kienbaum, dass Ehrenamtliche angeblich nicht „eine kontinuierliche und
‚sichere’ Aufgabenwahrnehmung“ (S. 12) gewähren können. Mag sein, dass dieses
Argument auf einer Kirchmeistertagung im März 2011 geäußert wurde. Es
widerspricht allerdings unseren Erfahrungen in den Gemeinden und
Kirchenkreisen. Durchaus werden in Presbyterien, in Kirchmeisterfunktionen und
in ehrenamtlichen Küsterdiensten Ehrenamtliche gewonnen, die über eine hohe
fachliche und persönliche Kompetenz verfügen und zugleich oft über Jahrzehnte
eine unverzichtbare Stütze darstellen. Selbstverständlich übernehmen sie
verantwortungsvolle Aufgaben und entlasten damit ihre Kirchengemeinde. Überall
sonst werden Ehrenamtliche als Bereicherung wahrgenommen – nur in der
Verwaltung nicht mehr.

 

4. Über die Kosten der Verwaltungsstrukturreform
gibt es keinerlei Angaben.

Wer die gen. Unterlagen hinsichtlich der zu
erwartenden Kosten durchsieht, sucht mit Spannung die Abschnitte „Evaluation,
Transparenz Kostenentwicklung“ (Vorlage S. 33) und „Finanzierung“ (Kienbaum, S.
60) auf. Bei letzterem geht es nur um die Abrechnung von Verwaltungskosten mit
den angeschlossenen Gemeinden. In der Beschlussvorlage heißt es:

„Da momentan keine
Aussagen darüber getroffen werden können, wie viel Verwaltung kostet, müssen
für die Zukunft Instrumente entwickelt werden, die transparent über die
Kostenentwicklung Auskunft geben können und Vergleiche von Kosten untereinander
ermöglichen. Im Beratungsprozess wurde zudem angeregt, auch der Landessynode in
gewissem zeitlichen Abstand einen Evaluationsbericht über die Umsetzung und die
Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform zu geben.“ (S. 33, ungekürzt)
Ausdrückliches Ziel der Verwaltungsstrukturreform ist Kostenersparnis – es wird
aber nirgendwo dargestellt wie dies erreicht werden könnte.

Gute Verwaltung hat
ihren Preis! Es ist allerdings besser in eigener Zuständigkeit die Kosten für
Verwaltung den Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen und zu evaluieren. Das
schließt Kooperationen und Zusammenschlüsse überhaupt nicht aus, jedoch auf
Grundlage freier und wohldurchdachter Entscheidungen ‚vor Ort‘.

 

5. Einmal NKF ist genug
– kein weiteres ‚Fass ohne Boden’!

Nach den kostenträchtigen Desastern mit NKF,
mit der Versorgungskasse, mit der Pfarrstellennachwuchsplanung und zuletzt mit
dem Beihilfezentrum, das unsere Kirche als alleinige Gesellschafterin mit
zunächst 16 Mill. Euro (!) vor der Insolvenz retten musste[1], gibt
es keinen Anlass darauf zu vertrauen, dass eine Verlagerung von Verwaltung und
Entscheidungen auf die landeskirchliche Ebene vor Fehlentscheidungen schützt
und Kosten spart. Eine landeskirchlich orientierte Verwaltung steht immer in
der Gefahr, die konkreten Rahmenbedingungen von Einzelentscheidungen nicht einschätzen
zu können und dadurch Fehlentscheidungen zu treffen.

 

6. Die
Verwaltungsstrukturreform führt zu Hierarchisierung und Kontrolle!

Wir
müssen davon ausgehen, dass das, was in der Vorlage als Möglichkeit beschrieben
wird, auch angewendet werden wird:

-
der kostenmäßige Vergleich von Verwaltungsämtern untereinander (S. 3) kann
allein noch kein Ziel für diese Reform sein, NKF ist bereits der Einstieg in
den Quervergleich von Parametern der Gemeindearbeit;

-
kirchenkreisübergreifende Zusammenlegung von Verwaltungen: nur 15 von 38
derzeitigen Kirchenkreisen erfüllt den beschriebenen Mindeststandard von
Verwaltung – wenn Verwaltungen kooperieren und zusammengelegt werden müssen,
ist auch die Fusion von Kirchenkreisen nicht fern.

-
in die Verwaltungen sollen Controllinginstrumente integriert werden (S: 21);

-
Landeskirchenamt könnte i.S. eines Kompetenzzentrums Aufgabenbereiche wie Bauen
und Liegenschaften übernehmen (S. 20).

 

7.
Auch Verwaltung unterliegt Anpassungsprozessen!

Wir
bestreiten nicht die z.T. dringende Notwendigkeit von Anpassungsprozessen auch
in den Verwaltungen. Wir fordern aber weiterhin, dass die Presbyterien und
Kreissynoden Subjekte dieser Prozesse sind. Die verschiedenen beschriebenen
Modelle (und noch einige mehr, die die Gemeinden von sich aus entwickeln)
können als Anregungen dienen, wie die Prozesse gestaltet werden könnten. Aber
die Vorlagen engen die Möglichkeiten unnötig ein, setzen Fristen und blockieren
dadurch die durchaus vorhandene Einsicht in die Notwendigkeit von Veränderungen.



[1] Siehe die betr.
Pressemitteilung: http://www.ekir.de/www/service/bbz-14480.php

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