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Seilbahnplanung am ZOO und Bürgerdiskussion zur BUGA

a) Antrag an Stadtrat auf öffentliche Diskussion über BUGA

b) Mein Redebeitrag in der Sitzung des BUGA - Beirates 

c) Leserbrief an die Wuppertaler Rundschau zum Kommentar vom 29.03.2025: Das Märchen von der Intransparenz (Bezug auf meine Rede im BUGA-Beirat)

d) Stadtratsvorlage zum Seilbahnbau VO/1478/24

 

 

a) 

betr.: Antrag an den Stadtrat nach § 24 GO, über eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zur BUGA zu beraten und zu beschließen

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Schneidewind,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach § 24 GO NRW beantrage ich, dass der Stadtrat die Bürger zeitnah zu einer oder mehreren öffentlichen Diskussionsveranstaltungen über die Vor- und Nachteile der BUGA 31 einlädt.

 

Begründung:

Ein 150 Mio. € Projekt mit 70 Mio. € Wuppertaler Eigenbeitrag kann nur dann gelingen, wenn die Bürger durch intensive Informationen und Diskussionen in den Planungsprozess ernsthaft und frühzeitig mit einbezogen werden, ihre Kritik formulieren und Verbesserungsvorschläge einbringen können.

 

Sowohl der Beirat für Bürgerbeteiligung (16.01.2025) als auch die Bezirksvertretung Vohwinkel (15.01.2025) sehen sich anscheinend derzeit nicht in der Lage und willens, eine solche Bürgereinbindung durchzuführen.

 

In den letzten Monaten hat es schwerwiegende Rückschläge in den Planungen der BUGA gegeben, die die Bürger nur teilweise durch die Presse erfahren konnten.

  • 1.) Der Durchstich vom Vohwinkler Bahnhof zum BUGA-Gelände unter der DB-Strecke nach Essen ist zeitlich nicht realisierbar. Damit werden die Fußgängerströme von den Bahnsteigen direkt zum P&R-Platz gelenkt und berühren nicht das Bahnhofsgebäude. Es ist deshalb undenkbar, dass die Bahn dieses damit abseits gelegene und nicht benutzte Bahnhofsgebäude anlässlich der BUGA renovieren würde.

 

  • 2.) Der vom Investor Clees geplante Bauabschnitt 1 ("Lokschuppen") liegt nun außerhalb des umzäunten BUGA-Geländes und kann nicht durch seine grüne moderne Architektur als Besucheranziehungspunkt für die BUGA werben. 

 

  • 3.) Der Grüne Zoo als Areal 2 ist in der Machbarkeitsstudie 3 (S. 68) auf 1,1 ha begrenzt, also ca. auf die Rasenfläche vor den Zooterrassen. Damit entfällt die Planung, dass der Zoo als 125 Jahre alter und nun durch die BUGA modernisierter Park für Besucher einer Gartenschau von Interesse ist. Das Areal 2 ist somit für die BUGA hinfällig. 

 

  • 4.) Die BUGA-Fläche (Alte Gärtnerei 11,6 ha, Wassack-Deponie 4,5 ha, Rest Lokschuppengelände 2 ha, Grüner Zoo 1,1 ha, Wupperpforte Kaiserhöhe 3 ha und Königshöhe 5,6 ha) beträgt nun nur noch 27,8 ha und wäre damit die kleinste BUGA seit 1955. (Mannheim 2023 mit der fast zehnfachen Größe: 230 ha) 

 

  • 5.) Anders als die neu gebauten Hängeseilbrücken im tibetischen Stil, die nur an den beiden Seitenwänden des jeweiligen Tales verankert sind und deshalb ein sehr hohes Besucherinteresse aufweisen (Titan RT Harz, Geierlay Hunsrück, Willingen, Reutte etc), scheint die Wuppertaler Brücke Pylone für ihre Stabilität zu benötigen. Das wird schon durch die Titelseite der Machbarkeitsstudie 2 und durch die Kritik des Gartenbauvereins Nützenberg am Raumbedarf für Pylone sichtbar. Eine solche Brücke im Stil der wesentlich größeren Rheinbrücken mit ein oder zwei Pylonen dürfte aber touristisch uninteressant sein. 

 

  • 6.) Nach den Verträgen mit der BUGA-Gesellschaft kann die BUGA auch stattfinden, wenn statt des Highlights "Hängeseilbrücke" ein anderes für Besucher attraktives Highlight gebaut wird. Ein solches ist aber nicht in Sicht, obwohl die Stadtwerke WSW eine Brücke über ihrer 110 KV-Starkstromleitung am Nützenberg für zu gefährlich und für nicht genehmigungsfähig halten. 

 

  • 7.) Der Oberbürgermeister wird bald nicht mehr als Lokomotive für die BUGA-Planungen fungieren.

Durch den Ausfall der Vohwinkler Bahnhofsrenovierung, durch den Ausfall der architektonischen Highlights im Lokschuppengelände, durch den Ausfall des Grünen Zoos als renoviertem modernem Parkgelände und durch die zunehmende Unwahrscheinlichkeit des Baus der Brücke sind wesentliche Bestandteile der BUGA-Planungen weggefallen. Die verbliebenen Reste des kleinen zerstückelten BUGA-Parks im Tescher Loch und einige kleine Flächen rund um die Brückenköpfe sind in keinem Sinne BUGA-würdig.

 

Die BUGA sollte eigentlich Besucher nach Wuppertal ziehen und sie für diese Stadt begeistern. Angesichts der verbliebenen BUGA-Reste und der weiteren Hindernisse, wie Verkehrsüberlastung in Sonnborn und Vohwinkel, fehlendem Parkraum und Neubau des Sonnborner Kreuzes, ist dringend eine öffentliche Beratung mit der Bevölkerung über die Zukunft der BUGA-Planungen erforderlich. Eine BUGA, die Besucher verärgert und Wuppertal blamiert, braucht unsere Stadt wirklich nicht. 

 

Sinnvolle BUGA-Plus Projekte wie der Radwegering um Wuppertal können umso besser mit den dazu üblichen Zuschüssen finanziert werden, je früher die BUGA abgesagt wird. Zusätzlich zu dem BUGA-Eigenbeitrag von 70 Mio. € haben diese BUGA-Plus Projekte angesichts der kommenden desaströsen Wuppertaler Haushaltslage keine Chance auf Verwirklichung.

 

Deshalb sollte sehr zeitnah in einer oder mehreren Diskussionen von Politik und Verwaltung mit den Bürgern über eine Zukunft der BUGA nachgedacht werden. Je früher die Planungen einer nicht mehr attraktiven BUGA abgesagt werden, desto geringer wird der entstandene Schaden für Wuppertal sein.

 

Mein Antrag: Der Stadtrat möge eine oder mehrere zeitnahe öffentliche Diskussionen mit den Bürgern über die BUGA31 beschließen.

 

Manfred Alberti

 

 

 

 

b) 

Rede Planungsbeirat BUGA am Di. 25.03.2025 um 16.00 Uhr 
Mein Antrag nach § 24 GO NRW auf Öffentliche Diskussionsveranstaltungen zur BUGA 
(Der Antragsteller hat ein fünf-minütiges Rederecht.
Ergebnis: nahezu einstimmig abgelehnt)
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
als ich vor einigen Jahren an einem Buch arbeitete, sagte mir mein Lektor: "Herr Alberti, ärgern Sie sich nicht über Kritik. Kritik kann jedes Buch nur besser machen!"
 
Ich wünschte, der Geist dieses Hinweises würde auch Politik und Verwaltung in Wuppertal erfassen, denn dann würde man nicht seit mehr als sieben Jahren Diskussionen über die BUGA vermeiden, sondern aufmerksam auf berechtigte Kritik und gute Vorschläge hören und daraus Konsequenzen ziehen. 
 
Ein neues, ganz aktuelles Beispiel für die  notwendigen Diskussionen: 
Gleich werden Sie über die Seilbahn am Zoo sprechen. Einfahrtsöffnungen bei Seilbahnstationen lassen immer einen besonders großen Lärm nach draußen. Unten am Boden würden Wände diesen Lärm abschirmen, im geplanten mindestens siebten, achten oder gar neunten Stock des Parkhochhauses wirkt die Öffnung über den Zoo, über den Zoobezirk und zur Siedlung Am Todtenberg hin wie ein Lautsprecher, der Zoo und Wohnsiedlungen von morgens bis abends beschallt: Das ist sehr schlecht für Tiere und Menschen.
Im Zoobezirk wohnen unter anderem deutschlandweit renommierte  Rechtsanwälte. Glauben Sie, dass die Bewohner dieses Villenbezirks diesen vermeidbaren Lärmpegel aus der obersten Etage eines Hochhauses klaglos hinnehmen würden? Ganz abgesehen von der optischen Verschandelung des denkmalgeschützten Zoobezirks. Da hat die Verwaltung sehr schlechte Chancen. 
 
Als sehr ärgerlich empfinde ich Folgendes. Es ist wie ein aktueller Beleg für meine Forderung nach öffentlichen Diskussionen über die BUGA: Die Vorlage VO/1478/24 zum Bebauungsplan 1257 stammt vom 25.Nov. 2024. Das sind bis heute genau vier Monate. Ein riesiger Eingriff in das Zooviertel wird dreieinhalb Monate geheim gehalten. Bis gestern abend wußte der Vorstand des Bürgervereins Sonnborn Zoo Varresbeck nichts davon. Übermorgen fällt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen die endgültige Entscheidung, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1257. Und die direkt Betroffenen wissen von nichts, sie sind nicht öffentlich informiert worden über die Überlegungen. Die Bürger werden von der Stadt überfahren.
 
Diese Geheimniskrämerei, um Schlimmes für die Bevölkerung ohne Diskussion und öffentliche Beratung durchsetzen zu können, ist nicht demokratisch.
 
Herr Oberbürgermeister, dieses Verhalten der Stadt ist mehr als ärgerlich. Es ist eine Missachtung der Bürger, die statt Beteiligung nur noch vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Es wird Sie nicht mehr interessieren, aber so kann man ein 145 Millionen € Projekt nicht durchboxen. Diese BUGA31 ist zum Scheitern verurteilt. Je schneller, desto besser.
 
Nach meinem Ermessen kann die geplante Seilbahn aus mindestens drei Gründen nicht kommen:
  1. Die Lärmbelastung großer Wohnbezirke ist nicht unvermeidbar. Denn die Seilbahn ist verkehrlich nicht unumgänglich notwendig. Eine BUGA ist keine zwingende Veranstaltung, für die man Bürger enteignen könnte.
  2. Diese geplante Seilbahn braucht sehr hohe und breite Stahlgestelle: Wegen des Durchhängens der Seile mindestens 15 m höher als die Bäume.  Diese und die die Bäume um mindestens 5 Meter überragende Seilbahntrasse verschlechtern in hohem Maße die Stadtansicht des Zooviertels, Sonnborns und des ganzen Wuppertaler Westens.
  3. Wie kann man glauben, dass all dieses mit dem denkmalgeschützten historischen Zoo und dem denkmalgeschützten Zooviertel vereinbar ist? Ich halte das für unmöglich. 
     
Für Gerichtsverfahren gegen die Seilbahn oder die BUGA sind keine Zeiten eingeplant. Aber selbst in langwierigen Gerichtsverfahren werden Sie gegen die massiven und verständlichen Interessen der Anwohner nichts durchsetzen können. 
 
Das bedeutet, dass man diese geplante Seilbahn schon heute abschreiben kann. Sie wird nicht kommen können.
 
Noch einmal zum Zoo: Eine kleine Seilbahn, ähnlich wie am Schloss Burg, nur für den Zoo und im Zoo wäre auf Dauer die nützlichste und preiswerteste Strukturverbesserung für Wuppertal. Vielleicht das Geschenk der Stadt zum 125 jährigen Zoojubiläum. Diese Zooseilbahn würde nicht abhängig sein von der Lebensdauer einer Hängeseilbrücke, wenn diese denn überhaupt käme. 
 
Ich danke all denen, die zugehört haben. 
 
Fortsetzung: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in oben erwähnter Sitzung am Do. 27.03.2025 die Beschlussfassung zur Bauleitplanung für die Seilbahn im Zoo verschoben.
 
 
 
c)
Leserbrief zum Artikel "Das Märchen von der Intransparenz" von Roderich Trapp in der WR vom 29.03.2025
 
Noch nie in den vergangenen fünf Jahren hat es eine offizielle Bürgerdiskussion um das 145 Mio. € teure Projekt BUGA gegeben. Fünf Werbeveranstaltungen vor dem Bürgerentscheid hat der OB organisieren lassen. Die Pläne haben sich mehrmals geändert und die BUGA-Fläche im Tescher Loch ist auf eine Mini-BUGA geschrumpft. Zur Demokratie zählt für mich, dass solche teuren Projekte mit der letztlich zahlenden Bevölkerung diskutiert werden. Das wollte ich nach vielen Jahren des Wartens auf öffentliche Diskussionen mit meinen Bürgeranträgen erreichen. Doch die Bezirksvertretung Vohwinkel und der BUGA-Beirat haben diese Anträge nahezu einstimmig abgelehnt. Dabei wäre ein mehr als 25 m hohes Parkhaus mit Seilbahnstation im Obergeschoss auf dem Zooparkplatz stark stadtbildprägend. Und die fünf Gerüste für die Seilbahn, die den alten Zoo-Baumbestand um mindestens 15 m überragen, dürften kaum in einen denkmalgeschützten Zoo passen. Und die geräuschlose Seilbahn ist auch noch nicht erfunden. Wo habe ich da "alternative Fakten" angeführt oder Märchen erzählt?  Dass die Vorlage für die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses schon am 25. Nov. 2024 (!) unterschrieben wurde, aber drei Monate lang bis Anfang März 2025 kein Bürger davon Kenntnis bekam, ist für mich eine unverständliche "Intransparenz" und kein "Märchen von der Intransparenz"! Die Bürger (und Stadtverordneten) wurden bewusst drei Monate lang in Unkenntnis gelassen, obwohl das ganze Zooviertel und alle Zoobesucher betroffen sind und viele gespannt auf Einzelheiten zur Seilbahn warten. 
Aber die Strafe folgte für OB und Verwaltung auf dem Fuß: Die Stadtverordneten haben den Aufstellungsbeschluss nicht beschlossen sondern um drei Monate vertagt, weil sie nicht ohne eine Zeichnung, eine Visualisierung des Riesengebäudes im Zooviertel entscheiden wollten. Denn Aufstellungsbeschlüsse beinhalten immer schon Vorentscheidungen.  
 
Nach meinen offiziell abgelehnten Anträgen hat eine kluge Person in Verwaltung oder Politik wohl geahnt, in welche bundesweit peinliche Situation man sich beinahe hinein manövriert hätte: Eine Großstadt in einer Demokratie verweigert ihren Bürgern jegliche Diskussion über ein 145 Mio. € Projekt!  Nun gibt es plötzlich doch Veranstaltungen noch vor dem Aufstellungsbeschluss zu den problematischsten Projekten der BUGA Seilbahn und Brücke am Mi. 04.06., Di. 17.06. (und Do. 03.07.). 
 
Manfred Alberti
 
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(Anm. Alberti: Besonders interessant ist die Beschreibung der Planungen unter dem Stichwort "Planungsziel")
 
Stadtratsvorlage VO/1478/24 vom 25.03.2025 zur Seilbahn

 

12.03.2025 BV Elberfeld Empfehlung/Anhörung 1

12.03.2025 BV Elberfeld-West Empfehlung/Anhörung

25.03.2025 Planungsbeirat Bundesgartenschau - BUGA Entgegennahme o. B.

27.03.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung Bebauungsplan 1257 - BUGA 3 / Talstation und Seilbahn - - Aufstellungsbeschluss – Flächennutzungsplanänderung 169 - Seilbahn - - Aufstellungsbeschluss -

Grund der Vorlage Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Talstation und Seilbahn am Zoo.

 

Beschlussvorschlag

1. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung 169 – Seilbahn – für den Änderungsbereich, welche die Parkplatzfläche zwischen dem Boettingerweg und der Hubertusallee, den schmalen Bereich Richtung Südosten im Zoo bis zur Sambatrasse und Richtung Nordosten im Wald bis auf Höhe des Erbslöhwegs umfasst – wie in der Anlage 01 näher kenntlich gemacht - wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1257 – BUGA 3 / Talstation und Seilbahn – erfasst die Parkplatzfläche am Boettingerweg mit der Gemarkung Elberfeld, Flur 272, Flurstücke 23 und 27. Im Anschluss verschmälert sich der Geltungsbereich und verläuft in gerader Linie in südöstliche Richtung über den Zoo bis auf Höhe der Sambatrasse/ des Löwengeheges. An der Sambatrasse knickt der Geltungsbereich und verläuft weiter Richtung Nordosten bis zum Grundstück Gemarkung Elberfeld, Flur 250, Flurstück 282 Seite: 2/6 und wird dort im Osten durch den Erbslöhweg begrenzt – wie in der Anlage 02 näher kenntlich gemacht.

3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes – BUGA 3 / Talstation und Seilbahn – wird für den unter Punkt 2. genannten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Einverständnisse entfällt Unterschrift Ohrndorf

 

Begründung

 

Planungsanlass

Die Stadt Wuppertal hat sich erfolgreich für die Bundesgartenschau 2031 beworben, welche zwischen April und Oktober 2031 in Wuppertal stattfinden wird. Bereits mit den Beschlüssen zur ersten und zweiten Machbarkeitsstudie im Jahr 2018 (VO/0985/18) und 2021 (VO/1500/21) hat der Rat der Stadt Wuppertal die Konzepte für die drei Kernareale „Tesche“, „Grüner Zoo“ und „Wupperpforte“ beschlossen. Zudem wurde die Konkretisierung der Machbarkeitsstudie aus 2024 am 11.11.2024 dem Rat der Stadt Wuppertal vorgelegt (VO/1262/24).

Das BUGA-Kernareal Grüner Zoo befindet sich im Stadtbezirk Elberfeld-West.

Im Zuge der BUGA soll die im Geltungsbereich der Denkmalschutzsatzung Zooviertel liegende Parklandschaft des Zoos nachhaltig aufgewertet werden. Neben Veranstaltungsflächen im Zoo ist zudem die Errichtung eines Parkhauses und einer Seilbahn auf dem heutigen Parkplatz am Boettingerweg vorgesehen.

Der Bebauungsplan 1257 – BUGA 3 / Talstation und Seilbahn – soll nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung der Talstation und Seilbahnanlage schaffen. Gem. § 3 Seilbahngesetz NRW (SeilbG NRW) dürfen Seilbahnen nur gebaut oder geändert werden, wenn ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 72 bis 78 VwVfG NRW durchgeführt wurde. Gem. § 3 Abs. 4 SeilbG NRW kann die Planfeststellung auch durch einen Bebauungsplan nach § 9 BauGB ersetzt werden. Die Talstation mit Parkhaus am Zoo sowie der übrige Seilbahnverlauf sollen in diesem Fall in einem Planfeststellungsverfahren realisiert werden.

Die Absichtserklärung zur Durchführung des Verfahrens durch die Bezirksregierung erfolgte schriftlich am 14.11.2024. Planfeststellungsverfahren werden i. d. R. für überörtliche Planungen, wie Landesstraßen, Flughäfen oder Bahnhöfe durchgeführt. Im Falle der geplanten Seilbahn handelt es sich jedoch um keine Planung von überörtlicher Bedeutung. Daher greift das Fachplanungsprivileg des § 38 BauGB nicht und die Fachplanung (Seilbahnplanung) kann sich nicht über das örtliche Baurecht hinwegsetzen, sondern ist als gleichwertig zu betrachten. Dies bedeutet, dass das örtliche Baurecht nicht im Widerspruch zur Planfeststellung stehen darf und die Planung entweder nach §§ 34 oder 35 BauGB zulässig sein muss, oder ein Bebauungsplan als Grundlage für die Planfeststellung aufzustellen ist.

Derzeit befindet sich die Parkplatzfläche auf welcher die Talstation entstehen soll im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und die Bereiche der geplanten Mittel- und Bergstation sowie der Großteil des Trassenverlaufs im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB müssen sich Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen.

In der näheren Umgebung befinden sich der Zoo, das Stadion sowie die Technische Akademie (TAW), woraus sich ein schwieriger Einfügungsmaßstab ergibt. Die geplante Talstation fügt sich allerdings vorrangig aufgrund der tatsächlichen Höhe und der sichtbaren Geschosse nicht ein: Die Gebäude der TAW verfügen über 2-3 sichtbare Geschosse, die Talstation wird derzeit mit mindestens sieben Geschossen geplant.

Im Außenbereich sind lediglich die nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben oder sonstige Vorhaben im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Beide Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 BauGB sind nicht gegeben. Um eine planungsrechtlich widerspruchfreie Situation herzustellen, ist folglich ein Bebauungsplan als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren aufzustellen.

 

Planungsziel

Auf der Parkplatzfläche entlang der Hubertusallee und des Boettingerwegs, welche derzeit vorrangig dem Zoo dient, soll die Talstation als Kombinationsbauwerk aus Seilbahnstation und Parkhaus errichtet werden. Die Seilbahn soll eine weitere Attraktion und einen Besuchermagneten für die BUGA 2031 sowie langfristig für die Stadt Wuppertal darstellen. Außerdem soll sie der Überwindung der anspruchsvollen Topographie innerhalb des Zoos sowie der barrierearmen Anbindung an die Königshöhe und die Hängebrücke dienen. Im Zuge der Variantenprüfung wurden für die Talstation drei möglichen Standorte überprüft: Schwebebahnstation, Stadion und Parkplatz am Zoo. Da der Parkplatz am Zoo die einzige Variante darstellt, für welche das denkmalgeschützte Stadion nicht überspannt werden müsste, wurde sich aufgrund der besseren denkmalrechtlichen Vereinbarkeit und des geringeren planungstechnischen Aufwands für diesen Standort entschieden. Hinzukommt, dass sich hieraus eine gute Anbindung an den Zoo ergibt und sich die Lage außerhalb der Wohnbebauung befindet. Außerdem können die Besucherströme aufgrund des Abstandes zwischen der Schwebebahnstation und der Talstation entzerrt werden. Das Bahnsteigniveau der geplanten Seilbahn muss aus technischen Gründen um etwa 17 m angehoben werden. Dadurch gelingt es die Seilbahn so hoch über die Baumkronen zu führen, dass die wertvollen Altbaumbestände im Zoo geschützt werden. Um bei einem niedrigeren Bahnsteigniveau die Seilbahn über die Baumkronen zu führen, wären bei der Ausfahrt aus der Talstation mehrere Stützen hintereinander notwendig. Dies hätte deutlich höhere Lärmemissionen, einen größeren Materialverschleiß sowie möglicherweise einen optischen Konflikt mit dem denkmalgeschützten Bereich des Zooviertels zur Folge. Um diese Ausfahrtshöhe zu erreichen, sollen die Seilbahnstation und das Parkhaus in einer Talstation kombiniert werden. Neben der Seilbahnanlage und den Parkmöglichkeiten sind in dem Gebäude auch die für den Seilbahnbetrieb notwendigen Räumlichkeiten, wie Antrieb und elektrische Betriebsräume, Trafostation und Niederspannungsverteilung, Kommandostand und zentrale Überwachungsstelle, Betriebsleiterbüro, Garagierung und Wartung der Kabinen samt Ersatzteillager sowie Sozialräumlichkeiten unterzubringen. Parkmöglichkeiten sollen voraussichtliche für die Seilbahn, den Zoo sowie ergänzende Nutzungen, das Stadion sowie für die Anwohnenden des Zooviertels geschaffen werden. Der Parkdruck im Zooviertel soll so insgesamt gemindert werden. Neben der Talstation sind zwei weitere Stationen geplant: die Mittel- und die Bergstation. Auch für den Standort der Mittelstation hat eine Variantenprüfung stattgefunden. Ein möglicher Standort sieht die Errichtung bei dem Löwengehege über der Sambatrasse vor, um sowohl einen Zugang vom Zoo, als auch von der Sambatrasse aus zu schaffen. Eine abschließende Entscheidung steht jedoch noch aus. Die Errichtung der Bergstation ist auf der Königshöhe am Erbslöhweg geplant. Hier wurde nach der ökologischen Erstuntersuchung der Standort von einem wertvollen Altbaumbestand in einen weniger sensiblen Bereich verschoben.

 

Voraussichtliche Inhalte des Bebauungsplans

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans muss den gesamten Verlauf der Seilbahntrasse beinhalten. Die derzeitige Parkplatzfläche soll voraussichtlich als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Seilbahn Talstation und Parkhaus“ festgesetzt werden. Zulässige Nutzungen sollen Stellplatzflächen, Seilbahnanlagen sowie dem Parkhaus und dem Seilbahnbetrieb dienende Räumlichkeiten sein. Die Mittel- und Bergstation sollen ebenfalls als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seilbahnstation“ festgesetzt werden. Zur Sicherung der gestalterischen Qualität des Gebäudes ist neben der Einbeziehung des Gestaltungsbeirates ein Qualitätssicherungsverfahren zur Fassade und der städtebaulichen Einbindung vorgesehen. Flächennutzungsplan Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt den Bereich der Talstation als Verkehrsfläche mit einer Anlage für den ruhenden Verkehr mit überörtlicher Bedeutung, den Bereich der Mittelstation als Bahnanlage und Sondergebiet und der Bergstation als Wald dar. Folglich ergeben sich für die geplante Nutzung (Seilbahn) derzeit vier verschiedene Darstellungen im Flächennutzungsplan. Nach Absprache mit der Bezirksregierung handelt es sich bei dem Vorhaben um keine Planung von überörtlicher Bedeutung, weshalb die Darstellung des Parkplatzes geändert werden muss. Auch die Darstellung der Mittelstation als Bahnanlage entspricht weder der geplanten Nutzung noch der voraussichtlichen Festsetzung im Bebauungsplan. Da zur Errichtung der Bergstation wahrscheinlich ein größerer Eingriff in den Wald erforderlich sein wird, soll die Darstellung hier ebenfalls angepasst werden. Um insgesamt eine inhaltlich zusammenhängende und klare Situation herzustellen, sollen alle Seilbahnflächen im Flächennutzungsplan die gleiche Darstellung erhalten. Die Darstellungen im Bereich der Tal-, Mittel- und Bergstation sollen zu Sondergebiet (SO 41) mit der Zweckbestimmung „Seilbahn“ geändert werden. Der Trassenverlauf der Seilbahn soll entsprechend der Planzeichenverordnung als Seilbahn dargestellt werden. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

 

Formelles Planverfahren

Der Bebauungsplan 1257 soll im Normalverfahren aufgestellt werden. Für die Bebauungsplanaufstellung und die Flächennutzungsplanänderung sind daher jeweils alle Beteiligungsschritte der §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht zu erstellen. Die Öffentlichkeit soll frühzeitig im Zuge mehrerer Bürgerdiskussionen beteiligt werden. Der Aufstellungsbeschluss stellt die formale Grundvoraussetzung zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung dar.

 

Klimacheck Hat das Vorhaben eine langfristige Auswirkung auf den Klimaschutz und/oder die Klimafolgenanpassung? ☐ neutral /nein ☐ ja, positive Auswirkungen ☒ ja, negative Auswirkungen Begründung: Positiv für das Klima Neutral für das Klima Negativ für das Klima

 

Das Parkhaus soll auf einer derzeit vollversiegelten Fläche errichtet werden und über eine Fassadenund/oder Dachbegrünung verfügen. Diese Maßnahme dient der Regenrückhaltung und der (kleinteiligen) ökologischen Aufwertung (Kleinklima und ökologischen Vielfalt) des Plangebiets. Die klimatischen Auswirkungen der Planung sind räumlich begrenzt, d.h. durch die Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich aufgrund der Kleinteiligkeit des Geltungsbereiches keine Auswirkungen auf das globale Klima. Für die Errichtung der Seilbahn ist voraussichtlich ein größerer Eingriff in den Wald erforderlich. An dem Boettingerweg müssen voraussichtlich Bäume gefällt werden. Aufgrund des Eingriffes in den Wald überwiegen die negativen Auswirkungen auf das Klima. Im Zuge der Planung müssen jedoch auf Grundlage der erforderlichen Gutachten die Eingriffe ermittelt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen bestimmt werden, die in der Planung Berücksichtigung finden. Ziel soll es sein die negativen klimatischen Folgen so gering wie möglich zu halten.

 

Kosten und Finanzierung Für die Erstellung des Bebauungsplans sind nach derzeitigem Kenntnisstand die folgenden Gutachten erforderlich:

 Verkehrskonzept

 Entwässerungskonzept

 Artenschutzprüfung I und II

 Umweltbericht

 Landschaftspflegerischer Begleitplan

 Lärmgutachten

 Störfallgutachten

 Baugrunduntersuchung

(Anmerkung Alberti: Fehlt hier der Denkmalschutz?)

 

Die Kosten für die Gutachtenerstellung werden durch die Bundesgartenschau Wuppertal 2031 gGmbH getragen. Die Kosten für den Bau und Betrieb des Parkhauses und der Seilbahn sollen durch einen privaten Betreiber getragen werden.

 

Zeitplan

Aufstellungsbeschluss I. Quartal 2025

Veröffentlichungsbeschluss III. Quartal 2026

Satzungsbeschluss II. Quartal 2027

FNP-Genehmigung II. Quartal 2027

Rechtskraft II. Quartal 2027

Das Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich 2027 eingeleitet werden.

Anlagen Anlage 01 – Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung 169

Anlage 02 – Geltungsbereich des Bebauungsplans 1257

 

(Formatierungen und Fettsetzungen zur besseren Lesbarkeit durch Alberti)

 

 

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