Verwaltung will BUGA ohne Diskussion durchziehen
Spontan erfreut und erleichtert, dass endlich
laut mehrerer Presseberichte die BUGA neben dem Pina-Bausch-Zentrum und anderen Großprojekten in einen Diskussions- und Priorisierungsprozess einbezogen wurde, habe ich dem
Dezernenten Ohrndorf darüber meine Freude ausgedrückt. Leider und sehr zum Schaden Wuppertals haben ja OB, Verwaltungsleitung, Politik und Presse seit Jahren jegliche Diskussion darüber abgelehnt, ob
die BUGA realisiert werden sollte.
Die schriftliche Antwort des momentanen Ersatzkämmerers (10.09.2026) hat mich allerdings erschüttert:
"Entscheidungen, wie die zur Durchführung der BUGA, basieren auf demokratischen Mehrheitsbeschlüssen. Für
Bürgerentscheide gelten gesetzliche Mindestquoren, deren Erfüllung Voraussetzung für ihre Gültigkeit ist. Vor diesem Hintergrund wird das plebiszitäre Votum selbstverständlich uneingeschränkt
respektiert.
Sie können versichert sein, dass Herr Beigeordneter Ohrndorf sämtliche Argumente sowie das Für und Wider der BUGA
und der weiteren Projekte in seine Abwägungen einbezieht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu diesem Thema bereits alle Argumente ausgetauscht wurden und unsererseits
kein weiterer Korrespondenzbedarf besteht."
Aber: Bürgerentscheide haben eine rechtsverbindliche Gültigkeit nach der Gemeindeordnung NRW Art. 26 von zwei Jahren und gelten nicht ewig. Anschließend kann der Rat wieder neu entscheiden und ist
nicht mehr an den Bürgerentscheid gebunden. Dabei ist es selbstverständlich Aufgabe des Rates und nicht der Verwaltung, über Dauer der Gültigkeit eines Ratsbeschlusses/ bzw. des
Bürgerentscheides zu entscheiden. Wenn sich wichtige Grundlagen eines früheren Beschlusses wie bei der BUGA ändern, dann muss eigentlich der Rat tätig werden.
Dass sich Wichtiges geändert hat, ist nicht erst seit einiger Zeit der Fall:
Die momentane Finanzierungsplanung der BUGA, die der Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium über die Haushaltssicherung dienten, hat sich mit dem Beschluss
des Finanzausschusses vom 01.07.2025 (V/0638/25) grundlegend verändert:
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Eine nahezu Verdoppelung der Wuppertaler Eigenanteile von 120 Mio. €
bis 150 Mio. € an den BUGA- Kosten statt bisher kommunizierten 70 Mio. €;
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Keine vollständige Vorfinanzierung durch Ansparen von 70 Mio. €
vor der BUGA, wie geplant, sondern der größere Anteil von 70 bzw. 90 Mio. € muss von den Bürgern nach der BUGA geschultert werden.
Ich habe leider nicht herausfinden können, ob und wann der Gesamtrat dieser sehr deutlichen Veränderung der BUGA-Finanzierung zugestimmt hat.
Die Öffentlichkeit ist seit Juli vorigen Jahres nicht über diese beinahe Verdoppelung der BUGA-Kosten und deren weitgehende Verschiebung auf die Zeit nach der BUGA
informiert wurde.
Damit sind zentrale Bausteine der früheren BUGA-Planungen bei dem Ratsbeschluss bzw. bei dem Bürgerentscheid hinfällig geworden.
Ein neuer Ratsbeschluss müsste notwendig sein, zumal sich auch zentrale Rahmen der BUGA gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des Rates geändert haben:
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Wegfall der Tescher Wiesen als Areal 1 und Rückzug auf zerstückelte Flächen
im Tescher Loch und oberhalb des Zoos;
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Neubau des Sonnborner Kreuzes mitten zwischen den BUGA-Arealen bis
2035;
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Grundlegende Renovierung des Kiesbergtunnels vier Jahre lang bis fast zum
Eröffnungstag der BUGA (Verlängerungsrisiko: Sperrung während der BUGA)
Ich verstehe das Interesse der BUGA-Mitarbeiter in der Verwaltung an einer undiskutierten Verlängerung der BUGA-Vorbereitung, ohne Wettbewerb mit dem PINA-BAUSCH-ZENTRUM.
Allerdings ist es Aufgabe des Rates, zu entscheiden, was für die Zukunft der Stadt Wuppertal wirklich sinnvoll ist, eine BUGA im Sommer 2031 oder ein Jahrzehnte als kulturelles Highlight
Wuppertals wirkendes PINA-BAUSCH-ZENTRUM.
Manfred Alberti 16.09.2026