Präsesbericht vor der Landessynode 07.01.2013
Ausschnitt zum Thema: Struktur der Landeskriche (Hoeppner-Bericht)
II. Nichts muss bleiben, wie es ist
Die Jahreslosung befreit uns davon, Bestehendes zu zementieren. Sie ermutigt
uns: Gib dich nicht einfach zufrieden mit dem „Hier und Heute“ deines
Lebens, brich immer wieder neu auf.
II.1 Strukturen und Ordnungen unserer Kirche können verändert werden.
Auch für das Ordnungsgefüge unserer Evangelischen Kirche im Rheinland
gilt: Kein Gesetz, keine Verordnung, keine Regelung ist unveränderbar.
Allerdings haben einzelne Ordnungselemente eine unterschiedliche Wertigkeit.
So wird der Grundartikel nur angesichts grundlegend neuer Erkenntnisse
im Verstehen der Heiligen Schrift verändert. Das geschah zuletzt nach
dem Beschluss der Synode über die Erneuerung des Verhältnisses zwischen
Christen und Juden.
Eine Besonderheit unserer rheinischen Kirchenordnung ist, dass sie eine
Gewaltenteilung nicht kennt. Damit ist sie im politischen Sinn nicht demokratisch.
Auch die notwendigen Instrumente demokratisch-politischen Lebens
wie zum Beispiel das Gegenüber von Regierung und Parlament oder die
Willensbildung mit Hilfe von Parteien gehören nicht zur Ausgestaltung unseres
Leitungsgefüges. Die Kirchenordnung will vielmehr jeder Parteibildung
wehren. Auch Gruppen zur Organisation der Meinungsbildung oder der Vorbereitungen
von Wahlen sind – anders als in anderen Landeskirchen und
bei der Synode der EKD – nicht vorgesehen.
Die Mütter und Väter unserer Kirchenordnung wollten mit dieser Form der
Ordnung im Sinne der Barmer Theologischen Erklärung ein Bekenntnis dazu
ablegen, dass Christus das eine und einzige Haupt der Kirche ist. Der Leitung
der Kirche durch den einen Christus soll die aus der einen Landessynode
abgeleitete Leitung der rheinischen Kirche entsprechen.
Die Synode ist Kirchenleitung, also Exekutive. Darüber hinaus aber ist sie
durch ihr gesetzgeberischen Handeln auch Legislative und durch ihre Wahl
der Kirchengerichte Judikative. Es ist eine offene Frage, ob sie im extremen
Ausnahmefall die Judikatur auch an sich ziehen könnte.
Diese umfassende Leitungsfunktion der Synode kann meiner Ansicht nach
nur gelingen, wenn bestehende Verfahrensregeln strikt eingehalten und
auch tradierte „ungeschriebene Regeln“ beachtet werden.
Unsere Ordnung sieht vor, dass Entscheidungen kollegial gefasst werden.
Wir sind davon überzeugt, dass der Leitungswille des Herrn der Kirche sich
auf diese Weise angemessen durchsetzen kann. Gemeinsame Beratung,
die sich um Einmütigkeit bemüht, soll dem Wirken des Heiligen Geistes
Raum geben – also eben nicht die Bindung der Leitungskompetenz an ein
Weihe-Amt. Und auch nicht ein durch Fraktions- oder Parteibildung gehärteter
Meinungskampf.
Unsere Ordnung kennt aus diesen Grundüberlegungen heraus kein Bischofsamt.
Die Synode selbst übt manche Bischofsfunktionen aus, ebenso
die Superintendentinnen und Superintendenten, aber nicht der oder die Präses.
Sie oder er leitet die Verhandlungen der Synode, deshalb ist der Titel
so gewählt. Und im Übrigen vertritt er oder sie die Evangelische Kirche im
Rheinland in der Öffentlichkeit und gegenüber der Ökumene. Er oder sie
führt den Vorsitz in der Kirchenleitung und im Kollegium des Landeskirchenamtes
(Art. 156 KO).
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat damit eine Ordnung, die von
prägnanten theologischen Grundüberlegungen ausgeht. Es mag sein, dass
für Manche diese theologischen Grundüberlegungen ihre Überzeugungskraft
verloren haben. Für mich nicht.
Ich werbe an dieser Stelle dafür, unsere Kirchenordnung nicht allein unter
pragmatischen Gesichtspunkten zu diskutieren. Und ich „oute“ mich zugleich
als ein theologischer „Fan“ – aber nicht als ein „Ultra“! – der rheinischen Ordnung.
Ich habe in meiner pfarramtlichen Tätigkeit auf allen Ebenen unserer
Kirche ihre Besonderheiten schätzen gelernt. Und diese Wertschätzung hat
sich noch verstärkt, seit ich durch mein Amt als Ratsvorsitzender der EKD
die Vor- und Nachteile anderer landeskirchlicher Ordnungen intensiver kennenlerne.
Nicht zuletzt angesichts der „bbz-Krise“ gebe ich zu bedenken:
Keine Ordnung kann unsere Kirche davor schützen, dass kirchenleitende Menschen
Fehler machen, Pflichten versäumen, Vertrauen enttäuschen.
•
Aber die Organisation unserer Kirche muss auf allen Ebenen sicherstellen, dass bestehende Berichtspflichten eingehalten werden und die Umsetzung von Beschlüssen überwacht wird.
•
Wir alle - in Gemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene – müssen dort, wo Fehler geschehen, kollegial dafür sorgen, die dadurch verursachten Schäden zu begrenzen.
Neben solch grundlegenden Fragen zur Kirchenordnung, beschäftigen mich auch viele Veränderungen des Lebens unserer Kirche auf allen Ebenen.